Suchergebnisse für ‘Kannibale’

20min.ch, Bild.de  etc.

Medien im Drogenrausch

Vielleicht haben Sie Ende Mai diese Geschichte mitbekommen: Ein Mann namens Rudy Eugene hatte in Miami, Florida einen Obdachlosen angefallen und dessen Gesicht zerbissen. Eugene wurde von der Polizei erschossen, sein Opfer überlebte schwer verletzt.

Nachdem Bild.de in einem ersten Artikel vom 28. Mai berichtet hatte, der Täter “soll möglicherweise unter Drogen gestanden haben”, wusste das Portal einen Tag später schon mehr:

POLIZEI ERSCHIESST MENSCHENFRESSER: Der Kannibale rastete im LSD-Rausch aus. ER WAR NACKT, KNURRTE, ASS NASE UND AUGE

Ein nackter Mann, der einem anderen das Gesicht abkaut – das war kein Horror-Film, das war Miami (USA)! Ein Polizist entdeckte den Nackten, der über einen anderen herfiel und erschoss den Kannibalen. Jetzt kommt heraus: Der Menschenfresser war wohl auf einem schlimmen LSD-Trip.

Bild.de hatte eine glaubwürdige Quelle für diese These:

Nach Ansicht der Polizei von Miami könnte der Anfall von Kannibalismus durch eine Überdosis einer neuen Form von LSD ausgelöst worden sein.

“Wenn wir es mit nackten, gewalttätigen Menschen zu tun haben, deutet das meist auf ein Delirium hin, das durch Drogen ausgelöst wurde”, sagt Armando Aguilar. “Wir kennen bereits drei oder vier Fälle, in denen sich Menschen ähnlich benommen haben. Sie alle haben zugegeben, LSD genommen zu haben.” […]

Warum waren die Männer nackt? Aguilar vermutet den Grund ebenfalls in der neuen Form von LSD, bekannt als “bath salts” (“Badesalz”). Die Droge erhöht die Körpertemperatur der Süchtigen so weit, dass ihre Organe förmlich von innen verbrennen. Verstand und Schmerzempfinden werden ausgeschaltet.

Am 30. Mai war die Theorie bei der “B.Z.” schon Fakt:

Experten gehen davon aus, dass der polizeibekannte Kleinkriminelle unter einer Drogen-Psychose litt. Dabei haben Süchtige das Gefühl, sie würden innerlich verbrennen und werden wahnsinnig. Eugene hatte LSD genommen.

Der “Berliner Kurier” und der “Kölner Express” berichteten am 10. Juni:

Wer sie konsumiert, schwebt über den Wolken und nennt sie “Cloud Nine” oder das “Neue LSD”. In den USA sorgt eine neuartige Droge für Aufsehen. Wer sie einnimmt, verfällt in ein aggressives Delirium, greift Menschen an und frisst ihr Fleisch.

Nach grausigen Kannibalismus-Attacken in Miami warnt die Polizei im US-Staat Florida vor der Zombie-Droge. Unter dem Einfluss des Rauschmittels “Cloud Nine” (etwa “siebter Himmel”) können Menschen tierische Verhaltensweisen an den Tag legen – und andere Menschen anfallen. Die Polizei von Miami rief die Anwohner auf, sofort den Notruf zu wählen, wenn jemand vergleichbare Symptome zeigt.

Ende Mai erschoss die Polizei in Miami einen Mann, der nackt am Rande einer Schnellstraße das Gesicht eines Obdachlosen zerfleischte.

Und die “Berliner Zeitung” schrieb am 14. Juni über “eine Serie grausamer Verbrechen in den USA”, die “dem Konsum einer Billigdroge zugeschrieben” wird:

Ende Mai fiel in Miami ein nackter Mann über einen Obdachlosen her. Der Täter fraß seinem Opfer wie ein tollwütiger Hund das Gesicht von den Knochen. 18 Minuten lang dauerte die Horrorszene, bis Polizisten den Kannibalen erschossen und den entstellten sowie lebensgefährlich verletzten Obdachlosen ins Krankenhaus bringen konnten. Der Täter, ein 31 Jahre alter Mann namens Rudy Eugene, hatte offenbar unter dem Einfluss der Droge “Bath-Salt”, zu deutsch Badesalz, gestanden.

Ebenfalls am 14. Juni berichtete “Bild” in der Printausgabe:

Sein Gesicht ist entstellt. Statt Nase und Stirn hat Ronald Poppo (65) nur noch eine einzige Riesennarbe. Ein Kannibale hat ihm ins Gesicht gebissen. Rudy Eugene (+ 31) hatte den Obdachlosen im LSD-Rausch angegriffen. Polizisten retteten Poppo, erschossen den sogenannten "Miami-Kannibalen". Seit der Attacke wird Poppo in einer Spezialklinik behandelt. "50 Prozent des Gesichts sind weg", sagt Chirurgin Wrood Kassira. Aber: Mit viel Mühe hat das Kannibalen-Opfer inzwischen wieder sprechen gelernt. Erschossen: Rudy Eugene (+ 31) Kannibalen-Opfer Ronald Poppo (65) wird von einer Pflegerin gestützt.

Tja.

