Ewald Lienen, Technischer Direktor des FC St. Pauli, hat neulich einen Witz gemacht. Vor eineinhalb Wochen, bei einem Vortrag vor Firmenvertretern in Hamburg, wollte er die “Bedürftigkeit von Mitarbeitern nach Rückmeldung, nach Lob und Anerkennung” thematisieren, wie er später im Podcast “Der Sechzehner” erzählte (ab Minute 3:14). Im Publikum habe sich jemand als Fan des FC Bayern München “geoutet”. Dann habe er, Lienen, gesagt: “Schaut mal, er ist Bayern-Fan. Warum wird jemand aus Hamburg oder Umgebung Bayern-Fan? Unter Umständen um am Wochenende nicht das Risiko einzugehen, ein Misserfolgserlebnis zu haben. (…) Vielleicht muss er frühkindliche Deprivationen kompensieren.”
Ewald Lienen wird von diversen Medien so zitiert:
Das sind alles diese Leute, die ihre frühkindliche Deprivation durch ein wöchentliches Erfolgserlebnis kompensieren müssen. Der durchschnittliche Bayern-Fan braucht das. Du wirst FCB-Fan, weil du das Risiko nicht eingehen willst, wie beim HSV oder bei uns mal ein Spiel zu verlieren.
Welche Variante des Zitats stimmt — einzig bezogen auf die eine Person im Publikum oder allgemein bezogen auf den “durchschnittlichen Bayern-Fan” –, konnten wir nicht überprüfen. Der Veranstalter sagte uns auf Nachfrage, dass er leider keinen Mitschnitt von Lienens Auftritt habe.
Jedenfalls hätten sich alle, auch der angesprochene Bayern-Fan, totgelacht, erzählt Ewald Lienen im Podcast. Er habe das natürlich nicht ernst gemeint, wie er einige Tage später auf Facebook schrieb. Ein Witz, ein Lacher, damit hätte die Sache abgeschlossen sein können.
War sie aber nicht. Bild.de und die Hamburg-Ausgabe der “Bild”-Zeitung berichteten über den Witz, zwar mit Kontext, allerdings nur mit sehr wenig davon. Die “Bild”-Medien schrieben lediglich, Lienens Aussage sei “launig” gewesen. Online titelte die Redaktion:
Andere Medien stürzten sich auf das oben zitierte Lienen-Zitat, das “Bild” und Bild.de veröffentlicht hatten, so auch Merkur.de und tz.de aus München (beide veröffentlichten denselben Artikel desselben Autors). Die Redaktionen verzichteten im Text nun komplett auf irgendwelchen Kontext und schrieben in ihren Überschriften: “Ewald Lienen beleidigt FC-Bayern-Fans übel”. Auch Welt.de zog nach, etwas weniger boulevardesk, aber ebenfalls ohne irgendeinen Hinweis darauf, dass Ewald Lienen den Spruch nicht ernst meinte.
Zu diesem Zeitpunkt gab es in den Sozialen Netzwerken schon reichlich Wut der FC-Bayern-Fans. Und diese Wut wurde schnell analog. Beim Bundesligaspiel gegen RB Leipzig hielten sie ein Banner mit einer deutlichen Nachricht an Ewald Lienen, der auch mal den Münchner Stadtrivalen TSV 1860 trainiert hatte, hoch: “Und wem’s als Kind zu gut ging, wechselt zu ‘nem Scheißverein wie 1860! Halt’s Maul, Ewald!”
Dabei stand am Anfang nur ein etwas brachialer Witz. So schnell kann es gehen, wenn Redaktionen hauptsächlich Klicks jagen und Kontext dabei nur stört.
Es gebe “Verbrechen, die sprachlos machen”, schrieben “Bild” und Bild.de vergangene Woche. Die Vergewaltigung einer 100-Jährigen gehöre dazu. Und dann erst das Urteil des Gerichts:
… titelte Bild.de auf der Startseite. In der Thüringen-Ausgabe der gedruckten “Bild” gab es ebenfalls einen größeren Artikel:
Und in der “Bild”-Bundesausgabe eine Meldung:
(Zu den unterschiedlichen Altersangaben: Bei der Tat war der Mann 18 Jahre alt, bei der Gerichtsverhandlung bereits 19.)
Damit es zu diesem vermeintlichen Justizskandal reicht, muss die “Bild”-Redaktion allerdings manche Details weglassen, andere überbetonen und noch ein bisschen Politik reinrühren.
Die Tat schildern “Bild” und Bild.de so:
Ein damals 18-jähriger Pflegehelfer, der für einen ambulanten Dienst arbeitete, hatte die Aufgabe, eine 100-Jährige in ihrer Wohnung zu betreuen. Als die Seniorin nach dem Baden aus der Wanne stieg, packte der Jugendliche die 100-Jährige, vergewaltigte sie!
