Um 22:56 Uhr ist es im Oktober in Hamburg für gewöhnlich dunkel. Der Sonnenaufgang soll heute um 7:44 Uhr gewesen sein. Und so ist es mindestens überraschend, dass Babak Milani und Kai-Uwe Hesse in ihrem Artikel für die Hamburg-Ausgabe der “Bild”-Zeitung und für Bild.de bereits gestern Abend um 22:56 Uhr wussten, dass bei der Abschiedsparty für den ehemaligen Fußballprofi des Hamburger SV Rafael van der Vaart “die letzten Gäste” erst gingen, “als es auf dem Kiez schon hell” wurde:
Milani und Hesse werden sich das doch nicht einfach ausgedacht haben, nur weil es im Bereich des Möglichen liegt?
Mit Dank an Friedhelm S. und @Neun_Drei für die Hinweise!
Nachtrag, 15. Oktober: Bei Bild.de haben sie reagiert. Aber nicht so, wie wir es erwartet haben.
Am vergangenen Freitag ist in Berlin ein Mann über die Absperrung vor einer Synagoge gestiegen. Laut Polizeimeldung lief er mit einem Messer in der Hand auf die Wachleute zu und soll dabei etwas gemurmelt haben. Die Wachleute zogen sofort ihre Dienstwaffen, richteten sie auf den Mann und forderten ihn auf, das Messer fallen zu lassen. Der Mann blieb stehen und sprach mehrfach mit ruhiger Stimme und mutmaßlich auf Arabisch etwas vor sich hin. Die Wachleute setzten schließlich Pfefferspray ein, um den Mann zu überwältigen.
In einer ersten Befragung ließ sich das Motiv des Mannes nicht feststellen. Auch eine richterlich angeordnete Durchsuchung seiner Wohnung brachte keine Klärung. Da auch ein politisches Motiv in Frage kam, beschlagnahmte die Polizei mehrere Datenträger und Unterlagen, die zurzeit ausgewertet werden. Haftgründe gegen den Mann lagen nicht vor, weshalb er am darauffolgenden Morgen aus dem Polizeigewahrsam entlassen wurde.
So. Und dann kam “Bild”.
“Horror in Berlin-Mitte”, schrie die Zeitung am Montag: “Synagoge angegriffen”!
Der Mann sei Syrer und solle “Allahu Akbar” und “Fuck Israel” gerufen haben, schrieben die Autoren des Artikels. Ob das stimmt, ist unklar; in der Polizeimeldung steht es nicht, und andere Medien schreiben es nur mit Verweis auf die “Bild”-Zeitung.
Der eigentliche Skandal ist für “Bild” aber ohnehin etwas anderes.
DAS UNFASSBARE: MOHAMAD M. WIRD AM NÄCHSTEN TAG FREIGELASSEN.
“Wo er jetzt ist? Unbekannt.”, gruselte sich “Bild”-Redakteur Timo Lokoschat im dazugehörigen Kommentar:
Was bleibt, ist das bedrückende Gefühl, dass da draußen jemand herumläuft, der voller Hass ist und auch vor Gewalt nicht zurückschreckt.
Vielleicht ist es an der Zeit, diese Sache mit dem Laufenlassen nochmal zu erklären, “Bild” hatte da ja schonimmer gewisse Verständnisprobleme.
Der deutsche Rechtsstaat sieht vor, dass es gute Gründe braucht, jemanden ohne ein Urteil ins Gefängnis zu stecken. Die Untersuchungshaft sei “die ultima ratio”, erklärte uns Anfang des Jahres in einer ähnlichen Sache der Strafverteidiger Carsten Hoenig. Der Erlass eines Haftbefehls müsse sich “an den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Unschuldsvermutung messen lassen”. Zur Untersuchungshaft komme es nur, “wenn gar nichts mehr anderes geht”.
Laut Strafprozessordnung muss zunächst einmal dringender Tatverdacht bestehen. Zudem gibt es bestimmte Haftgründe, etwa die Fluchtgefahr, die Wiederholungsgefahr oder die Gefahr, dass Beweismittel vernichtet werden (Verdunkelungsgefahr). Liegen solche Gründe aus Sicht der Behörden nicht vor, gibt es keinen Haftbefehl.
Man kann also nicht mal so eben jemanden einsperren, auch wenn der “Bild”-Chefredakteur es gerne hätte:
Natürlich ist es möglich, dass ein politisches/terroristisches Motiv dahintersteckte. Aber es ist auch möglich, dass es einen anderen Hintergrund gab. Sogar “Bild” selbst schrieb in einem der Artikel zu dem Fall:
Haben Objektschützer vor der Neuen Synagoge in Mitte ein Blutbad verhindert? Oder haben sie am Freitagabend einen geistig verwirrten Mann gestoppt, der in Selbstmordabsicht mit einem Messer auf die bewaffneten Wachmänner zulief?
