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Die Wahrheit über die Wahrheit über Roma

Seit einigen Tagen erzählt die “Bild”-Zeitung ihren Lesern …Die WAHRHEIT über ROMA in DEUTSCHLAND

Oder zumindest gibt sie vor, das zu tun. Im großen “Bild-Report” schickt das Blatt seine Leute zum Besuch ins “Roma-Haus”, stellt Fragen wie “Droht Deutschland eine Roma-Welle?” und erklärt, warum man Roma sein und es “trotzdem” schaffen kann.

Den Grund für das plötzliche Interesse an der “Roma-Welt” erklärt “Bild” so:

Die Diskussion um Armutsflüchtlinge aus Südosteuropa beschäftigt die Politik. Im Mittelpunkt der Debatte steht die Minderheit der Roma. Ab 2014 gilt für rund 1,5 Millionen Roma aus Rumänien und Bulgarien die “Arbeitnehmerfreizügigkeit”. Die Befürchtung der Politik: Viele kommen wegen Sozialleistungen nach Deutschland.

Diese Befürchtungen hatten diverse Politiker zuvor panisch kundgetan — an medialen Plattformen, auf denen sie ihre markigen Sprüche verbreiten konnten, mangelte es freilich nicht. Allen voran “Bild” verkündete jedes Mal ganz hektisch, wenn irgendwer irgendwo wieder ein düsteres Roma-Szenario gezeichnet hatte.

Am 1. März berichtete “Bild” in der Bremer Regionalausgabe über den SPD-Politiker Martin Korol:

(…) Es wird geprüft, ob gegen den Bürgerschafts-Abgeordneten wegen Volksverhetzung ermittelt werden muss. Korol zu BILD: “Das tut schon weh.” Auf seiner inzwischen abgeschalteten Homepage warnte der Abgeordnete mit drastischen Worten vor Roma-Einwanderer aus Rumänien und Bulgarien: “Sie kommen aus einer archaischen Welt. Väter haben keine Hemmungen, ihre Kinder zum Anschaffen und Stehlen statt zur Schule zu schicken. Sie schlagen ihren Frauen die Zähne aus, gönnen nur sich selbst Stahlzähne. Viele jungen Roma-Männer schmelzen sich mit Klebstoffdünsten das Gehirn weg.”

(…) Einige Sozialdemokraten stempeln Korol als fremdenfeindlich und rassistisch ab.

“Bild” hatte aber offenbar Zweifel an diesem “Stempel” und fragte:

…oder hat er DOCH Recht?

Bremerhaven – Schon vor dem Skandal um Dr. Martin Korol (SPD) waren die Armutseinwanderer ein politisch brisantes Thema.

Die Wählervereinigung “Bürger in Wut” (BiW) stellte dazu vor zwei Wochen eine Anfrage an den Bremerhavener Magistrat. Der Vorsitzende Jan Timke (42): “Wir haben gestern die erschütternden Antworten bekommen.”

Am 31.12. 2012 lebten 481 bulgarische Armutsflüchtlinge in der Seestadt. Auf ihr Konto gingen im vergangenen Jahr 195 Straftaten. Der Abgeordnete und ehemalige Polizeibeamte Timke: “Fast jeder zweite Roma ist kriminell. Dabei geht es nur um die aufgeklärten Fälle. Die Dunkelziffer wird viel höher sein.” Besser sind die Zahlen bei den Flüchtlingen aus Rumänien. Von den 208 Roma, die in der Seestadt leben, wurden 25 bei Straftaten erwischt.

Was “Bild” hier verschweigt: Die Wählervereinigung “Bürger in Wut” bezeichnet sich selbst zwar als “bürgerlich-konservativ”, gilt aber als rechtspopulistisch. Das erklärt auch, warum Timke die Antwort des Magistrats, die BILDblog vorliegt, offenbar absichtlich falsch interpretiert. Seine Darstellung, die sich “Bild”-Mann Holger Bloehte mehr oder weniger zueigen macht, ist in nahezu jeder Hinsicht verzerrt.

Zunächst einmal: Es stimmt zwar, dass “zum Stichtag 31.12.2012” in Bremerhaven 481 Bulgaren und 208 Rumänen gemeldet waren. Der Magistrat spricht aber explizit von rumänischen bzw. bulgarischen “StaatsbürgerInnen”. Wie viele davon tatsächlich Roma sind, geht aus den Zahlen gar nicht hervor.

Ebenso falsch ist es, wenn “Bild” behauptet, die “195 Straftaten” gingen auf das “Konto” der 481 Bulgaren – denn die Zahl 195 ergibt sich aus der “Auswertung der Gesamtzahl der Straftaten (…) bulgarischer StraftäterInnen”. Sie wurden also das gesamte Jahr über gezählt.