“fiel er über sie her”, “packte der Jugendliche die 100-Jährige”, “vergewaltigte sie” — darunter stellt man sich beim Lesen fast unweigerlich einen erzwungenen Geschlechtsverkehr vor. Den gab es in diesem Fall allerdings nicht. Die “Ostthüringer Zeitung” berichtete ebenfalls über den Prozess am Amtsgericht Gera. Redakteur Tino Zippel beschreibt den Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Nachdem die Frau nackt aus der Badewanne gestiegen sei, habe der damals 18-Jährige sie abgetrocknet. Das habe er auch im Brust- und im Intimbereich getan. Dabei sei der Mann mit seinen Fingern in die Frau eingedrungen, was zu erheblichen Schmerzen bei der 100-Jährigen geführt habe. Bei “Focus Online” schreibt Reporter Göran Schattauer:
Im Fall der 100-jährigen Frau war der Angeklagte nach Informationen von FOCUS Online zur Tatzeit vollständig bekleidet und nicht sexuell erregt. (…)
Den Ermittlungen zufolge stand der 18-Jährige zunächst untätig im Bad herum. Dann bat ihn die Seniorin um Unterstützung. Schließlich habe er sie an den Brüsten und zwischen den Beinen abgetrocknet, so der Angeklagte. Vor Gericht gestand er, seine mit einem Handtuch bedeckten Finger in das Opfer eingeführt zu haben. Er habe noch nie eine Patientin abgetrocknet und sei von der Situation völlig überfordert gewesen. Eine sexuelle Motivation des jungen Mannes konnte in der Hauptverhandlung nicht festgestellt werden.
Um eine Vergewaltigung handelte es sich trotzdem. Denn die liegt laut Gesetz auch vor, wenn ein Täter “sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt (…), die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind”.
Zum Urteil schreiben die “Bild”-Medien:
Der Vergewaltiger der 100-Jährigen wird keinen Knast von innen sehen. Er wurde wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses zu einer Jugendstrafe von 22 Monaten verurteilt — auf Bewährung.
Zwar ergänzt die Redaktion noch, dass der heute 19-Jährige die Tat “im Prozess gestanden” habe, aber auch hier fehlen manche Details. Etwa dass der Täter für die gleiche Tat auf jeden Fall einen “Knast von innen” gesehen hätte, wäre er mindestens 21 Jahre alt gewesen. Das Gesetz sieht für eine Vergewaltigung eine “Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren” vor, die dann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.* Weil der Angeklagte mit 18 Jahren als Heranwachsender galt, wurde bei ihm allerdings das Jugendstrafrecht angewandt. Außerdem war er nicht vorbestraft und hat durch sein Geständnis dem Opfer eine Aussage vor Gericht erspart. Und es hätten “sich in der Hauptverhandlung keine Hinweise ergeben, wonach er zukünftig Sexualstraftaten oder andere Delikte begehen könnte. Der Angeklagte ist nicht mehr in einem Pflegeberuf tätig und hat dies auch künftig nicht vor”, so Göran Schattauer bei “Focus Online”. Der Mann sei einsichtig gewesen.
Die Artikel von “Bild” und Bild.de haben aber auch eine politische Ebene:
Richter am Jugendschöffengericht: Eugen Wagner, früherer Stadtrat der Grünen in Gera, der schon mal für Aufsehen sorgte, als er einen 73-jährigen Schwarzfahrer ohne Bewährung hinter Gitter steckte.
(Die Redaktion bekommt es nicht mal hin, den richtigen Nachnamen des Richters zu recherchieren.)
Die Richtung ist klar: Ein Grüner, der einen schwarzfahrenden Rentner in den Knast steckt, aber einen Vergewaltiger frei rumlaufen lässt.
Auch hier fehlt das eine oder andere Detail: Der damals 73-Jährige war notorischer Schwarzfahrer, mehrere Dutzend Mal wurde er ohne Ticket erwischt. Er war zuvor schon mehrfach verurteilt worden, auch auf Bewährung. Erst später stellte sich raus, dass der Mann an Demenz leidet. Bei dem Vergewaltigungsprozess gegen den Pflegehelfer kommt hinzu: Mit dem Urteil — ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung plus 101 Arbeitsstunden sowie ein fünfseitiger Aufsatz über “Die sexuelle Selbstbestimmung der Frau”, den der Täter verfassen muss — lag das Gericht über den Forderungen von Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft.
Der unvollständige Artikel, in denen die “Bild”-Redaktion geschickt Fakten wegließ, verfehlte seine Wirkung nicht: Der dazugehörige Post auf der “Bild”-Facebookseite wurde über 1200 Mal kommentiert, vor allem mit Wut auf den Richter und die deutsche Justiz:
Warum???? Wie kann das sein das er nicht hinter Gitter muss??? Es ist für mich unfassbar wie die Gerichte hier entscheiden… Ergibt keinen Sinn und schon garkeine Gerechtigkeit!! In Amerika wäre er jetzt ewig eingesessen! Hier?? Darf er frei herum spazieren
unsere Richter scheinen unfähig Recht zu sprechen..unfassbar
Manche Richter sollte man unverzüglich vom Dienst freistellen!