Julian Reichelt und Timo Lokoschat aber erwecken den Eindruck, als gebe es nur einen einzigen zulässigen Schluss.
Und als würden die Berliner Behörden die Sache gezielt vertuschen. In seinem Kommentar schrieb Lokoschat:
Erst vergangene Woche hatte ein Mann in Paris vier Menschen mit einem Keramikmesser erstochen. Ein Islamist, wie die Behörden erst nach langem Herumdrucksen bestätigten.
Auch in Berlin formuliert die Polizei, dass das Motiv des überwältigten Syrers “unklar” sei. Wie bitte? Was will jemand, der laut Zeugen “Allahu akbar” und “Fuck Israel” gerufen hat, mit einem Messer in einer Synagoge? In Ruhe reden? Nein, er will Juden verletzen oder ermorden.
Wer den grassierenden Antisemitismus bekämpfen will, muss sich auch trauen, ihn beim Namen zu nennen.
Ein entscheidender Punkt in der Berichterstattung von “Bild” ist, dass sie nicht das zum zentralen Thema macht, was passiert ist — ein Mann klettert mit einem Messer über die Absperrung einer Synagoge und wird gestoppt –, sondern das, was der Fantasie der Redaktion nach hätte passieren können.
Nochmal zur Erinnerung: Es ist nicht erwiesen, dass der Mann “Juden verletzen oder ermorden” wollte. Es könnte — wie “Bild” selbst schrieb — auch ein “geistig verwirrter Mann” mit “Selbstmordabsicht” gewesen sein. Oder etwas anderes. Die Behörden werden sich bemühen, die Motive herauszufinden. Während die “Bild”-Leute so tun, als hätten sie selbst den Fall schon gelöst.
Gestern dann die nächste Eskalationsstufe: Titelseitenwut.
“Wie kann das sein?”, fragte “Bild” immer noch fassungslos — und warf sogar die Frage auf, ob der Staatsanwalt “für seine Entscheidung, einen offenbar gefährlichen Täter freizulassen” “belangt werden” könne.
“Bild”-Redakteur Filipp Piatov erklärte den “Skandal um den Messerangreifer” dann noch mal nachdrücklich zu einer “Schande” für die Berliner Regierung. Der Fall beweise: Das “Engagement des Regierenden Bürgermeisters gegen Antisemitismus” sei “eine Luftnummer”.
Nun ist [der Syrer] auf freiem Fuß, unauffindbar — und gewaltbereit. Denn was für jeden Bürger mit gesundem Menschenverstand nach einem versuchten antisemitischen Terrorangriff aussieht, ist für Berliner Behörden leider kein Haftgrund. Verrückt!
Anstatt den Mann in Gewahrsam zu nehmen und intensiv zu prüfen, ob er nicht in ein Flugzeug gen Heimat gehört, darf er durch Berlins Straßen laufen. Es ist amtlich: Die deutsche Hauptstadt drückt nicht nur bei Drogendealern, sondern auch bei antisemitischen Gewalttätern beide Augen zu.
Zunächst einmal stellte sie klar: “Die Voraussetzungen für einen Haftbefehl liegen nicht vor”: Es bestehe “kein dringender Tatverdacht einer Straftat, lediglich der Anfangsverdacht eines Hausfriedensbruchs.” Der Verdächtige sei “strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten”. Und: Derzeit lägen “keine Erkenntnisse zu einer möglichen islamistischen Motivlage vor”, die Ermittlungen dazu würden “mit Hochdruck fortgeführt”. “Durch Berlins Straßen”, wie die “Bild”-Kommentatoren geschrieben hatten, läuft der Mann auch nicht: Er befinde sich, so die Generalstaatsanwaltschaft, “derzeit in der Psychiatrie”.
Und wie reagierte der “Bild”-Chef? “Sorry, dass wir so viele voreilige Schlüsse gezogen haben?” Aber nicht doch.
Das muss man sich mal vorstellen: Wegen des Verzichts auf einen Haftbefehl aufgrund fehlender Voraussetzungen dafür unterstellt er jetzt den Berliner Behörden, aus ideologischen Gründen terroristische Straften bewusst zu ignorieren. Woanders würde man sowas Verschwörungstheorie nennen, bei “Bild” nennen sie es Journalismus.
