Klammern zählen zu den wichtigsten Zeichen auf den Redaktionstastaturen. In ihnen kann man auf engstem Raum wichtige Zusatzinformationen unterbringen, etwa das Alter einer Person, ihren Wohnort oder den Titel des Films, für den ein Schauspieler berühmt ist.
Der von Mutter Jana (29, Hartz IV) alarmierte Notarzt reanimierte ihren Sohn Gabriel (9). Das Kind schwebt noch in Lebensgefahr. […] Im Fokus der Ermittler steht jedoch Stiefvater Kevin S. (Mitte 40, Hartz IV).
Eberhard Diepgen legt sich bei der Ablehnung der Frage, ob die Weiterführung der Bundesautobahn 100 vom Volk entschieden werden soll, mächtig ins Zeug. Sogar die Schweiz, die ihren Bürgern seit über 100 Jahren Volksrechte zugesteht und doch nicht kollabiert, dient ihm als negatives Beispiel:
Volksabstimmungen können nur eine sachlich begrenzte Ergänzung der Formen parlamentarischer Demokratie sein. Je mehr Volksabstimmungen, desto mehr werden Regierungen nur noch zu ausführender (bürokratischer) Verwaltung. Deswegen gibt es in der Schweiz verfassungsrechtlich festgeschriebene Allparteienregierungen und nicht unser gewohntes Gegeneinander von Regierung und Opposition.
Tatsächlich sind Volksabstimmungen “eine sachlich begrenzte Ergänzung der Formen parlamentarischer Demokratie”. Die Konkordanzdemokratie, also die von den wichtigsten gewählten Parteien gemeinsam übernommene Regierungsverantwortung, ist seit vielen Jahren in der Schweiz Tatsache, siehe dazu die Sitzverteilung im Bundesrat, der “obersten leitenden und vollziehenden Behörde des Bundes”, wie es in der Bundesverfassung heißt.
Anders als Diepgen behauptet, ist die Konkordanzdemokratie (“Allparteienregierung”) allerdings nicht in der Verfassung festgeschrieben. Dieser aus freien Stücken eingegangene Konsens kann sich jederzeit wieder zur Konkurrenzdemokratie wandeln.
Wir entschuldigen uns an dieser Stelle schon mal für den Ohrwurm, den Sie gleich für den Rest des Tages haben werden, aber da müssen wir jetzt gemeinsam durch!
Das Lied “Summer Of ’69” ist eines der bekanntesten Werke des kanadischen Rockmusikers Bryan Adams — und war gestern der “Song des Tages” der Berliner Boulevardzeitung “B.Z.” und des Berliner “Spreeradios”:
Nun ist es so, dass Adams im Sommer 1969 tatsächlich erst neun Jahre alt war. Adams selbst erklärte daher vor einigen Jahren auch, dass diese “69” da im Titel eine sexuelle Anspielung sei.
Doch das Wort “sex” taucht im Songtext gar nicht auf. Adams singt “I got my first real six string”, womit ein “Sechssaiter”, also eine (mutmaßlich elektrische) Gitarre gemeint ist.
Ein Trost für die Leute von der “B.Z.” ist vielleicht, dass sie nicht die Einzigen sind, mit denen bei diesem Song die (schmutzige) Phantasie durchgegangen ist, wie Bryan Adams vor zwei Jahren erzählte:
I had someone in Spain ask me once why I wrote the first line “I had my first real sex dream”… I had to laugh.
Falls Sie zu den 78 Millionen Deutschen gehören, die das Finale der ProSieben-Sendung “Germany’s Next Topmodel” gestern nicht verfolgt haben: Gewonnen hat die 20-jährige Jana aus Haltern am See.
Das kam für viele überraschend, aber kaum jemand hatte sich – trotz abschreckender Beispiele in der jüngsten Vergangenheit – so weit aus dem Fenster gelehnt wie die “B.Z.”, die gestern auf ihrer Titelseite schrieb:
Die Berliner Boulevardzeitung nannte “5 Indizien, warum die 16-Jährige Amelie am Donnerstag Germany’s next Topmodel gewinnen wird”. Denn:
Die Spatzen pfeifen bereits von den Dächern, dass das Küken gewinnt.