Was sind das für Richter, ich bin einfach sprachlos
Bei der Parteizugehörigkeit des Richters wundert mich das Urteil nicht.
Vor allem gibt es Urteile, die noch sprachloser machen !! Ist der Richter vielleicht krank, ganz vorsichtig gefragt
Und auch andere griffen den Beitrag auf. Beispielsweise Martin Sichert, Bundestagsabgeordneter der AfD, verlinkte ihn bei Facebook und schrieb dazu:
Skandalurteile deutscher Gerichte
Bewährung für Vergewaltigung
Gefängnis für Schwarzfahren
AfD-Ortsgruppen und -Kreisverbände, die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung, die Partei Die Republikaner sowie Dutzende Facebook-Seiten mit Namen wie “Baden-Württemberg Patrioten”, “Klartext für Deutschland – FREI statt bunt”, “NRW schaut nicht weg”, “Patrioten – BW Stuttgart” und “Mannheim / freiheitlich-patriotisch-traditionsbewusst” verbreiteten ebenfalls den Artikel.
Die Wut und der Hass blieben nicht nur im Internet. Göran Schattauer schreibt:
Nach Informationen von FOCUS Online ging beim Amtsgericht Gera sogar eine Todesdrohung gegen den 56-jährigen, aus Bayern stammenden Juristen ein.
*Nachtrag, 12. Februar: Ein Leser weist uns darauf hin, dass durch Paragraph 56 des Strafgesetzbuchs durchaus die Möglichkeit besteht, dass auch eine Freiheitsstrafe, die genau zwei Jahre beträgt, unter besonderen Voraussetzungen zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Das ist eine ganz schön heftige Aussage, die “Bild”-Reporter Celal Çakar “Verkäufer Johan” auf der Messe “Jagd & Hund” entlockt haben soll:
Am Stand von “HHK Safaris” treffen die BILD-Reporter auf Berater Johan. Er macht ein Angebot für 18 Tage Safari in Simbabwe für 54 700 Dollar (knapp 50 000 Euro). Der Abschuss von Tieren kann dazu gebucht werden: Giraffe rund 2700 Euro, Zebra 1300 Euro, Löwe 36 400 Euro.
Braucht man einen Jagdschein?
Verkäufer Johan: “Du musst halt schießen können und bezahlen. Wir fahren bei Leoparden auf 30 Meter ran, schießen dem Tier erst in die Beine, du kannst es dann erlegen.”
Dieses Zitat passte auch bestens in die Geschichte, die Çakar und dessen Kollegin Christina Drechsler von der Jagdmesse in Dortmund mitgebracht hatten:
Beim Deutschen Jagdverband haben sie sich über die Aussage von “Verkäufer Johan” ziemlich gewundert: “Als ich das Zitat gesehen habe, ist mir die Kinnlade auf den Tisch gefallen”, sagt uns Stephan Wunderlich, der beim Verband für die Auslandsjagd und den internationalen Artenschutz zuständig ist. Daher hat er bei Johan Bezuidenhout nachgefragt, ob er das, was in “Bild” und bei Bild.de steht, wirklich gesagt hat. Bezuidenhout antwortete, er habe so etwas nie gesagt. Der Reporter, mit dem er gesprochen hat, habe ihm die Worte im Mund umgedreht: “He put totally wrong information in the newspaper.”
Die Aussage, so wie sie in “Bild” steht, passe auch schon inhaltlich nicht, sagt Stephan Wunderlich: Niemand werde mit einem Auto an Leoparden herangefahren. “Die 30 Meter sind die Distanz beim Ansitz auf Leoparden.”
Wunderlichs Verband hat zu dem Zitat im “Bild”-Artikel eine Pressemitteilung herausgegeben:
Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Internationale Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) in Deutschland haben zwischenzeitlich den anerkannten Berufsjäger mit den Vorwürfen konfrontiert. Dieser ist schockiert: “Es stimmt, dass ich mich mit einem Journalisten der BILD unterhalten habe. Aber diese Behauptung ist eine Lüge. Der Journalist hat mich bewusst falsch zitiert. Sonst hätte er keine Story.” Für den tatsächlichen Wortlaut des geführten Interviews gibt es Zeugen. Demnach habe Johan Bezuidenhout auf Englisch gesagt, dass nach einem schlechten Treffer, etwa auf dem Vorderlauf, immer eine Nachsuche durchgeführt wird und diese erläutert. Dieses Vorgehen ist auch in Deutschland aus Tierschutzgründen Pflicht.
“Nicht mal, wenn jemand nicht so gut Englisch spricht, darf so ein Zitat daraus entstehen”, sagt Stephan Wunderlich: “Das ist rufschädigend.”