Reichelt scheint fest entschlossen zu sein, aus dem Vorfall vor der Synagoge eine Kampagne gegen die Berliner Regierung und deren “Ideologie” zu machen.
Heute wird es persönlich. Groß auf Seite 2 der Bundesausgabe: ein Foto der Berliner Generalstaatsanwältin.
Im Artikel listet “Bild”-Redakteur Ralf Schuler mehrere islamistische Anschläge der vergangenen Jahre auf und — als gäbe es keinen Zweifel daran, dass es sich dabei ebenfalls um islamistischen Terror gehandelt hat — nennt dabei auch den Vorfall vor der Synagoge vom Wochenende. Es sei “IRRE”, dass der Mann wieder freigelassen wurde, schreibt auch Schuler nochmal. Und dann schreibt er, in bester AfD-Manier:
Die Politik drückt sich noch immer vor dem Eingeständnis, dass mit der Massenmigration seit 2015 auch Kriminelle nach Deutschland gekommen sind und spricht deshalb lieber über Einzelfälle als über das Terror-Problem.
Was haben wir also gelernt? Der Synagogen-“Messermann” ist hundertprozentig ein islamistischer Terrorist, denn während die Ermittlungsbehörden nur aufwendig rumermitteln, hat “Bild” einfach eins und eins zusammengezählt. Die Berliner Behörden stecken aber alle unter einer Decke und wollen das mit dem Terror geheimhalten. Und dass viele Flüchtlinge Terroristen sind, will die Politik ebenfalls vertuschen. Und von “Terror” sprechen sollte man sowieso nicht erst, wenn alle Beweise gesichtet, wenn die Datenträger ausgewertet und die Ermittlungen abgeschlossen sind, sondern gefälligst dann, wenn die “Bild”-Zeitung es verlangt.
Wir sind selbstbewusst genug zu glauben, dass es genug Menschen gibt, die lieber das schauen, was »Bild« zeigt, als etwas anderes.
Auf die Frage von “Spiegel”-Redakteurin Isabell Hülsen, was “Bild” als TV-Sender denn könne, was andere nicht längst können und machen, sagt er:
Reichelt: Exklusive News zeigen und emotionale Geschichten erzählen. Man kann natürlich sagen, das bieten andere auch schon. Die Wahrheit ist: Die meisten Fernsehsender machen das, was wir uns vorstellen, eben nicht. Aus dem brennenden Amazonasgebiet, so wie wir zuletzt, sendet nicht jeder.
SPIEGEL: Vielleicht nicht mit acht Reportern wie »Bild«, aber etliche Sender haben durchaus direkt vor Ort berichtet.
Reichelt: Ja, aus dem Hotelzimmer. Aber nicht mit mehreren Teams, die im brennenden Regenwald stehen und mit Menschen reden, um die herum alles gerodet wird. Ich habe nicht das Gefühl, dass es diese menschliche Geschichte im Nachrichtenangebot gab.
Nun, blöderweise hat er da falsch gefühlt. Die ARD zum Beispiel stand auch im brennenden Regenwald und redete mit Menschen:
Genauso RTL:
Auch das ZDF war vor Ort:
Und Stern-TV schickte gar Ex-DSDS-Jurorin Fernanda Brandão los, um mit Amazonas-Bewohnern über ihre Gefühle zu reden:
Wenn das nicht der Gipfel des menschlichen Fernsehens ist, dann wissen wir auch nicht.
Aber das alles passt natürlich nicht in Reichelts Erzählung.
Die Fernsehsender, so der “Bild”-Chef, vor allem die Öffentlich-Rechtlichen, würden über einige wichtige Dinge gar nicht berichten. Die Medien und die Politik hätten “das Gefühl für den Alltag der großen Masse von Menschen in diesem Land verloren. Die Leute haben das Gefühl, sie werden nicht gehört.”
Ich frage mich: Wo findet die Realität, die wir auf der Seite 2 von »Bild« abbilden, im Fernsehen statt? Etwa, dass Menschen, die 40 Jahre gearbeitet haben, jetzt Flaschen sammeln müssen.
Julian Reichelt aber tut so, als gäbe es so etwas im Fernsehen nicht, als klaffe dort eine Lücke, die nur “Bild” füllen kann. Er sehe da “großes Potenzial”.
Wir wollen das Land, die Welt, die Politik und den Alltag der Menschen so zeigen, wie es die Leute erleben, und nicht so steril und weichgespült wie teilweise bei den Öffentlich-Rechtlichen.
