“Bild” berichtete:
“Mit gesenktem Haupt steht Heide Simonis an der Salattheke, Einkaufen, um Frust zu bewältigen und zumindest für Sekunden wieder glücklich zu sein. Bei H & M kauft Simonis einen Hosenanzug und hat anschließend nicht einmal mehr Blicke für Schuhe übrig.”
Heide Simonis war im Frühjahr 2005, unmittelbar nach ihrer Abwahl als schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin offenbar von “Bild”-Fotografen massiv belagert und verfolgt worden. Dabei entstandene Fotos, auf denen Simonis in einem Einkaufszentrum, an einer Frischetheke und in einer Modeboutique zu sehen ist, hatte “Bild” anschließend unter der Überschrift “Danach ging Heide erst mal shoppen” abgedruckt und betextet (siehe Kasten).
Nach der Veröffentlichung hatte Simonis jedoch zwischenzeitlich erwirkt, dass “Bild” die Shopping-Fotos nicht weiter verbreiten darf (wir berichteten) und später, dass sie zumindest erfahren dürfe, was auf den bislang unveröffentlichten Fotos vom Tag nach ihrer Abwahl zu sehen ist. Zudem hatte Simonis auf Herausgabe der bisher unveröffentlichten Paparazzi-Fotos geklagt.
Doch der Bundesgerichtshof (BGH) entschied heute in einem Grundsatzurteil, “dass die Presse nicht verpflichtet ist, Prominenten unveröffentlichte Fotos zur Kenntnis vorzulegen, die ohne deren Einwilligung im Privatbereich entstanden”, wie es die Nachrichtenagentur AP zusammenfasst. Auch müsse “Bild” die Fotos nicht an Simonis herausgeben oder vernichten, entschied der BGH.
Die BGH-Vizepräsidentin Gerda Müller selbst sah im Urteil eine Entscheidung “von großer praktischer Tragweite” und betonte, “dass sich ein Politiker in einer solchen Situation auch unter Berufung auf sein Persönlichkeitsrecht nicht ohne weiteres der Berichterstattung entziehen kann”. Laut Müller dokumentieren die Shopping-Fotos von Simonis “einen Vorgang von historisch-politischer Bedeutung”.
- Siehe auch: sueddeutsche.de, “Süddeutsche Zeitung”, Spiegel Online, Pressemitteilung des BGH und “Bild”
Mit Dank an Dirty Harry für den Hinweis.