Die Aussage, “fast jeder zweite Roma” sei kriminell, ist also doppelt falsch. Nicht nur, weil sich aus den Zahlen, wie gesagt, keinerlei Rückschlüsse auf “die Roma” ziehen lassen, sondern auch, weil die 195 von Bulgaren begangenen Straftaten nicht in Relation zu den 481 Bulgaren zu setzen sind (was im Übrigen 40,5 Prozent wären, also längst nicht “fast jeder zweite”), sondern zu der Gesamtzahl aller Bulgaren, die irgendwann im Jahr 2012 mal in Bremerhaven gewohnt haben. Ebenso verhält es sich mit den 25 Straftaten, die den 208 (rumänischen) “Roma” zugeschrieben werden.

Und schließlich lässt sich den Zahlen des Magistrats auch nicht entnehmen, dass Roma ihren Frauen die Zähne ausschlagen, ihre Kinder zum Anschaffen schicken und sich das Gehirn mit Klebstoff wegschmelzen, wie der SPD-Politiker Korol pauschal behauptet hatte. Über die Art der 195 Straftaten ist nämlich nichts bekannt.

Aber all das lässt der “Bild”-Autor Holger Bloehte unerwähnt. Wenn man ihm nicht unterstellen möchte, dass er die falsche Interpretation der Zahlen bewusst so übernommen hat, muss man davon ausgehen, dass er die Antwort des Magistrats gar nicht gelesen und die offenkundig rechtspopulistischen Äußerungen des Politikers einfach nachgeplappert hat, ohne sie selbst zu überprüfen.

Auch andere “Bild”-Autoren verbreiten vermeintliche Roma-“Wahrheiten”, die sie entweder bewusst verzerrt oder einfach nicht genügend recherchiert haben. Gestern präsentierte “Bild” groß auf Seite 2:Die 6 Wahrheiten über ROMA in Deutschland

“Wahrheit” Nummer 3 lautet:

Die Kriminalität steigt

Die Kriminalstatistik 2011 weist unter den “nichtdeutschen Tatverdächtigen” 26 438 Rumänen, 10 960 Bulgaren aus. Vergleich: 2007 lagen die Zahlen noch bei 15040 bzw. 3923. Aber: Wie viele davon Roma sind, wird statistisch nicht erfasst!

Was die Autoren nicht erwähnen: Damals gab es auch deutlich weniger Rumänen und Bulgaren in Deutschland. Von 2007 bis 2011 hat sich ihre Anzahl sogar verdoppelt. Dass damit auch die (absolute) Zahl der Tatverdächtigen ansteigt, ist kein Wunder. Relativ gesehen zeigt sich allerdings, dass der Prozentsatz der Tatverdächtigen unter den Bulgaren seit 2007 tendenziell sogar gesunken ist.

(Für diese Einschätzung haben wir uns an den Statistiken des Ausländerzentralregisters orientiert, wozu angemerkt werden muss, dass diese ebenfalls lediglich die an einem Stichtag in Deutschland gemeldeten Bulgaren und Rumänen erfassen.)

Der Vergleich, den “Bild” hier vornimmt, lässt ohnehin keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Entwicklung der Kriminalität zu. In der Kriminalstatistik heißt es ausdrücklich:

Diese Daten [zur “Entwicklung der Tatverdächtigenanteile Nichtdeutscher”] dürfen nicht mit der tatsächlichen Kriminalitätsentwicklung gleichgesetzt werden.

Ein Grund dafür ist, dass in dieser Statistik beispielsweise auch strafunmündige Kinder unter 14 Jahren erfasst werden oder jene Menschen, die “wegen Tod, Krankheit oder Flucht nicht verurteilt werden” können. Zudem hat es im Jahr 2009 eine “systematische Umstellung” bei der Erfassung dieser Daten gegeben, weshalb das Innenministerium mehrmals betont, dass man die Zahlen ab 2009 nicht mehr mit den jenen aus den Vorjahren vergleichen kann. Kurzum: Dass “die Kriminalität steigt”, wie “Bild” behauptet, lässt sich, zumindest anhand der Kriminalstatistik, keinesfalls belegen.

Kommen wir zum Schluss nochmal zurück zu Martin Korol, dem eingangs erwähnten SPD-Politiker aus Bremen. Der tauchte wenige Tage nach seinen umstrittenen Äußerungen noch einmal in “Bild” auf — als “Verlierer” des Tages. Dort heißt es:

Der Bremer Bürgerschaftsabgeordnete Martin Korol (68, SPD) giftete auf seiner Internetseite gegen Roma (…). Dafür droht Korol nun ein Parteiordnungsverfahren – und der Rauswurf aus der SPD.

BILD meint: Erst denken, dann reden.

BILDblog meint: genau.

Mit Dank an den Hinweisgeber.

Nachtrag, 8. März: Die Aussage, “fast jeder zweite Roma” sei kriminell, ist nicht nur doppelt, sondern dreifach falsch. Denn der Magistrat spricht von der Anzahl der Straftaten – nicht der Straftäter. Die Polizei Bremerhaven hat uns auf Anfrage bestätigt, dass es durchaus möglich ist, “dass jeweils ein Täter mehrere dieser Straftaten begangen hat”. Die 195 Straftaten, die “Bild” hier den 481 bulgarischen Personen zuschreibt, könnten also theoretisch auch nur von zehn, zwanzig oder auch nur von einem (kriminell besonders aktiven) Bulgaren begangen worden sein. Danke an die vielen, vielen Hinweisgeber!

