“Bild” darf “Bachelor”-Tochter nicht zeigen

Der Rechtsanwalt Jan Kralitschka, zur Zeit als “Bachelor” in der gleichnamigen RTL-Castingshow zu sehen, hat eine weitere einstweilige Verfügung gegen die “Bild”-Gruppe erwirkt: Die erste ging gegen die gedruckte “Bild”-Zeitung, die zweite jetzt gegen Bild.de.

Am 7. Februar hatte “Bild” in der Kölner Regionalausgabe ein Foto gedruckt, das Kralitschka, eine Frau und ein Kleinkind zeigte:

BILD enthüllt das letzte Geheimnis des Bachelors: Model Ann-Kristin (33) aus Bonn ist die Mutter der Tochter (3) des TV-Junggesellen.

Wir sehen ein Foto aus dem Jahr 2011. Jan posiert mit seiner Ex und dem Töchterchen (damals ein Jahr alt) für eine Kampagne der Hotelkette Barceló. Kopf an Kopf lächeln beide in die Kamera, die Kleine sitzt mit einer Muschel in der Hand fröhlich auf Mamas Schoß. Aber kurz nach dem Shooting zerbrach die Beziehung.

Kralitschka und das Model Ann Kristin Brücker zogen vor Gericht, weil sie nicht wollten, dass “Bild” das Foto der gemeinsamen Tochter zeigt. Das Landgericht Köln untersagte die Verbreitung des Kinderfotos am 12. Februar per Einstweiliger Verfügung.

Die vorherige Verwendung des Fotos in einer Werbung sei kein Grund für “Bild”, das Foto zu drucken, da in der Werbung weder der Name des Kindes genannt worden noch ersichtlich gewesen sein, dass es sich bei den abgebildeten Personen um eine richtige Familie handle. Erst “Bild” habe das Kind als Tochter der beiden für jedermann erkennbar gemacht, woran allerdings kein berechtigtes öffentliches Interesse bestanden habe. Deswegen sei die Verbreitung des Fotos rechtswidrig, wie die Rechtsanwälte der Kläger vergangene Woche in einer Pressemitteilung berichteten.

Bild.de verpixelte das Gesicht des Mädchens daraufhin grob, so dass die Haare und ein Ohr noch zu sehen waren. Den Eltern reichte dies nicht: In einer zweiten Einstweiligen Verfügung entschied das Landgericht Köln, dass diese Form der Anonymisierung nicht ausreiche und Bild.de auch das derart bearbeitete Foto nicht mehr zeigen darf.