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Promi-Samenspender kommen doch nicht

Britische Samenbank will Promi-Sperma verkaufen

Genau einmal dürfen Sie raten, was es mit dieser Geschichte auf sich hat, die seit Mittwoch bei Bild.de zu lesen ist:

Wenn schon kein Promi als Partner, dann wenigstens als Vater für den Nachwuchs: Ob Fußballer, Oscar-Preisträger oder Wirtschaftsboss, die britische Samenbank “Fame Daddy” will ab Februar 2013 Sperma von Promi-Männern verkaufen.

Richtig: Die ganze Geschichte ist offenkundig ein Fake, ein Hoax, ein Witz, eine Verarsche, auf die Bild.de hereingefallen ist.

Allerdings nicht als einziges Medium: Auch der “Daily Mirror” und die “Sun”, gerne mal Quellen für extrem unglaubwürdige Geschichten auf Bild.de, hatten darüber berichtet — wobei die “Sun” ihren Artikel inzwischen ganz unauffällig wieder offline genommen hat.

Und auch der private britische Fernsehsender ITV hatte in seiner Sendung “This Morning” über die angebliche Promi-Samenbank “FameDaddy” berichtet.

Die BBC schreibt dazu:

ITV startete nach dem Interview eine Untersuchung, und am Donnerstag entschuldigte sich der Sender bei den Zuschauern und sagte, die Verantwortlichen des Vorfalls hätten “offenkundig einen großen Aufwand betrieben, um die Sendung und unsere Zuschauer hinters Licht zu führen”.

“Es ist ihnen auch gelungen, andere Medien in die Irre zu führen und ins Radio und in die Presse zu kommen”, sagte die Mitteilung.

ITV sagte, man betreibe den “größten Aufwand, um die Richtigkeit” von Geschichten in “This Morning” und “die Echtheit der Gäste sicherzustellen”.

(Übersetzung von uns.)

So einen Aufwand würde Bild.de vermutlich nicht betreiben — aber immerhin könnten die Leute dort ja dem schlechten Beispiel des “Daily Mirror” folgen. Der meldete gestern, dass ITV auf einen Fake reingefallen sei — und verbreitet die falsche Geschichte gleichzeitg immer noch selbst.

Mit Dank an Tobias G.

Man muss auch mal Opfer bringen

In Rostock ist eine 17-jährige Schülerin entführt und über mehrere Tage mehrfach missbraucht worden. “Bild” berichtet über den Fall, indem die Zeitung ein unverfremdetes “privates” Foto des Tatverdächtigen zeigt, seinen Vornamen, den abgekürzten Nachnamen und seinen Spitznamen sowie sein Alter nennt, Angaben über seine kriminelle Vergangenheit und seine Arbeit macht und ein Foto des Hauses druckt, in dem der Mann wohnt.

So weit, so normal.

Aber auch mit dem Opfer geht “Bild” nicht gerade sensibel um: Die Zeitung nennt offenbar den richtigen Vornamen der jungen Frau, druckt ein “privates” Foto von ihr, auf dem ihr Gesicht zwar verpixelt ist, durch das sie aber aufgrund ihrer außergewöhnlichen Frisur für ihr Umfeld ohne weiteres zu identifizieren sein sollte.

Bild.de geht sogar noch weiter und zeigt ein Foto von dem Flugblatt, mit dem nach der vermissten Frau gesucht worden war. Ihr Gesicht ist auch hier verpixelt, dafür sind dort diverse besondere Merkmale genannt, durch die die Frau identifizierbar wird — und falls das noch nicht reicht, zeigt Bild.de auf diesem Flugblatt auch noch ihren vollen Namen.

Ebenfalls auf Bild.de gibt es ein Video mit dem Titel “Hier wird die 17-Jährige ärztlich versorgt”. In wackligen Bildern sieht man durch einen Zaun hindurch Rettungssanitäter, die mehrere Tücher hochhalten, um die offenbar dahinter befindliche Frau vor neugierigen Blicken zu schützen.

Der Offsprecher salbadert:

Die seit Samstagmorgen vermisste […] lebt. Hinter diesen hochgehaltenen Tüchern wird die Jugendliche ärztlich versorgt. […]

Die 17-Jährige wurde unweit einer viel befahrenen Straße, rund drei Kilometer von ihrem Elternhaus im Rostocker Stadtteil […] entfernt, gefunden. Polizisten riegelten ein Wohnhaus in rund einhundert Metern Entfernung ab. Offenbar war […] in diesem Haus festgehalten worden.

Er beschreibt damit recht anschaulich, was in dem Video auch zu sehen ist.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber.