Vielleicht haben Sie Ende Juni auch diese Geschichte mitbekommen:

Ein Gerichtsmediziner in Florida sagt, dass nur Marihuana im Blutkreislauf eines Mannes aus Florida gefunden wurde, der erschossen worden war, während er am Gesicht eines anderen Mannes nagte.

Der Gerichtsmediziner von Miami-Dade County veröffentlichte am Dienstag die toxikologischen Befunde des 31-jährigen Rudy Eugene. Die Laborergebnisse fanden Marihuana in seinem Blutkreislauf, aber keine anderen Straßendrogen, Alkohol oder verschreibungspflichtige Medikamente.

(Übersetzung von uns.)

Zugegeben, das ist unrealistisch, denn die neuerliche Entwicklung blieb von den deutschen Medien weitgehend unbeachtet.

Als Bild.de Anfang August über ein Interview berichtete, dass das Rudy Eugenes Opfer gegeben hatte, wählte die Redaktion diese Einleitung:

Es war eine Tat, die an Grausamkeit kaum zu übertreffen ist: Im LSD-Wahn stürmte Rudy Eugene in Miami auf einen Obdachlosen, riss ihn zu Boden und aß sein Gesicht auf!

(Die Behauptung, Eugene habe das Gesicht des Mannes “aufgegessen” ist übrigens auch kaum haltbar: In seinem Magen fand man kein menschliches Fleisch.)

Der Mann, der mit Marihuana im Blut einen anderen Mann angefallen hatte, ist für deutschsprachige Medien zum mahnenden Beispiel für das geworden, was synthetische Drogen anrichten können.

Das Internetportal der Schweizer Gratiszeitung “20 Minuten” leitet seine Artikel über “Badesalz” jedenfalls gerne so ein:

Der Fall von Rudy Eugene, der im Mai in Miami einem Obdachlosen teile des Gesichts wegfrass, machte weltweit auf die neuartige Droge Badesalz aufmerksam: Eugene soll im Drogenrausch durchgedreht haben. Weitere erschreckenden Berichte von Konsumenten, die sich selbst verstümmeln, brachte Badesalz den Namen “Zombie-Droge” ein.

(9. August 2012)

Im Mai frass Rudy Eugene einem Obdachlosen Teile des Gesichtes weg und machte dadurch weltweit auf die Droge “Badesalz” oder Mephedron aufmerksam. Offenbar drehte Eugene im Drogenrausch durch.

(29. August 2012)

Mit Dank an Miriam K.

Lisa Feldmann, Luka Rocco Magnotta, Closer

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Ist das Wirtschaftsjournalismus?”
(falter.at, Reinhard Christl)
Die Ressorts Politik und Wirtschaft hängen eng zusammen, deshalb sollten sie sich einerseits vermehrt füreinander interessieren, sich andererseits mehr der Sache als den Personen zuwenden. Die “Intelligenteren unter den Lesern” würden nämlich den Eindruck gewinnen, “dass es herzlich wenig bringt, sich etwa ein TV-Interview mit einem österreichischen Minister zur Finanzmarktkrise anzusehen. Denn erstens hat er keine Lösung anzubieten. Und zweitens spricht er über Dinge, die er selber bestenfalls halb, das Publikum oft gar nicht versteht: über EFSF, ESM, CDS, CDO und Acta.”

2. “Zweitabdruck statt Unterlassung”
(sueddeutsche.de, Katharina Riehl)
Das Klatschmagazin “Closer” druckt zwei mal ein Foto, das die Ehepaare Günter Jauch, Thomas Gottschalk und Guido Westerwelle beim Abendessen zeigt. Auf eine Unterlassungsforderung geht der Bauer-Verlag nicht ein.

3. “Kioskklatsch (KW 23): Brad, Bushido, Babs & Boris”
(klatschkritik.blog.de, Antje Tiefenthal)
Antje Tiefenthal gleicht verschiedene Klatschmagazine der Woche mit der Realität ab.

4. “Ein Drink an der Bar mit Lisa Feldmann”
(bar-storys.ch, Christian Nill)
Christian Nill spricht mit Lisa Feldmann, Chefredakteurin der Schweizer Frauenzeitschrift “Annabelle”: “Sagen wir, dass eine Frauenzeitschrift auch eine Ghettoisierung ist: Jedes special interest schliesst immer andere Themen aus. Positiv gesagt ist es eine Auswahl, die mich daran hindert, jeden Mist lesen zu müssen, der mich gar nicht interessiert.”

5. “The Queen Who Stares at Boats”
(thedailyshow.com, Video, 4:35 Minuten)
Wie begeistert CNN das 60. Thronjubiläum von Queen Elisabeth II. feiert.

6. “Das Berliner Opfer des Kanada-Kannibalen”
(vice.com, Johannes Niederhauser)
Johannes Niederhauser besucht Kadir Anlayisli in Berlin Neukölln. Er machte die Polizei darauf aufmerksam, dass sich der international gesuchte Luka Rocco Magnotta aktuell im Internet-Café befindet, in dem er angestellt ist, worauf dieser verhaftet wurde. Nun wird der Laden von Reportern belagert, Umsatzeinbussen sind die Folge.

