1. “Überwiegend Enttäuschung: Kündigungen nicht vom Tisch” (medienmoral-nrw.de)
Das “Blog zur Situation bei WAZ, NRZ, WR und WP” berichtet von einer Betriebsversammlung. Interessant dabei die Kommentare, in denen sich offenbar viele Mitarbeiter, ein Grossteil davon anonym, zur Lage äussern: “Die Betriebsversammlung war ENTTÄUSCHEND, bei jeder noch so lächerlich anberaumten Pressekonferenz sind mehr Neuigkeiten zu erfahren.” – “Nun also zeigen die Rendite-Jäger im WAZ-Konzern offen die häßliche Fratze des Kapitalismus.” – “Ich habe bislang geglaubt, als alleinerziehende Mutter mit zwei unterhaltspflichtigen Kindern und 23 Berufsjahren im WAZ-Konzern genug Sozialpunkte gesammelt zu haben, um mir keine Gedanken über einen Rauswurf machen zu müssen…”
2. “Zahlen zur geplanten WAZ-Axt” (pottblog.de, Jens Matheuszik)
Auch Jens Matheuszik berichtet über die Veranstaltung: “Dem Pottblog liegen einige Informationen vor, wie sie in der Betriebsversammlung anscheinend mitgeteilt worden sind.”
3. “SPD will Zeitungs-Abo von der Steuer absetzen” (lumma.de, Nico Lumma)
“Ah ja. Das ist ja eine sehr zukunftsweisende Sicht der Dinge. 500 Millionen Euro pro Jahr soll der Spaß kosten, damit die Verlage für ihre Versäumnisse der letzten mindestens 10 Jahre nicht zu sehr vom Markt bestraft werden? Ich glaube ja nachwievor nicht daran, dass das Trägermedium über die Qualität des Journalismus entscheidet, also sehe ich nicht, warum Tageszeitungsabos jetzt von der Steuer abgesetzt werden sollten.”
Seit einiger Zeit versteckt die “Bild”-Zeitung die Rügen, die der Presserat gegen sie ausspricht, nicht mehr möglichstunauffälligimBlatt, sondern widersprichtlieberlautstark – beweist darin aber deutlich weniger Geschick.
Aktuell sieht sich die “Bild”-Zeitung ja zu Unrecht für ihre drastische Berichterstattung über einen Flugzeugabsturz in Nepal gerügt. Deshalb gab die Axel Springer AG gestern eine Pressemitteilung heraus. “Bild”-Chef Kai Diekmann bezeichnet die Rüge darin als “rätselhaft”, berief sich auf frühere Entscheidungen des Presserats, schien aber gar nicht begriffen zu haben, warum “Bild” eigentlich genau gerügt wurde (wir berichteten).
Der Presserat sah sich daraufhin genötigt, heute seinerseits eine Pressemitteilung herauszugeben, in der er Diekmanns Kritik “entschieden zurück” weist:
Die Rüge für die Abbildung von verkohlten Leichen auf der Titelseite der Zeitung – insbesondere in Verbindung mit Porträtfotos von Absturzopfern im Innenteil – liegt auf einer Linie mit der bisherigen Spruchpraxis des Presserats. Dies zeigen die Entscheidungen des Selbstkontrollgremiums zu Beschwerden über die Veröffentlichung von Fotos vom Concorde-Absturz und der Tsunami-Katastrophe, in denen ebenfalls gerügt bzw. missbilligt wurde.
Damit geht der Presserat explizit auf eine Passage aus der gestrigen Springer-Pressemitteilung ein, in der Diekmann sich so zitieren ließ:
“Nach allen vom Presserat zu vergleichbaren Fällen kommunizierten Kriterien – siehe ‘Stern’ und ‘Spiegel’ zum Concorde-Absturz und Tsunami –, die BILD vorab sorgfältig bedacht hat, hätte diese Veröffentlichung ethisch für unbedenklich gehalten werden müssen.”