Ein bisschen Friedensnobelpreis

Vermutlich wird “Bild” nicht so unoriginell wie Bild.de sein und morgen auf der Titelseite behaupten “wir” seien jetzt “Friedensnobelpreis”. Aber immerhin: 27 Staaten mit insgesamt 500 Millionen Einwohnern – mithin die Europäische Union – werden in diesem Jahr mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

Bild.de hat dafür ordentlich Platz auf der Startseite freigeräumt und zeigte noch oberhalb vom “Nacktfoto-Klau bei Justin Bieber” dieses Banner:

Bemerkenswert daran ist vor allem die Karte, die Bild.de zeigt:

Das, was da zu sehen ist, ist zwar grob der europäische Kontinent, aber es sind nicht die Länder der Europäischen Union. Die abgebildeten Länder Norwegen, die Schweiz, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Weißrussland, Moldawien, die Ukraine und die russische Exklave Kaliningrad gehören nämlich nicht dazu. Dafür fehlen die EU-Mitglieder Zypern, Malta und Griechenland.

***

Die Nachrichtenagentur dapd schreibt in ihrem “Stichwort: Friedensnobelpreis”, das von zahlreichen Medien übernommen wurde:

Das Komitee überreicht den mit acht Millionen schwedischen Kronen (923.000 Euro) dotierten Preis am 10. Dezember, dem Todestag Nobels. Den ersten Friedenspreis erhielten 1901 der Gründer des Roten Kreuzes, Henri Dunant, und der Gründer der französischen Friedensgesellschaft, Frédéric Passy. Bisher wurden zwei Deutsche mit dem Preis ausgezeichnet: Carl von Ossietzky und Willy Brandt.

Diese Formulierungen verbreitet die Agentur (bzw. ihr Vorläufer, der deutsche Dienst der Associated Press) mit leichten Abwandlungen seit mehr als 20 Jahren, aber sie sind falsch: Ebenfalls mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurden der frühere deutsche Reichskanzler Gustav Stresemann (1926) und der deutsche Pazifist Ludwig Quidde (1927).

(Albert Schweitzer [1952] und Henry Kissinger [1973] wurden zwar in Deutschland geboren, hatten zum Zeitpunkt ihres Auszeichnung aber bereits die französische bzw. amerikanische Nationalität angenommen.)

Mit Dank an Marc E., Joachim L. und Matthias.

Nachtrag/Korrektur, 14. Oktober: In der ursprünglichen Fassung dieses Eintrags hatten wir angegeben, dass auch Montenegro auf der Karte von Bild.de zu sehen sei. Das stimmt nicht: Dort, wo Montenegro liegen müsste, klafft auf der Karte ein Loch zwischen Bosnien und Herzegowina und Serbien.

Heute anonym: Claudia D.

Das Verhältnis zwischen Jörg Kachelmann und der Axel Springer AG ist so nachhaltig gestört, dass es schwer fällt, sich bei diesen Sätzen keine feixenden “Bild”-Redakteure vorzustellen:

Schlappe für den ehemaligen ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann (54): Seine Ex-Geliebte Claudia D. (39) ließ die Auslieferung seines neu erschienenen Buches vom Landgericht Mannheim verbieten.

Eine Begründung lieferte Bild.de gestern gleich mit:

Per einstweiliger Verfügung ist es Kachelmanns Verlag untersagt, das Buch “Recht und Gerechtigkeit – Ein Märchen aus der Provinz” weiter zu verbreiten, so lange die Ex-Geliebte darin mit vollem Namen genannt wird. Das teilten Kachelmanns Anwälte am Mittwoch in Schwetzingen mit.

In der Begründung heißt es, in Kachelmanns Buch würde das “allgemeine Persönlichkeitsrecht” der Ex-Geliebten verletzt.​ Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro.​

Kachelmanns Anwälte hätten in dieser Sache gar nichts mitgeteilt, erklärte uns Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker auf Anfrage.

Der Halbsatz “so lange die Ex-Geliebte darin mit vollem Namen genannt wird” fehlt heute in der gedruckten “Bild”, aber beide Texte, die über die Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegenüber der Frau berichten, sind mit einem Foto der Frau illustriert.

Allerdings müssen “Bild” und Bild.de nicht gerade fürchten, nun wegen Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte von Claudia D. zur Rechenschaft gezogen zu werden: Im Juni 2011 erschien in der “Bunten” ein großes Porträt inkl. Interview mit ihr, das mit Bildern illustriert ist, auf denen sie sich “für BUNTE fotografieren ließ”, wie die Zeitschrift anmerkte.