Nachtrag, 19. März: Jan Timke hat uns zwischenzeitlich geschrieben. Der Vorsitzende der “Bürger in Wut” erklärt, “Bild Bremen” habe seine Äußerungen “unzutreffend zitiert”:

[In der Anfrage an den Magistrat] beziehen wir uns durchgängig auf rumänische und bulgarische Staatsbürger, nicht auf Roma. Der Begriff Roma taucht in unserer Anfrage an keiner einzigen Stelle auf. Davon ausgehend habe ich auch gegenüber dem Redakteur der BILD ausdrücklich von Rumänen und Bulgaren gesprochen. Warum in dem Artikel dennoch von Roma die Rede ist, erschließt sich mir nicht.

Und in der Tat: Sowohl in der Anfrage an den Magistrat als auch in dessen Antwort ist ausschließlich von “rumänischen und bulgarischen Staatangehörigen” die Rede. Timke schreibt weiter:

Die Aussage, die Hälfte dieser Zuwanderer sei kriminell, habe ich ebenfalls nicht getan. Denn auch das geben die Zahlen nicht her, wie Herr Schönauer zutreffend ausführt. Wie Sie aus der beigefügten Anfrage ersehen können, hatten wir uns unter Ziffer 10. nach der Zahl der Straftäter erkundigt. Der Magistrat hat dagegen in seiner Antwort die Zahl der von Rumänen und Bulgaren im fraglichen Zeitraum begangenen Delikte genannt. Möglicherweise erklärt dieser Umstand den Fehler auf Seiten der BILD-Redaktion, der ich das Dokument im Vorfeld zur Verfügung gestellt hatte.

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Beim Abschreiben erwischt

Die neue niedersächsische Landesregierung möchte das sogenannte Sitzenbleiben, also die Wiederholung eines Schuljahrs wegen schlechter Leistungen, abschaffen. So stand es vor einer Woche in “Bild”.

Dekoriert war die Meldung mit einer Galerie berühmter Sitzenbleiber. Auf der Liste befanden sich unter anderem der Literaturnobelpreisträger Thomas Mann, der frühere Reichskanzler Otto von Bismarck, der Ex-Fußballprofi Mehmet Scholl und Johannes B. Kerner — also Menschen, die sonst nicht allzu viel gemein haben.

Diese und ähnliche Listen, die sitzengebliebenen Kindern womöglich als Trost dienen sollen, finden sich immer wieder in den Medien, wenn es um schlechte Schulleistungen geht.

Auch diese beiden sind häufig dabei — auch bei “Bild”:

Klaus Wowereit, Guido Westerwelle

Allein: Weder Klaus Wowereit noch Guido Westerwelle haben je eine “Ehrenrunde” gedreht.

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin erklärte uns auf Anfrage, dass der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit mit 6 Jahren und 9 Monaten eingeschult worden sei und seine Schullaufbahn nach den regulären 13 Jahren mit dem Abitur abgeschlossen habe. Auch Guido Westerwelle, der sein Abitur mit nicht einmal 19 Jahren abgelegt hat, ist ganz normal 13 Jahre zur Schule gegangen, wie uns aus seinem Umfeld bestätigt wurde.

Aber woher stammen dann die Geschichten von den beiden vermeintlichen prominenten Sitzenbleibern? Die Suche nach dem Ursprung dieser Gerüchte gleicht einem Ausflug ins Spiegellabyrinth: Irgendjemand muss mal eine Liste veröffentlicht haben, von der seitdem alle anderen abschreiben. Bei t-online.de, das in der Wikipedia teilweise als Quelle fürs Sitzenbleiben angegeben ist, wird eine 2008 veröffentlichte Bildergalerie offenbar ständig überarbeitet (der im Oktober 2012 verstorbene Dirk Bach wird dort als “der erst kürzlich verstorbene Dirk Bach” anmoderiert).

Die Namen Wowereit und Westerwelle finden sich etwa beim “Westen” (Juli 2011), in aktuellen Texten bei den “Lübecker Nachrichten” und auf n-tv.de.

Westerwelle gilt bei der “Berliner Zeitung” und wdr2.de als Sitzenbleiber, Wowereit bei der “Welt” und gemeinsam schmücken sie eine Klickstrecke bei “Spiegel Online”.

Beim Presse- und Informationsamt des Landes Berlin konnte sich niemand so recht erklären, wie Klaus Wowereit auf diesen Listen gelandet sei. Man wolle jetzt aber gegen dieses Gerücht vorgehen. In der Online-Version des “Bild”-Artikels fehlt Wowereit inzwischen. Offenbar ein erster Erfolg auf einem langen Weg.

Mit großem Dank an Markus B.

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Eine Herzensangelegenheit des Hauses

Bevorzugt nach der Ausstrahlung eines TV-Films (gefühlt: nach jedem verdammten “Tatort”), manchmal aber schon davor, beantwortet “Bild” die drängende Frage, wer denn die manchmal “geheimnisvolle”, häufig “tote”, aber immer “schöne” junge Frau da auf dem Bildschirm gewesen sei. Mal gibt es dazu ein Interview, mal nur ein großes Foto mit einem Hinweis auf den aktuellen Beziehungsstatus der Abgebildeten.

