Archiv für Bild.de

Lokal-Terrorismus

Es war eine sehr überraschende neue Entwicklung im Prozess gegen die sogenannte “Sauerland-Gruppe”, von der ddp und Bild.de da gestern zu berichten wussten:

Neue Aussagen im Terror-Prozess: Sauerland-Bomber wollten den Papst in die Luft sprengen

Die Gruppe habe sich in diesem Gespräch bezüglich der angedachten Ziele gegenseitig “hochgesteigert”, berichtete S. vor Gericht. Sogar der Papst sei genannt worden.

Genau genommen war die Entwicklung sogar so überraschend, dass selbst “ARD-Terrorismusexperte” Holger Schmidt, der den Prozess von Beginn an verfolgt, davon nichts mitbekommen hatte.

Inzwischen ist sich Schmidt aber sicher, woran das gelegen hat:

Nach weiteren Diskussionen um das vermeintliche Papstattentat der Sauerlandgruppe ist eine naheliegende Lösung aufgetaucht: Daniel Schneider sprach von Pubs.

(Link von uns)

Kleine Schwächen in Detailfragen

Es würde vielleicht nicht alles, aber zumindest vieles erklären: Bild.de wird offenbar in einem Paralleluniversum mit Inhalten gefüllt. Oder zumindest in einem Paralleldeutschland.

Von gestern Abend bis heute früh rief Bild.de seine Leser auf der Startseite dazu auf, einen Appell an den Bundeskanzler zu unterschreiben:

S-Bahn-Mord: BILD fordert Orden für toten Helden. Unterschreiben Sie hier den Appell an den Bundeskanzler.

(Gemeint war übrigens der Bundespräsident.)

Und aus dem ohnehin spannungsarmen Wahlkampf innerhalb der großen Koalition wurde heute fast fünfzig Minuten lang ein parteiinterner:

Nach Bundeskanzlerin Angela Merkel (SPD) hat auch ihr SPD-Herausforderer Frank-Walter Steinmeier die Teilnahme an weiteren Fernsehdebatten vor der Bundestagswahl am 27. September abgesagt.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!

Nachtrag, 15:04 Uhr: “Angela Merkel (SPD)” stammte offenbar aus einer dpa-Meldung, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bei Bild.de allerdings schon von der Nachrichtenagentur korrigiert worden war.

Mit Dank an Stefan K.

Das Entführungsopfer aus dem Katalog

In der neuen Ausgabe des “Spiegel” wird ziemlich anschaulich darüber berichtet, welche Form von journalistischem Elendstourismus der Entführungsfall Jaycee Dugard in den USA vor Ort ausgelöst hat. Jeder, der was zu sagen hat, wird honoriert und zitiert. Und sogar die, die nichts zu sagen haben, kommen zu Wort — wie das eben so ist bei eher dünnen Nachrichtenlagen.

Auch die “Bild”-Zeitung will ihren Lesern keineswegs die sensationellsten Sensationen im Fall Jaycee vorenthalten. Und stellt eine interessante Frage:

Schreenshot_bild.de

Bild.de begründet diesen, nunja, Verdacht damit, dass… also… naja, die Frau ist blond, könnte in etwa in Jaycees Alter sein, außerdem hatte ihr Entführer dieses Bild auf seiner Visitenkarte — und ein Geschäftspartner des Entführers sagte: Ja, das könnte Jaycee sein! Muss erst mal reichen.

Hätte “Bild” sich ein wenig Zeit für Recherche genommen… ach, was reden wir denn da. Die Antwort lautet: nein. Wer diese junge Frau ist, wissen wir zwar auch nicht genau, aber dafür, woher das Foto stammt: von einer CD “Art Explosion”  (250.000 Images), einer Bilder- und Grafiksammlung, wie man sie über unzählige Agenturen bestellen kann und die in erster Linie dann dafür da ist, optische Elemente in Katalogen zu setzen. Oder auch auf Webseiten wie beispielsweise in Online-Shops:*


*) Inzwischen — warum auch immer — entfernt.

Nun könnte man sagen: Missverständnis, kann man ja nicht ahnen — und steht ja auch so ähnlich in anderen Medien … aber “Bild” weiß spätestens seit Montag, dass es sich unmöglich um Jaycee handeln kann. Am Montag nämlich meldete sich eine Leserin bei “Bild” mitsamt zwei Fotos von der CD — und bat “Bild” um eine Stellungnahme. Die kam nicht, stattdessen hat “Bild.de” die vermeintliche Jaycee jetzt auch noch in eine Bildergalerie eingebaut:

Mit Dank an Alicja!