“War bei der Entwicklung dieser Blöcke eine Frau beteiligt? Ich glaube nicht”, sagt die deutsche Sprinterin Gina Lückenkemper. Mit “diesen Blöcken” meint sie die neuen Startblöcke, die bei der derzeit laufenden Leichtathletik-Weltmeisterschaft in Doha im Einsatz sind. Ihre Besonderheit: Vorne sind Kameras eingebaut, die den Sportlerinnen und Sportlern vor dem Start unter anderem ins Gesicht filmen sollen. Doch man kann noch mehr sehen: Sie finde es “sehr unangenehm”, so Lückenkemper, “in den knappen Sachen über diese Kamera zu steigen, um in den Block zu gehen”.
Gina Lückenkemper will sich verständlicherweise nicht in den Schritt filmen lassen.
Was würde wohl der Altherrenverein “Die geilen Böcke” dazu sagen? Vermutlich sowas wie: “Na, Mäuschen, stell dich nicht so an, normalerweise gehst du kaum einer Kamera aus dem Weg.”
Und wie teasert die “Bild”-Sportredaktion einen Artikel zum Thema bei Facebook an? Genau:
Nachdem sich mehrere nationale Verbände über die Aufnahmen der neuen Kameras beschwert hatten, reagierte der WM-Veranstalter übrigens: Die Bilder, die entstehen, während die Athletinnen und Athleten in den Block gehen, sollen nun geschwärzt werden.
I think the article misrepresents statistics and cherry picks some facts to support its position while ignoring relevant ones.
The author misleads the audience with flawed logic, omission of important information, and cherry-picked examples.
The article contains numerous scientific errors, does not provide references for some of its key claims, and ignores much of the published literature on the subjects discussed.
Der Däne ist Politologe und Statistiker und schreibt immer wieder in verschiedenen englischsprachigen Medien Artikel zum Thema Klimawandel. Das führt wiederum zu Urteilen wie oben, die auf der Plattform “Climate Feedback” erscheinen, wo Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Medienberichte aus ihren Fachgebieten kommentieren und bewerten. Lomborgs Texte wurden durchweg als “biased” und “misleading” eingestuft. Diese Einschätzungen bestätigt auch der Abschnitt “Rezeption” seiner Wikipedia-Seite, die eine illustre Sammlung von kleineren und größeren wissenschaftlichen Katastrophen ist: Da findet man den Vorwurf, Lomborg nutze öfter nicht-peer-reviewte Arbeiten anstatt die entscheidende wissenschaftliche Literatur, er soll mit schiefen Vergleichen und irreführendem Zahlenmaterial soziale und ökologische Probleme verharmlosen und habe Daten erfunden.
Dieser Björn Lomborg schreibt jetzt für “Bild” und Bild.de. Das passt doch.
Nun könnte man erstmal auf den Kniff der Bild.de-Redaktion hinweisen, Lomborg auf der Startseite als “Forscher” zu bezeichnen und nicht etwa als Politologen oder Statistiker. “Forscher” erinnert im allgemeinen Sprachgebrauch vermutlich stärker an “Naturwissenschaftler”, der sich in Klimafragen auskennen könnte. Allerdings muss man auch sagen, dass in der Politikwissenschaft ebenfalls geforscht wird. Interessanter ist da eigentlich zu gucken, wie sehr Lomborg denn überhaupt forscht in einem wissenschaftlichen Sinne. Und da sieht es recht mau aus: Fast alle seiner Veröffentlichungen seien Meinungsstücke, die von anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern so gut wie nie zitiert werden, so die Kritik.
Unter der Überschrift “Ja, die Erderwärmung ist real, ABER …” stellt Björn Lomborg also heute in “Bild” die “Thesen von Greta Thunberg infrage”. Zum Beispiel so:
CO2 STEHT FÜR WOHLSTAND
Wir stoßen CO2 nicht aus Böswilligkeit aus. CO2 hat Menschen aus der Armut geholt. Noch vor 100 Jahren war unser Leben mit Knochenarbeit verbunden. Unsere Situation hat sich erheblich dadurch verbessert, dass große Mengen an Energie zur Verfügung stehen. Unsere Lebenserwartung hat sich verdoppelt. In den letzten 25 Jahren hat Energie mehr als eine Milliarde Menschen aus der Armut befreit.
Es ist ein rasanter Sprung, den Lomborg innerhalb von wenigen Zeilen hinlegt: Erst schreibt er von “CO2”, rasch ist er bei “Energie”, und schon wirkt es so, als wollte irgendjemand generell die Energiegewinnung statt den CO2-Ausstoß stoppen. Eine derartige Forderung von Vertretern von Fridays For Future, ernstzunehmenden Wissenschaftlerinnen oder seriösen Forschern ist uns nicht bekannt.