Bild, Bild.de  etc.

Wo die wilden Kerle wohnen

Neben Euro-Rettung, Randalen in Griechenland, der Tochter von Nicolas Sarkozy und Carla Bruni und dem Tod von Muammar al-Gaddafi trieb “Bild” und Bild.de diese Woche vor allem eine Frage um:

Kannibalen-Insel: Fraß dieser Jäger den deutschen Urlauber?

Der Fall des deutschen Abenteurers Stefan R., der in Französisch-Polynesien verschwunden war, inspirierte die Reporter dazu, jahrhundertealte Horrorgeschichten zu entstauben und neu aufzukochen.

Sebastian Brauns, freier Journalist aus Konstanz, hat sich die Geschichte und ihre Hintergründe für uns angesehen und einen Gastbeitrag verfasst:

Wir danken auch den vielen Lesern, die uns über die letzten Tage mit sachdienlichen Hinweisen zu dem Fall versorgt haben!

  

Gefundenes Fressen

— Ein Gastbeitrag von Sebastian Brauns

Aus dem Schicksal eines deutschen Urlaubers in Französisch Polynesien kochen Zeitungen aus aller Welt genüsslich ein Kannibalen-Süppchen. Im deutschen Raum ist besonders das Vorgehen von “Bild” ein Musterbeispiel an Sensationsgier, Geschmacklosigkeit und Perfidie.

Kannibalen-Insel: Fraß dieser Jäger den deutschen Urlauber?

“Bild” und Bild.de verbreiten dabei rassistisch geprägte Vorurteile gegenüber Bevölkerungsgruppen, die bereits im Zeitalter des Kolonialismus mit Hilfe perverser Klischees von Europäern unterdrückt, ausgebeutet und getötet wurden.

Ein kleiner Satz am Ende der ersten Meldung bei Bild.de am 14. Oktober bringt den Stein ins Rollen:

Französisch-Polynesien liegt im Pazifik, die bekannteste Insel ist Tahiti. In Französisch-Polynesien war Kannibalismus einst sehr verbreitet.

Obwohl die Ermittler noch völlig im Dunkeln tappen, kreiert Bild.de aus verbrannten menschlichen und tierischen Überresten auf einer Marquesas-Insel mitten im Pazifik und den Aussagen der verstörten Freundin des verschollenen deutschen Weltumseglers Stefan R. eine große Kannibalen-Story. Dabei ist die Schlussfolgerung rein logisch schon recht hanebüchen: Ein Feuer, Tierkadaver und eine menschliche Leiche sprechen ja eher nicht für Kannibalismus, sondern eher für den Versuch, die Spuren eines Verbrechens zu kaschieren bzw. restlos zu beseitigen.

Doch wie kommt Bild.de überhaupt auf die Kannibalismus-Idee? Romanautoren, Abenteurer und Kaufleute haben vor hunderten von Jahren von Kannibalen in der Südsee, der Karibik und Schwarzafrika geschrieben, die sie angeblich gesehen haben wollen. Für die Marquesas-Inseln waren das etwa der Abenteuer-Roman-Autor Herman Melville (“Moby Dick”) und der belgische Kaumann Jacques-Antoine Moerenhout. Handfeste Beweise wurden jedoch nie erbracht.

Erwiesen ist hingegen, dass die Entdecker der neuen Welt und deren Nachhut ihre Grusel-Erzählungen in Gestalt von sogenannter “Transamericana-Literatur” gewinnbringend auf dem europäischen Buchmarkt verkauft haben. Außerdem wurden die gewaltsame Kolonialisierung und Christianisierung durch die Europäer mit einer notwendigen Zivilisierung der “Wilden” gerechtfertigt. Neben Kannibalen wurde auch von zahlreichen anderen Fabelwesen, wie Amazonen oder Seeungeheuer berichtet, an die heute keiner mehr glaubt. Der noch aus der Antike stammende Mythos des Kannibalen hält sich jedoch hartnäckig, weil er im Bereich des unvorstellbar Vorstellbaren liegt.

“Bild” behauptet, die Polizei auf der Insel Nuku Hiva befürchte einen Kannibalen-Mord. In Wirklichkeit scheint es jedoch der Wille von “Bild” zu sein, einen Mord mit der Menschenfresserei zu verbinden:

WURDE DER DEUTSCHE ABENTEURER VON KANNIBALEN ERMORDET?

Die Polizei auf den Marquesas-Inseln (gehört zu Französisch Polynesien) befürchtet genau das!

Noch einmal wird die Gefahr vor etwaigen Kannibalen beschworen:

Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt wegen Mordes. Beängstigend: In der Vergangenheit berichteten Forscher und Seefahrer immer wieder über Kannibalen auf den Marquesas-Inseln!

Namentlich nicht genannte Forscher und Seefahrer aus der “Vergangenheit” bleiben also weiterhin die einzigen Referenzen, die “Bild” zur Kannibalismus-These vorweisen kann.