“Berühmter Fotograf” nicht berühmt genug

So klingt es also, wenn Bild.de in Verzückung gerät:

Heidi Klum (36) – Topmodel, Geschäftsfrau, bald Vierfach-Mama und verdammt sexy!

Der berühmte Fotograf David Rankin hat Deutschlands schönstes Model in Szene gesetzt. Ergebnis: der Bildband “Heidilicious”, der im Herbst erscheint.

Der Haken: Das Buch stammt gar nicht vom “berühmten Fotografen David Rankin”, sondern von John Rankin Waddell, der seine Arbeiten unter dem Künstlernamen Rankin veröffentlicht. Das hat das Blog Nackt & Nebel festgestellt.

Einen berühmten Fotografen namens David Rankin gibt es aber trotzdem — wenn auch offenbar ausschließlich in Veröffentlichungen des Axel-Springer-Verlags.

So schrieb die “Berliner Morgenpost” am 25. März 2009:

Zwölf Topmodel-Anwärterinnen posierten dafür in Los Angeles an einer Straßenkreuzung in Unterwäsche und künstlich erzeugtem Regen für den Starfotografen David Rankin. Kandidatin Maria, so verrät Heidi Klum jetzt im Vorfeld, “ist die Einzige, bei der Rankin direkt gesagt hat, die würde er sofort für einen Job buchen”.

Die “Bild am Sonntag” verkündete am 14. September 2008:

Das deutsche Topmodel gehört noch immer zu den schönsten Frauen der Welt. Das beweist diese Aufnahme von Star-Fotograf David Rankin (52), die vom 20. September bis 9. November im Rahmen der Ausstellung “Traumfrauen” im Haus der Photographie der Deichtorhallen Hamburg gezeigt wird.

Und wiederum in der “Morgenpost” war am 3. Juni 2006 zu lesen:

Am freizügigen Blick auf den weiblichen Körper scheiden sich nach wie vor die Geister. Vielleicht weil Badekleidung heute “nichts weiter als verpackter Sex” ist, wie der englische Top-Fotograf David Rankin meint.

(Das Zitat stammt natürlich vom echten Rankin.)

Mit Dank auch an Cabronsito!

Nachtrag, 14:05 Uhr: Unser Leser Thomas weist uns darauf hin, dass auch der “Stern” dem Fotografen Rankin schon einen “David” verpasst hat: Im Vorspann zu diesem Artikel und – wesentlich konsequenter – in der Pressemitteilung zum “Stern Spezial Fotografie” über ihn.

2. Nachtrag, 19:05 Uhr: Als Erklärungsversuch verweist unser Leser Mattes darauf, dass auch Amazon.de Bücher von Rankin unter “David Rankin” führt.

Bild, Bild.de  etc.

Michael Jackson beim Sterben zusehen

Michael Jackson: Hier verliert er den Kamp um sein Leben“Unangemessen sensationell” hat die “Bild”-Zeitung nach Meinung des Deutschen Presserats schon oft berichtet — diesmal über den Tod von Michael Jackson. Am 27. Juni hatte “Bild” auf der Titelseite ein riesiges Foto veröffentlicht, auf dem Jackson auf einer Trage liegend und an Beatmungsgeräte angeschlossen zu sehen war (Ausriss rechts oben, Verpixelung von uns). In Kombination mit der Überschrift “Hier verliert er den Kampf um sein Leben” entstehe bei Lesern der Eindruck, einem Menschen unmittelbar beim Sterben zuzusehen. Der Beschwerdeausschuss sieht darin einen Verstoß gegen die Menschenwürde und hat “Bild” für diese Titelseite gerügt. Auch bei einem Popstar wie Jackson könne “das legitime Informations- und Unterhaltungsinteresse des Publikums nicht jeden Eingriff ins Persönlichkeitsrecht rechtfertigen”.

Aus dem Pressekodex

Richtlinie 11.1:
Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird.

Auch Bild.de wurde gerügt: Dort war im Zuge der Berichterstattung über Jacksons Tod ein “grausam entstelltes, computergeneriertes Bild des Toten ohne Haare” (O-Ton Presserat) veröffentlicht worden, unter dem stand: “so in etwa könnte Jackson bei der Obduktion ausgesehen haben”. Der Presserat erklärte, Details über den Zustand seiner Leiche, die zudem auf Spekulationen beruhten, gehörten in die Privatsphäre des Verstorbenen und seien auch durch das öffentliche Interesse am Tod des Popstars und den Umständen nicht gedeckt. Die Darstellung wurde daher als schwerwiegender Eingriff in die postmortalen Persönlichkeitsrechte beurteilt.