Doch offensichtlich hatten die Spatzen entweder undeutlich gepfiffen, sich geirrt — oder die Topmodel-Jury um Heidi Klum wollte sich partout nicht an die Wünsche der “B.Z.” halten:
Nach den eher exotischen Sara Nuru und Alisar Ailabouni soll wieder eine Blondine gewinnen. Und Amelies (1,75 Meter) blonde Konkurrentin Jana ist mit 1,73 Metern zu klein für ein Model.
Favoritin Amelie flog im Finale übrigens als Erste raus.
Sie sind ein Glücksfall für die Boulevardzeitungen, die Videoaufnahmen von dem Angriff auf einen jungen Mann in der Berliner U-Bahn-Station Friedrichstraße. Sie können gar nicht aufhören, die Bilder zu zeigen, auf ihren Titelseiten und in ihren Online-Angeboten. Vermutlich lohnt sich das.
Was sich auch lohnt, um den Volkszorn anzustacheln und von ihm zu profitieren: Fragen zu stellen, ohne sie zu beantworten. Bei Bild.de lesen sie sich unter anderem so:
Muss jemand, der einen anderen halb tot prügelt, nicht ins Gefängnis? Darf man einen solchen Schläger einfach wieder auf die Leute loslassen?
Darauf könnte man vielerlei antworten. Zum Beispiel, dass noch gar nicht ausgemacht ist, ob der 18-Jährige, gegen den Haftbefehl erlassen wurde, nicht ins Gefängnis muss — ein Urteil steht noch aus. Oder auch, dass man einen “solchen Schläger” nur dann “wieder auf die Leute loslassen” darf, wenn nicht davon auszugehen ist, dass er erneut zum Schläger wird.
Der deutsche Rechtsstaat sieht vor, dass es gute Gründe braucht, jemanden ohne ein Urteil ins Gefängnis zu stecken. Ein “dringender Tatverdacht” allein reicht dafür nicht aus. Ein Haftgrund ist neben der Wiederholungsgefahr die Fluchtgefahr. Im konkreten Fall hat der Richter entschieden, dass beides nicht vorliegt, und er hat gute Gründe dafür. Der mutmaßliche Täter ist bislang nicht polizeilich auffällig gewesen; er ist sozial integriert; er hat sich selbst gestellt, und er ist reumütig.
Wenn “Bild” die Mutter des Opfers fragen lässt: “Wie kann es sein, dass bei versuchtem Mord die Täter einfach entlassen werden?”, muss man ihr also antworten, dass Untersuchungshaft nicht der Strafe dient und dass sie nicht unmittelbar davon abhängt, wie schwer der Tatvorwurf ist. Der Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter erklärt uns auf Anfrage, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Verdächtiger versucht, sich einem Verfahren zu entziehen, steigt, je höher die zu erwartende Strafe ist. Trotzdem müsse in jedem Einzelfall abgewogen werden, ob es wahrscheinlich ist, dass er flüchten will, und er somit in Untersuchungshaft gehört.
Und wenn “Bild” einen Leser fragen lässt: “Leben wir in einem Wattebausch-Land?”, muss man ihm antworten: Nein, in einem Rechtsstaat.
“Bild” versucht, den falschen Eindruck zu erwecken, die Frage der Untersuchungshaft hänge mit der Schwere des Tatvorwurfs zusammen:
Beim Haftrichter gibt der Brutalo-Treter zu, volltrunken Streit gesucht zu haben. Trotzdem lässt ihn der Richter laufen. (…)
Aufregung, weil der Schläger-Schüler Haftverschonung bekam, gegen Auflagen auf freien Fuß kam – und das obwohl er sein zufällig ausgesuchtes Opfer aus purer Streitlust fast tot geprügelt hätte!
(Hervorhebungen von uns.)
Besonders perfide ist, dass das Blatt den Eindruck erweckt, damit sei die Sache erledigt, dabei hat das Verfahren noch nicht einmal begonnen. Die Haftverschonung wird implizit mit einem Freispruch gleichgesetzt — und die Reaktionen der entsprechend in die Irre geführten, empörten Leser stolz vorgeführt.
