“Bild” enthüllt nichts Ungewöhnliches

Auch wenn beispielsweise Focus Online es mal wieder ungeprüft abgeschrieben hat, ist das, was “Bild” auf Seite 2 ihrer Donnerstagsausgabe “enthüllt” zu haben behauptete, falsch. Unter Berufung auf einen “streng geheimen Bericht” hieß es in “Bild” unter der Überschrift “Bundesbank verschwendet Millionen”:

2003 wurden 642 Mitarbeiter bei vollem Gehalt in den Vorruhestand geschickt, 72 erhielten Abfindungen. Kosten: 214 Millionen Euro!

Tatsächlich betrugen die Kosten aber offenbar nur 21,4 Millionen Euro, wie heute “Berliner Zeitung” u.v.a.m. berichten. In der “Berliner Zeitung” heißt es außerdem, solche Summen seien “in der Branche nicht ungewöhnlich“, und auch eine weitere in der”Bild”-Meldung “enthüllte” Zahl sei “genau genommen, wenig spektakulär“.

Mit Dank an David B. und Michael S. für die Hinweise.

neu  

Sterben in “Bild”

Am gestrigen Mittwoch ist ein Serienkiller im Iran öffentlich ausgepeitscht und dann aufgehängt worden. Es war ein grausames Ritual; die Behörden hatten eigens mit Lautsprecherdurchsagen dafür gesorgt, dass sich viele Schaulustige am Platz der Hinrichtung versammeln.

Die “Bild”-Zeitung illustriert heute mit mehreren großen Fotos den Tod des Mörders. (Bei Bild.de sind teils andere Bilder und Bildtexte.) Ihr Artikel beginnt mit dem Autorennamen und der Ortsmarke “Teheran”, doch der Autor des Textes war vermutlich nicht in Teheran und ganz sicher nicht Augenzeuge der Hinrichtung. Denn seine Beschreibung ist in einigen wesentlichen Punkten falsch.

“Bild” zeigt ein Foto, auf dem der an einen Pranger gefesselte Mörder zu sehen ist. Hinter ihm steht ein Mann im weißen Hemd und schwarzen Jackett. Laut “Bild” zeigt das Foto folgendes:

…dann rammt ihm der Bruder eines Mordopfers ein Messer in den Rücken…

Dies gehöre zu einer “Hinrichtung nach iranischer Tradition”, behauptet “Bild”. Tatsächlich handelt es sich, wie FAZ.net erklärt, bei dem Mann im weißen Hemd nicht um den Bruder eines Mordopfers, sondern allem Anschein nach um einen Beamten. Er rammt ihm auch kein Messer in den Rücken, sondern beaufsichtigt die Schaulustigen. Zwar hat wirklich ein Mann den Mörder am Pranger mit einem Messer angegriffen. Aber es war weder der Mann, den “Bild” zeigt, noch gehörte die Attacke zur rituellen Handlung, wie “Bild” behauptet: Laut Nachrichtenagentur AP und BBC News hat ein Angreifer die Sicherheitsabsperrung durchbrochen und wurde schnell weggeführt.

Auch der von “Bild” erweckte Eindruck, solche grausamen öffentlichen Hinrichtungen seien Alltag im Iran, ist falsch. Der Korrespondent der australischen Zeitung “The Age” schreibt, öffentliche Hinrichtungen seien “relativ selten” im Iran; AP berichtet, solche Hinrichtungen seien auch im Iran umstritten, weil sie dem Bild des Landes im Ausland schadeten.

Anscheinend reichte es der “Bild”-Zeitung nicht, die entsetzlichen Bilder zu drucken, die die grausamen letzten Minuten im Leben eines Menschen zeigen. Sie wollte auch noch ein Foto zeigen vom Gesicht des Mannes in dem Augenblick, in dem ihm jemand ein Messer in den Rücken stößt. Dass es dieses Foto nicht gibt, ist für “Bild” — wie man sieht — kein Hindernis.

(“Focus Online”, das häufig Artikel aus “Bild” und Bild.de ungeprüft abschreibt, hat übrigens auch in diesem Fall den Fehler von “Bild” übernommen und das Foto vom angeblichen Angreifer falsch beschriftet.)

Nachtrag, 21.03.: “Focus Online” hat den Beitrag inzwischen aus seinem Angebot entfernt.

