Vor 150 Jahren wurde Edvard Munch geboren. Seine Heimatstadt Oslo ehrt ihn deshalb zurzeit mit einer großen Jubiläumsausstellung. Und die “Bild”-Zeitung ehrte ihn Anfang Juni mit ein paar klug klingenden Zeilen ihrer Adelfeder Alexander von Schönburg.
Und weil von Schönburg nicht nur Royal- und Promi-, sondern offenbar auch noch Kunstexperte ist, erklärt er uns darin mal genau, was es mit Munch und diesem Expressionistenzeugs eigentlich auf sich hat. Und warum er Munchs Gemälde “Der Schrei” sogar vor der Sintflut retten würde. Und dass es in Oslo nun “zwei Mega-Ausstellungen” zu Ehren des “große[n] Maler[s]” gibt.
Am Ende der kleinen Lehrstunde schüttelt er dann noch lässig ein paar spannende Fakten aus dem Ärmel, “Motto: ‘Munch zum Mitreden'”.
Da wäre zum Beispiel:
Edvard Munch (gesprochen “Munk”, † 1944) war der größte aller Expressionisten, weil er todunglücklich war. Genauer: manisch-depressiv.
Damit lässt sich beim nächsten Grillabend sicherlich Eindruck schinden. Mit der Information, dass Munch den “Schrei” gleich in vierfacher Ausführung gemalt hat, bestimmt auch. Vorsichtig aber sollten Sie sein, wenn Sie folgende Anekdote zum Besten geben wollen:
Die schönste Version (in Pastell) gehört dem New Yorker Milliardär Leon Black. Er hat sich überreden lassen, es für die Dauer der Ausstellung Oslo zu leihen. Er traut den Norwegern aber nicht, hat dem Bild zwei Leibwächter mitgeschickt.
Das klingt eigentlich zu gangsterfilmmäßig, um wahr zu sein. Und wie wir dank unseres Lesers Johannes H. wissen, hat diese Geschichte tatsächlich nicht viel mit der Wahrheit zu tun. Genauer: gar nichts.
Johannes H. ist beim Lesen des Artikels misstrauisch geworden, denn er hatte die Ausstellung in Oslo zuvor selbst besucht – der “Schrei” wurde zwar auch gezeigt, nicht aber die Pastell-Version von Leon Black. Er fragte also beim Osloer Munch-Museum nach, wie viel Wahres an der “Bild”-Geschichte dran sei. Man antwortete ihm:
Es gibt, das ist korrekt, vier gemalte Versionen von “Der Schrei” – zwei Pastelle und zwei Ölgemälde.
Zwei der Bilder (eine Pastell-, eine Öl-Version) seien im Besitz des Munch Museums in Oslo, die Nationalgalerie habe ein weiteres (Öl), und das Vierte gehöre Herrn Black (Pastell). Allerdings:
In der Jubiläumssausstellung zeigen wir im Munch Museum unsere Öl-Version […] und die Nationalgalerie hat ihre. Die Version von Herrn Black wird definitiv nicht gezeigt, und ich weiß nicht, auf welche Quellen oder Informationen die “Bild”-Zeitung ihren Artikel stützt.
Johannes H. fragte auch bei Herrn von Schönburg nach, wie es zu dieser Behauptung kommen konnte. Eine Antwort bekam er nicht.
Immerhin nimmt es das Museum mit Humor. Die erste Reaktion auf den “Bild”-Artikel lautete: “What a brilliant story!”
Man darf sich als Journalist ja nicht allzu sehr auf Wikipedia verlassen. Es gibt aber auch Fälle, bei denen ein kurzer Recherche-Abstecher dorthin gar nicht so verkehrt gewesen wäre.
Drei kleine Beispiele.
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In der morgendlichen Belanglosigkeits-Klickstrecke “10 um 10” präsentierte Bild.de heute “zehn witzige Fehlermeldungen aus dem Internet”. Darunter auch diese hier:
Kleiner Hinweis für die “alten Hasen” von Bild.de: Diese Fehlermeldung trat bei AmigaOS auf – nicht bei MS-DOS.