Die “Bild”-Geschichte wurde international von anderen Medien aufgegriffen, etwa in der Schweiz vom “Blick” und in England von der “Sun”.
Wir haben bei “Bild” nachgefragt, ob die Redaktion dabei bleibt, dass das veröffentlichte Zitat von Johan Bezuidenhout so gefallen ist. Sprecher Christian Senft antwortete: “ja.”
Aber Julian Reichelt hat laut Julian Reichelt natürlich etwas ganz, ganz Neues kreiert.
Schon im Oktober, bei der Ankündigung seiner TV-Pläne, erzählte der “Bild”-Chef diesen Unfug, dass er und seine Redaktion Dinge zeigen werden, über die andere Fernsehsender, vor allem die Öffentlich-Rechtlichen, gar nicht berichten würden:
Ich frage mich: Wo findet die Realität, die wir auf der Seite 2 von “Bild” abbilden, im Fernsehen statt? Etwa, dass Menschen, die 40 Jahre gearbeitet haben, jetzt Flaschen sammeln müssen.
Und:
Reichelt: Exklusive News zeigen und emotionale Geschichten erzählen. Man kann natürlich sagen, das bieten andere auch schon. Die Wahrheit ist: Die meisten Fernsehsender machen das, was wir uns vorstellen, eben nicht. Aus dem brennenden Amazonasgebiet, so wie wir zuletzt, sendet nicht jeder.
SPIEGEL: Vielleicht nicht mit acht Reportern wie “Bild”, aber etliche Sender haben durchaus direkt vor Ort berichtet.
Reichelt: Ja, aus dem Hotelzimmer. Aber nicht mit mehreren Teams, die im brennenden Regenwald stehen und mit Menschen reden, um die herum alles gerodet wird. Ich habe nicht das Gefühl, dass es diese menschliche Geschichte im Nachrichtenangebot gab.
Selbstverständlich standen Reporterinnen und Reporter verschiedener Fernsehsender “im brennenden Regenwald” und redeten “mit Menschen, um die herum alles gerodet wird.” Und selbstverständlich haben schon etliche Fernsehsender, auch und vor allem die Öffentlich-Rechtlichen, über Menschen berichtet, die “Flaschen sammeln müssen.” Aber was interessieren Julian Reichelt schon Fakten, wenn er da so ein “Gefühl” hat?
Mittlerweile gibt es zu “Hier spricht das Volk” erste Kritiken:
Verfangen also womöglich Rainer Wendts Es-ist-so-schlimm-wie-damals-bei-der-RAF-Warnungen vor linker Gewalt doch nicht? Ist die Sorge vor dem bösen Messerstecher vielleicht doch nicht so riesig? Gibt es vielleicht doch auch inhaltliche Gründe, warum die “Bild” innerhalb eines Jahres 10 Prozent ihrer Auflage verloren hat (und liegt es nicht nur daran, dass die Leute einfach immer weniger gedruckte Zeitungen lesen)? Tragen die “Bild”-Leser*innen vielleicht gar nicht so viel Angst und Hass und Wut in sich wie die “Bild”-Macher*innen?
Wenn die Diskutierenden in “Hier spricht das Volk” die normalen Menschen sind, wie Reichelt sagt, “ein Querschnitt durch unsere Gesellschaft, ein Querschnitt durch Deutschland”, dann bildet seine Zeitung diese Gesellschaft nicht mehr ab. Dann hat “Bild” den Großteil unserer Gesellschaft verloren. Dann bleibt ihr nur noch der Rand.
Reichelt fragt, ob die Bundestagsabgeordneten zu gut bezahlt werden, und die 15 [Talk-Gäste] antworten, es käme drauf an. Reichelt fragt, wer ein Messer mit sich führe — und es hat niemand eines dabei. Er fragt den anwesenden Polizisten mit dem sympathischen Vornamen Niels, wie es denn so sei mit der Messergewalt im Lande und bekommt zur Antwort, die sei nicht gestiegen. Das Volk der 15 fühlt sich auch nicht “unsicherer als früher”, und eine junge Frau sagt auf die Frage, ob sie sich denn noch nachts in die öffentlichen Verkehrsmittel traue: “Ja, sicher!” (…)
Die Antworten sind also vernünftiger als die Fragen. Darin liegt der konzeptionelle Fehler der Sendung: Das Volk kommt zu Wort, nachdem Julian Reichelt es ihm erteilt hat, um auf eine Frage zu antworten, die ihn interessiert und solange sie ihn interessiert — und das ist arg kurz.
Schnell lässt sich durchschauen, dass ein großer Teil der Fragen, die Julian Reichelt an das vermeintliche “Volk” richtet, in Wahrheit Suggestivfragen sind, die die Antwort bereits vorwegnehmen sollen — das erklärt vielleicht auch, weshalb den eigentlichen Antworten so wenig Platz eingeräumt wird, denn so recht drauf anspringen wollten die Diskutanten darauf nicht. Am Ende bleibt der Eindruck, als gehe es Julian Reichelt in erster Linie um Bestätigung der eigenen Ansichten. Bleibt die Bestätigung aus, folgt einfach das nächste Thema.