Ebenfalls gerügt wurde Bild.de wegen der Veröffentlichung von Bildern einer amerikanischen Überwachungskamera, auf denen zu sehen war, wie eine Mutter auf einem Schießstand erst ihren Sohn und dann sich selbst erschoss, und die nach Ansicht des Presserats allein dazu dienten “zu schockieren”, sowie für die fiktive Darstellung eines brutalen Überfalles von Neonazis auf einen jungen Mann. (Solche Zeichnungen benutzt “Bild” in letzter Zeit öfter, um auch die schlimmsten Dinge, von denen es zum Glück keine Bilder gibt, zeigen zu können.) In beiden Fällen sah der Presserat die Veröffentlichungen als “unangemessen sensationell” an.

Weitere Rügen sprach der Presserat aus gegen:

  • die Zeitschrift “Das neue Blatt”, weil sie eine detaillierte Schilderung über die angeblich schwer demenzkranke Schauspielerin Doris Day ohne eigene Recherche und ohne jegliche Quellenangabe aus anderen Veröffentlichungen übernommen hatte.
  • die “Schwäbische Zeitung”, weil sie in der Berichterstattung über einen Streit innerhalb der Familie des Ortsvorstehers eines kleinen Ortes über den Gesundheitszustand der Schwester des Ortsvorstehers spekuliert hatte, woran nach Ansicht des Presserats kein öffentliches Interesse bestand.
  • die Fernsehbeilage “Prisma”, die mal wieder Schleichwerbung für medizinische Präparate in einem Artikel versteckt hatte.

Zur Pressemitteilung des Presserats.

(Do You) Remember The Time

Fast hätten die Leser von Bild.de einen Tag ohne Neuigkeiten vom “King Of Pop” verbringen müssen.

Aber nur fast:

Seit Kurzem kursiert ein Video im Internet, das Jackson von einer Seite zeigt, die uns oft verborgen blieb: ganz normal und frei von Zwängen.

Anders als sonst hat Bild.de das Video nicht mit dem eigenen Logo versehen und online gestellt, sondern direkt von YouTube eingebunden.

Und das macht es einem besonders leicht, herauszufinden, was für einen Zeitraum Bild.de mit “seit Kurzem” meint:

06 April 2007
Knapp zweieinhalb Jahre.

Mit Dank an Robert, Andre S. und Can K.

Schummeln beim Schwanzvergleich

Das Boulevardblatt “Bild” verkauft trotz kontinuierlich sinkender Auflage täglich immer noch ungefähr dreimal so viele Exemplare wie das Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” wöchentlich. Im vergangenen Monat schaffte es in der offiziellen Statistik der IVW erstmals auch der Online-Ableger von “Bild”, den Online-Ableger des “Spiegel” nach Besuchen (“Visits”) zu überholen.

Bild.de feiert sich mit einem Artikel und einer Grafik, die gleich beweist, wie wenig diese Zahlen über die Qualität des Angebotes aussagen:

Denn was auch immer die beiden Säulen repräsentieren sollen — die jeweiligen Visits sind es nicht. Wenn die linke Fläche 103 Millionen Besuche darstellt, entspricht die rechte im Verhältnis gerade einmal 87,5 Millionen Besuchen. Bild.de hat die knapp überholte vermeintliche Konkurrenz gleich einmal um rund ein Sechstel kleiner gemacht, als sie ist.

Korrekt hätte die Grafik so ausgesehen:

Andererseits ist das Original-Diagramm von Bild.de schon treffend. Denn genau das ist ja ein wesentliches Erfolgsrezept dieses Internet-Angebotes: übertreiben und verfälschen.

Mit Dank an Michael K.!

Frischer Fisch für den Mutantenstadl

Es ist ja nicht nur so, dass wir uns gerade in einer handfesten Wirtschaftskrise befinden — noch dazu ist die Welt auch aus anderen Gründen ein unwirtlicher und irgendwie mysteriöser Ort geworden. Wenn man alleine mal aufzählt, was sich in der letzten Zeit in “Bild” so alles angesammelt hat: unbehaarte Aliens in Mexiko beispielsweise, deren DNA noch nie ein Wissenschaftler zu Gesicht bekommen hat. Affenmenschen, Außerirdische mit Selbstauslöser, Entführungen ins Weltall.