Danach erwecken “Bild” und “B.Z.” den Eindruck, ihre Berichterstattung habe dazu beigetragen, dass bereits in den nächsten Wochen Anklage erhoben werden soll. Die “B.Z.” schreibt:
Der massive Druck der Öffentlichkeit zeigt offenbar Wirkung.
Vom Dementi der Staatsanwaltschaft und dem Hinweis, dass die günstige Beweislage aufgrund der Videoaufnahmen und der Geständnisse ein schnelles Verfahren ermöglichen, hat sich das Blatt offenbar nicht überzeugen lassen wollen.
Kaum verholen fordert die “B.Z.” auf ihrer heutigen Titelseite den Abschied vom Rechtsstaat. Denn “einfach mal Strafe” bedeutet im konkreten Fall offenbar: ohne Verhandlung, ohne Urteil. (Und sowieso ohne Betrachtung der Frage, ob es dadurch wahrscheinlicher oder unwahrscheinlicher wird, dass ein junger Mann auch in Zukunft straffällig wird.) Anders als die “B.Z.” behauptet, ist der Begriff für ein solches Vorgehen nicht “Gerechtigkeit”, sondern “Rache”.
Der “Bild”-Leitartikler Georg Gafron ist fassungslos, dass in Deutschland Menschen nicht einfach so ohne Verfahren und guten Grund eingesperrt werden können:
Ob der Richter, der diese nicht nachvollziehbare Freilassung zu verantworten hat, sich überhaupt der Tragweite seines Handelns bewusst ist?
Diese Art von Gutmenschen-Justiz fordert Nachahmungstäter geradezu heraus, statt sie mit unnachsichtiger Härte abzuschrecken!
Und hat sich dieser Richter in seiner unendlichen Milde auch einmal überlegt, was er mit dieser unverantwortlichen Entscheidung provozieren könnte:
Dass Menschen, die den Glauben an den Rechtsstaat verlieren, irgendwann einmal das Recht selbst in die Hand nehmen könnten?
Wir wollen keine Bürgerwehr — aber einen wehrhaften Staat!
Ob sich Gafron in seinem unendlichen Populismus auch einmal überlegt hat, wer begeistert daran arbeitet, den Menschen den Glauben an den Rechtsstaat zu nehmen, indem er ihn bis zur Unkenntlichkeit karikiert, anstatt korrekt über die Abläufe und zum Beispiel das Wesen von “Untersuchungshaft” zu informieren?
Die Feststellung der Schuld des Beschuldigten und Auswahl und Bemessung der entsprechenden Sanktion bleiben — auch bei geständigen Beschuldigten — dem Gericht in einer solchen Hauptverhandlung vorbehalten.
Doch die Boulevardzeitungen haben stattdessen längst den Richter an den Pranger gestellt (“Bild”: “Dieser Richter schickte Torben P. (18) nach Hause”; “B.Z.”: “Das ist der Richter, der den Schläger freiließ”) und zeigen ihn teils auch groß im Bild. Die Berliner Verteidiger protestieren: “Eine solch tendenziöse und auf die Person eines Richters abzielende (negative) Berichterstattung … widerspricht dem rechtsstaatlichen Verständnis, dem auch die Presse verpflichtet sein sollte.” In einer gemeinsamen Erklärung bemängeln die Präsidenten des Berliner Kammergerichts und des Amtsgerichts Tiergarten die Fehler in der Berichterstattung und mahnen:
Auch eine lebhafte und kritische öffentliche Diskussion darf die persönliche Integrität der Beteiligten nicht verletzen. (…) Ein Richter, der auf Grundlage von Recht und Gesetz entscheidet, darf nicht an den Pranger gestellt werden.
In der B.Z. vom 19. Februar 2011 haben wir auf Seite 8 ein Foto veröffentlicht, das einen der Verdächtigen zum U-Bahn-Überfall in Lichtenberg zeigen sollte. Das Foto zeigt jedoch nicht den 17-jährigen Täter (Walid), sondern einen anderen Jugendlichen. Wir bedauern die Verwechslung und stellen klar, dass der im Foto gezeigte Teenager nichts mit dem Überfall zu tun hatte. Gegen ihn wurde auch zu keinem Zeitpunkt polizeilich ermittelt.
Nein, nein und nochmals nein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist und bleibt kein “EU-Gericht” und kann daher auch kein “EU-Urteil” fällen.