Dazu kommt, dass eine gute Diskussion schon alleine durch die Sitzordnung verhindert wird. Weil Reichelts Gesprächspartner in zwei Reihen hintereinander sitzen, bedarf es mitunter einer gewissen Gelenkigkeit, um mit dem Hintermann ins Gespräch zu kommen. Einzig Julian Reichelt hat alles gut im Blick. Er, der Chefredakteur, auf der einen Seite, die “ganz normalen Menschen” auf der anderen. Manchmal sagen Bilder mehr als tausend Worte.
Webasto beklagt Ausgrenzung von Mitarbeitern
Die Angst vor dem Coronavirus führt offenbar zur Ausgrenzung von Webasto-Mitarbeitern und deren Angehörigen. “Uns erreichen vermehrt Meldungen von Mitarbeitern, die nicht zur Risikogruppe gehören, dass sie und ihre Familien von Institutionen, Firmen oder Geschäften abgewiesen werden, wenn bekannt wird, dass sie bei Webasto arbeiten”, sagte der Vorstandsvorsitzende Holger Engelmann am Freitag. “Wir verstehen, dass die aktuelle Situation Menschen verunsichert und auch ängstigt, aber das ist eine enorme Belastung für die Familien unserer Mitarbeiter.”
Einer Sprecherin zufolge haben Mitarbeiter unter anderem davon berichtet, dass ihre Eltern oder Ehepartner von deren Arbeitgebern nach Hause geschickt worden seien. Kinder seien von Kindergärten nicht mehr angenommen worden. In einem Fall habe es zudem eine Autowerkstatt mit Verweis auf das Virus abgelehnt, das Auto eines Mitarbeiters zu reparieren.
Diese Ausgrenzung ist natürlich völlig daneben. Gut, dass Bild.de dem Webasto-Vorstandsvorsitzenden die Möglichkeit gibt, deutlich zu sagen, dass diese Situation “eine enorme Belastung für die Familien unserer Mitarbeiter” sei.
Einen Tag später beantwortete “Bild” dann “DIE WICHTIGSTEN FRAGEN ZUM AUSBRUCH DER SEUCHE”. Darunter diese:
Anders als bei den Webasto-Angestellten, wies bei der Ausgrenzung “asiatisch aussehender Menschen” niemand darauf hin, dass dies für die Betroffenen “eine enorme Belastung” sei. Stattdessen lieferte ein “Angst- und Traumaforscher” eine Rechtfertigung:
Christian Lüdke, Angst- und Traumaforscher: “Aus fachlicher Sicht ist die Angst absolut nachvollziehbar. Wir Menschen haben ein gleichbleibendes Angstniveau. Was sich ändert, ist die Angstrichtung. Und durch die aktuellen Realängste vor dem Corona-Virus bedeutet das, dass sich unsere gesamte Aufmerksamkeit auf die Chinesen richtet.”
Lüdke weiter: “Angst ist eine Grundbefindlichkeit und muss ernst genommen werden. Sie lässt uns in einen Überlebensmodus schalten. Und sie hilft uns letztlich, mit schwierigen Situationen wie dieser klarzukommen.”
Das ist die komplette Antwort auf die Frage. Keine weitere Einordnung, kein Hinweis auf Rassismus. Bei “Bild” wird der Eindruck vermittelt, dass es völlig in Ordnung und sogar hilfreich wäre, um “mit schwierigen Situationen wie dieser klarzukommen”, wenn man Menschen nur aufgrund ihres Aussehens und ihrer (tatsächlichen oder vermeintlichen) Herkunft anders behandelt und Angst vor ihnen hat.
Beim “Tagesspiegel” beschreibt Marvin Ku den Rassismus, den er erlebt, “seit sich das Coronavirus ausbreitet”. Und auch der “Express” schreibt in seiner Sonntagsausgabe, “dass die ganz subjektive Sorge vor einer Ansteckung offenbar in generelle Ausgrenzung und Rassismus umschlagen kann” — was sich auf einen Fall bezieht, bei dem eine Frau mit ihrer Tochter fluchtartig einen Kölner Asia-Markt verlassen hat. Auf Seite 1 macht die Redaktion so auf das Thema aufmerksam:
Was bewirkt so eine Titelseite wohl (bei der Passanten, wenn sie am Kiosk vorbeigehen, nicht mal die Unterzeilen richtig sehen können): Dringt die Kritik an der falschen Angst durch? Oder befeuert sie sie?
Mit Dank an Barbara W. und Mario V. für die Hinweise!