Unterdessen hat Bild.de einiges über den mutmaßlichen Mörder des Abenteurers (bzw. für “Bild” natürlich den “mutmaßlichen Kannibalen”) in Erfahrung gebracht. Das Online-Portal nennt seinen Namen, zeigt sein Bild und berichtet, der Mann sei tätowiert, trage eine Sonnenbrille und habe ein freundliches Lächeln. Die “bange Frage” von Bild.de lautet nicht etwa: “Lebt Stefan R. noch?”, sondern “Ist er Kannibale und hat er sein Opfer gegessen?” und “Grinst uns hier ein Kannibale an?”

Weil sich keine Behörde finden lässt, welche die Kannibalismus-These von “Bild” und Bild.de bestätigen will, holen sich die Autoren stattdessen einen “Tattoo-Experten”: Den Betreiber eines Tattoo-Studios in Minden, der das Tattoo des “mutmaßlichen Kannibalen” erklären soll. Und der ist sich ganz sicher: “Es zeigt einen Kaioi-Krieger in seinem Kanu.”

“Bild” ergänzt:

Die Kaioi waren dafür bekannt, ihre Kriegsgegner zu fressen.

Doch “Bild” will sich nicht nur auf diese Expertise stützen und hat deshalb an deutschen Universitäten herum telefoniert, um der Frage nachzugehen:

Gibt es auf der Todesinsel noch heute Kannibalen?

Die Zeichnung entstammt dem französischen Abenteuer-Magazin “Journal des Voyages” aus dem Jahr 1878 und soll suggerieren: So war es damals und so könnte es auch heute wieder geschehen sein. “Menschenfresser verspeisen einen Seemann“.

Derartige Hefte sind zwar historische Quellen, aber mit deutlicher Vorsicht zu genießen. Sie geben lediglich Auskunft darüber, wie die “Neue Welt” aus europäischer Sicht beschaffen war. “Bild” knüpft nahtlos an dieses koloniale Weltbild an: Europäische Zivilisation und Fortschritt gegen niedere, triebhafte Wilde.

“Bild” versucht, die eigene antiquierte Weltsicht zu untermauern, indem sie zwei Wissenschaftler der Gegenwart zu Wort kommen lässt. Zuerst der “Kannibalismus-Experte” Dr. Gundolf Krüger:

“Eigentlich sind die Einwohner Polynesiens heute zum Großteil christianisiert und alphabetisiert und damit ein frommes und gebildetes Volk”, erklärt Kannibalismus-Experte Dr. Gundolf Krüger (61). Für ihn klingt der Tod des Deutschen nach einem wahnsinnigen Einzeltäter. Krüger: “Kannibalismus liegt außerhalb jeder Norm. Aber es ist gut möglich, dass sich der Täter von alten Ritualen leiten ließ.” So war es Tradition der “Kaioi” (Krieger), Feinde zu enthaupten und von ihren Extremitäten zu kosten. “Um sich ihr Mana, ihre Lebenskraft, einzuverleiben. Es ging aber nie um den Genuss des Fleisches”, erklärt Krüger.

Auf Anfrage von uns erklärt Krüger, “Bild” habe ihn in einer völlig falschen Weise wiedergegeben: Er habe dem Anrufer vom Axel-Springer-Verlag sehr differenziert erläutert, dass es außer literarischen Zeugnissen von Melville und der späteren Trivial-Literatur keine Beweise für Kannibalismus auf den Marquesas gebe. Außerdem habe er darauf hingewiesen, dass man bei diesem Thema sehr behutsam und mit größter Vorsicht vorgehen müsse.

Dr. Gundolf Krüger hat per E-Mail insgesamt drei Zitate freigegeben, die jedoch nie erschienen. “Ich bin im übrigen kein Kannibalismus-Experte, sondern Ethnologe mit dem Fachgebiet Ozeanien”, stellt Krüger klar.

Immerhin kommt dann die ausgewiesene Kannibalismus-Skeptikerin Annerose Menninger zu Wort, die “Bild” als Ethnologin bezeichnet, die aber eigentlich als Historikerin an der Bundeswehruniversität München lehrt:

Ethnologin Prof. Annerose Menninger (50) beschreibt ein anderes Ritual: “Es muss nicht sein, dass Stefan R. verspeist wurde. Möglicherweise ist das Opfer verunglückt und bei der Zeremonie am Feuer handelte es sich um ein Bestattungsritual, mit dem der angebliche Täter den Toten noch ehrte.”

Die als Gegenspielerin von Dr. Krüger aufgebaute Privatdozentin Menninger ist Spezialistin für die Frühe Neuzeit der Karibik, nicht für die Südsee und schon gar nicht für den aktuellen Fall. Sie erklärt uns auf Anfrage: “Ich ärgere mich sehr, dass Bild mich so zitiert, bzw. meine Argumentation kontextentfremdet – und dabei auch noch haarsträubend unlogisch wiedergegeben hat. Im Gegensatz zu Herrn Dr. Krüger habe ich nicht einmal Zitate freigegeben.” Die renommierte Dozentin berichtet, sie müsse sich seit der Veröffentlichung in “Bild” mit dem Unverständnis ihrer Fachkollegen herumschlagen.

Besser ergeht es da den Experten, die in einem anderen Artikel zu Rate gezogen werden: Sie haben einfach keine Namen.