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Zu einem ganz anderen Thema. Gestern wurde in einem Glascontainer in Meerbusch der Kopf eines Tieres gefunden. Laut Bild.de handelte es sich dabei um “den fachmännisch abgetrennten Kopf eines Rotwild-Rehs.” Ah ja. Interessant. Vor allem, weil Rehe und Rotwild in etwa so viel gemeinsam haben wie AmigaOS und MS-DOS.
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Moment – eine Gemeinsamkeit fällt uns da doch ein: Sie leben beide nicht auf Hashima. Dort lebt allerdings auch sonst nicht besonders viel. Denn Hashima ist eine verlassene Insel im Ostchinesischen Meer. Sie diente als Vorlage für einige Kulissen im James Bond-Film “Skyfall”. Bild.de erklärt nun, was es mit dieser Geister-Insel auf sich hat:
Die ehemalige Residenz von 5000 Minenarbeitern wurde 2009 geschlossen, weil die Bausubstanz der Gebäude so schlecht war, dass die Sicherheit der Bewohner nicht mehr gewährleistet werden konnte. In kürzester Zeit wurde die Insel evakuiert und ist seither verlassen. Heute dürfen Touristen nur noch mit einem Boot daran vorbei fahren.
Na ja, das ist höchstens viertelrichtig. Denn geschlossen wurde die Insel schon 1974. Und seit 2009 ist sie wieder zugänglich für Touristen.
Mit Dank an Henning, Dieter S., Jens G. und Kai-Oliver K.
Bei einer Auto-Show in Polen sind am Wochenende 17 Menschen zum Teil schwer verletzt worden. Ein Sportwagen war mit hoher Geschwindigkeit von der Straße abgekommen und hatte einige Zuschauer erfasst.
In Deutschland berichteten nur vereinzelte Medien über den Unfall, einige beließen es bei einer knappen Meldung und ein paar Fotos von dem kaputten Sportwagen. Bild.de nicht.
Dort widmete man dem “Horror-Crash” gleich einen Platz auf der Startseite sowie einen umfassenden Artikel samt Video und Klickstrecke. Im Video wird der Unfall aus mehreren Perspektiven gezeigt, ganze dreimal sehen wir, wie der Sportwagen in die Menschenmenge fährt und die Verletzten umhergeschleudert werden. Einmal sogar in Zeitlupe.
“Ein gelber Sportwagen rast in eine Menschenmenge, Körper fliegen durch die Luft”, stellt die Off-Sprecherin fest. Das Aufmacherfoto des Artikels, das zeitweise auch auf der Startseite zu sehen war, zeigt genau diese Szene – “Körper fliegen durch die Luft” – als Standbild.
Und wenn Sie sich auch schon mal gefragt haben, was wohl in den Köpfen der Bild.de-Autoren vorgeht, während sie solche Artikel schreiben – nach dem folgenden Absatz dürften Sie eine Ahnung bekommen:
Posen (Polen) – Auf gerader Strecke kommt der gelbe Sportwagen plötzlich von der Straße ab, schleudert mehrere Zuschauer meterhoch durch die Luft! Beim neunten “Gran Turismo Polonia”-Autorennen in Posen (Polen) wurden am Sonntag 17 Menschen verletzt – bei einem Unfall, der an den US-Actionfilm “The Fast and the Furious” erinnert.
Bei Bild.de war man offenbar dermaßen stolz auf diesen dämlichen Vergleich, dass er sogar als Dachzeile dient.
Heute lassen wir mal die User von Bild.de zu Wort kommen. Ausnahmsweise sind wir nämlich ziemlich einer Meinung.
Das ist echt eine Sauerrei. Sogar für die BILD.
Da fragt man sich wirklich, auf welchem Niveau sich solch Schreiberlinge befinden? Schlimmer gehts nicht!
Muss man solche details veröffentlichen???schlimm genug für die angehörigen…….
Dieser Artikel hätte schon aus Anstand der Familie gegenüber NIE veröffentlicht werden dürfen. Liebe Bildredakteure, wie tief wollt Ihr eigendlich sinken…..
Völlig Krank das in einer Zeitung zu bringen . Versetzen sie sich mal in die Lage der Angehörigen .