Entgegen vereinzelt in den Medien verlautbarter Vermutungen haben Staatsanwaltschaft Dresden und Soko Epaulette keine Erkenntnisse dahingehend, dass tatverdächtige Personen mit dem Flix-Bus in Richtung Berlin geflohen sind. Die dahingehenden Veröffentlichungen finden in den Ermittlungen keinen Anhalt und entbehren aus Sicht der Ermittler jeglicher Grundlage.
Und woher stammen diese jeglichegrundlagenentbehrenden Veröffentlichungen, von denen die Staatsanwaltschaft spricht?
Es sind die “Bild”-Medien, die gestern Abend (Bild.de) beziehungsweise heute (“Bild”-Bundesausgabe und Dresden-Ausgabe der “Bild”-Zeitung) über “eine ganz neue Spur” berichten:
Etwa 1200 Hinweise zum Juwelen-Raub im Grünen Gewölbe sind bei der Soko „Epaulette“ (40 Ermittler) aufgelaufen. Ein entscheidender Hinweis war bislang nicht darunter.
Doch wie BILD erfuhr, verfolgen die Fahnder eine ganz neue Spur: Flohen die Täter im Flixbus nach Berlin?
Blöd nur, dass die Fahnder davon nichts wissen. Die Dresdner Staatsanwaltschaft schreibt dafür aber noch einmal etwas Allgemeines zur “spekulativen Medienberichterstattung”:
Spekulative Medienberichterstattung ist bei der Aufklärung jeder Straftat — zumal eines derart komplexen Falles — wenig hilfreich und kann Ermittlungen im Einzelfall erschweren oder gar vereiteln. Gleiches gilt für die frühzeitige Veröffentlichung eines werthaltigen Hinweises oder Ermittlungsansatzes.
Die Tatwaffe jemand anderem unterzuschieben, das versuchte schon die skrupellose Lady Macbeth. Nachdem ihr Gemahl Macbeth König Duncan ermordet hatte, drückte sie die blutigen Dolche den schlafenden Wachen des Königs in die Hände. So wollte sie den Verdacht von Macbeth lenken. Doch der Plan ging nicht auf: Macduff, Macbeths Widersacher, schöpfte Verdacht und brachte Macbeth schließlich zur Strecke.
Auch außerhalb des Shakespeareschen Universums kommen solche Dinge vor, so kürzlich in Starnberg. Der Unterschied zu Shakespeare: Damals gab es noch keine “Bild”-Zeitung, die aus einem irrtümlichen Anfangsverdacht eine Tatsache macht und den vermeintlichen Täter mit Foto anprangert. Auch der Landesdienst Bayern der dpa und die “Abendzeitung” aus München sehen in diesem Fall nicht gut aus.
Am 12. Januar entdeckte die Polizei eine Familie tot in deren Wohnhaus in Starnberg: die beiden Eltern und deren 21-jährigen Sohn. Die Polizei fand den Sohn offenbar mit einer Pistole in der Hand und zog daraus ihre Schlüsse. In einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord vom 13. Januar heißt es:
Nach aktuellem Ermittlungsstand geht die Kripo davon aus, dass der 21-jährige Sohn am Wochenende zunächst seine Eltern (60 bzw. 64 Jahre) und dann sich selbst getötet hat. Vor Ort wurden zwei Faustfeuerwaffen als mutmaßliche Tatwaffen sichergestellt.
Zum Motiv der Tathandlung können derzeit keine Angaben gemacht werden. Die Ermittlungen stehen noch am Anfang.
Während die Kripo sich also noch zurückhält mit endgültigen Urteilen, von “mutmaßlich” und vom “aktuellen Ermittlungsstand” spricht, gibt es bei “Bild” (am 14. Januar) und Bild.de (am 15.) Tatsachen:
(Die Unkenntlichmachung des Namens stammt von uns.)
Andere Redaktionen waren vorsichtiger. Süddeutsche.de etwa titelte: “Sohn soll Eltern und sich selbst erschossen haben”. Und auch der Basisdienst der dpa baute ein “soll” in seine Überschrift.
Die “Bild”-Medien hatten das Urteil hingegen schon gefällt. Und sie schreckten auch nicht davor zurück, gleich noch ein Foto des 21-jährigen Sohnes zu veröffentlichen, unverpixelt versteht sich.
Gut eineinhalb Wochen später stellt sich allerdings heraus: Nicht der Sohn hat seine Eltern umgebracht, ein 19-jähriger Freund des Sohnes soll die Familie getötet haben. Der geständige Tatverdächtige legte dem 21-Jährigen offenbar eine Pistole in die Hand, um einen Suizid vorzutäuschen.
Der Pressekodex rät, in der Berichterstattung auch bei Tatverdächtigen die “schutzwürdigen Interessen von Betroffenen” zu berücksichtigen. Bei der Abwägung sei unter anderem der Verfahrensstand einzubeziehen. Dieser war bei den Veröffentlichungen durch “Bild”, Bild.de, dpa-Landesdienst und “Abendzeitung” wenige Tage nach der Tat noch nicht sehr weit fortgeschritten.