Experten vermuten, dass einige nur deshalb sterben mussten, weil die Kannibalen Lust auf Menschenfleisch hatten. Das letzte bekannte Opfer auf Nuku Hiva soll ein etwa zehnjähriges Mädchen gewesen sein, das 1924 verspeist wurde. Jetzt offenbar ein neuer, schockierender Kannibalismus-Mord – ist Jäger (…) dem Todes-Kult verfallen, ein perverser Mörder, was steckt hinter dem Verbrechen?

Medien aus der ganzen Welt, vor allem aber aus Deutschland und Großbritannien, widmen sich der Geschichte, meist völlig undifferenziert. Am weitesten geht der Korrespondent des “Tagesspiegels” und der “Potsdamer Neuesten Nachrichten”, Alexander Hofmann. Keine Behörde hat den Kannibalismus bestätigt, aber:

Behörden bestätigen Kannibalismus

(Im Online-Auftritt des “Tagesspiegels” wurde die Überschrift inzwischen deutlich abgeschwächt. Dort lautet sie nun: “Deutscher von Kannibalen verspeist?”)

Die einheimische Bevölkerung und der mit den Ermittlungen betraute Staatsanwalt José Thorel versuchen unterdessen gegen diese diskriminierende Berichterstattung anzukämpfen:

“Kannibalismus, darüber will ich nichts hören. Das ist Wahnsinn. Ich sehe keine andere Grundlage, auf der wir von Kannibalismus sprechen könnten.

Für mich ist das kein Thema. Kannibalismus stand nie zur Debatte und ich verstehe nicht, wie die Presse dieses Thema so behandeln konnte.”

(Übersetzung von uns.)

“Survival International – Die Bewegung für indigene Völker” hat wegen der “beleidigenden und haarsträubenden” Berichte über Kannibalismus an einem deutschen Touristen im Südpazifik Beschwerde beim Presserat in Großbritannien eingereicht und zitiert dazu Benny Wenda, ein Mitglied der Ethnie der Lani in Papua:

Wir haben genug von diesen Geschichten. Sie beschreiben uns immer noch als Kannibalen, weil sie denken wir wären Wilde. Es ist als ob man Deutsche heute wegen ihrer Geschichte als Nazis bezeichnen würde. Oder Großbritannien ein Land nennen würde, in dem Hexen an Pfählen verbrannt, Kinder versklavt und Menschen öffentlich exekutiert werden. Es ist verrückter, rassistischer Journalismus.

Bild.de hingegen versucht im Umkehrschluss, den Staatsanwalt bloßzustellen: Hier wird José Thorel als “Südsee-Staatsanwalt”, der abwiegeln würde, bezeichnet. Bild.de unterstellt dem Staatsanwalt, er sei “besorgt um den Ruf der Insel”.

Munter setzt Bild.de den mutmaßlichen Mord mit Kannibalismus gleich:

Auch der Staatsanwalt kann den schlimmen Verdacht nicht aus der Welt räumen. “Es ist wahr, dass wir Fleischstücke im Feuer gefunden haben. Die gefundenen Zähne stammen mit hoher Wahrscheinlichkeit von Stefan R.”, sagte Thorel.

Es bleibt also dabei: Bild.de meint, von einem verbrannten Körper auf einen kannibalistischen Akt schließen zu können.

Auch nachdem die trauernde Familie von Stefan R. dessen Tod auf seiner Homepage bekannt gegeben hat, gibt sich Bild.de nicht zufrieden, sondern stellt die mittlerweile fünf Tage alte, “furchtbare” Frage:

Die furchtbare Frage: Hat ein Kannibale den deutschen Weltumsegler getötet und Teile von ihm gegessen?

Dass diese Frage vornehmlich von westeuropäischen Medien gestellt wurde, verschweigt Bild.de elegant — es reden ja eh “alle” davon:

Seit dem Verschwinden des Urlaubers steht die Insel unter Schock. Der Täter ist auf der Flucht, und alle treibt die Frage um: Ist er wirklich ein Menschenfresser?

Als Bild.de heute von der DNA-Analyse berichtet, die ergeben hat, dass die Knochenreste und Zähne, die an einer Feuerstelle gefunden wurden, tatsächlich von Stefan R. stammen, da taucht der Kannibalismus-Vorwurf plötzlich mit keinem Wort mehr auf.

Sebastian Brauns ist freier Journalist. Im März dieses Jahres hat er für die “Zeit” über Kannibalismus-Mythen geschrieben.

Schöner filetieren

In unserer kleinen Serie “Die etwas unglücklich platzierte Werbeanzeige” hat es mal wieder Bild.de erwischt:

Er brachte Mithäftling um, aß dessen Lunge: Frankreich: 30 Jahre Haft für Kannibalen [...] Bild Shop Küche: Kochen ist wieder Chefsache - Keramik-Messer-Set 49,99 Euro

Mit Dank an Tobias M.

Nachtrag, 19.20 Uhr: Bild.de hat die Anzeige für Messer durch eine für Navigationsgeräte ersetzt.