Heute schwärmt die Zeitung von “Kino-Darling” Jennifer Ulrich, die eine “Mega-Rolle” habe:

Das heißt: Mehr noch schwärmt “Bild” von dem Film, in dem Jennifer Ulrich diese Mega-Rolle spielt:

Dieser Film wird jedes Zuschauer-Herz höherschlagen lassen!

Sat.1 zeigt heute um 20.15 Uhr die Dahinschmelz-Komödie “Herztöne”, produziert von der Hit-Schmiede “Teamworx”.

Es sei “der Film zum Bestseller”, erklärt “Bild”.

Oder genauer:

Bezaubernder Bestseller: "Herztöne" von Katja Kessler

Bei all dem Alliterationsamok und dem Komposita-Overkill war in “Bild” offenbar kein Platz mehr, um zu erklären, wer diese Katja Kessler eigentlich ist, die diesen “bezaubernden Bestseller” da geschrieben hat: Langzeit-Kolumnistin und Chefredakteursgattin.

Die Jagd nach der nackten Wahrheit

Als die Österreicherin Natascha Kampusch im Sommer 2006 nach achtjähriger Gefangenschaft plötzlich wieder auftauchte, begann im deutschsprachigen Journalismus eine Jagd. Eine völlig groteske Jagd, die nur ein einziges Ziel hat: Die Antwort auf die Frage, ob Natascha Kampusch Sex mit ihrem Entführer hatte.

Die Jagd beginnt im Jahr 2006. Am 23. August erfährt die Welt, dass das Mädchen wieder aufgetaucht ist. Acht Jahre lang war sie verschwunden, gefangengehalten von Wolfgang Priklopil, der sich noch am Tag ihrer Flucht das Leben nimmt. Jetzt ist sie frei und wohlauf, es ist eine Sensation. Überall auf der Welt berichten Medien über den spektakulären Fall aus Österreich. Und bereits zwei Tage später wird deutlich, was einige daran am allermeisten interessiert:

(…) Vielleicht hat er das Mädchen zu seiner Sex-Sklavin gemacht, vermuten österreichische Medien.

“Bild”, 25.08.2006

***

(…) HAT DER KIDNAPPER SEIN OPFER SEXUELL MISSBRAUCHT?

“Aus meiner Sicht, ja”, meint die Polizistin. “Aber Natascha ist das noch nicht bewusst. Sie sagt, sie hat immer alles freiwillig gemacht.”

“Bild”, 25.08.2006

***

(…) Die Beamtin geht auch davon aus, dass das Mädchen sexuell missbraucht worden ist – “doch das ist ihr nicht bewusst, sie ist der Meinung, es freiwillig gemacht zu haben”. Natascha schilderte auch den Tagesablauf in Gefangenschaft: Sie frühstückte mit der Sex-Bestie, musste im Haushalt helfen.

***

Seine Sklavin – Sie musste für ihn putzen. Er forderte auch Sex von ihr

(…) Was spielte sich im Keller ab? Eine Polizistin sagt, sie glaube, dass Priklopil Natascha zum Sex zwang: “Aber sie sagt, sie habe das immer freiwillig gemacht.”

“Express”, 26.08.2006

***

Zum Sex gezwungen? Natascha und ihr Entführer hatten intime Kontakte

Die mehr als acht Jahre gefangen gehaltene Österreicherin Natascha Kampusch hatte der Polizei zufolge sexuellen Kontakt zu ihrem Entführer.

“Nürnberger Nachrichten”, 28.08.2006

Nun, bis hierher unterscheidet sich dieser Fall nicht wesentlich von anderen, in denen entführte Kinder wieder aufgetaucht sind. Die Selbstverständlichkeit, mit der hier über den “sexuellen Kontakt” zwischen Opfer und Entführer spekuliert wird, ist im heutigen BoulevardJournalismus nichts Ungewöhnliches und zum Teil sicherlich unserem eigenen Voyeurismus geschuldet. Detaillierte Schilderungen der durchlebten Qualen sind zum Pflichtprogramm in der Berichterstattung geworden; wer über ein entführtes Kind berichtet, berichtet im selben Atemzug auch über das, was es durchmachen musste. Es scheint, als gehöre das dazu.

Und wenn heutzutage deutsche Journalisten – so wie im Fall von Stephanie R. vor ein paar Jahren geschehen – in einer großen Magazingeschichte die Leiden eines 13-jährigen Mädchens nachzeichnen, das “mehr als 100-mal” missbraucht wurde, gehört es offenbar auch dazu, dass geschildert wird, wo und wann und wie der Entführer das Mädchen vergewaltigt hat – und woran es dachte, “während er in ihr” war. Der “Spiegel” jedenfalls hatte 2006 kein Problem damit, solche Details zu veröffentlichen.

Read On…

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Eine Zeitung mit 50 Siegeln

In gewisser Weise war der Aufmacher der “Bild”-Titelseite selten so wahr wie gestern:

Pferdefleisch-Skandal deckt auf: Der Irrsinn mit den Güte-Siegeln! Wer blickt da noch durch?