Der Fall aus Starnberg ist ein trauriges Beispiel dafür, warum es hochproblematisch ist, dass “Bild” und Bild.de regelmäßig unverpixelte Fotos von Tatverdächtigen veröffentlichen. Hier zeigt sich die Wichtigkeit der Unschuldsvermutung: Auch bei einem Tatverdacht mit scheinbar klaren Indizien kann sich der Tatverdächtige als unschuldig erweisen, so wie nun geschehen. Den neuen Tatverdächtigen zeigen die “Bild”-Medien wieder unverpixelt.
Bei Opfern ist der Presserat sowieso unmissverständlich: “Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen.” Auch hier, leider wenig überraschend, halten sich “Bild” und Bild.de nicht an den Pressekodex und veröffentlichen unverpixelte Fotos der Getöteten.
***
Solltest Du Suizid-Gedanken haben, dann gibt es Menschen, die Dir helfen können, aus dieser Krise herauszufinden. Eine erste schnelle und unkomplizierte Hilfe bekommst Du etwa bei der “TelefonSeelsorge”, die Du kostenlos per Mail, Chat oder Telefon (0800 – 111 0 111 und 0800 – 111 0 222 und 116 123) erreichen kannst.
Dass Viren Schrecken verbreiten, ist verständlich, denn sie können töten. Aber, Vorsicht! Denn fast so schlimm wie ein Virus ist die Angst davor.
Die Bezeichnung “Zwischenruf” ist in diesem Fall sehr passend. Denn Klostermann ruft seine Warnung zwischen all die angstverbreitenden und panikmachenden Artikel der “Bild”-Medien zum Coronavirus:
Es gab auch schon mehrere “Bild live”-Spezialsondersendungen zum Thema:
Und “ANGST-EXPERTE” Borwin Bandelow antwortete auf die Frage:
Wird die Angst durch Häufigkeit der Berichte erhöht?
Bandelow: “Das denke ich nicht. Es ist die Aufgabe der Medien, uns zu informieren. Und wenn wie hier über den neuen Corona-Virus nicht berichtet würde, wäre die Angst vielleicht noch größer durch den Eindruck, dass eine Gefahr vielleicht bewusst verschwiegen wird. (…)”
Na, dann sollten “Bild” und Bild.de unbedingt so atemlos weitermachen.
Nach BILD-Informationen sollen die libanesischen Clans mit Hilfe von tschetschenischen Gruppen mehrfach versucht haben, Capital Bra aufzulauern und zu finden.
… schrieb Bild.de im vergangenen November. Es gehe “um Millionen”, “die Polizei sieht eine konkrete Gefahr für den Rapper.” Die Überschrift des Artikels damals:
POLIZEI: RAPPER IN LEBENSGEFAHR
Kriminelle Clans bedrohen Capital Bra
Die “libanesischen Clans” und die “tschetschenischen Gruppen” hätten den erfolgreichen Musiker allerdings nicht finden können, schreibt Bild.de noch.
Das könnte sich jetzt ändern — dafür haben die “Bild”-Medien gesorgt:
Online und in der entsprechenden Regionalausgabe der gedruckten “Bild” verrät die Redaktion Capital Bras neuen Wohnsitz. Bild.de teasert:
Das ist mal ein “capitaler” Neuzugang!
Derzeit gibt ER in der deutschen Musikszene den Ton an wie kein Zweiter: Was Capital Bra (25) rappt, geht in den Charts auf Platz 1, seine Konzerte sind ausverkauft.
Wie BILD erfuhr, ist der Rap-Star umgezogen (…). Erfahren Sie mit BILDplus, wo und wie Capital Bra jetzt wohnt — und was die Gründe für sein Umzug sein könnten!
Die “Bild”-Medien nennen nicht nur das Bundesland und die Stadt; sie schreiben auch, welches Bundesamt direkt um die Ecke des Hauses liegt, in dem Capital Bra nun wohnen soll. Und damit man das dann auch wirklich findet, veröffentlichen sie noch ein Foto davon. Außerdem nennen sie den bürgerlichen Namen des Rappers, und Bild.de zeigt eine Aufnahme des Klingelschildes, auf dem der Nachname zu sehen ist.
Sollte sich Capital Bra dort tatsächlich “vor den Clans” verstecken, kann er sich dank “Bild” und Bild.de ein neues Versteck suchen.