Das ist so nicht richtig

In einem Interview mit dem Medienmagazin “Journalist” entgegnet “Bild”-Chef Kai Diekmann auf die Aussage, der “BILD-Leserbeirat” habe sich beim ersten Treffen im Oktober von der “Bild”-Zeitung “unter anderem ‘weniger blutrünstige Storys'” gewünscht:

“Das ist so nicht richtig. Vielmehr hat der Leserbeirat ausdrücklich gesagt, dass die Realität auch dann gezeigt werden muss, wenn sie nicht erfreulich ist. Allerdings hat er in diesen Fällen mehr kompositorische Rücksichtnahme gefordert, dass also beispielsweise die Witze nicht neben einem Unfalldrama platziert werden.”

Indes: Unseres Wissens äußerte sich Romy Henke, Mitglied im “BILD-Leserbeirat”, im Oktober 2007 wie folgt:

“Wir wünschen uns mehr Wissenschaftsberichte und weniger blutrünstige Storys wie über den Kannibalen von Rotenburg.”

Woher wir das wissen? Na, aus Diekmanns Zeitung:

Bei “Bild” sind Enten unsterblich

“Vampir von Berlin” nennt die “Bild”-Zeitung den 19-jährigen, der gestern des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung für schuldig gesprochen wurde — er hatte unter anderem versucht, einer Betreuerin ein Stück Fleisch aus dem Hals zu beißen.

Weil er bei der Urteilsverkündung ein T-Shirt mit dem Aufdruck “Slipknot” trug, erklärt die “Bild”-Zeitung ihren Lesern:

Die Nu-Metal-Gruppe ist bekannt für ihre aggressiven Texte. Ein “Slipknot”-Song soll den Erfurter Schüler Robert Steinhäuser († 19) animiert haben, in seinem Gymnasium 16 Menschen und sich selbst zu erschießen.

Das wäre interessant zu wissen, welcher Song das konkret gewesen sein soll. Denn Steinhäuser hat zwar nach Medienberichten gerne Slipknot gehört. Als Falschmeldung hatte sich aber schon wenige Tage nach dem Amoklauf am 26. April 2002 die Behauptung herausgestellt, es gebe einen Slipknot-Song namens “School Wars”, in dem es heißt: “Knall deine’ ekelhaften Lehrer mit einer Pumpgun ab…”

Und wer hatte das damals an drei aufeinanderfolgenden Tagen behauptet? — Richtig.

  

Presseratsrügen für “Bild” 2005

“Bild” berichtet unangemessen sensationell über Unfall
Verstoß gegen Ziffern 8 und 11 (BK2-66/05)

Ein Arzt-Ehepaar verunglückt mit dem Auto in Spanien, der Mann wird schwer verletzt, seine Frau getötet. Die “Bild”-Zeitung zeigt Fotos der beiden, die sie aus dem Internetauftritt der gemeinsamen Praxis hat – ohne dafür eine Zustimmung eingeholt zu haben. “Bild” nennt auch Namen und Heimatort des Paares – obwohl die Familie ausdrücklich darum geben hatte, es nicht zu tun. Die Angehörigen halten die Aufmachung für reißerisch, pietätlos und schockierend.

Die Rechtsabteilung von Axel Springer erwidert, an dem Umglück und seinen Opfern habe ein “zeitgeschichtliches Interesse” bestanden, da die Verunglückten auf dem Weg zu einer spektakulären Rallye und in ihrem Heimatort als Rennfahrer bekannt gewesen seien.

Der Presserat widerspricht: Es habe kein öffentliches Interesse gegeben, hinter dem das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen zurücktreten müsse. Außerdem sei die Darstellung von “Bild” “unangemessen sensationell” gewesen. Einen Verstoß gegen Ziffer 4, die “unlautere Methoden” bei der Beschaffung z.B. von Fotos untersagt, sieht der Presserat allerdings nicht: Die Fotos hätten zwar nicht veröffentlicht werden dürfen. Der “Schwerpunkt der Unlauterkeit” habe aber nicht in der Beschaffung, sondern in der Verwendung der Bilder bestanden. (Nicht-öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” schädigt Ruf eines Ehemannes
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK2-67/05)

Unter der Überschrift “Hartz IV macht ihr das Leben zur Hölle” berichtet “Bild” aus der Sicht der Ehefrau darüber, wie sie aus finanziellen Gründen trotz zerrütteter Ehe weiter mit ihrem Mann unter einem Dach wohnen muss. “Bild” nennt den Wohnort und die vollen Namen aller Beteiligten, inklusive des 15-jährigen Sohnes. “Bild” zeigt auch ein Foto des Jungen und ein Hochzeitsfoto, auf dem der Ehemann klar zu erkennen ist. Der Ehemann beanstandet diese Veröffentlichungen, denen er nicht zugestimmt habe. Einige Angaben seien zudem falsch. Insgesamt sei der Artikel für ihn sehr rufschädigend.

Die Rechtsabteilung von Axel Springer erklärt, gerade die Personifizierung dieses Erfahrungsberichts mache das politische Modell von Hartz IV in seinen vielschichtigen Auswirkungen bekannt und damit auch überprüfbar. Die Pressefreiheit habe Vorrang gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Ehemannes. Die Frau habe das Recht, ihr Schicksal gerade unter Nennung ihres Namens zu schildern: Dass damit auch der Mann identifizierbar werde, habe er infolge der Güter- und Interessenabwägung hinzunehmen.

