Bei Bohlen werden selbst billige Nacktfotos teuer

Die bekannte Zeitschrift “Viel Spaß” (M.I.G./Burda) muss 40.000 Euro an Dieter Bohlen zahlen, weil sie vor fast zwei Jahren in großer Aufmachung Nacktfotos von ihm und seiner Freundin zeigte, auf denen nur die Intimbereiche mit Laubblättern übermalt worden waren. Dass das Zeigen der Fotos keine gute Idee war, hätte die “Viel Spaß”-Redaktion sich aber auch irgendwie denken können.

Schließlich hatte die Berliner Boulevardzeitung “B.Z.” (Axel Springer) dieselben Fotos bereits wenige Wochen zuvor ähnlich groß hergezeigt — allerdings mit kleinen Sonnensymbolen statt Laubblättern:

BILDblog vom 20.6.2007:

“Nach unseren Informationen erfuhr Bohlen schon vor der Veröffentlichung, dass Nacktfotos von ihm und seiner Freundin gemacht worden waren und in ‘Bild’ erscheinen sollten. Und so gingen beim Verlag Axel Springer zwei vorbeugende einstweilige Verfügungen von Bohlens Anwalt ein, die ‘Bild’ den Abdruck der Fotos gerichtlich untersagten (…). Und tatsächlich veröffentlichte ‘Bild’ die Nacktfotos nicht. Stattdessen landeten sie beim ‘Bild’-Schwesterblatt ‘B.Z.’ (…).”

Und zwei Tage später berichtete “Bild” (damals bereits erstaunlich gut informiert, siehe Kasten):

[Bohlen] ließ die Veröffentlichung der Fotos verbieten und sogar Schmerzensgeld verlangen.

Die Veröffentlichung der Bohlen-Fotos in “Viel Spaß” hielt das Landgericht Hamburg nun für eine schwere Persönlichkeitsverletzung und einen Eingriff in die Intimsphäre des Klägers, zumal sich der Leser (trotz Feigenblatt) anhand des “zu erkennenden Schattenwurfs eine konkrete Vorstellung in Bezug auf das Genital des Klägers machen kann”.

*) Anders als andernorts behauptet und weiterverbreitet, betrifft das Urteil (AZ: 324 O 951/08) nicht die “B.Z.”. Nach unseren Informationen waren Bohlens Anwälte gegen die “B.Z.” bereits vor geraumer Zeit vorgegangen — ähnlich erfolgreich übrigens wie jetzt gegen “Viel Spaß”.