Im Herbst 2011 erschien in der Zeitschrift “Emma” (von “Bild”-Gerichtsreportagepraktikantin Alice Schwarzer) und auf emma.de ein Interview mit ihrem Therapeuten und Traumatologen Günter H. Seidler, in dem sogar der volle Name von Claudia D. genannt wird.

Gegen diese Art der Berichterstattung ist Frau D. offensichtlich nicht vorgegangen, sie hat sie sogar forciert, wie Kachelmanns Anwalt Höcker meint:

Frau D. muss ihrem Therapeuten für dessen EMMA-Interview von seiner ärztlichen Verschwiegenheitspflicht entbunden haben. Außerdem muss sie selbst über ihren Anwalt die Presse darüber informiert haben, dass derzeit vor dem LG Frankfurt ein Schadensersatzprozess Kachelmanns gegen sie läuft. Von unserer Seite ging zu dem Thema gar keine Stellungnahme heraus. Frau D. selbst hält also die Berichterstattung am Köcheln.

Mit Dank auch an Mareike H., Mikroblume und Barbara.

Nachtrag, 15.25 Uhr: Auch “Spiegel Online” berichtet über die Einstweilige Verfügung und verlinkt dabei auf eine Pressemitteilung des Landgerichts Mannheim, in der es unter anderem heißt:

Des weiteren habe sich die Antragstellerin durch die von ihr gegebenen Interviews nicht ihrer Rechte begeben, da diese anonymisiert verbreitet worden seien. Auch die im Einzelfall erfolgte bildliche Darstellung der Antragstellerin erfordere keine abweichende Entscheidung, da die Antragstellerin damit nur für ihr nächstes Umfeld identifizierbar sei.

Die Namensnennung in “Emma” scheint am Gericht vorbeigegangen zu sein.

2. Nachtrag, 12. Oktober: Wird immer verwirrender: Die Onlineversion des “Emma”-Artikels ist auf emma.de verschwunden. Vor zwei Wochen war der Text dort noch verfügbar. Wir haben gestern bei der “Emma”-Redaktion angefragt, aus welchen Gründen der Artikel offline genommen wurde, haben bisher aber keine Antwort erhalten.

Das Weltall ist zu weit (2)

Gestern wollte der Extremsportler Felix Baumgartner aus einem Ballon in 36 Kilometern Höhe (“36 576 Meter”, Bild.de) springen.

Oder, wie manche Medien es ausdrückten:

“Bild”:
Die letzten Stunden vor dem Sprung aus dem Weltall

Bild.de:
Der irre Sprung aus dem All

Tatsächlich fängt das Weltall – je nach Definition – zwischen 80 und 100 Kilometer Höhe an. Aber das wissen Sie ja schon.

Nach mehrfacher Verschiebung mussten Ballonfahrt und Sprung für gestern dann abgesagt werden, worüber “Bild” heute beinahe zurückhaltend schreibt:

Rekord-Sprung vom Rand des Alls abgeblasen

Wobei Baumgartner mit den 36 Kilometern nicht mal die Hälfte der Strecke bis zum eigentlichen “Rand des Alles” zurücklegt.

Bei Bild.de geht der All-Wahn aber sowieso unvermindert weiter:

Findet derWeltall-Sprung nie statt?

Und für Franz Josef Wagner ist der Fallschirmsprung aus der Stratosphäre ein “Todessturz aus dem Weltall”.

Mit Dank an Dani, Martin und Max.

Verwirrung garantiert

Man kennt das: Fernseher, Autos, Mobiltelefone und vor allem Geschirrspüler gehen gerne dann kaputt, wenn die Garantiezeit gerade um ist.

Doch nicht alles, was der Laie als “Garantie” bezeichnet, ist auch im juristischen Sinne eine Garantie. Dort unterscheidet man nämlich zwischen der gesetzlichen Gewährleistung, nach der ein Kunde – vereinfacht gesprochen – einen Anspruch darauf hat, dass ein neu erworbenes Gerät auch funktioniert, und der Garantie, die ein Verkäufer oder Hersteller einräumt und deren Leistungen über die der gesetzlichen Gewährleistung hinausgehen. Die Gewährleistung gilt in Deutschland zwei Jahre, eine Garantie so lang, wie sie der Verkäufer oder Hersteller beim Kauf einräumt.

Diese Unterschiede sind auch für den Laien von Bedeutung, wenn er etwa ein Produkt von Apple erworben hat. Der Unterhaltungselektronikhersteller rät zum Kauf seines “AppleCare Protection Plan”, der die “einjährige Hardwaregarantie ab Kaufdatum” je nach Produkt auf zwei bzw. drei Jahre verlängert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist der Ansicht, dass Apple absichtlich nicht deutlich genug über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Händler aufkläre, um zum Kauf von “AppleCare” zu animieren, und hat Apple deswegen im Frühjahr abgemahnt.