Der Presserat urteilt, dass die Berichterstattung ohne die Einwilligung des Mannes unzulässig war. Dass es der Zeitung überhaupt darum gegangen sei, das politische Modell von Hartz IV “überprüfbar” zu machen, hält die Beschwerdekammer für einen Vorwand. Darum sei es nur ganz am Rande gegangen – und eine Identifizierung der Betroffenen sei dafür nicht nötig gewesen. “Bild” habe den Grundsatz verletzt, das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen zu achten. (Nicht-öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” macht Verdächtigen zum “Kannibalen”
Verstoß gegen Ziffern 8 und 13 (BK2-124/05)

“Bild” berichtet über die Wiederaufnahme eines Mordprozesses: Der Angeklagte war seinerzeit angeklagt worden, seine Cousine getötet und teilweise aufgegessen zu haben, wurde aber nicht verurteilt. “Bild” zeigt unter der Überschrift “Kannibale grillte seine Cousine im Backofen” nun ein riesiges Foto des Verdächtigen, auf dem es scheint, als würde er sich den Mund ablecken. Der Angeklagte beschwert sich beim Presserat. Die Veröffentlichung des Fotos verletzte sein Persönlichkeitsrecht; außerdem gebe es keine Beweise, dass er der Täter sei oder Teile der Leiche verzehrt habe.

Die Springer-Rechtsabteilung beruft sich auf ein “öffentliches Interesse” an der Berichterstattung, das auch die Veröffentlichung des Fotos rechtfertige.

Der Presserat widerspricht in jeder Hinsicht: Die Abbildung des Fotos sei in dieser “besonders sensationsheischenden” Form nicht zulässig, sondern verletze dessen Persönlichkeitsrecht. Und die Überschrift erwecke den Eindruck, dass der Mann seine Cousine im Backofen gegrillt habe, was nicht der Wahrheit entspreche. “Bild” habe gegen das Verbot der Vorverurteilung verstoßen. (Öffentliche Rüge)

(Siehe BILDblog-Eintrag “Die schärfste Sanktion”.)

* * *

“Bild” verletzt die Ehre eines Unglücksfahrers
Verstoß gegen die Ziffern 8 und 9 (BK1-177/05)

Sieben junge Leute kommen ums Leben, als ihr Auto gegen eine Hauswand rast. “Bild” berichtet über den 22-jährigen Fahrer unter der Überschrift “Er raste eine ganze Clique in den Tod”, zeigt wiederholt ein Foto von ihm und veröffentlicht anonyme Behauptungen, wonach der “Totfahrer” unzuverlässig, gewalttätig und arbeitsscheu sei und sehr viel Haschisch konsumiert habe. Die Eltern des 22-Jährigen beschweren sich beim Presserat, weil das Andenken an ihren Sohn massiv verletzt werde. “Bild” habe kein Recht gehabt, das Foto ihres Sohnes zu veröffentlichen, die Polizei habe keine Beeinflussung durch Drogen festgestellt, viele Details seien falsch.

Die Rechtsabteilung der Axel Springer AG beruft sich bei der Darstellung auf Aussagen früherer Bekannter des 22-Jährigen, die anonym bleiben wollten. Auch die Tatsachen stimmten: Weil die Rücksitze des Fahrzeugs ausgebaut worden seien, sei es zum Beispiel zulässig gewesen, das Auto “alt und klapprig” zu nennen.

Nach Ansicht des Presserates hat “Bild” unbegründete Beschuldigungen ehrverleztender Natur über den Fahrer veröffentlicht. Das Persönlichkeitsbild, das “Bild” zeichne, stützte sich ausschließlich auf bloße Vermutungen von anonymen Bekannten aus einer früheren Lebensphase, überprüfbare Tatsachen fehlten. Auch hätte “Bild” den Fahrer nicht wiederholt erkennbar zeigen dürfen. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” zeigt Leiche eines Selbstmörders
Verstoß gegen Ziffern 8 und 11 (BK2-202/05)

Ein österreichischer Polizeibeamter nimmt sich in Dresden das Leben. “Bild” nennt Vornamen, Initial des Familiennamens, Alter und Tätigkeitsfeld des Mannes, zeigt ein Portraitfoto sowie ein Bild vom Ort des Geschehens, auf dem der Leichnam zu sehen ist. Unter der Überschrift “Ein letzter Schuss traf sein gebrochenes Herz” berichtet “Bild” angebliche Details aus dem Privatleben des Toten und spekuliert über die Motive für die Selbsttötung.

Die Rechtsabteilung der Axel Springer AG sagt, es handele sich bei dem Suizid um ein “zeitgeschichtliches Ereignis”, da der Betroffene Bezirks-Inspektor in Österreich gewesen sei. Mehrere Fotos von ihm seien über das Internet zu erhalten, auf der Titelseite (nicht aber im Innern) habe man das Gesicht mit einem Balken versehen. Auf dem Foto vom Tatort sei der Körper des Toten weitestgehend verdeckt.