Typisch BILD!!! WIR waren die ersten die darüber Berichteten,arme Angehörige
Ja Bild, andere bloß stellen, kommt ja ganz gut an……………
Auf diese detaillierte Info hätte ich verzichten können
Liebe Bild, zeigen Sie Anstand und Pietät !!!!!
Raus mit diesen Artikel!!!!
[…] diese Scheinheiligkeit ist unglaublich. Wieviel verdient denn ein Journalist für solche Enthüllungen? Ist es das wert?
Bild sudelt sich am Unglück anderer
Dafür müsste man euch fristlos kündigen, sowas der öffenlichkeit preis zugeben
Mir fehlen die Worte
Uns hat es auch die Sprache verschlagen, als wir den Artikel gelesen haben, auf den sich diese Kommentare beziehen. Erschienen ist er vor einem halben Jahr auf Bild.de und in der Dresdner Regionalausgabe der “Bild”-Zeitung:
Dort ging es um einen Mann, der mit heruntergelassener Hose tot in seinem Auto gefunden worden war. Im Text hieß es, der Gerichtsmediziner habe festgestellt, dass der Mann dabei war, “sexuelle Handlungen an sich selbst auszuüben”. Dabei soll er einen Herzinfarkt erlitten haben.
“Bild” nannte den Vornamen, sowie den abgekürzten Nachnamen des Mannes; zeigte auf zwei Fotos dessen Auto; beschrieb, in welchem Ort er gefunden wurde — und druckte zu allem Überfluss noch ein riesiges Foto, auf dem die Angehörigen zu sehen sind, während sie trauernd neben dem offenen Sarg knien.
Zumindest für Bekannte der Familie war also mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erkennen, um wen es sich bei dem Toten handeln musste. Auch die Angehörigen, deren Gesichter zwar verpixelt waren, mussten damit rechnen, von ihrem Umfeld identifiziert zu werden.
Die Intimsphäre des Mannes, seine Würde und Persönlichkeitsrechte und selbst die seiner Familie — all das schien bei “Bild” niemanden zu interessieren.
Wir haben uns deshalb beim Deutschen Presserat über diese Berichterstattung beschwert. Wie in so einem Fall üblich, bekam der Verlag die Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Doch die Verteidigung der Springer-Juristen war kaum weniger unverschämt als der Artikel selbst.
Die Berichterstattung verletze weder die Menschenwürde der Angehörigen noch die des Verstorbenen, argumentierte der Verlag, “da niemand identifizierbar werde”.
So würden keine Namensangaben der Angehörigen veröffentlicht. Sie seien zudem nur von sehr weit fotografiert worden, ihre Gesichter seien vollständig verpixelt worden. […] Der tatsächliche Wohnort sei bewusst nicht genannt worden.
Die Angaben zu dem Toten seien, so die Springer-Anwälte, “zurückhaltend” erfolgt. “Zurückhaltend” in dem Sinne, dass die Autoren nicht den vollen Nachnamen des Mannes genannt und kein Foto von ihm veröffentlicht haben. Die Abbildung des Autos rechtfertigen sie damit, dass es “ein Allerweltsauto ohne jedes besondere Merkmal” sei.
Und den Angehörigen wird das “Recht auf Privatheit” mit der abenteuerlichen Begründung abgesprochen, dass sie “mit der Art und Weise des Todes des Mannes […] nichts zu tun” hätten.
Die Anwälte betonten außerdem, die Umstände des Todes und der massive Einsatz von Rettungskräften hätten “in der Region Dresden für ein starkes öffentliches und mediales Interesse gesorgt”.
Insgesamt, so das Fazit der Juristen, sei die Berichterstattung angesichts der “außergewöhnlichen und feststehenden Umstände des Falles […] als sehr zurückhaltend zu bezeichnen”.
Das sah der Presserat anders.
Der Beschwerdeausschuss erkannte in dem Artikel eine Verletzung der Ziffer 8 des Pressekodex:
Die Mitglieder sind der Auffassung, dass sowohl der Tote als auch seine Angehörigen – zumindest für einen kleineren Kreis von Personen – identifizierbar werden.
Das liege vor allem an der Nennung seines Namens und der Abbildung des Autos.