Frannie Avery beim Sex – jetzt auf DVD!

Die härtesten Sex-Szenen der schönen Meg Ryan

Heißer Sex in den wildesten Stellungen – so sexy und nackig haben wir Meg Ryan bislang nur im Kino sehen können! Doch ab heute gibt es den Film “In the Cut” mit Hollywood-Schauspielerin (“Harry & Sally”) auf DVD. Und nicht nur das: BILD zeigt Bilder der schärfsten F***-Szenen und verrät, wie Sie sich den Weg in die Videothek sparen und den Sex-Thriller sogar online ausleihen und ungestört auf dem Computer ansehen können. (…)

Schon möglich, dass die hier vorangestellten Sätze den Eindruck erwecken, “Bild” mache darin Werbung für eine DVD und eine Online-Videothek. Doch der Eindruck trügt. Die vorangestellten Sätze stammen nämlich gar nicht aus der “Bild”-Zeitung. Stattdessen sind sie frei erfunden, um zu demonstrieren, wie es hätte aussehen können, wenn eine Boulevardzeitung wie “Bild” Ihren Lesern mitteilen möchte, dass Kopien des Kinofilms “In the Cut” aus dem Jahr 2003 ab heute käuflich zu erwerben und (bereits seit dem 10. Februar) auszuleihen oder online herunterzuladen sind. Das hätte dann zwar immer noch verdammt nach einem unlauteren Deal mit dem DVD-Vetrieb EuroVideo und dem Internet-Videoverleih Amango.de ausgesehen, widerspräche womöglich dem Pressekodex Ziffer 7, dem Mediendienstestaatsvertrag § 13 und/oder den im Abschnitt “Werbung” formulierten journalistischen Leitlinien des Axel Springer Verlags, wäre aber zumindest sachlich richtig.

In Wirklichkeit hat sich “Bild” jedoch für die mutmaßlich irreführende Überschrift “So hart liebt’s die schöne Meg Ryan” entschieden und die Werbung Berichterstattung online mit einer, ähm, vielversprechenden Bilderschau (ähm, siehe Ausriss) angereichert, die ebenfalls den sinnfälligen Unterschied zwischen Schauspielerin (Meg Ryan) und Rolle (Frannie Avery) ignoriert und sich “So liebt die schöne Meg Ryan” nennt, obwohl das natürlich völliger Quatsch ist.

Kindergarten-Niveau

Mit dieser Fotomontage und der Schlagzeile “Super-Horst soll Deutschland retten” bereichert “Bild” heute die Diskussion um den sogenannten “Job-Gipfel” am Donnerstag, denn:

Immer mehr Politiker fordern, daß der Bundespräsident in die Jobkrise eingreifen soll.

Immer mehr Politiker? “Spiegel Online” schreibt:

Vor dem Krisengipfel im Kanzleramt erreichen die Schlagzeilen allmählich Kindergarten-Niveau (…).

Wie immer, wenn “Bild” bei irgendjemanden anruft, um eine Clownerie zu veranstalten, finden sich auch welche, die mitmischen. Es sind meist solche, die bei Straßenumfragen unter der Rubrik “Unbekannt” einhundert Prozent erreichen.

Entsprechend ist der Einfluss der von “Bild” Befragten. Das Fazit von “Spiegel Online”:

“Superhorst” muss draussen bleiben.

Nachtrag, 16.3.2005:
Andererseits: Wenn “Bild” mal so eine tolle Idee wie die mit dem “Super-Horst” hat, lässt sie davon so schnell nicht ab (selbst wenn die Idee gar nicht von “Bild” ist, sondern der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung” nachgemacht entlehnt).

Gewinner des Jahres

Lange nichts von Helmut Kohl gehört. Im vergangenen Jahr war noch mächtig was los: Er gewann einen Prozess (und wurde dafür bei “Bild” Gewinner des Tages), er bekam einen Preis in Polen (und wurde dafür bei “Bild” Gewinner des Tages), er schrieb einen Bestseller (und wurde dafür bei “Bild” Gewinner des Tages), er schrieb wirklich einen Bestseller (und wurde dafür bei “Bild” Gewinner des Tages), er bekam einen Preis in Bayern (und wurde dafür bei “Bild” Gewinner des Tages), er gewann noch einen Prozess (und wurde dafür bei “Bild” Gewinner des Tages), er wurde Ehrenbürger seiner Heimatstadt (und wurde dafür bei “Bild” Gewinner des Tages), und er bekam einen Preis in Italien (und wurde dafür bei “Bild” Gewinner des Tages).