Der Presserat rügt “Bild”, weil die Zeitung nicht die bei Selbsttötungen verlangte besondere Zurückhaltung gezeigt habe. Es handele sich nicht um ein Ereignis der Zeitgeschichte von öffentlichem Interesse. Mit ihren Spekulationen über den Freitod habe “Bild” unangemessen sensationell berichtet und keine Rücksicht das Leid der Opfer und die Gefühle der Angehörigen genommen. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” berichtet identifizierend über Todesfälle auf Friedhof
Verstoß gegen Ziffer 4 und 8 (BA2-2/05)

Eine 72-jährige Frau bricht am Grab ihres Mannes tot zusammen, ein 75-jähriger herzkranker Zeuge, der zur Hilfe eilt, erliegt kurz danach ebenfalls einem Anfall. “Bild” zeigt das Grab, auf dem der Name deutlich zu lesen ist, und ein teilweise gepixeltes Foto des toten Helfers. Der Sohn der Verstorbenen beschwert sich über “Bild”: Beide Fotos seien ohne Einwilligung der Angehörigen veröffentlicht worden. Der Fotograf habe zudem unter Vorspiegelung falscher Tatsachen versucht, von anderen Dorfbewohnern Fotos zu bekommen.

Nach Angaben der Rechtsabteilung von Axel Springer war der Name auf dem Grabstein versehentlich nicht unkenntlich gemacht worden. Der Fotograf habe aber keine falschen Angaben gemacht. Ein öffentliches Interesse an der ungewöhnlichen Tragödie bestehe fraglos.

Der Presserat rügte “Bild”: Ein Friedhof und die besonderen Umstände begründeten einen besonderen Bereich des privaten Familienlebens, der eines besonderen Schutzes bedürfe. “Bild” hätte so berichten müssen, dass die Opfer nicht zu identifizieren sind, und sich nicht über den ausdrücklichen Wunsch der Familie hinwegsetzen dürfen, keine Fotos zu zeigen. (Nicht-öffentliche Rüge)

Mord, was sonst?

Die 21. Große Strafkammer des Frankfurter Landgerichts muss derzeit klären, ob Armin Meiwes, der sogenannte “Kannibale von Rotenburg”, einen Mord beging, als er einen Menschen auf dessen Wunsch schlachtete und aß. Meiwes war in erster Instanz nur wegen Totschlages verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof ein. Der verlangte vom Gericht, drei Mordmerkmale zu prüfen: Töten zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus niedrigen Beweggründen und zur Ermöglichung weiterer Straftaten.

Das Gericht prüft also, ob Armin Meiwes juristisch gesehen einen Mord begangen hat.

Vielleicht ist das angesichts der Unfassbarkeit des Geschehens zu abwegig für Bild.de. Dort steht heute:

Im ersten Prozeß hatte ihn das Landgericht Kassel nur wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Können sie dem “Kannibalen von Rotenburg” jetzt den Mord nachweisen?

Den Mord. Als sei längst klar, dass es sich genau darum gehandelt habe. Mit einem einzigen kleinen Wort macht Bild.de aus einem Bericht eine Vorverurteilung.

Nachtrag, 21.30 Uhr. Offenbar hat Bild.de unsere Argumentation eingeleuchtet. Zumindest steht dort plötzlich nicht mehr “den Mord” sondern “einen Mord”.

Horror: schwule Pornos!

Die Nachrichtenagentur AP berichtet heute über den Prozess gegen den sogenannten “Kannibalen von Rotenburg”:

Der überwiegende Teil der 304 in seinem Haus in Rotenburg sichergestellten VHS-Kassetten und anderer Speichermedien habe mit Kannibalismus zu tun, sagte eine Beamtin (…).

Außerdem hatte der Angeklagte Armin Meiwes 35 Pornofilme mit homosexuellen Darstellungen gesammelt. Nach ihren Angaben nahm Meiwes zahlreiche sadomasochistische Rollenspiele auf Video auf — sowohl mit einem Partner oder einer Puppe als auch allein. Zusätzlich zu den selbst aufgenommenen Videos speicherte Meiwes Fernsehberichte über Leichenöffnungen, über den amerikanischen Mörder Jeffrey Dahmer, der 17 junge Männer tötete und Teile ihrer Körper im Kühlschrank aufbewahrte, oder auch über den Leichen-Plastinator Gunther von Hagens.

Bild.de nennt die Videosammlung das “Horror-Archiv” und meint damit in einer Aufzählung ausdrücklich auch die schwulen Pornos. In der Dachzeile über dem Artikel stehen “Mord” und “Homosexualität” scheinbar gleichberechtigt nebeneinander:

Jetzt kann man natürlich spekulieren, ob da nur ein blöder Fehler beim Formulieren passiert ist, ober ob für “Bild” beides gleichermaßen ins “Horror-Archiv” gehört.

Danke an Sven W. und Julian F.!

Nachtrag, 24. Februar. Bild.de hat die schwulen Pornos aus der Aufzählung des “Horror-Archivs” entfernt. Die Dachzeile hat Bild.de geändert in: “304 Filme über Mord und Sado-Maso-Sex gesammelt”. Auch diese scheinbare Gleichsetzung ist problematisch, führt aber schon eher zum Kern dessen, was bei dem Prozess gegen den “Kannibalen” verhandelt wird.

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