Weiter geht’s bei Lomborg mit:
WENIGER TODESFÄLLE
Tatsache ist, dass wetterbedingte Katastrophen vor 100 Jahren jedes Jahr eine halbe Million Menschen getötet haben. Aufgrund von zurückgehender Armut und besserer Klimaresistenz kommen heute nur 20 000 Menschen durch Dürren, Überflutungen und Hurrikans ums Leben.
Neben “zurückgehender Armut und besserer Klimaresistenz” dürften noch andere Gründe für den Rückgang verantwortlich sein, schreibt ein Klimawissenschaftler dazu, etwa das deutlich verbesserte weltweite Gesundheitswesen. Außerdem merkt er an, dass Todesfälle durch Hitzewellen durchaus steigen.
Nimmt man einen anderen Bezugspunkt als “vor 100 Jahren”, sieht es auch schon anders aus als in Lomborgs Darstellung: Einem UN-Bericht zufolge haben die Schäden durch klimabedingte Naturkatastrophen zwischen 1998 und 2017 im Vergleich zum vorangegangenen 20-Jahres-Zeitraum deutlich zugenommen.
Am Ende schreibt Björn Lomborg noch:
WAS MENSCHEN WIRKLICH WOLLEN
Als die UN zehn Millionen Menschen weltweit befragten, was ihre Prioritäten seien, waren die Antworten: Gesundheit, Bildung, Jobs und Nahrung. Das Klima wurde als letzte von 16 Antwortmöglichkeiten genannt. Nicht, weil es unwichtig ist, sondern weil für große Teile der Menschheit andere Themen viel dringlicher sind.
Wie in seinem gesamten “Bild”-Artikel gibt Lomborg auch hier keine Quelle an. Wir vermuten, er bezieht sich auf die MyWorld Survey der UN von 2015. Damals haben 9,74 Millionen Menschen Themen genannt, die für sie von Bedeutung sind. Tatsächlich landete dabei “Action taken on cliamte change” auf Platz 16.
Zu der groß angelegten Umfrage sei angemerkt, dass die verschiedenen Länder der Erde nicht gerade proportional in den Ergebnissen vertreten sind: 48,4 Prozent aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen aus nur zwei Ländern (Nigeria und Mexiko). Der Grund dafür dürfte sein, dass die Partnerorganisationen der UN dort besonders fleißig waren.
Vor allem aber gibt es inzwischen eine neuere Auflage dieser MyWorld Survey, die noch bis 2030 laufen soll. Daran haben zwar noch nicht zehn Millionen Menschen teilgenommen, aber immerhin schon knapp 500.000. Der Aspekt “Climate Action” liegt nun auf Rang 8 der Prioritäten. Die Daten, mit denen Lomborg argumentiert, sind schlicht überholt.
Als “Bild” vor knapp drei Wochen Björn Lomborgs Thesen schon einmal groß im Blatt präsentierte (“Was ist schlimmer — Greta oder die Zukunft, Herr Professor?”), gab es direkt Widerspruch und Gegenargumente von zwei Professoren. Die Redaktion verkaufte das Ganze am nächsten Tag als große Debatte (“Die Klima-Debatte wird immer heißer”). Und sie fand auch Unterstützer für Lomborgs Aussagen: zwei FDP-Politiker.
Das Landgericht (LG) Köln hat die “konkrete identifizierende Verdachtsberichterstattung” der “Bild”-Medien über einen ehemaligen Profifußballer verboten. “Bild” und Bild.de hatten Anfang September exklusiv und riesengroß über einen “Kinderpornografie-Verdacht” berichtet. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es:
In Ihrem Beschluss hebt die Kammer (…) maßgeblich auf die durch die konkrete Gestaltung der Berichterstattung gegebene Vorverurteilung und den Umstand ab, dass es für eine derartige Verdachtsberichterstattung an einem Mindestbestand an Beweistatsachen fehle, die für die Richtigkeit des vermittelten Verdachts sprechen könnten.
Auch “Bild” berichtet heute online und in der gedruckten Ausgabe über die Gerichtsentscheidung:
(Unkenntlichmachung durch uns.)
Die Redaktion schreibt dazu:
Das Landgericht Köln hat BILD mit einer einstweiligen Verfügung verboten, über die Ermittlungen gegen Ex-Fußball-Nationalspieler [M.] identifizierend zu berichten.
Bei Androhung einer Geldstrafe von bis zu 250 000 Euro — “oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten” — wird es BILD verboten, “über den Antragsteller im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornographischer Schriften in einer diesen durch Nennung seines Namens und Veröffentlichung seines Bildnisses identifizierenden Weise zu berichten”.