In diesen Minuten zeichnet “Bild” Helmut Kohl mit dem “Bild”-Medienpreis “Osgar 2005” dafür aus, dass er im vergangenen Jahr am häufigsten Gewinner des Tages in “Bild” war dass er sich für die deutsche Einheit, eine starke EU und ein freiheitliches Osteuropa eingesetzt hat.

Und wenn er dafür morgen nicht Gewinner des Tages in “Bild” ist, werden wir nachfragen, was da schiefgelaufen ist. Versprochen!

Nachtrag, 16.03.2005:
Also schiefgelaufen ist da natürlich nix. Im Gegenteil: “Helmut Kohl ist ja quasi ‘Gewinner’ des Tages,” so ein “Bild”-Sprecher unter Verweis auf die begleitende Berichterstattung, “weil er zusammen mit sieben weiteren wichtigen Persönlichkeiten den Osgar gewonnen hat.” Das leuchtet ein – zumal die Springer-Zeitung “Bild” den “Gewinner”-Platz so mal wieder anderweitig zu nutzen verstand und ihn kurzerhand dem Geschäftsführenden Redakteur der Springer-Zeitungen “Welt” und “Welt am Sonntag” zueignete.

“Bild” weiß, was Frauen denken

So ganz kann sich die “Bild”-Zeitung immer noch nicht damit abfinden, dass drei Parteien in Schleswig-Holstein einfach über Politik und Ministerpräsidenten entscheiden, nur weil sie bei einer Wahl die Mehrheit der Sitze im Landtag errungen haben. Und dass es sich bei den entscheidenden Personen nicht um richtige Politiker, sondern nur um Frauen handelt, scheint die Sache für “Bild” nur noch beunruhigender zu machen:

Meine Damen, wie lange geht das gut?

fragte “Bild” gestern groß auf Seite 2 und stellte fest:

“Deutschlands Norden ist seit gestern in Frauenhand!”

Zum Glück weiß “Bild”, was Frauen denken. Ministerpräsidentin Heide Simonis denkt: “Klasse! Jetzt kriegt mich hier keiner mehr weg!”, Anne Lütkes von den Grünen denkt: “Prima! Jetzt können wir die Küste mit noch mehr Windrädern zupflastern!” und Anke Spoorendonk vom SSW denkt: “Super! Ich krieg’ sogar Oppositionszulage!”

Das ist, nun ja, mutig von “Bild”. Denn es ist noch kein Jahr her, dass die Zeitung wegen solcher Denkblasen mit von “Bild” ausgedachten Gedanken von Sibel Kekilli verklagt wurde. Der “Bild”-Anwalt hatte argumentiert, dass eine Denkblase im Gegensatz zu einer Sprechblase offensichtlich karikierend und daher kein falsches Zitat sei. Das Berliner Landgericht sah das anders.

Anscheinend kann sich “Bild” aber eine Berichterstattung ohne Denkblasen nicht vorstellen. Immerhin steht neben dem Foto der Satz:

BILD hat darüber nachgedacht, was die drei mächtigen Frauen jetzt wohl so denken

Eigentlich ist also das, was aussieht wie Berichterstattung, nichts weiter als eine Denkblase von “Bild”.

Der Crohnzeuge

Alarm! Neue Rinderseuche bedroht die Deutschen

Diese Meldung aus der “Bild am Sonntag” vom 6.3.2005 über die Gefahr einer Infizierung mit der Darmkrankheit Morbus-Crohn sei “unverantwortliche Panikmache” und “fasse seit Jahren bekannte Außenseitermeinungen zusammen”, heißt es dazu unter Berufung auf die Morbus-Crohn-Vereinigung DCCV in der “Zeit”, die außerdem auf eine Pressemitteilung von Wolfgang Priesmeier verweist, der als “Veterinärexperte der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag” (“BamS”) und “einer der Kronzeugen” (“Zeit”) ausführlich in der “BamS” zitiert wurde.