Diese Unterschiede sind aber auch für Journalisten von Bedeutung, wenn sie etwa über den Brief schreiben wollen, den die EU-Justizkommissarin Viviane Reding an die nationalen Verbraucherschutzminister geschrieben hat und in dem sie Apples Vorgehen beim Verkauf von “Apple Care” ebenfalls kritisiert.

Der “Spiegel” schreibt dazu in seiner aktuellen Ausgabe:

“Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumten, den Verbrauchern klare, wahrheitsgemäße und vollständige Informationen über die ihnen nach EU-Recht zustehende gesetzliche Garantie zu geben”, heißt es in einem Brief der zuständigen EU-Justizkommissarin Viviane Reding an die Verbraucherschutzminister aller 27 EU-Mitgliedsstaaten. […] Apple habe, schreibt Reding, prominent für seine eigene kommerzielle Gewährleistung geworben, “es aber versäumt darauf hinzuweisen, dass die Verbraucher nach EU-Recht einen automatischen und kostenlosen Anspruch auf eine zweijährige Garantie haben”.

Das ist, wie Sie gerade gelernt haben, falsch. Die Begriffe “Garantie” und “Gewährleistung” sind genau vertauscht.

Schuld daran ist womöglich die englische Sprache, in der Frau Reding ihren Brief an die verschiedenen Minister geschrieben hat. In dem Schreiben, das uns ebenfalls vorliegt, heißt es nämlich:

It appeared […] that, in order to make their own commercial warranties look more attractive, Apple retailers failed to provide consumers with clear, truthful and complete information on the legal guarantee from which they freely benefit under EU law.

Und an einer anderen Stelle:

Apple prominently advertised that its products come with a one year manufacturer warranty, but failed to clearly indicate the consumers’ automatic and free-of-cost entitlement to a minimum 2-year guarantee under EU-law.

Ja, fuck! Was im Englischen “commercial warranties” sind, sind im Deutschen also “kommerzielle Garantien”, und eine “(legal) guarantee” entspricht der “(gesetzlichen) Gewährleistung”.

Das muss man vielleicht nicht mal als Englischlehrer wissen. Aber als “Spiegel”-Journalist, der darüber schreibt, wäre es natürlich hilfreich.

Oder als Journalist, der die fehlerhaften “Spiegel”-Angaben für die Discounter-Agentur dapd übernimmt. Oder für Bild.de. Oder für “Focus Online”.

Die Deutsche Presse-Agentur dpa, der das Schreiben ebenfalls vorliegt, schreibt korrekt von dem “gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsanspruch”, übersetzt einen Satz aber auch mindestens unsauber:

“Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumten, Verbrauchern klare, wahrhaftige und komplette Informationen zu geben über die Garantie, die ihnen nach EU-Recht zusteht.”

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber.

Soll schön sein: Rügen im Herbst

In den vergangenen Tagen kamen die drei Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats zu ihren quartalsweisen Treffen zusammen und sprachen dabei drei öffentliche Rügen, eine nicht-öffentliche Rüge, 16 “Missbilligungen” und 27 “Hinweise” aus.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Die nicht-öffentliche Rüge gab es für Bild.de wegen der Berichterstattung über einen Mann, der seine beiden Nichten umgebracht hatte. Bild.de hatte Auszüge aus Briefen des Täters aus dem Gefängnis veröffentlicht und den Artikel mit einem Foto der beiden toten Mädchen bebildert (genau genommen stammte der Artikel ursprünglich aus der “Bild am Sonntag” und Bild.de zeigt die Fotos der beiden Mädchen auch in anderen Artikeln zum Fall, aber der Presserat bewertet ja immer nur die konkrete Beschwerde). Der Beschwerdeausschuss sah in der Veröffentlichung der Fotos einen schweren Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex, Richtlinie 8.1, nach dem Opfer besonders geschützt werden müssen. Ein öffentliches Interesse an der identifizierenden Abbildung erkannte der Presserat nicht.

Eine der öffentlichen Rügen erging an “Bild”, weil die Zeitung zur Bebilderung eines Artikels über den Mord an einer 21-jährigen Berliner Studentin das Foto einer 27-jährigen lebenden Studentin aus Bremen verwendet hatte (BILDblog berichtete).