Vergangene Woche Dienstag entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Ahmet K. nicht abgeschoben werden darf, jedenfalls nicht nach Paragraph 58a des Aufenthaltsgesetzes. Das niedersächsische Innenministerium ordnete im April 2019 per Verfügung die Abschiebung des Mannes in die Türkei an, da dieser von den Behörden als islamistischer Gefährder eingestuft wurde. Für einen solchen Fall bietet der Paragraph eine Art Abschiebeschnellweg. K. ging dagegen juristisch vor und bekam Recht. In einer Pressemitteilung schreibt das Gericht:
Auch unter Berücksichtigung der von der Behörde nach Ergehen des Eilbeschlusses und der daraufhin erfolgten Entlassung aus der Abschiebungshaft vorgelegten Erkenntnisse hält der Senat für den maßgeblichen Zeitpunkt der heutigen mündlichen Verhandlung die Verfügung für rechtswidrig. Eine Gefahr i.S.d. § 58a AufenthG kann auch dann vorliegen, wenn der Ausländer zwar nicht selbst — gar vollständig oder nachhaltig — ideologisch radikalisiert ist, er sich jedoch von Dritten im Wissen um deren ideologische Zwecke für entsprechende Gewalthandlungen “einspannen” lässt. Auch nach diesem konkretisierten Maßstab gelangt der Senat in der Gesamtschau bei umfassender Würdigung des Verhaltens des Klägers, seiner Persönlichkeit, seiner nach außen erkennbaren oder geäußerten inneren Einstellung und seiner Verbindungen zu anderen Personen und Gruppierungen zu der Bewertung, dass die festgestellten Tatsachen im Ergebnis nicht die Bewertung tragen, dass aktuell von dem Kläger mit der gebotenen Wahrscheinlichkeit eine nach § 58a AufenthG erforderliche besondere Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder terroristische Gefahr ausgeht.
Damit bestätigte das Gericht einen Beschluss vom 25. Juni 2019. Damals hatte das Bundesverwaltungsgericht “Zweifel an der der Gefahrenprognose des Beklagten zugrunde gelegten Hinwendung des Klägers zum radikal-extremistischen Islamismus.” Oder anders gesagt: Ahmet K. ist kein Gefährder, den man nach Paragraph 58a des Aufenthaltsgesetzes abschieben kann.
Das Bundeskriminalamt (BKA) glaubt auch nicht, dass K. Islamist ist. Die Behörde hat eine Risikoanalyse zu dem 29-Jährigen angefertigt. Das als Verschlusssache eingestufte Papier liegt dem NDR-Duo Angelika Henkel und Stefan Schölermann, das sich schon lange und ausführlich mit dem Fall beschäftigt, vor. Henkel und Schölermann schreiben dazu:
Das Bundeskriminalamt geht — wie das Bundesverwaltungsgericht — von keiner islamistischen Haltung des 29-Jährigen aus. Damit widerspricht es der Einschätzung der Göttinger Polizei. Die Kontakte zu Islamisten in der Stadt beruhten demnach nicht auf politischer Überzeugung. So schreiben es vier Beamte, die [K.] aufgrund der vom niedersächsischen Innenministerium zusammengetragenen Informationen in dem Papier bewertet haben. (…)
Hinweise auf eine eigene Radikalisierung sehen die Beamten nicht: Trotz zahlreicher polizeilicher Maßnahmen sei kein dezidiertes Feindbild vorhanden, ein Hass auf die westliche Gesellschaft sei ebenso wenig erkennbar wie eine Verbindung zur Terrormiliz “Islamischer Staat” (IS).
Und jetzt zu den “Bild”-Medien.
Wie bezeichnen “Bild” und Bild.de einen Mann, von dem laut Gericht nicht die “erforderliche besondere Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder terroristische Gefahr ausgeht” und von dem das BKA sagt, es gebe keine Verbindung zum sogenannten “Islamischen Staat”?
(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag durch uns.)
Das ist gleich dreifach problematisch: Da wird ein Mann auf der Titelseite, im Blatt und online wiederholt als “ISIS-Gefährder” dargestellt, bei dem laut Bundesverwaltungsgericht und Bundeskriminalamt weder der Teil vor dem Bindestrich noch der danach stimmen soll. Außerdem schreibt die “Bild”-Redaktion damit ein weiteres (falsches) Kapitel in ihrer langen Erzählung von der deutschen Kuscheljustiz, die jetzt sogar schon in “irren Urteilen” Abschiebungen von “ISIS-Gefährdern” “verbietet” (wobei das Urteil ja gerade nicht gefällt wurde, obwohl K. “ISIS-Gefährder” ist, sondern weil er nicht “ISIS-Gefährder” zu sein scheint). Und drittens: Der “Bild”-Leserschaft wird einmal mehr vermittelt, dass in Deutschland scheinbar überhaupt nichts klappt in Sachen Abschiebung und dass ein vermeintlicher Gefährder nun einfach so durchs Land spazieren kann. Die AfD und sehr rechte Facebook-Gruppen haben dieses gefundene Fressen längst verbreitet:
Dabei ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im Fall von Ahmet K. so entschieden hat, “obwohl der Innenminister ihn für eine Bedrohung hält”, vor allem eines: ein Zeichen, dass Rechtsstaat und Gewaltenteilung funktionieren.