Aber verstößt “Bild” mit diesem Bericht über die einstweilige Verfügung nicht schon gegen die einstweilige Verfügung? Wir haben bei Medienrechtlern nachgefragt.
Zunächst stelle sich die Frage, ob die einstweilige Verfügung bereits ordnungsgemäß zugestellt wurde, erklärt Lucas Brost von der Kanzlei Höcker, denn erst dann sei sie für “Bild” bindend. Es sei beispielsweise denkbar, dass der Anwalt des früheren Fußballprofis die “Bild”-Redaktion vorab, etwa per E-Mail, über die Verfügung informiert hat, und “Bild” daher die Kenntnis habe. Allerdings, so Brost:
Für eine bereits erfolgte Zustellung könnte sprechen, dass die alten BILD-Beiträge offensichtlich bereits gelöscht wurden und die einstweilige Verfügung ausweislich der Pressemitteilung des LG Köln bereits am 19.09.2019 erlassen wurde.
Tatsächlich sind bei Bild.de alle alten Artikel zum Fall verschwunden.
Der Medienrechtler Dominik Höch sagt zum “Bild”-Bericht von heute:
BILD wird sich darauf berufen, dass es sich um einen Fall der sogenannten referierenden Berichterstattung handelt. Gerichte haben mehrfach entschieden, dass Medien über ein Verbot gegen sie selbst berichten dürfen, ohne gegen die einstweilige Verfügung zu verstoßen. Voraussetzung ist allerdings, dass für den Leser erkennbar ist, dass nur sachlich referiert wird, was nun untersagt wurde. Und: Es darf sich nicht um einen Vorwand handeln, um das Verbot zu umgehen und die Behauptung erneut aufzustellen.
Wäre er der Anwalt des Ex-Fußballers, so Höch, würde er ihm raten, “ein Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung, so diese denn schon formal zugestellt ist, zu beantragen”:
Zwei Gründe: Alleine im Text der BILD wird fünfmal der konkrete Vorwurf (“Verbreitung kinderpornographischer Schriften”) erneut aufgestellt. Dazu kommt die eingeblendete Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Das geht weit über eine sachliche Mitteilung hinaus, was der BILD verboten wurde. Man hat den Eindruck, man wollte dem Antragsteller hier noch mal “einen mitgeben”. Zum Zweiten liefe der Anonymitätsschutz im Ermittlungsverfahren komplett leer, wenn auf diese Weise solche existenzvernichtenden Vorwürfe, deren Mitteilung gerade ein Gericht verboten hat, doch weiter ventiliert werden.
Auch Lucas Brost sieht in dem aktuellen “Bild”-Bericht einen Verstoß gegen die einstweilige Verfügung, “wenn wir die Zustellung annehmen”:
Denn das LG Köln hat in seiner Pressemitteilung festgestellt, dass es für eine identifizierende Berichterstattung an einem Mindestbestand an Beweistatsachen fehlt, das heißt auf Grund der derzeitigen Sach- und Rechtslage darf Herr [M.] unter Nennung seines Namens und der Ablichtung eines Bildnisses nicht mehr mit den Vorwürfen in Verbindung gebracht werden.
Die “Bild”-Redaktion kündigt in ihrem Bericht von heute an, dass sie gegen die einstweilige Verfügung juristisch vorgehen wolle. Dabei beruft sie sich auch auf eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hamburg, die darin ebenfalls den kompletten Namen des Verdächtigen genannt hatte. “Bild” schreibt:
Dennoch besonders bizarr: BILD wurde nun vom Kölner Landgericht verboten, über den Fall zu berichten, obwohl die Hamburger Staatsanwaltschaft selbst die Öffentlichkeit darüber informiert hatte!
Erstens hat der Bundesgerichtshof längst festgestellt, dass die Mitteilung einer Staatsanwaltschaft nicht einem Persilschein für Redaktionen gleichkommt:
Zwar ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass den Verlautbarungen amtlicher Stellen ein gesteigertes Vertrauen entgegengebracht werden darf. Dies beruht auf der Erwägung, dass Behörden in ihrer Informationspolitik unmittelbar an die Grundrechte gebunden sind und Amtsträger, wenn sie vor der Frage stehen, ob die Presse über amtliche Vorgänge informiert werden soll, die erforderliche Abwägung zwischen dem Informationsrecht der Presse und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht vorzunehmen haben. (…) Daher ist regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass eine unmittelbar an die Grundrechte gebundene, auf Objektivität verpflichtete Behörde wie die Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit erst dann unter Namensnennung über ein Ermittlungsverfahren unterrichten wird, wenn sich der zugrunde liegende Tatverdacht bereits einigermaßen erhärtet hat. Auch das entlastet die Medien allerdings nicht von der Aufgabe der Abwägung und Prüfung, ob im Übrigen nach den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung eine Namensnennung des Betroffenen gerechtfertigt ist.
