Archiv für B.Z.

B.Z.  

Kein Vorwurf ist auch ein Vorwurf

Anlässlich des heutigen Testspiels zwischen Hertha BSC und Union Berlin kann man natürlich noch mal daran erinnern, dass Hertha-Manager Michael Preetz und Union-Sportdirektor Christian Beeck in ihrer aktiven Zeit ein für Beeck unerfreuliches Aufeinandertreffen hatten:

“Preetz war der Anfang von meinem Ende”, erzählt der Unioner. Es geschah am 17. März 2001 in Cottbus. Beeck: “Wir führten mit Energie 1:0 gegen Hertha. Nach einer knappen halben Stunde sprang mir Preetz bei einem Zweikampf unglücklich von hinten ins Knie. Kreuzbandriss, meine Leidenszeit begann um 15.59 Uhr. Die Uhrzeit werde ich nie vergessen, sie stand im Unfallbericht für die Berufsgenossenschaft.”

Einen Vorwurf macht Beeck dem Herthaner nicht: “Das war keine Absicht vom Micha. Der war immer fair, da war ich ganz anders. Ich habe halt Pech gehabt.”

Und wie überschreibt die “B.Z.” den Artikel mit diesen Zitaten?

Manager-Duell: Beeck wirft Preetz Karriere-Aus vor

Aber das ist ja nur die Online-Variante. In der gestrigen Print-Ausgabe lautete die Überschrift:

Preetz hat meine Karriere zerstört — Christian Beeck über das verhängnisvolle Duell mit dem Hertha-Manager

Nachtrag, 21:40 Uhr: Die “B.Z.” hat ihre Online-Überschrift jetzt in Richtung der gestrigen Print-Überschrift abgeändert:

Manager-Duell: Beeck: "Preetz zerstörte meine Karriere"

Mit Dank an den Hinweisgeber.

Bei Bohlen werden selbst billige Nacktfotos teuer

Die bekannte Zeitschrift “Viel Spaß” (M.I.G./Burda) muss 40.000 Euro an Dieter Bohlen zahlen, weil sie vor fast zwei Jahren in großer Aufmachung Nacktfotos von ihm und seiner Freundin zeigte, auf denen nur die Intimbereiche mit Laubblättern übermalt worden waren. Dass das Zeigen der Fotos keine gute Idee war, hätte die “Viel Spaß”-Redaktion sich aber auch irgendwie denken können.

Schließlich hatte die Berliner Boulevardzeitung “B.Z.” (Axel Springer) dieselben Fotos bereits wenige Wochen zuvor ähnlich groß hergezeigt — allerdings mit kleinen Sonnensymbolen statt Laubblättern:

BILDblog vom 20.6.2007:

“Nach unseren Informationen erfuhr Bohlen schon vor der Veröffentlichung, dass Nacktfotos von ihm und seiner Freundin gemacht worden waren und in ‘Bild’ erscheinen sollten. Und so gingen beim Verlag Axel Springer zwei vorbeugende einstweilige Verfügungen von Bohlens Anwalt ein, die ‘Bild’ den Abdruck der Fotos gerichtlich untersagten (…). Und tatsächlich veröffentlichte ‘Bild’ die Nacktfotos nicht. Stattdessen landeten sie beim ‘Bild’-Schwesterblatt ‘B.Z.’ (…).”

Und zwei Tage später berichtete “Bild” (damals bereits erstaunlich gut informiert, siehe Kasten):

[Bohlen] ließ die Veröffentlichung der Fotos verbieten und sogar Schmerzensgeld verlangen.

Die Veröffentlichung der Bohlen-Fotos in “Viel Spaß” hielt das Landgericht Hamburg nun für eine schwere Persönlichkeitsverletzung und einen Eingriff in die Intimsphäre des Klägers, zumal sich der Leser (trotz Feigenblatt) anhand des “zu erkennenden Schattenwurfs eine konkrete Vorstellung in Bezug auf das Genital des Klägers machen kann”.

*) Anders als andernorts behauptet und weiterverbreitet, betrifft das Urteil (AZ: 324 O 951/08) nicht die “B.Z.”. Nach unseren Informationen waren Bohlens Anwälte gegen die “B.Z.” bereits vor geraumer Zeit vorgegangen — ähnlich erfolgreich übrigens wie jetzt gegen “Viel Spaß”.

B.Z.  

Wir lassen uns das Zündeln nicht verbieten

Nehmen wir mal an, in Berlin würde es brennen. In Kreuzberg stünde ein Baugerüst in Flammen — und nicht mal zwei Stunden später würde ein Auto in Wilmersdorf in Flammen aufgehen.

Nehmen wir des Weiteren mal an, die Polizei würde Ihnen die folgenden Einschätzungen zu der Geschichte durchgeben: Das brennende Baugerüst könnte entweder durch Brandstiftung ins Brennen geraten sein, es könnte aber auch genauso gut ein technischer Defekt gewesen sein. Im Falle des brennenden Autos müsse man wohl von einer politisch motivierten Tat ausgehen, was man aber noch exakt überprüfen müsse. Und nehmen wir schließlich noch an, die Polizei bezeichnet die Täter Ihnen gegenüber als “Unbekannte”.

Wäre es in diesem Fall nicht völlig naheliegend, wenn man daraus die folgende Überschrift machen würde:

Brandanschläge: Linksautonome zündeln weiter. In der Nacht zum Montag haben Unbekannte ein Auto angesteckt. Auch ein Baugerüst brannte ab.

Nicht? Dann sollten Sie besser nicht bei der B.Z. arbeiten…

Mit Dank an Hanno B.!

B.Z.  

Mord ist ihr Hobby

Die Berliner Boulevardzeitung “B.Z.” musste am vergangenen Samstag folgende Gegendarstellung veröffentlichen:

In der B.Z. vom 21. April 2009 schreiben Sie auf Seite 9 unter der Überschrift “‘Dr. Pfusch’-Prozess geht von vorn los” in Bezug auf mich:

“Der Mord-Prozess gegen den Berliner Schönheits-Chirurgen Dr. Reinhard Sch. (58) platzte gestern.”

Hierzu stelle ich fest:

In dem erwähnten Prozess bin ich nicht wegen Mordes angeklagt, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Berlin, 23.04.2009 Rechtsanwalt Simon Bergmann für Dr. Reinhard Sch.

Blättern:  1 ... 2 3 4 5 6