1. Kritik an “Wetten dass”
(tiktok.com, Alana Reimer, Video: 4:36 Minuten)
Die letzte Ausgabe von “Wetten, dass..?” mit Thomas Gottschalk war nach Ansicht einiger Medien kein Ruhmesblatt für den Entertainer: “Jetzt bleibt er als verbitterter Alter in Erinnerung, der nicht einsehen will, dass seine zunehmenden Aussetzer und sexistischen Geschmacklosigkeiten einfach nicht mehr lustig sind, und deshalb wütend aufhört”, konstatiert beispielsweise Lukas Wallraff in der “taz”. Doch auch an anderer Stelle tut sich Kritik auf – und die dreht sich um den Umgang mit einem im Rollstuhl sitzenden Wettkandidaten. Alana Reimer erklärt in einem sehenswerten Video die “unangenehme Szene”.
2. Zehn häufige Fehler in der Strafjustizberichterstattung
(lto.de, Urban Sandherr)
Urban Sandherr, Richter am Kammergericht, beschreibt bei “Legal Tribune Online” typische “Fehler in der Strafjustizberichterstattung”. Einer sei beispielsweise die fälschliche Behauptung, die Staatsanwaltschaft erlasse Haftbefehle; tatsächlich würden Haftbefehle in der Regel vom Gericht, meist dem Amtsgericht, erlassen. Dieser und andere Fehler würden auf ein mangelndes Verständnis grundlegender Rechtsprinzipien wie Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und Strafrechtspflege hindeuten, nicht nur in der Boulevardpresse, sondern auch in der breiteren Justizberichterstattung, kritisiert Sandherr.
3. Weder Geisel- noch Gefangenenaustausch
(deutschlandfunk.de, Stefan Fries, Audio: 1:52 Minuten)
Einige Medien verwenden im Zusammenhang mit der Nahost-Berichterstattung die Begriffe “Geiselaustausch” und “Gefangenenaustausch”. Stefan Fries hält diese Wortwahl für falsch. Streng genommen sei es nicht mal ein Austausch: “Die Hamas übergibt ihre Geiseln an Israel. Israel dagegen übergibt die Gefangenen nicht an die Hamas, sondern lässt sie an die Orte im Westjordanland und in Ost-Jerusalem zurückkehren, an denen sie zuvor gelebt haben.”
4. Gericht stärkt Presseausweis
(djv.de, Hendrik Zörner)
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sieht der Deutsche Journalisten-Verband den bundeseinheitlichen Presseausweis gegenüber dem Ausweis eines kommerziellen Anbieters aufgewertet. Das Urteil sei gegen eine Aktiengesellschaft ergangen, die Presseausweise an überwiegend nebenberuflich tätige Fachjournalisten ausgibt und eine Gleichstellung mit dem bundeseinheitlichen Presseausweis verlangt hatte. Das Gericht habe entschieden, dass eine solche Gleichstellung für das Funktionieren einer freien Presse nicht erforderlich sei.
5. Immer mehr Medien machen Schluss mit Twitter
(netzpolitik.org, Markus Reuter)
Dem unter seinem ursprünglichen Namen Twitter bekannten Netzwerk X laufen immer mehr Nutzerinnen und Nutzer weg, darunter zahlreiche Medien. Nun hat sich auch die Redaktion von “Correctiv” verabschiedet: “In den vergangenen Monaten haben die Verbreitung von Desinformation und Hassrede auf der Plattform deutlich zugenommen. Dessen Eigentümer selbst verbreitet rassistische, antisemitische und populistische Inhalte. CORRECTIV nimmt seine Verantwortung als gemeinwohlorientiertes Medienhaus wahr und verlässt den Kurznachrichtendienst.”
6. Darum stellen wir unseren Betrieb ein
(karla-magazin.de)
Ein ehrgeiziges lokaljournalistisches Onlineprojekt aus Konstanz gibt auf. Dem Mitte vergangenen Jahres gestarteten digitalen Stadtmagazin “Karla” ist es offenbar nicht gelungen, die für den Weiterbetrieb notwendigen Finanzmittel zu akquirieren: “Von den vier Stiftungen, mit denen wir im Gespräch waren, hat sich leider nur eine zu einer Förderung entschlossen – und das auch nur unter der Bedingung, dass weitere Stiftungen ebenfalls unterstützen. Damit ist unser Finanzierungsmodell für 2024 nicht tragfähig und wir sehen keine Chance, karla am Leben zu halten.”