“Bild” hat deshalb eine eigene “Mystery”-Rubrik ins (irdische) Leben gerufen. Die wiederum hat jetzt gruseligen Zuwachs bekommen:

Dahinter stecken für den “Bild”-Chef-Mysteriologen Attila Albert drei mögliche Erklärungen: Mutation. Sprung der Evolution. Und (immerhin wird das wenigstens in Erwägung gezogen): Angler-Latein. Die vierte und zutreffende Möglichkeit ist offenbar zu banal, als dass die Mystery-Jäger der “Bild” über sie nachdenken wollten: keines davon. Der Fisch ist nämlich hinlänglich bekannt: ein “Schwarzer Pacu”, ursprünglich im Amazonas-Gebiet beheimatet, erstmals beschrieben bereits 1818, mit vielen eindrucksvollen Zahnfotos im Internet vertreten, artverwandt und manchmal auch verwechselt mit dem Piranha. (Bild.de erwähnt immerhin, dass ein bereits 2006 schon einmal in Texas gefundenes Exemplar kein Piranha sein könne. Wie man aber auf die Idee kam, man könne deswegen die genaue Gattung nicht bestimmen — eher unklar.)

Dass der Fischer, der den Pacu nun in einem russischen See vorfand, “unter Schock” den Platz des Grauens verlassen hat, kann man eventuell noch nachvollziehen. Um von der “Bild”-Redaktion aus den Fund für ein schockierendes Erlebnis zu halten, muss man sich sehr große Mühe geben. Schon ein Blick in die englischsprachige “Wikipedia” hätte auch gereicht, das Rästel um die mutierten Menschenzähne schnell zu lösen:

Their teeth, which may look similar to human teeth, are used to cut through vegetation and crush seeds that fall into the water.

(Mit ihren Zähnen, die menschlichen Zähnen ähneln können, schneiden sie durch die Vegetation und zermahlen Samen, die ins Wasser fallen.)

Der entscheidende Begriff “Pacu” fällt sogar in dem “Prawda”-Artikel, der die Quelle für die Geschichte ist. Aber Bild.de hat ihn lieber weggelassen. Sonst hätte man den Artikel ja (wie ungefähr alle anderen auch) nicht mehr ins Ressort für “Ufos, Aliens, Übersinnliches” packen können.

Mit Dank an Mike S. und Daniel!

Tanzbodenlose Ahnungslosigkeit

Man kennt das von billigen Pullovern: Erst entdeckt man, dass irgendwo ein kleiner Faden raushängt, aber wenn man dran zieht, ribbelt sich das Ding komplett auf.

Ungefähr so verhält es sich merkwürdigerweise, wenn die “Bild”-Familie über deutsche Künstler schreibt, die in den USA Erfolg haben: Diesmal geht es nicht um die Band Juli, sondern um Cascada, aber geribbelt wird trotzdem.

Cascada (27) tritt in die Fußstapfen von 80er-Ikone Nena (49) und erobert Amerika. Mit ihrem Sommer-Hit “Evacuate The Dancefloor” schaffte die Blondine aus dem Rheinland den Sprung in die Top 50 der US-Charts.

So schreibt Bild.de am Freitag und hat — von Nenas Fußstapfen, über die weniger bekannt ist als über ihre Achselhöhlen, mal ab — bis hierhin noch alle Fakten richtig auf der Reihe. Doch von nun an geht’s bergab…

Platz 47! Damit steht sie vor Superstars wie Lady Gaga (auf Platz 74) und Beyoncé (60).

Damit steht sie aber auch hinter Superstars wie Lady Gaga (auf Platz 24 & 41) und Beyoncé (46).

Keine deutsche Frau seit Nena (mit “99 Luftballons” 1983 auf Platz 2) war in den letzten Jahren besser.

Mal davon ab, dass “99 Luftballons” am 3. März 1984 auf Platz 2 der US-Charts stand, gab es da vor dreieinhalb Jahren eine deutsche Frau, die es nicht nur auf Platz 47, sondern auf Platz 10 schaffte: Cascada mit “Everytime We Touch”.

Das weiß sogar Bild.de so ein bisschen:

In den US-Charts kennt sich Natalie Horler (27), wie die Blondine mit bürgerlichem Namen heißt, übrigens schon recht gut aus. Auch mit ihrem Cover-Hit “Everytime We Touch” schaffte sie 2006 den Einstieg in die wichtigen Top 200 der USA.