Wie sorgfältig “Bild” insbesondere die Begründung des Presserats etwa zur Rüge für die Concorde-Berichterstattung des “Stern” bedacht hat, wird deutlich, wenn man sich anschaut, welche Kriterien der Presserat im Jahr 2000 in seiner Entscheidung kommuniziert hat:
Unter der Überschrift “Die Tragödie – Das Leben geht weiter” zeigt [der “Stern”] die Stelle in Paris, an der am 25. Juli 2000 eine Concorde-Maschine der Air France abgestürzt ist. Das Farbfoto veranschaulicht das Grauen auf dem Trümmerfeld und die Bergungsarbeiten nach der Katastrophe. So sind auf dem doppelseitigen Bild verkohlte Leichen zu sehen. Am rechten Rand der Seite sind die Fotos zweier Ehepaare und eines Mannes eingeblockt, die sich an Bord der Unglücksmaschine befanden. (…)
Der Presserat (…) erteilt der Zeitschrift eine öffentliche Rüge. (…)
Die eingeblockten Fotos der Absturzopfer stellen einen optischen und assoziativen Zusammenhang zwischen den Abgelichteten und den anonymen Leichen her. Das verletzt zumindest die Würde der trauernden Angehörigen.
Zur Erinnerung hier nochmal die Begründung der aktuellen Rüge gegen die “Bild”-Zeitung:
Durch den assoziativen Zusammenhang zwischen den Abgelichteten im Innenteil und den anonymen Leichen auf der Vorderseite wurden die Gefühle der trauernden Angehörigen verletzt.
Was auch immer Kai Diekmann daran nicht verstanden hat – es scheint ein grundsätzliches Problem zu sein.
Im Frühjahr dieses Jahres wurde bekannt, dass eine Mutter in einem Zeitraum von über 20 Jahren drei Babys zur Welt gebracht, möglicherweise nach der Geburt getötet und in die Tiefkühltruhe gelegt hatte. Was danach geschah, fasst die Nachrichtenagentur AP wie folgt zusammen: “Nach dem Fund der Babys war die [Frau] mit ihrem Ehemann und ihrer [erwachsenen] Tochter auf einer Polizeiwache erschienen und hatte Selbstanzeige erstattet. Nach einem Teilgeständnis äußerte sie sich nicht weiter zu den Vorwürfen und galt während ihrer Zeit in der Untersuchungshaft als nicht vernehmungsfähig. Seit Oktober ist die Frau auf eigenen Wunsch in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.”
“Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (…) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. (…) Sensationsbedürfnisse allein können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen. (…) Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.”
Zum heutigen Prozessauftakt vorm Landgericht Siegen hatte sich die Angeklagte bis zur Unkenntlichkeit vermummt, trug einen schwarzen Schal überm Kopf und vorm Gesicht und eine Sonnenbrille mit verspiegelten Gläsern vor den Augen – und es ist nicht anzunehmen, dass das einem eigenwilligen Modebewusstsein geschuldet war. Es hatte einen guten Grund.
Denn wie groß das Medieninteresse hier auch sein mag: Das Persönlichkeitsrecht der Angeklagten ist größer. Oder um es – ohne Wenn und Aber – mit den Worten des Presserates zu sagen: Medien müssen in Fällen wie diesem “auf eine erkennbare Darstellung des Betroffenen verzichten”(siehe auch Kasten).
Fast überall, wo heute über den Prozess berichtet wird, finden sich Fotos der vermummten Frau – auch in einem großen Teaser auf der Bild.de-Startseite. Bild.de hat es allerdings nicht dabei belassen, sondern den Teaser und den dazugehörigen Artikel um ein weiteres Foto ergänzt:
Das zweite Foto veröffentlicht Bild.de nicht zum ersten Mal. Schon im Frühjahr, als der Fall bekannt wurde, war es – exklusiv – auf Bild.de und andertags auch auf der Titelseite der “Bild”-Zeitung zu sehen (wir berichteten). Es zeigt die Frau ohne Unkenntlichmachung.
Ob es sich bei dem Foto auf Bild.de jedoch nur um ein (unentschuldbares) Versehen handelt, wird sich spätestens morgen zeigen, wenn die gedruckte “Bild” ihre elfeinhalb Millionen Leser über den heutigen Prozessauftakt unterrichtet.
Nachtrag, 12.11.2008: Nun… Während das unverpixelte Foto der “Todes-Mutter” auf Bild.de nach wie vor online ist, hat die “Bild”-Zeitung (“Hier versteckt sich die Horrormutter”) heute offenbar auf dessen Abdruck verzichtet.
1. Oscar Bronner im Interview (falter.at, Armin Thurnher)
“Er hat Österreich mit den Magazinen ‘trend’ und ‘profil’ verändert. Jetzt wird sein ‘Standard’ zwanzig. Der Journalist, Maler und Zeitungsgründer Oscar Bronner über sein Wirken und Schaffen in Wien und New York.”