Und zweitens ist der zeitliche Ablauf in dem Fall interessant: Die Hamburger Staatsanwaltschaft veröffentlichte ihre Pressemitteilung samt Namen des Verdächtigen im Laufe des 4. September. Da lag die “Bild”-Ausgabe mit Foto und Namen des Verdächtigen auf der Titelseite längst an allen Kiosken Deutschlands. Der erste identifizierende Bericht von Bild.de erschien bereits am Vorabend.
In unseren Augen ist das ein so billiger und durchsichtiger Versuch der “Bild”-Redaktion, rumpelnd Aufmerksamkeit zu bekommen und zu provozieren, dass wir die Sache hier eigentlich nicht thematisieren wollten. Aber dann gab es heute doch noch eine ganz schöne Pointe. Denn Freiheit und Klima beziehungsweise deren Vertreter Joshua Wong und Greta Thunberg wollten sich offenbar nicht von den “Bild”-Mitarbeitern für deren ekligen Versuch einspannen lassen, zwei wichtige Bewegungen und zwei junge Menschen gegeneinander auszuspielen (an dieser Stelle sei noch einmal an Gertjan Verbeeks “Arschlocher”-Analyse erinnert).
Und so kommentierte Joshua Wong heute einen Tweet Greta Thunbergs:
Und Thunberg schickte prompt eine Solidaritätsbekundung zurück an Wong:
Nachdem ihr Sohn bei einem Attentat vor einigen Jahren mehrere Menschen getötet hat, änderte sich auch für die Eltern des Täters das Leben komplett: Sie bekamen Morddrohungen, mussten ihren Wohnort verlassen, wurden in ein polizeiliches Schutzprogramm aufgenommen und sollen ins Ausland gezogen sein. So steht es bei Bild.de:
Nach der Tat wurde die Familie ins Opferschutzprogramm der Polizei aufgenommen — verließ später sogar Deutschland angeblich in Richtung Österreich. Grund: Massive Drohungen.
Dieser Satz stammt aus einem Artikel, den Bild.de gestern Abend veröffentlichte und der verkündet, dass die Familie nun wieder in ihrem alten Wohnort lebt:
(Verpixelung durch uns.)
Für ein paar Klicks und das eine oder andere verkaufte Abo — es handelt sich um einen “Bild plus”-Artikel — zerren die “Bild”-Medien eine Familie in die Öffentlichkeit, die “massiven Drohungen” ausgesetzt und auf den Schutz der Polizei angewiesen war. Auf ihrer Startseite erzählte die Bild.de-Redaktion einem Millionenpublikum von dem Umzug; die in dem Ort erhältliche gedruckte “Bild”-Regionalausgabe berichtet heute ebenfalls groß darüber. Der Name der Familie wird sowohl online als auch in der Printverstion genannt. Mistgabeln und Fackeln sind hingegen nicht beigelegt und müssen vom Mob selbst besorgt werden.
Wer die Zeile “Von guten Mächten wunderbar geborgen” googelt, dem wird in den Ergebnissen ganz oben angezeigt: “Von guten Mächten”, Lied von Glashaus, verfügbar bei Spotify, Deezer und Google Play Music. Soso.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig fügte einem Video, in dem sie gestern ankündigte, ihre Parteiämter auf Bundesebene (und nicht alle Ämter, wie Bild.de zwischenzeitlich behauptete) wegen einer Krebserkrankung niederzulegen, eben dieses Zitat bei: “Von guten Mächten wunderbar geborgen…” Darauf vertraue sie.
Die “Bild”-Zeitung vertraut dagegen aufs erste Google-Ergebnis. Der Redaktion zufolge zitiert Schwesig nämlich die Pop-Gruppe Glashaus:
Tatsächlich aber stammt diese Zeile nicht von einer Pop-Band, sondern vom Theologen und Widerstandskämpfer gegen das Nazi-Regime Dietrich Bonhoeffer, der das dazugehörige Gedicht in der Vorweihnachtszeit 1944 schrieb, wie man etwa in der Bonhoeffer-Biografie des Theologen Wolfgang Huber nachlesen kann. Bonhoeffer verfasste den Text während seiner Gefangenschaft im Gestapo-Gefängnis in Berlin und fügte ihn einem Brief an seine Verlobte Maria von Wedemeyer an.