200 Plätze haben in den USA nur die Albumcharts, in denen Cascada noch nie war. Aber wie gesagt: In den Top 10 der Singlecharts.*

Sarah Connor (29, mit “Bounce”, 2003, Top70) und die No Angels (“Daylight”, 2002, Top80) waren der letzte erfolgreiche Sängerinnen-Export aus Deutschland.

Warum der 54. Platz für “Bounce” unter “Top70” und nicht unter “Top60” oder “Top55” verbucht wird, weiß vermutlich nur Bild.de — ebenso wie von dem Chart-Erfolg einer No-Angels-Single in den USA: Das unbestechliche Archiv des Billboard-Magazins hat davon nämlich nie etwas gehört.

Mit besonderem Dank an Thomas!

*) Korrektur, 8. September: In den Albumcharts waren Cascada sehr wohl schon.

Blitzschnelles Ende für Bleifüße

Bild.de hat ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts entdeckt — auf das zweierlei zutreffen soll: Es sei nicht weniger als “sensationell”. Und es sei “kaum bekannt” (wofür es gute Gründe gibt, aber dazu später mehr). Jedenfalls fragte der Online-Ableger von “Bild” in dieser Woche:

Sind alle Blitzer rechtswidrig?

Die Antwort, Sie ahnen es, ist kurz und schmerzlos: nein. Von “Blitzern” ist nämlich in der Entscheidung des Bundesverfassungerichts gar nicht die Rede. Es geht in dem Urteil auch nicht darum, dass jetzt fortan alle so schnell fahren dürfen, wie es ihnen in den Bleifuß kommt. Vielmehr geht es um Fragen des Persönlichkeitsrechts und einen Themenkomplex, der sich leider nicht so gut in eine knackige Schlagzeile packen lässt.

Geklagt hatte ursprünglich ein Mann aus Güstrow, der zu schnell gefahren und dabei erwischt worden war. Er wurde allerdings nicht geblitzt, sondern im Zuge einer Videoüberwachung — genauer gesagt: einer Abstandsmessung — des laufenden Verkehrs ertappt. Und genau hier setzt die Beschwerde des Mannes an: Nach seiner Auffassung stellt eine laufende Verkehrsüberwachung mit Videokameras alle Verkehrsteilnehmer nicht nur unter Generalverdacht, sondern verletzt auch ihr Persönlichkeitsrecht, da sie ja selbst dann erkennbar sind und gefilmt werden, wenn sie sich vollständig an die Verkehrsregeln halten. Demnach also, so die Argumentation weiter, werde mit der Videoüberwachung ein Beweismittel verwendet, das unrechtmäßig zustandegekommen sei und deswegen nicht verwendet werden dürfe; noch dazu, wo diese Videoaufzeichnung ursprünglich ja gar nicht zur Geschwindigkeitskontrolle gedacht war.

Das zunächst mit dem Fall befasste Amtsgericht hingegen hatte sich auf einen Erlass des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern zur Abstandsüberwachung berufen und insofern den Einsatz der Videos als Beweismittel als legal erachtet. Das Bundesverfassungsgericht nennt zwei Gründe dagegen: Zum einen sei eine generelle Videoüberwachung tatsächlich ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Zum anderen sei der Erlass des Wirtschaftsministeriums, auf den sich das Amtsgericht beruft, eben nur ein Erlass, eine verwaltungsinterne Vorschrift — aber keineswegs gleichzusetzen mit einer gesetzlichen Grundlage. Und schließlich stellt sich laut Bundesverfassungsgericht auch noch die Frage, ob man die Bilder einer Kamera, die zur Abstandsmessung installiert ist, auch zur Geschwindigkeitskontrolle verwenden darf.

Viel ist also die Rede von verwaltungsrechtlichen und generellen juristischen Fragen im Zusammenhang mit der Videoüberwachung von Straßen. Mit dem Thema “Blitzer” befasst sich das Urteil des Verfassungsgerichts aber zu keiner Sekunde. Und “spektakulär”, wie “Bild” glauben machen möchte, ist es auch nicht.

Der Dresdner “ADAC-Rechtsanwalt” Klaus Kucklick, der in dieser Geschichte als Kronzeuge herangezogen wird, ist übrigens anscheinend für ein paar steile Thesen immer zu haben — zumindest dann, wenn es ihn mit Foto und Text in die “Bild” bringt. Kucklick erzählt dann auch schon mal, dass es für ein (eineiiges) Zwillingspärchen eigentlich ausreichend sei,  nur einen Führerschein zu besitzen (wir berichteten).

Mit Dank an Daniel N.!

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