Die Mitglieder erkannten jedoch kein Informationsinteresse der Öffentlichkeit, mit dem diese Identifizierung zu rechtfertigen wäre. Sowohl das Persönlichkeitsrecht des Toten als auch das seiner Hinterbliebenen wird daher verletzt […].
Der Verstoß werde “noch deutlich durch die Umstände des Todes des Mannes verstärkt. Durch die Berichterstattung erfährt zumindest ein bestimmter Kreis von Personen, in welcher Situation er gestorben ist. Insbesondere für seine Hinterbliebenen entsteht somit eine äußerst unangenehme Situation, die durch eine vollständige Anonymisierung zu verhindern gewesen wäre.”
Der Presserat sprach deshalb eine “Missbilligung” aus, bei der es den “Bild”-Leuten allerdings frei gestellt ist, ob sie sie abdrucken – oder es einfach bleiben lassen.
Der Artikel beginnt übrigens mit einer bemerkenswerten Feststellung:
Die drei Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserates haben Anfang Juni getagt und anschließend sieben öffentliche Rügen, zehn Missbilligungen und 19 Hinweise ausgesprochen.
Eine der Rügen ging an die “taz”, die mit einem Kommentar zur Papstwahl nach Ansicht des Presserates zwar “keine religiösen Gefühle geschmäht”, aber “grob gegen das Sorgfaltsgebot verstoßen” hatte. In der Print-Ausgabe war der Text unter der Überschrift “Junta-Kumpel löst Hitlerjunge ab” erschienen. Die Bezeichnung als “Junta-Kumpel” stelle “eine nicht bewiesene Tatsachenbehauptung” dar und verletze den Papst in seiner Ehre, urteilte der Ausschuss. Scharfe Bewertungen wie “Alter Sack I. folgte auf Alter Sack II.” seien hingegen zwar provokativ und polemisch, aber vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Fast 50 Beschwerden waren zu dem “taz”-Kommentar von Deniz Yücel eingegangen.
Die “Maßnahmen” des Presserates:
Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.
Drei weitere Rügen sprach der Presserat für die Laufmagazine “Condition”, “Laufzeit” und “Running” aus, die auf ihren Titelseiten jeweils ein PR-Foto eines Sportartikelherstellers veröffentlicht hatten. Der Presserat sah darin Schleichwerbung und damit einen Verstoß gegen Richtlinie 7.2 des Pressekodex.
Ebenfalls gerügt wegen einer Verletzung der Ziffer 7 wurde die Zeitschrift “Kanzlei Life!”, die sich an Rechtsanwalts- und Notarkanzleien richtet. Die Zeitschrift hatte in mehreren Artikeln auf Produkte eines Softwareunternehmens hingewiesen, Konkurrenzprodukte aber nicht genannt. Die Publikation wird von einem Schwesterunternehmen dieses Softwareentwicklers herausgegeben und kostenlos an Kunden verteilt. Der Presserat beurteilte die Zeitschrift “als reine Werbepublikation”, was für den Leser allerdings nicht ersichtlich sei.
Bild.de erhielt eine Rüge für die Berichterstattung über ein Tötungsdelikt, bei dem der Hauptverdächtige als überführter “Killer” bezeichnet wurde. In den Artikeln wurde der Eindruck erweckt, als habe erwiesenermaßen ein Mord stattgefunden und der Mann sei der Täter. Beides stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aber nicht fest. Der Presserat erkannte darin einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht (Ziffer 2) und einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Mannes und des Opfers (Ziffer 8), weil über beide identifizierend berichtet worden war.
Schließlich gab es noch eine Rüge für die Münchener “tz”, die – ebenfalls identifizierend – über einen Mann geschrieben hatte, dem die Entführung und Vergewaltigung Minderjähriger in Thailand vorgeworfen wird. Darin erkannte der Presserat zudem eine Verletzung der Unschuldsvermutung (Ziffer 13).
Einen sogenannten Hinweis erteilte der Beschwerdeausschuss der Bremer “Bild”-Regionalausgabe sowie Bild.de, weil diese unter der Überschrift “Wir sind Bremens coolste Fahrschule” Schleichwerbung für eine, nun ja, Bremer Fahrschule gemacht hatten.