Ja, das ist Irrsinn. Und die “Bild”-Redaktion beweist eindrucksvoll, dass sie überhaupt keinen Durchblick hat.

Aber der Reihe nach:

Mehr als 1000 Gütesiegel gibt es in Deutschland, BILD zeigt die 50 wichtigsten für Lebensmittel. Jetzt kommt raus: Auch Produkte, die Pferdefleisch enthielten, waren mit Qualitätssiegeln ausgezeichnet. Wer die Siegel vergibt, welchen Siegeln Sie vertrauen können — Seite 2.

Bevor Sie auf Seite 2 lesen, wer die Siegel vergibt, zeigt “Bild” auf Seite 1 erst mal “die 50 wichtigsten [Gütesiegel] für Lebensmittel — oder das, was die Redaktion dafür hält. Neben offiziellen Gütesiegeln (etwa vom TÜV oder Bundesministerium für Verbraucherschutz) zeigt “Bild” nämlich auch diese Logos:

“Bild” war mit dem gelegentlich verwendeten Wort “Eigenmarke” eigentlich schon auf dem richtigen Weg — und ist dann doch irgendwie falsch abgebogen: Diese Logos sind keine Gütesiegel, sondern Markenlogos. Netto etwa bezeichnet “BioBio” explizit als “Eigenmarke”, Aldi “GutBio” als “Marke”. Das “Greenpeace-Magazin” hat das vor ein paar Jahren mal ein bisschen genauer erklärt.

Oder, in den Worten von “Bild”:

Zahlreiche Supermarktketten und Händler haben eigene Siegel, vergeben diese nach eigenen Kriterien, zeichnen sich damit also selbst aus!

IRRSINN!

Die Worte “unabhängig” und “überparteilich” hat der Axel-Springer-Verlag auch eigenständig ins rote “Bild”-Logo eingefügt, das ist kein Prüfsiegel irgendeiner journalistischen Aufsichtsbehörde.

Andererseits: Was hat der aktuelle “Skandal” um Pferdefleisch in Rindfleischprodukten überhaupt mit irgendwelchen Bio-Lebensmitteln zu tun — oder gar mit den Siegeln für Fisch aus umweltgerechter Fischerei und für koschere Lebensmittel, die “Bild” ebenfalls auf der Titelseite zeigt? Im Prinzip gar nichts, wurde das Pferdefleisch doch bisher ausschließlich in konventionellen Produkten gefunden.

Der Bundesverband Naturkost Naturwaren ist entsprechend empört, dass sein Logo ebenfalls auf der “Bild”-Titelseite zu sehen ist:

In einer Pressemitteilung erklärt er:

Anders als im Beitrag suggeriert, sind der BNN und seine Mitgliedsunternehmen weit entfernt vom Skandal um Pferdefleisch, das ausschließlich in konventionellen Produkten gefunden wurde. Die Logos der Eigenmarken aus dem konventionellen Lebensmittelhandel, die tatsächlich vom Pferdefleischskandal betroffen waren, tauchen in der Berichterstattung der BILD nicht auf.

Außerdem handelt sich beim BNN-Logo gar nicht um ein Siegel, denn es wird niemals auf Lebensmittel gedruckt. Es ist vielmehr das Logo eines Bundesverbandes, der die Herstellungs- und Handelsstufen der Wertschöpfungskette in der Naturkost-Fachbranche vertritt. […]

Der in der BILD hergestellte Zusammenhang von “Siegelflut” und Lebensmittelskandalen wird durch die Auswahl der Abbildungen klar mit der ökologischen Lebensmittelwirtschaft in Verbindung gebracht. Das ist sachlich falsch und aus unserer Sicht eine Verleumdung, die vor allem die Biobranche diskreditiert.

Vielleicht sollte “Bild” in Zukunft also doch lieber über Siegel berichten, mit denen sich die Zeitung auskennt. Also zum Beispiel über Ralph.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber.

“Bild” darf “Bachelor”-Tochter nicht zeigen

Der Rechtsanwalt Jan Kralitschka, zur Zeit als “Bachelor” in der gleichnamigen RTL-Castingshow zu sehen, hat eine weitere einstweilige Verfügung gegen die “Bild”-Gruppe erwirkt: Die erste ging gegen die gedruckte “Bild”-Zeitung, die zweite jetzt gegen Bild.de.

Am 7. Februar hatte “Bild” in der Kölner Regionalausgabe ein Foto gedruckt, das Kralitschka, eine Frau und ein Kleinkind zeigte:

BILD enthüllt das letzte Geheimnis des Bachelors: Model Ann-Kristin (33) aus Bonn ist die Mutter der Tochter (3) des TV-Junggesellen.

Wir sehen ein Foto aus dem Jahr 2011. Jan posiert mit seiner Ex und dem Töchterchen (damals ein Jahr alt) für eine Kampagne der Hotelkette Barceló. Kopf an Kopf lächeln beide in die Kamera, die Kleine sitzt mit einer Muschel in der Hand fröhlich auf Mamas Schoß. Aber kurz nach dem Shooting zerbrach die Beziehung.