In Priesmeiers Pressemitteilung (veröffentlicht am Erscheinungstag der “BamS”) steht ungefähr das Gegenteil dessen, was die “BamS” unter Berufung auf Priesmeier berichtete. Und fragt man Priesmeier selbst, wie es zu diesem Widerspruch kommt, sagt er, seine O-Töne in der “BamS” seien “sinnentstellend” aus dem Zusammenhang gerissen worden. Eine weitere Textpassage, von der “BamS” eingeleitet mit den Worten “Priesmeier geht davon aus, daß…”, sei darüber hinaus “falsch” und “vollkommen unsinnig” wiedergegeben.

Tatsächlich habe Priesmeier bereits 14 Tage vor Erscheinen des “BamS”-Artikels ein längeres, fachlich und sachlich differenziertes Gespräch mit dem “BamS”-Autor geführt und ihm im Anschluss eine 300-seitige Materialsammlung zum Thema zukommen lassen. Dass die “BamS” daraus eine “Alarm!”-Meldung macht und den SPD-Politiker mit Aussagen zitiert, die seine Position derart “verkürzen und verfälschen”, hält er für eine “Missachtung jounalistischer Grundsätze”, die ihn dazu veranlasst habe, “Bild” und “Bild am Sonntag” künftig mündliche Statements zu verweigern. In seiner Pressemitteilung heißt es zudem, “Horrorszenarien” wie in der “BamS” erzeugten “auf unverantwortliche Weise Ängste, die jeglicher Realität entbehren”.

Journalistische Dysfunktion

In Deutschland leiden laut Weltgesundheitsorganisation WHO rund vier bis sechs Millionen Männer unter einer “erektilen Dysfunktion” (kurz ED), umgangssprachlich “Impotenz” genannt. Außerdem gibt es hierzulande 1,8 Millionen Beamte. Und dass sich unter den Männern mit Erektionsstörung auch Beamte finden, ist vorstellbar und wahrscheinlich. Ach ja, und während seit dem 1.1.2004 gesetzlich Krankenversicherte keinen Anspruch auf Kostenübernahme für solche Arzneimittel haben, die überwiegend zur Behandlung einer erektilen Dysfunktion dienen (siehe SGB V, § 34), sieht die Sache für Beamte anders aus: Unter Umständen, so entschieden seit 2002 bereits verschiedene Gerichte, hat sich der Staat im Rahmen der Beihilfe an den Behandlungkosten zu beteiligen. Interessant, nicht wahr?

Und jetzt zu “Bild” – genauer gesagt, zu einer kurzen “Bild”-Meldung heute auf Seite 1, überschrieben wie folgt:

Und mal abgesehen davon, dass der in der Überschrift referierte Sachverhalt nicht neu ist (s.o.) und der daran anschließende Einleitungssatz (“Beamter müsste man sein…”) mehr als zynisch, hat die Überschrift mit dem Rest des Artikels gar nichts zu tun. Darin nämlich geht es um einen aktuellen Fall, in dem ein unter ED leidender Beamter vorm Verwaltungsgericht Koblenz erfolgreich die Bezuschussung seiner Behandlung mit einem Medikament namens “Viridal” eingeklagt hat.

Anders gesagt: Von “Viagra” ist nirgends die Rede!

(Und wer jetzt glaubt, dieses “Viridal” sei nur irgend so ein anderer Name für die bekannten, oral verabreichten blauen Pillen aus der “Bild”-Überschrift, deren Wirkstoff Sildenafil nach etwa einer Stunde bei sexuellem Reiz eine Erektion verstärken und verlängern soll, kann ja gerne hier oder hier oder gar hier klicken und sich vom Gegenteil überzeugen…)

Schock-Urteil

Das Landgericht Landau hat am Montag die Eltern eines verhungerten Säuglings zu Bewährungsstrafen verurteilt. Es befand sie, wie die Nachrichtenagentur AP berichtet, der Körperverletzung mit Todesfolge und der Verletzung der Fürsorgepflicht schuldig.

Für “Bild” ist das ein “Schock-Urteil”:

Die Rabeneltern kamen mit Bewährung davon!

Nicht nur “Bild” ist schockiert, auch die “Bild”-Leser werden es sein. Nach dem Lesen des Artikels muss man einfach schockiert sein über das Urteil. Das liegt allerdings nicht nur am Urteil, sondern auch am Artikel.