2. “Die Gefährdung der Öffentlichkeit durch entbettete Medien” (nzz.ch, Kurt Imhof)
“Erst im neoliberalen Gesellschaftsmodell erfolgte im Rahmen der Globalisierung der Wirtschaft und des Zerfalls der Parteimilieus die Entbettung der Medien von ihren sozialen Bindungen. Diese Entwicklung wird zum entscheidenden Faktor der Zerstörung der Balance zwischen Öffentlichkeit und Privatheit. Die Entbettung der Medien machte sie zu reinen Renditeunternehmen.”
3. “Der Fall Jürgen Emig” (faz.net, Michael Hanfeld)
Grosses Dossier von faz.net zum Bestechungsskandal um den ehemaligen Sportchef des Hessischen Rundfunks: “Emig muss wegen Untreue und Bestechlichkeit für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Über einen Zeitraum von fünf Jahren hinweg hatte er, wie das Gericht festhält, 440.000 Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet, dabei sei ein Schaden von mindestens 285.000 Euro für den HR entstanden.”
4. “Ausreden fürs Ausziehen” (einestages.spiegel.de, Benjamin Maack)
“Einfach blank ziehen ging gar nicht: Weil sexuelle Stimulation lange Zeit als Vorstufe zur Geisteskrankheit galt, mussten die Männermagazin-Pioniere erfinderisch sein. Als Kunstmagazin oder FKK-Postille getarnt, brachten sie ihre Hefte an den Mann – dabei ging es auch vor über hundert Jahren nur um eines.”
5. “Artisten im Wirklichkeitszirkus” (freitag.de, Katrin Schuster)
“Sarah Kuttner, Charlotte Roche und Stefan Raab heißen drei von denen, die keine Journalisten sind, aber oftmals die interessanteren Fragen stellen; die auch keine Schauspieler sind, obwohl der Umgang mit der Kamera ein durchweg lockerer, gleichsam unbewusster ist.”
6. “Warum ich nicht mehr Lehrer bin” (dasmagazin.ch, Martin Beglinger)
“An dieser Stelle soll nur ein einziger Lehrer zu Wort kommen: ein 35-jähriger Sekundarlehrer, den wir hier Bernhard Lorenz nennen. Der Mann will anonym bleiben. Aber umso offener redet er darüber, warum er seinen Beruf, den er im Grunde so liebt, nach sechs Jahren aufgegeben hat. Und warum so viele seiner Kolleginnen und Kollegen frustriert in der Schule zurückbleiben.”
Ein BILDblog-Leser schilderte uns vorgestern folgendes Erlebnis:
Am heutigen Montag, dem 4. August, hatte ich einen handgeschriebenen Zettel im Briefkasten auf dem stand “Lieber , bitte ruf mich an Jörg Bergmann” und eine Handynummer (siehe Ausriss). Mein Vater hatte den Zettel gefunden, und weil ich keinen Jörg Bergmann kenne, rief mein Vater die Handy-Nummer an. Er gab sich zunächst als ich aus, reichte das Telefon aber kurz darauf an mich weiter. Der Mann am anderen Ende erklärte kurz, er sei Journalist, und sagte, es ginge um einen gewissen Stefan B. und ob ich mit ihm befreundet sei. Auf meine Frage, für welche Zeitung er denn arbeitet, antwortete der Mann zunächst nur, er sei freier Journalist. Aber ich wollte es genauer wissen und bekam etwas zögerlich zur Antwort: “Konkret für die ‘B.Z.’ und ‘Bild’.”
Ich gab dem Mann deutlich zu verstehen, dass er nichts von mir erfahren wird, und dass er keine Zitate von mir veröffentlichen darf. Daraufhin sagte der Mann, dass das dann so am nächsten Tag in der Zeitung stehen würde. Mir kam das ein wenig wie eine Drohung vor. Ich sagte dem Mann, dass ich auf keinen Fall Bestandteil der Berichterstattung werden möchte und dass er nicht mehr anrufen soll. Damit war das Gespräch beendet und ich kontaktierte noch einige Leute, die Stefan B. auch kannten, und riet ihnen, nicht mit Journalisten über Stefan B. zu reden. Zum Wohle Stefans, seiner Eltern und ihrem eigenen.