Kralitschka und das Model Ann Kristin Brücker zogen vor Gericht, weil sie nicht wollten, dass “Bild” das Foto der gemeinsamen Tochter zeigt. Das Landgericht Köln untersagte die Verbreitung des Kinderfotos am 12. Februar per Einstweiliger Verfügung.

Die vorherige Verwendung des Fotos in einer Werbung sei kein Grund für “Bild”, das Foto zu drucken, da in der Werbung weder der Name des Kindes genannt worden noch ersichtlich gewesen sein, dass es sich bei den abgebildeten Personen um eine richtige Familie handle. Erst “Bild” habe das Kind als Tochter der beiden für jedermann erkennbar gemacht, woran allerdings kein berechtigtes öffentliches Interesse bestanden habe. Deswegen sei die Verbreitung des Fotos rechtswidrig, wie die Rechtsanwälte der Kläger vergangene Woche in einer Pressemitteilung berichteten.

Bild.de verpixelte das Gesicht des Mädchens daraufhin grob, so dass die Haare und ein Ohr noch zu sehen waren. Den Eltern reichte dies nicht: In einer zweiten Einstweiligen Verfügung entschied das Landgericht Köln, dass diese Form der Anonymisierung nicht ausreiche und Bild.de auch das derart bearbeitete Foto nicht mehr zeigen darf.

Hände hoch, Story her

Wegen fehlender anderweitiger Kennzeichnung müssen wir davon ausgehen, dass es sich bei diesem Text aus der heutigen “Bild” um einen Artikel handelt:

Hände hoch, du Puppe! BANKRAUB FÜRS KINDERZIMMER Nürnberg - Cowboy und Indianer war gestern. Geht

Der “perfekte Bankraub für zu Hause”, besser hätte es die Promo-Abteilung von Playmobil wohl auch nicht ausdrücken können. Nur, dass es als Anzeige in der Bundesausgabe mehr als 40.000 Euro gekostet hätte.

Wenn Sie jetzt sagen, es könne doch durchaus einen Nachrichtenwert haben, dass es diesen “Bankraub fürs Kinderzimmer” “ab sofort” zu kaufen gebe, müssen wir Sie enttäuschen: Beim Internetversandhändler Amazon können Sie die “Bank mit Geldautomat” (so der offizielle Name des Produkts) bereits seit dem 10. Februar 2012 bestellen. Und dieses einjährige Jubiläum kann ja auch kein Grund für eine Berichterstattung (“ab sofort”) sein.

Es hätte da allerdings schon einen Grund für aktuelle Berichterstattung gegeben — tatsächlich gab es den auch in jenen britischen Boulevardmedien, von denen sich “Bild” so gerne inspirieren lässt: Der “Daily Mirror” berichtet seit Samstagabend auf seiner Internetseite, dass Aktivisten gegen Schusswaffengewalt das Spielzeugset als “abscheulich” bezeichnet hätten. (Ob wenigstens diese Aussagen aktuell sind, geht aus dem Artikel leider nicht hervor — in Großbritannien gibt es die “Bank with Safe” auch schon fast ein Jahr lang zu kaufen.)

Die “Daily Mail” griff die Geschichte auf, die “Sun”, die “Huffington Post” aus den USA und schließlich auch “Bild”. Nur, dass die Geschichte dort völlig fehlt.

Die “Bild”-“Berichterstattung” hat derweil blick.ch inspiriert, über das “Bankraub-Set” zu schreiben, das Playmobil “seit kurzem” für “die Kleinsten unter den Kriminellen im Sortiment” habe.

Man kann den Redakteuren dort nicht vorwerfen, gar keine eigenen Recherchen mehr angestellt zu haben. Nur das Ergebnis ist etwas überraschend:

Wem ein Banküberfall zu langweilig ist, kann seinen Kleinen das Set “Diebstahl im Museum” kaufen, mit drei Museumsdieben, die mit ihrer raffinierten Ausrüstung an den Film “Mission Impossible” erinnern.

Immerhin nennt blick.ch keine Preise.

Mit Dank an Big J, Timo W. und Jürgen.

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“Bild” muss Schmerzensgeld zahlen

Es gibt Dinge in unserem Rechtsstaat, die will “Bild” einfach nicht akzeptieren. Vor allem die Tatsache, dass selbst Mörder und Kinderschänder grundlegende Rechte haben.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zum Beispiel. Das spricht die “Bild”-Zeitung Menschen, die ein schweres Verbrechen begangen haben, in der Regel kurzerhand ab – und tut dann sogar so, als müsste man ihr dafür auch noch dankbar sein:

“Die Identität eines Straftäters ist grundsätzlich zu schützen”, sagt der Deutsche Presserat, der oberste Sittenwächter der Presse – und kritisiert aus diesem Grund immer wieder die BILD-Zeitung. Weil wir ganz anderer Meinung sind. Weil wir glauben, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat zu erfahren, wie ein Vergewaltiger, ein Kinderschänder und ein Mörder aussehen. Und wir deshalb Vergewaltiger, Kinderschänder und Mörder auch zeigen.