Aber das ist für Journalisten bekanntlich nicht so leicht zu verstehen.
Als er kürzlich seinen eigenen Namen googelte, war der Schriftsteller Mischa-Sarim Vérollet vor allem über ein Suchergebnis erstaunt: In der “B.Z.” vom 12. Januar war er unter der Überschrift “Mein Heute” auf einen Artikel gestoßen, in dem der Schriftsteller Mischa-Sarim Vérollet beschrieb, was er an jenem Tag tun werde: In Berlin ankommen, ins Hotel einchecken und “dann dort im Café schon mal ein schönes Bierchen trinken”. Anschließend werde er sich “mit den Kollegen Volker Surmann und Katja von Kassel” treffen, “um unsere Lese-Show für den 17.1. abzusprechen”. Danach, so ließ Vérollet die “B.Z.”-Leser wissen, werde man “noch was essen auf der Bergmannstraße – vielleicht im Knofi, mal schauen …”
Allein: Mischa-Sarim Vérollet braucht kein Hotel, denn er wohnt in Berlin. Er hat am 12. Januar auch kein “schönes Bierchen” getrunken und sich nicht mit seinen Kollegen getroffen. Stattdessen lag er krank im Bett und hatte den Text nicht einmal verfasst.
Wir haben bei der “B.Z.” nachgefragt, ob es die Ausnahme oder die Regel sei, dass die vermeintlichen Autoren von “Mein Heute” nicht wüssten, dass ihr angeblicher Tagesablauf in der Zeitung stehe. Chefredakteur Peter Huth erklärte uns, in “99% der Fälle” entstünden die Texte in enger Absprache mit den Ich-Erzählern oder ihren PR-Agenten. So sei auch der Text von/über Vérollet von dessen PR-Agentur geschrieben worden.
Bei Google findet sich nichts über diese Agentur, vor allem aber hat Mischa-Sarim Vérollet noch nie von ihr gehört. Und auch sonst fand er in seinem Umfeld niemand, der seine Tagesplanung an die Zeitung weitergereicht hätte. Wessen Heute Vérollets “Mein Heute” wirklich war, wird daher wohl ein Rätsel bleiben.
Nachtrag, 23.30 Uhr: Die “B.Z.” beteuert, den Text von einer PR-Agentur bekommen zu haben, die behauptet, ihn nach Rücksprache mit Mischa-Sarim Vérollet verfasst zu haben. Das würde bedeuten, dass die Agentur die Zeitung getäuscht hat.
2. Nachtrag, 10. Februar: Die betreffende PR-Agentur schreibt uns, dass es zu einem Missverständnis gekommen sei und die “B.Z.” keine Verantwortung dafür trage, dass Mischa-Sarim Vérollet nichts von seinem “Heute” wusste. Inzwischen sei aber alles versöhnlich mit Vérollet und der “B.Z.” geklärt.
Also nochmal: Mike Huckabee, einer der republikanischen Favoriten für die nächste US-Präsidentschaftswahl, hat nicht die Hinrichtung von Wikileaks-Gründer Julian Assange gefordert.
Mike Huckabee, ehemaliger US-Präsidentschaftskandidat, hat bereits die Todesstrafe gegen Wikileaks-Gründer Assange gefordert.
Tatsächlich hat Huckabee gefordert, die Quelle der veröffentlichten Dokumente im amerikanischen Staatsdienst wegen Hochverrat anzuklagen und die Todesstrafe als einzig angemessenes Urteil dafür bezeichnet.
Der Online-Dienst heise.de hat den Fehler inzwischen unauffällig korrigiert; die Berliner Boulevardzeitung “B.Z.” hingegen schaffte es, ihn noch ein bisschen größer zu machen. Sie schreibt heute:
Mike Huckabee, Ex-Gouverneur von Arkansas, hat für Assange wegen Cyber-Terrorismus sogar die Todesstrafe gefordert.
Nein. Nicht für Assange und nicht wegen Cyber-Terrorismus.
PS: Die “Nürnberger Nachrichten” fügen dem dpa-Artikel auf ihrer Online-Seite noch einen eigenen Fehler hinzu:
Assange befindet sich im Polizeigewahrsam in London. Aus Schweden sind höchstens seine Gardinen.