Seine erste Rüge überhaupt holte sich das Wirtschaftsmagazin “Brand Eins” ab. Die Redaktion hatte – im Auftrag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie – eine Publikation geschrieben, die mit einer regulären Ausgabe der Zeitschrift verteilt wurde. Das Heft wurde auf der Titelseite von “Brand Eins” als “Ein Magazin über die Pharmaindustrie” angekündigt.

Im Vorwort des Hefts erklärte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, dass darin ausdrücklich auch Kritiker und Skeptiker zu Wort kommen sollten:

Es stimmt: Wir haben Fehler gemacht, denn wer verstanden werden will, muss sich erklären. Der muss sich messen lassen: Nicht an Hochglanzbroschüren, sondern an der Realität. Und dazu zählt auch die Kritik am eigenen Tun.

Deshalb haben wir dieses Magazin in Auftrag gegeben — und der Redaktion freie Hand gelassen: bei der Auswahl von Themen und Autoren, bei der Wahl von Gesprächspartnern und Inhalten, bei Umsetzung und Gestaltung. Wir haben uns in die Hände von Journalisten begeben – Angehörigen einer Berufsgruppe, die uns meist misstrauisch gegenübersteht – und sie recherchieren lassen.

Den Presserat konnte das nicht überzeugen, er sah in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen die “gebotene klare Trennung von Redaktion und Werbung”. Der Leser könne glauben, es handele sich bei dem Heft um eine Sonderausgabe von “Brand Eins”, dabei war es in Wahrheit eine Auftragsproduktion, die von einem Verband finanziert wurde, der mutmaßlich “Einfluss auf die Grundrichtung des Heftes” genommen habe. Durch diese Art von Publikation und das dahinter stehende Geschäftsmodell gerate die Glaubwürdigkeit der Presse in Gefahr, so der Presserat.

Die letzte verbliebene Rüge bekam schließlich die Satirezeitschrift “Titanic” für ihr berühmt-berüchtigtes Papst-Cover ab, zu dem 182 Beschwerden eingingen. Der Beschwerdeausschuss bewertete die Darstellung von Papst Benedikt XVI. als “entwürdigend und ehrverletzend” und sah darin einen Verstoß gegen Ziffer 9 des Pressekodex. Zwar habe Satire “die Freiheit, Kritik an gesellschaftlichen Vorgängen mit den ihr eigenen Stilmitteln wie Übertreibung und Ironie darzustellen”, in diesem Fall sei die Grenze der Meinungsfreiheit jedoch überschritten worden. Das Gremium sah keinen Sachbezug zur Rolle des Papstes in der “Vatileaks”-Affäre gegeben, die Person Joseph Ratzinger werde der Lächerlichkeit preis gegeben.

Nicht beanstandet wurde die “Post von Wagner” vom 23. August an die “liebe Homo-Ehe”. Der Presserat urteilte, “die kritische und zugespitzte Positionierung, die als Meinungsäußerung zu erkennen war, ließ erkennbar Raum für Interpretationen der Leser”.

Tatsächlich war es bei der Empörungswelle vor einem Monat, die das Internetportal “Meedia” als “Shitstorm” bezeichnet hatte, zu Umdeutungen gekommen.

Wagner hatte geschrieben:

Früher wurden Homosexuelle in Deutschland zu Gefängnis verurteilt.

Was für eine glorreiche Zeit für Euch. Niemand steckt Euch ins Gefängnis, Ihr liebt Eure Partner, Ihr dürft sie lieben. Ihr seid deutsche Ehepartner. Eingetragen im Buch der Standesbeamten.

Das mit der “glorreichen Zeit” konnte man, wenn die Absätze anders verteilt gewesen wären, so verstehen, dass Wagner damit die Zeit meint, als Homosexuelle in Deutschland “zu Gefängnis” verurteilt wurden.

Der Beschwerdeausschuss kam aber zu der Ansicht, man müsse die Ansicht des Autors nicht teilen, sie sei aber vom Recht auf freie Meinungsfreiheit gedeckt. Eine Diskriminierung oder Herabwürdigung von Homosexuellen sah das Gremium in dem Kommentar nicht und wies die Beschwerden deshalb zurück.

Nachtrag, 18.05 Uhr: Die Redaktion von “Brand Eins” hat mit einer eigenen Pressemitteilung auf auf die Pressemitteilung des Presserats reagiert:

Der Presserat hat gestern eine Pressemitteilung verbreitet, in der er über eine gegen brand eins ausgesprochene Rüge berichtet. Über die Rüge – die brand eins bisher nicht vorliegt – heißt es in der Pressemitteilung:

“Die Redaktion des Wirtschaftsmagazins (sc. brand eins) hatte – im Auftrag des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie – eine Publikation geschrieben …”.