Keinen ethischen Verstoß stellte das Gremium hingegen bei zwei Beschwerden zur Berichterstattung über den Bombenanschlag in Boston fest. Bild.de hatte mehrere Fotos gezeigt, auf denen unter anderem verletzte Menschen zu sehen waren. “Die Fotos dokumentieren die schreckliche Realität dessen, was sich ereignet hat, überschreiten jedoch nicht die Grenze zur Sensationsberichterstattung” (Ziffer 11), so der Presserat. Ein grenzwertiges Foto, das einen verletzten Mann im Rollstuhl zeigte, “hatte die Zeitung kurz nach Erscheinen bereits wieder von sich aus aus dem Online-Angebot entfernt”.
Der Parkplatz der Uni Siegen gehört nicht unbedingt zu den allerspektakulärsten Orten der Republik. Dennoch erfährt er momentan eine ganze Menge Aufmerksamkeit.
Der Grund dafür ist ein Foto, das eine Studentin vor ein paar Tagen bei Facebook hochgeladen hat. Zu sehen sind drei Autos, die derart dicht nebeneinander stehen, dass das Mittlere nur noch über den Kofferraum erreichbar ist. Wessen Schuld diese nicht ganz einfache Parksituation war, sei mal dahingestellt.
Das Foto wurde jedenfalls zum viralen und medialen Hit, etliche Kommentatoren machten sich über die Szenerie lustig und bastelten allerlei Fotomontagen daraus. Unter anderem diese hier:
Die Flut an kuriosen Fotomontagen reißt nicht ab: Auf einer grüßt Papst Benedikt den geschickten Golf-Fahrer, auf einer weiteren berichtet RTL-Reporterin Antonia Rados aus dem “Krisengebiet”
Ein Shitstorm ist für die, die drinstehen, keine angenehme Sache. Doch wenn sie zu Unrecht drinstehen, wird es besonders beschissen.
Die Uni Leipzig muss sich derzeit viele Vorwürfe gefallen lassen. Der Stammtisch ist entsetzt, die Feuilleton-Chefs genauso, die sozialen Netwerke schreien auf. Und das alles wegen einer ziemlich banalen Entscheidung.
Rektorin, Dozentinnen, Wissenschaftlerinnen – da, wo früher in der Grundordnung der Universität Leipzig die sogenannte Schrägstrich-Variante genutzt wurde, also etwa Professor/Professorin, steht künftig ausschließlich die weibliche Personenbezeichnung. Eine Fußnote ergänzt, dass diese feminine Bezeichnung sowohl für Personen männlichen als auch weiblichen Geschlechts gilt.
Bevor es jetzt zu Missverständnissen kommt, wollen wir das mal kurz erklären.
Der erweiterte Senat der Uni Leipzig hat in seiner Sitzung unter anderem über die Grundordnung, also die Verfassung der Hochschule diskutiert. Dabei ging es auch um die Frage, wie man die Personen bezeichnen soll, die in diesem Dokument vorkommen.
Bisher hatte die Uni die Schrägstrich-Variante genutzt. Das sah dann so aus:
Die Vertreter/innen der Gruppe der Hochschullehrer/innen, der Gruppe der akademischen Mitarbeiter/innen und der Gruppe der sonstigen Mitarbeiter/innen im Fakultätsrat, die Dekane/Dekaninnen, Prodekane/Prodekaninnen und Studiendekane/Studiendekaninnen sowie die Gleichstellungsbeauftragten werden für eine dreijährige Amtszeit gewählt.
Statt “Vertreter/innen” könnte die Uni auch “Vertreter_innen” schreiben. Oder “VertreterInnen”. Oder “Vertreter/Vertreterinnen”. Oder “Vertreterinnen und Vertreter”. Sie könnte auch — wie es bisher jahrzehntelang üblich war — einfach nur “Vertreter” schreiben und in einer Fußnote klären, dass damit auch Frauen gemeint sind.
Sie könnte aber auch — und damit kommen wir zur neuen Variante an der Uni Leipzig — einfach nur “Vertreterinnen” schreiben und in einer Fußnote klären, dass Männer damit auch gemeint sind.
In der Grundordnung – und zwar nur in diesem Dokument – sollen künftig also ausschließlich weibliche Personenbezeichnungen benutzt werden. Dies sei eine “spontane Entscheidung ohne politische Ziele” gewesen, sagte der Professor, der die Variante vorgeschlagen hatte.