Soweit die Schilderung unseres Lesers.
Gestern fand sich dann folgende Meldung in der “Bild”-Zeitung:
Abiturient Stefan B. (20) ist im grünen Skoda seiner Eltern unterwegs. Er ist mit der Schule fertig, wartet auf einen Studienplatz. Medizin oder Psychologie will der Musterschüler (Abischnitt 1,6) vom -Gymnasium in studieren. Doch dann rast der junge Mann gegen einen Straßenbaum. (…)
Bergmann in “Bild”:
“Sex-Unfall: Foto-Model (20) tot nach Fessel-Spielen” (31.7.2008)
“Anna (11) in diesem Keller vergewaltigt – Straßenmusiker festgenommen” (23.7.2008)
“Ihr Herz schlägt jetzt in der Brust eines 7-Jährigen: Michelle (15) totgerast” (16.2.2008)
“Mädchen (6) auf Schulweg vergewaltigt – Polizei jagt Mann mit weißen Schuhen” (31.1.2008)
“Liebes-Terror! Anna (13) schickte Prügel-Bande zu ihrem Ex” (29.1.2008)
Es ist keine besonders große Geschichte. Vielleicht gab es nichts übermäßig Aufregendes oder gar Skandalöses über Stefan B. zu berichten. Vielleicht hatte Bergmann bei anderen Mitschülern von Stefan B. genauso wenig Glück wie bei unserem Leser. Vielleicht gab es aber auch Wichtigeres.
Anscheinend hat Bergmann aber immerhin ein Foto des tödlich Verunglückten auftreiben können, wie sich aus einem Foto-Nachweis ergibt. Es ist ein wenig unscharf, und Bergmann könnte es aus einem Internet-Angebot wie StudiVZ oder SchülerVZ haben. Das sind bekanntlichbeliebte und ergiebige Quellen für “Bild”-Mitarbeiter auf der Suche nach privaten Fotos von Unfall-Opfern. Und bei StudiVZ beispielsweise gibt es tatsächlich diverse Abi-Fotos des Abschlussjahrgangs von Stefan B.
Allerdings ist der junge Mann auf dem “Bild”-Foto, das einen kleinen Ausschnitt eines Gruppenfotos vom Abi-Ball zeigt, nicht der tödlich verunglückte Abiturient Stefan B. Es ist nur ein junger Mann aus demselben Jahrgang. Stefan B. war nach unseren Informationen überhaupt nicht anwesend, als das Foto entstand.
P.S.: Interessanterweise steht nirgends in der “Bild”-Meldung explizit, dass das Foto Stefan B. zeigt. Wir hoffen, das liegt nicht daran, dass man bei der “Bild”-Zeitung wusste, dass das Foto nicht Stefan B. zeigt.
Nachtrag, 18.44 Uhr: Jörg Bergmann teilt uns auf Anfrage mit, er habe das Foto nicht aus dem Internet, sondern aus dem Umfeld von Stefan B. bekommen. Den Umständen nach habe er keine Zweifel gehabt, dass Stefan B. darauf zu sehen sei. Sonst fände er das sehr schlimm.
Nachtrag, 7.8.2008: “Bild” veröffentlicht heute diese Gegendarstellung:
Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (…) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. (…) Immer ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen. Sensationsbedürfnisse allein können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen. (Richtlinie 8.1 des Pressekodex)
Zwar könnte man sich bei “Bild” fragen, ob beispielsweise in Fällen, wo eine Mutter ihr Neugeborenes tötet, eine Ausnahme von dieser “Regel” greife (obgleich das Verhältnis von Ausnahme zu Regel bei “Bild” ohnehin eigentümlich ist). Aber der Presserat hat “Bild” die Antwort bereits gegeben: Nein und nochmals nein. Trotzdem zeigt “Bild” regelmäßig Fotos von Frauen, die ihre Kinder getötet haben oder dessen verdächtigt werden (wir berichteten hier und hier).
Auch heute wieder.
Eine 23-Jährige hat offenbar ihr Neugeborenes in der Badewanne ertränkt und versuchte später sich das Leben zu nehmen. Jetzt steht sie vor Gericht. Der “Tagesspiegel” schreibt:
Die junge Frau (…) will von den Fotografen nicht abgelichtet werden. (…) Kopf und Oberkörper versteckt sie unter einer Kapuzenjacke, die sie erst ablegt, als die Fotografen den Saal verlassen.