Aber all das ist ja nichts Neues.

Und es wird sich auch in naher Zukunft vermutlich nicht viel daran ändern. Auch deshalb, weil “Bild” in solchen Fällen – abgesehen von den Maßnahmen des Presserats, die das Blatt in der Regel sowieso ignoriert – nur selten irgendwelche Konsequenzen zu erwarten hat, erst recht keine juristischen. Denn, wie wir schon vor ein paar Jahren mal geschrieben haben, ist …

(…) die Wahrscheinlichkeit, dass sich z.B. eine junge Frau, die gerade wegen des Verdachts, ihr eigenes Baby getötet zu haben, in Untersuchungshaft sitzt, juristisch gegen die Veröffentlichung eines Fotos von ihr zur Wehr setzt, für “Bild” ebenso überschaubar, wie es die aus einem eventuellen Gerichtsprozess resultierenden Schmerzensgeldforderungen sind.

Aber auch wenn sich nur selten jemand traut oder überhaupt befähigt fühlt, in so einer Situation juristisch gegen “Bild” vorzugehen – die Erfolgschancen eines solchen Prozesses sind gar nicht mal gering. Denn vor Gericht zieht die wackelige Argumentation der “Bild”-Juristen offenbar nur wenig. Das jedenfalls zeigt ein Urteil des Landgerichts Verden, das nun rechtskräftig geworden ist.

Verurteilt wurde der Axel-Springer-Verlag wegen der “Bild”-Berichterstattung über einen Prozess, in dem eine junge Frau angeklagt war, ihr neugeborenes Baby ermordet zu haben. Sie wurde wegen Totschlags in einem minderschweren Fall verurteilt.

“Bild” hatte den Prozess von Anfang an begleitet und die Frau, eine Polizistin, schon ab dem ersten Verhandlungstag im Januar 2011 ohne jede Unkenntlichmachung gezeigt sowie Details aus ihrem Privatleben veröffentlicht. Später klagte die Frau gegen die identifizierende Berichterstattung – und bekam Recht: Dem Axel-Springer-Verlag wurde gerichtlich untersagt, ungepixelte Fotos der Frau zu verbreiten. Außerdem muss er ihr 6000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Laut einer Pressemitteilung des Landgerichts argumentierte die Frau vor Gericht, “die Berichterstattung verstoße gegen die Unschuldsvermutung, weil sie den Tatvorwurf des Mordes nie gestanden und dieser sich auch im Verlaufe des Verfahrens nicht erwiesen habe”. Der Verlag hingegen hatte unter anderem eingewendet, bei der Frau “handele es sich um eine Person der Zeitgeschichte, weil sie Polizistin gewesen sei und eine schwerwiegende, außergewöhnliche Tat begangen habe”.

Die Richter betonten, bei Gewaltverbrechen sei “in der Regel ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse an näherer Information” über den Täter und den Tathergang erforderlich, um eine identifizierende Berichterstattung zu rechtfertigen. Grundsätzlich sei hierbei also – das fordert im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht – “eine Abwägung zwischen den Rechten der Abgebildeten und der Pressefreiheit vorzunehmen”. In diesem Fall …

(…) überwiegten die berechtigten Interessen der Klägerin. Es sei schon nicht ersichtlich, dass es für die Berichterstattung auch auf die Identifizierbarkeit der Klägerin ankam. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Lichtbildes habe weder eine (erstinstanzliche) Verurteilung der Klägerin vorgelegen, noch habe diese sich in der Hauptverhandlung überhaupt schon zur Sache eingelassen.

Der Verlag ging zwar in Berufung, doch das Oberlandesgericht Celle bestätigte das Urteil des Landgerichts. Und die Kritik der dortigen Richter galt nicht nur den ungepixelten Fotos:

Der Senat beanstandet darüber hinaus die mit dem Lichtbild versehene Schlagzeile der Zeitung. Auch diese könnte bei Abwägung der Interessen zugunsten der Klägerin berücksichtigt werden.

Die auf das Lichtbild aufgebrachte Schlagzeile sei “tendenziös und vorverurteilend”, die Informationen aus der Pressemitteilung des Landgerichts Verden über diesen Fall seien in einer Art umgestaltet und umformuliert worden, dass hieraus eine  “marktschreierische, sensationsheischende und vorverurteilende Überschrift” geworden sei.

“Umgestaltet” und “umformuliert” wurden die Informationen übrigens von “Bild”-Reporterin Astrid Sievert, die ihr, sagen wir: Talent darin schon mehrfach eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat. In der angesprochenen Pressemitteilung hatte es damals jedenfalls geheißen:

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, das Kind getötet zu haben, weil sie durch die ungewollte Schwangerschaft befürchtete finanzielle Einschränkungen nicht habe hinnehmen und ihren “bis dahin geführten hohen Lebensstandard” nicht habe reduzieren wollen.

In “Bild” lautete die Überschrift dann: “Polizistin ersticht ihr Baby mit Schere …weil sie ihr schönes Leben nicht aufgeben wollte”.

Und auf Bild.de:FÜR IHR LUXUS-LEBEN! Polizistin (25) ersticht Baby mit Schere

Mit Dank an den Hinweisgeber.