So viel zum Kern der Geschichte.
Nachzulesen war das alles erstmals in einem Artikel der Universitätszeitung “duz”:
Der Artikel erschien am 31. Mai, danach geschah ein paar Tage lang erst mal gar nichts. Kaum jemand nahm Notiz von den Neuigkeiten aus Leipzig.
Bis der “UniSpiegel” kam. Der übernahm den Text zu Beginn der Woche. Und “Spiegel Online” verpasste ihm gleich mal eine knackigere Überschrift:
Fatalerweise hat sich der Erfinder dieser Schlagzeile den Artikel nicht richtig durchgelesen. Denn sie hat rein gar nichts mehr mit der eigentlichen Nachricht zu tun. Geschweige denn mit der Wahrheit.
Der Teaser macht es nicht gerade besser:
Das ist ein Novum in Deutschland: Nach 600 Jahren Männerdominanz schwenkt die Uni Leipzig radikal um und setzt nur noch auf weibliche Bezeichnungen: Der Titel “Professorin” gilt künftig auch für Männer. “Jetzt läuft das mal andersrum”, freut sich eine Befürworterin im Hochschulmagazin “duz”.
Der “UniSpiegel” erweckt in der Überschrift und im Teaser den Eindruck, als müssten die Studierenden künftig auch die männlichen Professoren als “Professorin” ansprechen.
Doch das größte Problem ist: Einige haben diesen Unfug tatsächlich geglaubt.
Dass die Männer an den Universitäten dominieren, das war einmal. In Leipzig denkt man jetzt völlig neu: An der Uni heißen jetzt auch die Männer “Professorin”.
Es klingt wie ein Kalauer aus der Emanzen-Ecke: Ab sofort heißen männliche Dozenten an der Uni Leipzig nicht mehr “Herr Professor”, sondern “Herr Professorin”.
Mehr noch: Die neue weibliche Personenbezeichnung soll von nun grundsätzlich an der Uni verwendet und sogar im Statut der 600 Jahre alten Alma Mater festgeschrieben werden.
Jörg Junhold übernimmt eine Honorarprofessur an der Uni Leipzig. Eine neue Regel an der Uni legt fest, dass künftig alle Dozenten mit Herr Professorin angesprochen werden – also auch Junhold. […] Die Bezeichnung Professorin ist künftig an der Leipziger Uni vorgeschrieben, unabhängig vom Geschlecht.
Alle männlichen Professoren sind jetzt Professorinnen. Der Rektor wird zur Rektorin – zumindest an der Universität Leipzig. Hier werden die männlichen Kollegen künftig mit weiblichen Titeln angeredet, auch in offiziellen Schreiben.
Mit einer kleinen Begriffsreform will die Universität Leipzig als erste in Deutschland umständliche sprachliche Gleichstellungsversuche beenden. In Texten künftig soll es nur noch eine Form geben: Professorin.
Kein Scherz! Die Universität in Leipzig (D) orderte jetzt an, außschließlich weibliche Bezeichnungen zu verwenden. Mit dem Wort “Professorin” sind künftig auch Männer gemeint.
An der Uni Leipzig werden männliche Dozenten jetzt als “Herr Professorin” bezeichnet. Problematisch ist daran nicht die falsche Grammatik, sondern das Sprach-Opfer im Namen des Feminismus.
All diese Journalisten und Kommentatoren waren also entweder zu faul, den ganzen Artikel zu lesen — oder sie haben ihn einfach nicht verstanden.
Doch selbst solche Medien, die die Entscheidung der Uni korrekt wiedergegeben haben, konnten sich nicht von dieser bescheuerten Formulierung lösen:
Genau. Nicht in Essen, nicht in Leipzig, nicht in Sonstwo. “Herr Professorin” gibt es nicht und wird es auch nicht geben! Ein für allemal: Diese Ansprache ist nichts weiter als eine Erfindung von “Spiegel Online”.