Es sollte sein letztes Gedicht sein, das der Nachwelt erhalten blieb. Und wohl auch das berühmteste. In Ermangelung einer Überschrift wurde es erst mit dem Titel “Neujahr 1945” veröffentlicht, später ging es dann mit dem Titel “Von guten Mächten” um die Welt, so Biograf Huber. Wenig später, am 9. April 1945, wurde Dietrich Bonhoeffer im KZ Flossenbürg erhängt — auf direkten Befehl Hitlers, alle Mitverschwörer des Attentats vom 20. Juli 1944 hinzurichten, zu denen die Nazis auch Bonhoeffer zählten.
Heute kennen viele Bonhoeffers letztes Gedicht aus der evangelischen Kirche, wo es sich, unter anderem vertont von Siegfried Fietz, großer Beliebtheit erfreut. Die von “Bild” erwähnte Band Glashaus hat Bonhoeffers Werk 2009 recht schmalzig interpretiert.
Es wäre wahrlich nicht schwer gewesen herauszufinden, wer der wirkliche Urheber der Worte ist, die Manuela Schwesig gestern twitterte. Eine Alternative zum Runterscrollen bei den Google-Ergebnissen hätte übrigens ein kurzer Blick ins “Bild”-Archiv sein können: Erst vor drei Monaten berichtete die Redaktion über einen Tweet des thüringischen CDU-Landeschefs Mike Mohring, in dem dieser dieselben Worte Bonhoeffers zitierte — diesmal aber richtig eingeordnet durch das “Bild”-Team.
Zur Berichterstattung der “Bild”-Medien über einen ehemaligen Fußballprofi, der per WhatsApp Fotos verschickt haben soll, die den Missbrauch von Kindern zeigen, gab es nichtnurvon unsKritik. Nun hat sich “Bild”-Chefredakteur Julian Reichelt zu dieser Kritik im Deutschlandfunk geäußert. Und er kann — Überraschung! — keinerlei Fehlerverhalten seiner Redaktion erkennen.
An einer Stelle des Interviews fragt Moderatorin Brigitte Baetz den “Bild”-Chef:
Der “Bildblog” schreibt aber quasi, dass Sie die eigene Berichterstattung erst initiiert haben, indem Sie sich an die Hamburger Polizei gewandt haben. Was würden Sie dazu sagen?
Reichelt antwortet:
Dazu müssen Sie den “Bildblog” fragen, wie sie auf diese Interpretation kommen und wie, das würde mich dann interessieren, “Bildblog” verfahren würde, wenn sie, wie gesagt, in einem grundsätzlich gelagerten Fall Kenntnis von möglichen schwersten Straftaten erlangen, ob sie das dann für sich behalten, was ich bei “Bildblog” durchaus für möglich halte, oder ob sie das der Polizei mitteilen würden.
Wir haben nicht die leiseste Ahnung, wie Julian Reichelt darauf kommt, dass wir es für uns behalten würden, wenn wir “Kenntnis von möglichen schwersten Straftaten erlangen” würden. Aber weil es ihn so “interessiert”: Natürlich würden wir das der Polizei melden.
Was wir hingegen nicht machen würden: dem Verdächtigen mit einer Armada aus Reportern, Fotografen und Kameramännern auflauern; den Fall bis ins Letzte ausschlachten; Sätze schreiben wie “Warum sind die Ermittler so sicher, dass [M.] über kinderpornografische Fotos verfügt?”, wenn überhaupt noch nichts sicher zu sein scheint; mehrere Fotos abdrucken, die den Verdächtigen mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen zeigen, obwohl diese Aufnahmen nichts mit dem Fall zu tun haben; riesengroß und in einer Art und Weise berichten, dass der Verdächtige — wenn sich später seine Unschuld herausstellen sollte — künftig keine Chance mehr auf ein normales Leben haben dürfte; oder den Anfangsverdacht und die Ermittlungen, zu denen die Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, so in Szene setzen, dass bei der Leserschaft letztlich kein anderer Gedanken entstehen kann als: “Der hat doch Dreck am Stecken”. Denn auch der Bundesgerichtshof warnt:
Dabei ist im Hinblick auf die aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende (…) Unschuldsvermutung die Gefahr in den Blick zu nehmen, dass die Öffentlichkeit die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit dem Nachweis der Schuld gleichsetzt und deshalb im Fall einer späteren Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder eines Freispruchs vom Schuldvorwurf “etwas hängenbleibt”