“Bild” stellt den Landauer Fall in den Zusammenhang mit dem der vor wenigen Tagen in Hamburg verhungerten Jessica. Dabei haben beide Fälle wenig gemein. Der Mutter in Landau wurde nicht vorgeworfen, ihren Sohn nicht ernährt zu haben. Sie hat das Kind gestillt — warum es trotzdem so extrem unterernährt war, blieb ungeklärt. Die Eltern hätten trotz der offensichtlichen Todesgefahr für das Kind viel zu lange keinen Arzt aufgesucht, urteilte der Richter. Der Tod sei von den Eltern nicht beabsichtigt gewesen, aber “billigend in Kauf genommen” worden. Die Vorwürfe im Fall der Hamburger Eltern sind ungleich schwerwiegender.

Um den Eindruck von einem “Schock-Urteil” zu erreichen, lässt “Bild” wichtige Informationen weg. “Bild” verschweigt, dass auch der Staatsanwalt nur Bewährungsstrafen für die Eltern beantragt hatte — für die am Verfahren Beteiligten war das Urteil also keineswegs schockierend. “Bild” verschweigt, dass sich der Fall vor fast vier Jahren ereignet hat und der Vorsitzende Richter die lange Dauer des Verfahrens strafmildernd wertete. “Bild” verschweigt auch, dass die beiden verurteilten Eltern als Bewährungsauflage 1500 bzw. 1300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten müssen.

Wenn man all das weiß, kann man das Urteil natürlich immer noch für falsch halten.

Mit “Bild” im Kopierraum

Interessante Frage, die Bild.de heute aufwirft:

Sex am Arbeitsplatz:
Wie weit darf ich gehen?

Unser Antwortvorschlag lautet: “17,5 Kilometer”, was natürlich ziemlich albern ist, aber nicht halb so albern wie das, was Bild.de antwortet. Dort hat man die Überschriftenfrage noch ergänzt um die Zusatzfragen: “Wohin, wenn das Verlangen zu groß wird?” und: “Wann kostet’s mich den Job?” — “Klicken Sie sich durch!”.

Das “Wohin” beantwortet Bild.de recht detailliert mit folgenden Vorschlägen: gleich im Büro (“verlockend” — wenn man die Gefahr liebt); auf die Toilette (“doppelt prickend” — wenn man die Gefahr liebt); auf den Balkon (aber nur zum Knutschen); ins Parkhaus (gut auf Auto-Rücksitz und hinter “dicker Säule”); in den Kopierraum (geil — wenn man die Gefahr liebt); in den Park (rundum empfehlenswert).

Die Frage “Wann kostet’s mich den Job” beantwortet Bild.de nicht, bzw. implizit mit: “Wenn ich erwischt werde”. Und die Frage “Wie weit darf ich gehen” beantwortet Bild.de nicht, bzw. implizit mit: “So weit ich will, wenn es mir nichts ausmacht, gefeuert zu werden”.

Schön wäre es natürlich gewesen, wenn in dem Text wenigstens irgendein Arbeitsrechts-Experte zu Wort kommen wäre, aber das darf man nicht Bild.de vorwerfen — vermutlich hat sich im Archiv der “Süddeutschen Zeitung” einfach kein Interview mit einem gefunden, bei dem man sich ohne Quellenangabe hätte bedienen können.

Zum Glück ist wenigstens auf das Umfrage-Archiv der “Jungen Karriere” Verlass. Und so kann Bild.de seine gefährlichen Sex-im-Kopierraum-Fantasien wenigstens anreichern mit zwei Umfrage-Ergebnissen, von denen das eine aus dem Juni 2004 stammt und das andere aus dem Februar 2002 und die überhaupt beide als Online-Umfragen so wenig verlässlich sind, dass man sie am besten gar nicht zitieren sollte, geschweige denn drei Jahre später.

Übrigens hat die “Junge Karriere” unbemerkt von Bild.de mit dem Februar-Heft ihren Namen in “karriere” geändert. Aber bis sich Bild.de einer Umfrage bedienen wird, die unter diesem neuen Titel geführt wurde, werden ja ohnehin noch ein paar Jahre vergehen.

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