Dies entspricht nicht den Tatsachen. Nicht nur im Impressum der gerügten Publikation, sondern auch in der Stellungnahme, die die brand eins Redaktions GmbH & Co. KG im Rahmen des Beschwerdeverfahrens gegenüber dem Presserat abgegeben hat, wird ausdrücklich mitgeteilt, dass es sich um eine Publikation der Verlagstochter brand eins Wissen GmbH & Co. KG handelt. Dabei handelt es sich um die Corporate Publishing-Gesellschaft der brand eins Medien AG, mit eigener Geschäftsführung und eigener Redaktion, die seit 2001 Publikationen im Auftrag erstellt. Die Redaktion des Wirtschaftsmagazins brand eins war zu keinem Zeitpunkt in die Arbeit an dieser Fremdproduktion involviert.

brand eins wird gegen die Falschmeldung des Presserats juristisch vorgehen.

2. Nachtrag, 1. Oktober: Auch die “Titanic” hat (bereits am Donnerstag) auf die Presserats-Rüge reagiert:

Privatperson Ratzinger angeblich in seiner Ehre verletzt / Presserat widerspricht damit Papst

Der Beschwerdeausschuß des Deutschen Presserats hat sich aufgrund von 182 Beschwerden mit dem TITANIC-Titel “Halleluja im Vatikan – Die undichte Stelle ist gefunden!” beschäftigt. Er sieht in dem Titel eine Verletzung der Ziffer 9 des Pressekodex, “Schutz der Ehre”. Das Gremium “sah keinen Sachbezug zur Rolle des Papstes in der ‘Vatileaks’-Affäre” gegeben. “Die Person Joseph Ratzinger”, so der Presserat weiter, “wird von TITANIC als ‘undichte Stelle’ tituliert und durch die befleckte Soutane der Lächerlichkeit preisgegeben.” Chefredakteur Leo Fischer hält hierzu fest: “Der Presserat kann offenbar Papst Benedikt nicht an seiner Dienstkleidung erkennen.” Der Papst war in vollem Ornat und mit typischer Handbewegung seines Berufsstands abgebildet gewesen. Zudem habe der Papst nicht als Privatperson Joseph Ratzinger, sondern ausdrücklich als “Papst Benedikt XVI.” in seiner Funktion als katholisches Kirchenoberhaupt gegen das Satiremagazin auf Unterlassung geklagt.

Über den Sachbezug zwischen der Vatileaks-Affäre und dem Titelbild kann sich der Presserat in der am Freitag erscheinenden Oktoberausgabe von TITANIC informieren. In dieser findet sich der Widerspruch von TITANIC-Anwältin Gabriele Rittig gegen die päpstliche Verfügung vor dem Landgericht Hamburg in gekürzter, presseratsfreundlicher Form.

Eintracht säen

Eintracht Frankfurt ist die Überraschungsmannschaft der jungen Bundesligasaison: In vier Spielen hat der Aufsteiger viermal gewonnen, steht in der Tabelle punktgleich hinter dem FC Bayern München auf Platz 2. Das hat die Sportredakteure von “Bild” offensichtlich überfordert.

In der Samstagsausgabe schreibt die Zeitung:

Der Aufsteiger an der Spitze! Nach 13 Jahren ist Eintracht Frankfurt wieder Erster (zuletzt 1999) in der Bundesliga. Zumindest über Nacht! Heute können die Bayern (auf Schalke) wieder vorbeiziehen.

Das letzte Mal, dass Frankfurt “zumindest über Nacht” Tabellenführer war, ist allerdings noch gar nicht so lange her. Genauer: drei Wochen und zwei Spieltage.

Am 2. Spieltag der Saison 2012/2013 gewann die Eintracht am Samstagnachmittag mit 4:0 bei der TSG Hoffenheim und kletterte mit insgesamt sechs Punkten auf Platz 1. Die Bayern spielten erst am Sonntagabend gegen den VfB Stuttgart, gewannen 6:1 und zogen wieder vorbei.

Am Samstagmittag schrieb Bild.de dann weiter an der Erfolgsgeschichte von Eintracht Frankfurt — und verhedderte sich ebenfalls:

Freitagabend, kurz vor halb elf. Nürnberg 2:1 geschlagen, der Rekord ist perfekt! Noch nie in der Geschichte der Bundesliga hat es ein Aufsteiger geschafft, die ersten vier Partien zu gewinnen.

Auch nicht in den Saisons 1967/1968 und 1997/1998. Damals wurden mit dem 1. FC Nürnberg und dem 1. FC Kaiserslautern Aufsteiger Deutscher Meister.