“Bild” zeigt ein Foto von ihr, auf dem sie gerade besagte Kapuzenjacke anhebt (siehe Ausriss). Nicht einmal einer der bei “Bild” so beliebten kleinen schwarzen Alibi-Balken verdeckt die Augen der jungen Frau.
Bild.de indes zeigte dasselbe Foto verpixelt – allerdings nur im Text. Auf der Bild.de-Startseite war das unverfremdete Foto der Frau geraume Zeit in einem großen Teaser zu sehen.
Ein Versehen? Offenbar schon.
Inzwischen nämlich ist das Foto der 23-Jährigen auch im Text bei Bild.de nicht mehr verpixelt. Und den Teaser von der Startseite können Bild.de-Leser in einer etwas kleineren Version auf der “News”-Seite begaffen:
Das ist immerhin genau so konsequent wie rücksichtslos.
Der Presserat hat “Bild” für dergleichen schon gerügt und Vergleichbares missbilligt. “Bild” ist das offenbar schnurz. Und so steht auch heute eigentlich außer Frage, dass die Art und Weise, wie “Bild” über “die Baby-Werferin” berichtet (siehe Ausriss), der journalistischen Berufsethik widerspricht und die Persönlichkeitsrechte der Frau verletzt* – um so mehr, als “Bild” selbst berichtet, dass die Frau, die “Bild” beim Vornamen nennt und abbildet, psychisch krank und “nicht in U-Haft, sondern in eine psychiatrische Klinik” gebracht worden sei (siehe Kasten).
Aus dem Pressekodex
“Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.” (Ziffer 13, Richtlinie 13.1)
Und es ist mehr als fraglich, ob es die Sache irgendwie besser macht, wenn “Bild” über die großen Lettern “Das ist die Baby-Werferin” deutlich kleiner schreibt: “Junge Mutter aus Schöneberg auf dem Weg zum Haftrichter. Er glaubt:”
*) Was den kleinen schwarzen Balken über der Augenpartie der Frau anbelangt, hatte der Presserat die “Bild”-Redaktion bereits 2004 ausdrücklich daran erinnert, “dass Maßnahmen zur Anonymisierung einer Person auch wirksam sein müssen. So müssen Augenbalken soviel verdecken, dass eine Identifizierung über die nicht verdeckten Teile eines Gesichtes nicht möglich ist”.
“Mit dickem BMW: Sozialhilfe-Empfänger raste Biker tot” (Überschrift vom 21.4.2008)
“Kein Asyl, kein Führerschein: fährt Motorrad-Fahrer tot! …und marschiert wieder in die Freiheit” (Überschrift vom 22.4.2008)
Zuallererst aber nennt “Bild” seinen Vornamen, seine Nationalität (“Bild” gestern: “* ist Iraker.” – “Bild” heute: “Er ist Iraker”), den Autotyp (“ein dicker 5er BMW”). “Bild” hat sein Gesicht weniger als halbherzig anonymisiert und schreibt zudem, er sei in Deutschland “nur ‘geduldet'”, bekomme “60 Euro Sozialhilfe monatlich” und sei “bereits dreimal wegen Verkehrsdelikten erwischt” worden, u.a. offenbar “wegen Fahrens ohne Führerschein”. Letzteres spricht – anders als seine Nationaliät und sein sozialer Status – fraglos gegen den Unfallverursacher mit dem “Luxusschlitten (zugelassen auf die Freundin)”. Und trotzdem nur “9 MONATE AUF BEWÄHRUNG” für den “Todesfahrer”?
Vielleicht aber liegt das Unverständnis über das Urteil, das sich beim Lesen des “Bild”-Artikels fast unwillkürlich einstellen will, nicht nur am Urteil selbst. Dort, wo “Bild” sich mit irrelevanten und ausländerfeindlich anmutenden Details aufhält, wäre hinreichend Platz gewesen für das, was uns auf Anfrage ein Gerichtssprecher sagt:
Der Motorradfahrer ist zu schnell gefahren. Hätte er die zulässige Geschwindigkeit nicht überschritten, wäre es nach der Vermeidbarkeitsberechnung eines Gutachters nicht zum Zusammenstoß gekommen.
Offenbar wollte “Bild” die Meinungsbildung ihrer Leser nicht mit dieser Information verkomplizieren.