Dennoch entwickelte sich vergangene Woche eine hitzige Debatte, die zu großen Teilen auf diesem Trugschluss basierte. Viele Kommentatoren ereiferten sich über die (nie dagewesenen!) Pläne, “alle Fachkräfte nur noch als Frauen” anzusprechen, in sozialen Netzwerken forderten Tausende den Rücktritt der Uni-Rektorin.
Selbst der Dekan der Juristenfakultät ließ in einer Erklärung (PDF) verkünden:
Wir missbilligen den Beschluss des Senats. Wir werden ihm nicht folgen. Kein männlicher Student der Juristenfakultät Leipzig muss damit rechnen, als “Studentin” angesprochen zu werden.
Ähm, ja.
Natürlich darf man die Entscheidung der Uni kritisieren. Aber dann sollte man doch bitteschön bei den Fakten bleiben.
Die Uni sah sich jedenfalls gezwungen, eine Richtigstellung zu veröffentlichen. Darin heißt es, bei der “umfangreichen Berichterstattung zur neuen Grundordnung der Universität” sei “ein klares Missverständnis zu Tage getreten”. Die Rektorin schreibt:
“Da wird von vielen ein Missverständnis gesät, als ob die neue Grundordnung so furchtbar viel verändern würde. Zur Klarstellung möchte ich sagen, dass diese Neuerung auf den Alltag an der Universität und auf den universitären Sprachgebrauch keinerlei Auswirkungen haben wird.”
Doch das Märchen vom deutschen “Herrn Professorin” wird inzwischen sogar schon imAuslanderzählt.
Nach all den schlimmen Hochwasser-Nachrichten der letzten Tage wollte “Bild” am Donnerstag auch mal eine positive Seite der “Jahrhundertflut” zeigen. Im Grunde ist es also eine ganz schöne Geschichte, die das Blatt da veröffentlicht hat:
Es ist eine Welle der Solidarität, Deutschland krempelt die Ärmel hoch! So schlimm die Jahrhundertflut über den Osten und Süden hereinbrach, so groß ist die Hilfsbereitschaft! Zehntausende Freiwillige schippen, schleppen, schrubben!
Doch die Skandal-Spürnasen von “Bild” haben selbst inmitten all der Hilfsbereitschaft und Nächstenliebe noch etwas gefunden, über das sie sich empören können:
Oder nochmal in der Online-Variante:
“Bild” schwingt also voller Entsetzen die Moralkeule — und haut sie, was der Leser dann allerdings nicht mehr mitbekommt, mit Schmackes ins Leere.
Denn im System des dpa-Bildfunks trägt das Foto folgende Beschreibung:
Sonniges Wetter in Düsseldorf
02.06.2013 16:45:19
Bei strahlendem Sonnenschein und Temperaturen um die 20 Grad sitzen am 02.06.2013 in Düsseldorf-Wittlaer (Nordrhein-Westfalen) Ausflügler auf Stühlen auf dem Rheindeich in einem Biergarten. Foto: Horst Ossinger/dpa
Das, was die “Gaffer” in den Gartenstühlen “betrachten”, sind also keine Katastrophenszenen – sondern Schiffe.
Mit Dank an Bernd W. und Mo.
Nachtrag, 10. Juni: “Bild” hat heute eine Berichtigung abgedruckt:
Die Leute von “Bild” mögen die Leute von Blockupy offenbar nicht besonders. Zumindest gibt sich das Blatt seit Tagen redlich Mühe, die Protest-Bewegung in Verruf zu bringen. Nachdem “Bild” mit kräftiger Unterstützung des hessischen Verkehrsministers zunächst versucht hatte, dem linkspolitischen Bündnis irgendeinen Nazi-Skandal anzuhängen (BILDblog berichtete), legt Bild.de jetzt nach.
In einem Text über die “Blockupy-Sitzenbleiber” (hihi) fassen die Reporter zusammen, was am vergangenen Freitag in der Frankfurter Innenstadt passiert ist. Der Artikel endet so:
Und die Flughafen-Protestler trollen sich wieder Richtung Bahnhof. Mit der Parole: “Heute ist nicht alle Tage…” Der Paulchen-Panther-Spruch, den die Nazi-Mörder vom NSU für ihr widerliches Bekenner-Video nutzten …
Das ist um so viele Ecken gedacht, dass das Kreuz Haken schlägt.