Wie Bild.de auf die Idee kommt, der 1. FC Nürnberg sei in der Saison 1967/1968 “Aufsteiger” gewesen, ist rätselhaft: Der Verein war seit der Gründung der Bundesliga in der Saison 1963/1964 dabei gewesen, schaffte aber in der Saison 1968/1969 die bis heute unerreichte “Sensation”, als amtierender Deutscher Meister abzusteigen. Den umgekehrten Weg (also als Aufsteiger Meister zu werden) hat bisher tatsächlich nur der 1. FC Kaiserslautern geschafft.

Mit Dank an Patrick W. und Dirk B.

Selbsterfüllender Journalismus

Heute gibt’s mal keine augenzwinkernden Anmoderationen und albernen Vergleiche. Heute wird’s schlimm.

Stellen Sie sich vor, eine Angehörige stirbt mit Anfang Zwanzig, offenbar ermordet von ihrem Ex-Partner, dem Vater des gemeinsamen Kindes. Neben all der Trauer und dem Entsetzen gilt es, sich um Beerdigung und Behördengänge zu kümmern, sich um das Kind zu kümmern und generell zu funktionieren.

Vielleicht wissen Sie, dass die beiden eine Internetseite über sich und ihre Familie angelegt hatten, vielleicht wissen Sie es nicht. Vielleicht wollen Sie das Gästebuch der Seite erst mal als Kondolenzbuch verwenden. Wahrscheinlich haben Sie einfach anderes zu tun, als sich auch noch um diese Website zu kümmern.

Und dann schlagen Sie die “Bild”-Zeitung auf und sehen ein riesiges Foto der beiden, überschrieben mit “Hier umarmt das Opfer seinen Killer”.

Wirklich schlimm (und auf eine gewisse Art absurd) wird es dann auf Bild.de:

UNHEIMLICH: IM INTERNET LEBT IHRE LIEBE WEITER.

[Sie] und [er] widmeten ihrer Beziehung ein Online-Tagebuch. [Titel] haben sie über die liebevoll gestaltete Seite geschrieben. Hier wollten sie ihre Liebe mit allen teilen.

Das Liebestagebuch lebt als digitales Dokument weiter – auf ewig gespeichert.

Das “Liebestagebuch”, auf das Bild.de selbstverständlich gleich verlinkt hat, wurde inzwischen komplett offline genommen. In ein paar Wochen wird es auch aus dem Cache der Suchmaschinen verschwunden sein.

Aber bei Bild.de, da könnten die privaten Fotos und Zitate tatsächlich auf ewig gespeichert bleiben. Falls die Angehörigen nicht juristisch dagegen vorgehen.

Mit Dank auch an Michael.

Das Glas ist doppelt leer

Alkohol soll ja am Besten in Maßen konsumiert werden — und wo ginge das besser als beim Münchener Oktoberfest, wo die gängige Ausgabegröße für Bier eine sogenannte Maß (überall sonst auf der Welt: ein Liter) ist?

Ebenso Folklore wie das Oktoberfest selbst sind die jährliche Wasserstandsmeldungen, wie viel (mehr) denn im aktuellen Jahr für so eine Maß berappt werden müsse (2012: “zwischen 9,10 und 9,50 Euro”, 2010: “zwischen 8,30 und 8,90 Euro”, 2007: “ab 7,80 Euro. Rekord!”, …).

Aber das sind vergleichsweise trockene Zahlen. Hilfreich wäre natürlich eine Einordnung ins internationale Preisspektrum.

Drum danket dem Herrn für Bild.de:

Teures Oktoberfest: Was Bier weltweit kostet

Oder genauer: für “ECA International”.

Das Beratungsunternehmen “ECA International” mit Dependance in München hat die Bierpreise von 16 Besuchernationen mit denen der Wiesn verglichen. Besonders hart trifft es demnach Oktoberfest-Fans aus Südafrika, die gegenüber den Heimatpreisen das Doppelte für eine Maß Bier bezahlen müssen.

Bild.de hat sich aber auch die Mühe gemacht und Vergleiche angestellt:

Links oben sehen Sie die Bierpreise in 16 Nationen weltweit sowie die Abweichung vom Maß-Preis – ausgehend vom Preis im eigenen Land.

Die Bierpreise dieser 16 Nationen sind – wohl damit sie nicht so einfach miteinander zu vergleichen sind – nicht etwa in einer Tabelle aufgeführt, sondern in einer 16-teiligen Klickstrecke.