Am Samstag berichtete “Bild” auf der Titelseite exklusiv, aber ohne Anlass, dass ein Kandidat der RTL-Show “Deutschland sucht den Superstar” (DSDS) schwul und “mit einem Mann verheiratet” sei.
Am Sonntag berichtete “Bild am Sonntag”, dass der Sänger aufgrund des “Bild”-Outings “um sein Leben bangen” müsse und Angst vor schwulenfeindlichen Übergriffen habe.
Und das muss man sich vorstellen: An demselben Sonntag, an dem die “BamS”-Kollegen ausführlich über die (durch das “Bild”-Outing verursachte) potentielle Lebensgefahr für den Sänger berichten, wird die “Bild”-Zeitung vom Montag gemacht. In der Redaktion sitzen Menschen und entscheiden, was wo und wie in der heutigen “Bild”-Ausgabe Millionen lesen werden. Und wofür entscheiden sie sich? Na, sehen Sie selbst:
“Gespräch mit BILD”?
“In einem Gespräch mit BILD schwärmte der Ehemann des ‘Superstar’-Sängers: ‘F.* ist der liebenswerteste Mensch der Welt. Unsere Wohnung trägt fast nur seine Handschrift. F. ist Künstler, möchte sich immer nützlich machen, gestaltet deshalb unsere Einrichtung.'” (Quelle: “Bild” vom 14.4.2008)
*) Anonymisierung von uns
Ohne irgendeinen Hinweis auf die Sorgen des DSDS-Kandidaten und/oder die möglicherweise bedrohliche Situation, in die “Bild” ihn gebracht hat, zugleich aber auch ohne irgendeinen erkennbaren Erkenntnisgewinn veröffentlicht die “Bild”-Zeitung “die Heiratsurkunde, die das Glück besiegelte” – mit weiteren identifizierbaren Details aus dem Privatleben des Sängers und seines mutmaßlichen Ehepartners, der in der heutigen “Bild” auch wörtlich zitiert wird (siehe Kasten). Nach unseren Informationen fand das “Gespräch mit BILD” jedoch schon vor längerer Zeit statt, und der Befragte hatte damals nicht als “Ehemann des ‘Superstar’-Sängers” geantwortet. Und wie uns eine RTL-Sprecherin auf Anfrage mitteilt, haben sich “weder der betroffene Kandidat noch RTL jemals öffentlich dazu geäußert”.
Aber es muss ja einen Grund dafür geben, dass “Bild” auch heute wieder das Privatleben des DSDS-Kandidaten gegen seinen Willen in die Öffentlichkeit zerrt. Und der naheliegende wäre, dass Daniel Cremer, Sven Kuschel und Uli Schüler, die als Autoren über dem “Bild”-Artikel stehen, sowie Florian von Heintze, der als Verantwortlicher der heutigen Ausgabe im “Bild”-Impressum steht, ganz besonders selbstgefällige und skrupellose… Menschen sind.
Bild.de verbreitet heute über Lindsay Lohan und einen “Privat-Porno” weiter, was eigentlich die britische “Sun” über Lindsay Lohan und den “Privat-Porno” verbreitet. Auf der Start-Seite. Und groß.
Das Dumme daran: Was die “Sun” heute unter Berufung auf eine anonyme Quelle über Lindsay Lohan und den “Privat-Porno” verbreitet, kann so nicht stimmen. Schließlich hatte das berüchtigte AOL-Paparazziblog TMZ.com bereits am vergangenen Freitag enthüllt, dass die Frau auf dem “Privat-Porno” gar nicht Lindsay Lohan ist.
Aber wen kümmern schon solche Details, solange Bild.de doch über Lindsay Lohan und den “Privat-Porno” einfach nur weiterverbreitet, was die “Sun” über Lindsay Lohan und den “Privat-Porno” verbreitet.
Mit Dank an Rene R. und Daniel N. für den sachdienlichen Hinweis zu Lindsay Lohan und dem “Privat-Porno”.
Nachtrag, 26.3.2008: Auch der gedruckten “Bild” ist die “Sun”-Behauptungen über Lindsay Lohan und den “Privat-Porno” heute eine Meldung wert. Ganze drei (!) Mal taucht darin das für “Bild” sonst eher unbekannte Wort “angeblich” auf. Die Info, dass der “Privat-Porno” bekanntermaßen gar nicht Lindsay Lohan zeigt, sucht man hingegen auch in der gedruckten “Bild” vergebens.