Der Mann, der zu wenig wusste

In Bremen steht ein Mann vor Gericht, der in einem Parkhaus in der Innenstadt einen anderen Mann erschossen hat.

“Bild” gibt seine Aussage vor Gericht so wieder:

Da packt der Angeklagte aus: “Ich kannte den Mann gar nicht. Er bog mit seinem Mercedes in die Knochenhauerstraße ein, wo ich als Fußgänger rüber wollte. Ich ging ihm zu langsam. Er stieg aus, beschimpfte mich: ‘Hurensohn! Ich f… deine Mutter.’ Seit dem dachte ich an nichts anderes mehr.”

“Bild” behauptet, vor Gericht werde der Mord “immer spektakulärer”. Ganz so spektakulär, wie die Zeitung ihn zu Beginn dank der Vermutungen des “renommierten” Kriminologen Prof. Dr. Christian Pfeiffer gehalten hatte, war der Mord dann aber vielleicht doch nicht.

Der war sich damals laut “Bild” nämlich “sicher”, dass der Mord einen ganz anderen Hintergrund hätte — woran Bild.de bei der aktuellen Berichterstattung auch gerne noch mal erinnert:

Kriminologe sicher: Ein Auftragskiller! Der spektakuläre Mord im Parkhaus Bremen: "Es liegt auf der Hand, dass es ein Auftragsmord war" ist sich der renommierte Kriminologe Prof. Dr. Christian Pfeiffer sicher.

Mit Dank an Dustin.

Wie viel Brüderle erträgt die Bundeswehr?

Spätestens seit sich der Quizmaster Günther Jauch am Sonntagabend in der nach ihm benannten ARD-Talkshow an dem Thema versuchte, lässt es sich nicht mehr ignorieren: Es gibt in Deutschland eine Debatte über Alltagssexismus. Auslöser war ein Artikel in der Illustrierten “Stern”, in dem eine Journalistin dem FDP-Politiker Rainer Brüderle vorwarf, sich ihr an einer Hotelbar in einer Weise genähert zu haben, die sie unangenehm fand.

Schon am Samstag hatte “Bild” die zentrale Frage gestellt:

Wie viel Brüderle ist erlaubt? 100 Frauen in BILD: Flirt oder Belästigung — wo ist die Grenze?

Eine Frage, die “Bild”-Redakteurin Stephanie Bilges erstaunlich klar zu beantworten wusste:

BILD-Redakteurin Stephanie Bilges (36, Berlin): "Wer nicht in der Lage ist, mit deftigen Sprüchen umzugehen, sollte vielleicht besser nicht berufstätig sein."

Gestern dann bedachte Franz Josef Wagner die “liebe Sexismus-Debatte” mit einem Brief, der selbst für seine Verhältnisse eher exzentrisch wirkte.

Heute schließlich erklärte “Bild”-Reporter Wilfried Pastors (“seit 36 Jahren mit der gleichen Frau verheiratet, zweifacher Vater und Opa von vier Enkeln [drei Mädchen]”), er lasse sich als Mann “nicht unter Generalverdacht stellen”:

Wenn jetzt allerdings eine Geschlechtsforscherin im Frühstücksfernsehen unwidersprochen sagen darf, der Fall Kachelmann sei Beleg für alltäglichen Sexismus in Deutschland, stellen sich mir die Nackenhaare hoch.

Das war ein mit allen Mitteln des Rechtsstaats geführter Prozess, der anders ausging, als es manche gerne gehabt hätten. Aber so, und nur so, funktioniert Rechtsstaat.

Pastors widerspricht damit überraschend offen der bisherigen “Bild”-Linie, die den Ausgang des “mit allen Mitteln des Rechtsstaats geführten Prozesses” damals so kommentiert hatte:

Kachelmann: Freispruch, aber ...

Und damit kommen wir zum Jahresbericht des Wehrbeauftragten der Bundesregierung. Oder, wie Hanno Kautz, “Bild”-Parlamentskorrespondent, ihn auf Bild.de nennt, dem “Jammer-Bericht der Bundeswehr”:

SEXUELLE ÜBERGRIFFE: Der Bericht über eine vergewaltigte Soldatin in der Heeresfliegerwaffenschule Bückeburg im August 2012 sei eine Ausnahme, heißt es in dem Bericht. Es ginge um Einzelfälle, die festgehalten werden, sagte Königshaus, doch mit einer "nicht unerheblichen Dunkelziffer" sei zu rechnen.

​Kautz zitiert aus dem Bericht, in dem von bekannten 50 Fällen “mit sexuellem Bezug” die Rede sei, und schließt:

“Bei der überwiegenden Anzahl der Taten”, so heißt es aber in dem Bericht, “handelte es sich um unangemessene Berührungen und verbale sexuelle Belästigungen.”

“Aber”. Aha. Na, dann ist ja alles halb so schlimm, die betroffenen Soldatinnen (oder Soldaten) sollten vielleicht besser nicht berufstätig sein und mit dem Jammern aufhören.

Mit Dank auch an Jürgen L.

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