Mit Dank an Stephen.
Nachtrag, 17.10 Uhr. Die Nachrichtenagentur dpa hat sich korrigiert und ihre Abonnenten informiert:
Mike Huckabee, ehemaliger US-Präsidentschaftskandidat, hat nicht, wie ursprünglich berichtet, die Todesstrafe gegen Wikileaks-Gründer Assange gefordert. Er sprach sich vielmehr für die Todesstrafe gegen denjenigen aus, der die Geheiminformationen gestohlen und an Wikileaks weitergeleitet hatte.
Und die “Nürnberger Nachrichten” haben den Artikel auf ihrer Seite gelöscht.
Bei Bild.de gehört es offensichtlich zum Standardprogramm, die britischen Boulevard-Zeitungen “Daily Mail” und “The Sun” regelmäßig nach neuen Artikeln über unsinnige Studien – im Idealfall aus den Bereichen Sex, IQ oder einer Mischung aus Sex und IQ – zu durchforsten.
Sobald man fündig geworden ist, werden die erstaunlichen Erkenntnisse mehr oder weniger unfallfrei ins Deutsche übersetzt, wobei Bild.de die Tatsache großzügig ignoriert, dass sich britische Verhältnisse nicht 1:1 auf deutsche übertragen lassen. Das Ergebnis wird mit einer knackigen Überschrift versehen und dann veröffentlicht.
Beispiele gefällig? Bitteschön:
Manchmal werden aus einer einzigen Studie sogar zwei Artikel. Besonders dann, wenn Bild.de einmal selbst darüber schreibt und sich dann noch von den Kollegen von der “B.Z.” beliefern lässt:
Apropos “B.Z.”: Ein ganz besonders schönes Beispiel, wie die Verwertungskette bei Bild.de funktioniert, versteckt sich hinter diesem Artikel von Mittwoch:
Dort heißt es:
Eine Studie aus Großbritannien ergab jetzt: 75 Prozent aller Paare trinken Alkohol bevor sie Sex haben. Nüchtern betrachtet läuft also ohne Wein, Bier, Sekt oder Schnaps einfach nichts in unseren Betten.
Bild.de übernahm den Artikel und veröffentlichte ihn ebenfalls am 24.9.2009 unter der etwas direkteren Überschrift “Sind Sie auch ein Promille-Popper?”.
Das, was Bild.de seinen Lesern am Mittwoch als aktuell verkaufte, ist derselbe alte Artikel — nur etwa ein Jahr später unter neuem Datum.
Das ist aber noch nicht alles: Abgesehen davon, dass fraglich ist, inwiefern britische Gewohnheiten Rückschlüsse auf “unsere Betten” zulassen, ist das, was seit einem Jahr auf bz-berlin.de, auf Bild.de und jetzt wieder auf Bild.de behauptet wird, auch einfach falsch.
Auf “Mail Online” steht nämlich folgendes zum Sexualverhalten geschlechtsreifer Briten zur Paarungszeit:
Vier von zehn Frauen gaben an, “immer” leicht angetrunken gewesen zu sein, wenn sie zum ersten Mal mit einem Partner geschlafen haben. Erstaunliche 48,5 Prozent sagten sogar, sie zögen Sex im alkoholisierten Zustand vor. Die Studie kam außerdem zu dem Ergebnis, dass 75 Prozent der befragten Frauen es mögen würden, etwas zu trinken, bevor sie mit ihrem Mann oder Freund ins Bett gehen.
(Übersetzung von uns.)
Wir halten fest: 75 Prozent der befragten Frauen mögen es laut Studie, etwas vor dem Sex zu trinken bzw. 48,5 Prozent finden, sie hätten alkoholisiert mehr Spaß bei der Sache. Dass sich deshalb 75 Prozent “aller Paare” vor dem Sex betrinken, lässt sich aus solchen Angaben beim besten Willen nicht ableiten.
Man darf gespannt sein, mit welchen faszinierenden Erkenntnissen britische Forscher uns demnächst überraschen. Und dank Bild.de müssen wir auch keine Angst haben, etwas zu verpassen — spätestens in einem Jahr wird’s ja wiederholt.