Auch gibt es eine gewisse Abweichung beim Ausgangsmaterial: Während “ECA International” mit 8,65 Euro rechnet (“Die Maß Bier kostet in den Festzelten zwischen 8,30 Euro und 8,90 Euro – im Durchschnitt über alle Zelte gerechnet sind das 8,65 Euro.”), geht Bild.de von einem anderen Preis aus: “Durchschnittlich 9,32 Euro zahlen Wiesn-Besucher dieses Jahr für den berühmten Humpen Bier.”*

Aber das sind alles noch keine befriedigenden Erklärungen für dieses Kraut und Rüben, das Bild.de da in seiner Übersicht präsentiert:

Land Preis Abweichung laut Bild.de Tatsächliche Abweichung
Norwegen 20,98 Euro 56 Prozent teurer 125 Prozent teurer
Japan 15,10 Euro 38 Prozent teurer 62 Prozent teurer
Schweiz 14,54 Euro 36 Prozent teurer 56 Prozent teurer
Dänemark 13 Euro 28 Prozent teurer 39 Prozent teurer
Frankreich 12,18 Euro 23 Prozent teurer 31 Prozent teurer
Australien 11,68 Euro 20 Prozent teurer 25 Prozent teurer
Kanada 11,26 Euro 17 Prozent teurer 21 Prozent teurer
Neuseeland 10,88 Euro 14 Prozent teurer 17 Prozent teurer
Italien 10,74 Euro 13 Prozent teurer 15 Prozent teurer
Argentinien 10,48 Euro 11 Prozent teurer 12 Prozent teurer
Niederlande 9,46 Euro 1 Prozent teurer 1,5 Prozent teurer
USA 9,02 Euro 3 Prozent billiger 3 Prozent billiger
Österreich 8,08 Euro 15 Prozent billiger 13 Prozent billiger
Großbritannien 7,28 Euro 28 Prozent billiger 22 Prozent billiger
Spanien 6,92 Euro 35 Prozent billiger 26 Prozent billiger
Südafrika 4,66 Euro 100 Prozent billiger 50 Prozent billiger

Am Schluss bekommt man wenigstens eine Ahnung, was da falsch gelaufen sein könnte: Ein Bier, das “100 Prozent billiger” ist als auf dem Oktoberfest, müsste exakt 0 Cent kosten. Bild.de hat offenbar aus der anderen Richtung gerechnet:

Besonders hart trifft es demnach Oktoberfest-Fans aus Südafrika, die gegenüber den Heimatpreisen das Doppelte für eine Maß Bier bezahlen müssen.

Mit Dank an Jens und Blox.

Nachtrag, 18.20 Uhr: Unser Leser Sönke B. hat einen plausiblen Lösungsweg herausgefunden: Bild.de rechnet offenbar in der Tat “ausgehend vom Preis im eigenen Land”.

Das heißt, bezogen auf das Beispiel Norwegen: Bild.de teilt die vollen 100 Prozent durch 20,98 und rechnet dieses Zwischenergebnis (4,77) mal dem deutschen Preis von 9,32 Euro. Dabei kommt ein Wert von 44,4 heraus, die Abweichung zu 100 Prozent beträgt also gerundet 56 Prozent, weswegen Bild.de zu dem Ergebnis kommt, das Bier in Norwegen sei “56 Prozent teurer”. Tatsächlich ist es aber in Deutschland 56 Prozent billiger, was aber nicht aufs Gleiche rauskommt, wie man spätestens am Beispiel Südafrika sehen kann.

2. Nachtrag, 21. September: Bild.de hat die Klickstrecke komplett überarbeitet und dabei offenbar unsere Werte übernommen.

Außerdem gibt es diesen Hinweis:

Leider hat sich bei unserer ersten Berechnung der Fehlerteufel eingeschlichen, das tut uns sehr leid. Wir haben das geändert. Vielen Dank an die vielen Hinweisgeber!

*) 3. Nachtrag/Korrektur: Und jetzt haben wir auch eine ganz einfache Erklärung für die Werte von Bild.de: In der Pressemitteilung von “ECA International” findet sich eine Grafik, aus der Bild.de offenbar die Werte übernommen und diese dann falsch zugeordnet hatte. Die Legende der Grafik sagt nur “Wieviel teurer/billiger ist die Maß Bier auf dem Münchener”, was tatsächlich ziemlich verwirrend sein kann.

Wir hatten gestern dämlicherweise die Pressemitteilung von vor zwei Jahren zum selben Thema verlinkt, was die Abweichungen im Durchschnittspreis erklärt, die wir in der inzwischen durchgestrichenen Passage beschrieben haben. Entschuldigung!

Mit Dank an Tobias F.

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