Bild.de gibt wertlosen Tipp

Eigentlich wollte Bild.de “zusammen mit dem Arbeitsrechtsexperten und Buchautor (‘Kündigungsschutz für Arbeitnehmer’) Otto Bretzinger wertvolle Tips” geben, wie man sich gegen eine Kündigung wehren könne. Anders als Bild.de behauptet, ist es aber gar kein wertvoller Tipp, wenn Bild.de Bretzinger folgendermaßen zitiert:

So mag das wohl früher mal gewesen sein. Aber seit der Änderung des Paragraphen 37b des Sozialgesetzbuches III, die am 31.12.2005 in Kraft getreten ist, muss der Arbeitnehmer sich “innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes” seines Arbeitsverhältnisses bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden.

Aber vielleicht kann man Bretzinger diesen überholten Tipp gar nicht vorwerfen. Das Buch, “Kündigungsschutz für Arbeitnehmer”, das auf Bild.de abgebildet ist und über das Bild.de behauptet, Bretzinger hätte es geschrieben, ist jedenfalls von Wolfgang Däubler.

Mit Dank an Michael S. für den sachdienlichen Hinweis.

Nachtrag, 19.5.: Bild.de hat den Artikel noch einmal überarbeitet. So ist die Behauptung, Bretzinger habe das Buch “Kündigungsschutz für Arbeitnehmer” geschrieben, aus dem Text verschwunden. Und aus den “drei bis sieben Kalendertagen” in Bretzingers Tipp sind “drei Kalendertage” geworden. Das ist allerdings noch immer irreführend. Das Gesetz spricht nämlich nicht von “Kalendertagen”, sondern lediglich von “Tagen” und meint damit wohl Werktage der Agentur für Arbeit — was übrigens, in Einzelfällen, bspw. zu Ostern, durchaus mal auf sieben Kalendertage hinauslaufen kann.

Nachtrag, 19.5., 15.25 Uhr: Bild.de hat Bretzingers Tipp noch einmal überarbeitet und aus den “drei Kalendertagen”, so wie es im Gesetz steht, “drei Tage” gemacht.

Nachtrag, 22.5.: Mittlerweile haben wir Antwort von der Bundesagentur für Arbeit erhalten und wollen deshalb noch einmal klar stellen, dass es sich bei der 3-Tages-Frist in Paragraph 37b SGB III nicht, wie von uns zunächst gemutmaßt, um eine schlichte Frist von drei Werktagen handelt. Die Berechnung ist tatsächlich etwas komplizierter und folgt den Paragraphen 186-193 BGB. Demnach beginnt sie am Tag nach Kenntnis der Kündigung (187 Absatz 1) und endet mit Ablauf des letzten (hier: dritten) Tages der Frist (188 Absatz 1). Fällt dieser letzte Fristtag nun auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, dann endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags (193 BGB). Nur damit das klar ist.

Wahrheitsgehalt im Promillebereich

Am 24. August 2005 stand (nur zur Erinnerung) folgende Exklusivmeldung in “Bild”:

"EU schafft Deutsch ab (...) Die EU-Kommission hat die Übersetzung von Dokumenten ins Deutsche gestoppt. (...)"

Heute nun steht in “Bild” wieder eine Exklusivmeldung zur EU-Kommission, diesmal sogar auf der Titelseite:

"EU-Kommission plant Alkohol erst ab 18!"

Ohne Quellenangabe heißt es weiter:

“Die EU-Kommission schlägt jetzt vor, das Mindestalter für den Kauf von Alkohol von 16 auf 18 Jahre heraufzusetzen — eine entsprechende Verordnung ist in Vorbereitung!”

Schlägt sie nicht, ist sie nicht. In einer aktuellen Pressemitteilung der Kommission heißt es:

“Die Europäische Kommission plant keine EU-weit gültige Altersgrenze für den Alkoholverkauf. Medienberichte, dass die EU-Kommission das Verkaufsalter für Bier und Wein von 16 auf 18 Jahre anheben will, entbehren jeglicher Grundlage. (…)”

Außerdem heißt es in einer dpa-Meldung zum Thema unter Berufung auf den EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou:

“Eine EU-weite Anhebung des Mindestalters für den Alkoholkauf von 16 auf 18 Jahre, von der die ‘Bild’-Zeitung am Donnerstag berichtete, sei aber nicht geplant.

Die Kommission wolle im Sommer Leitlinien zum Thema Alkohol und Gesundheit veröffentlichen, sagte Kyprianous Sprecher Philip Tod. Dabei handele es sich jedoch nur um Empfehlungen in Form einer so genannten Kommissionsmitteilung. ‘Bild’ hatte von einer Verordnung berichtet, die rechtlich bindend wäre. Kyprianou sehe keine Notwendigkeit für eine EU-Gesetzgebung, betonte Tod.”

In diesem Zusammenhang sei den “Bild”-Rechercheuren vor der Abfassung weiterer EU-Falschmeldungen ein Blick auf die Website eu-kommission.de empfohlen. Zum Thema “Alkohol erst ab 18!” etwa stand dort nämlich bereits im Januar:

“Was Beschränkungen für den Verkauf von Alkohol an Minderjährige angeht, so hat die EU-Kommission hier keine Kompetenzen und strebt folglich auch keine EU-weite Regelung an.”

Kurzum: Wir sind gespannt, wann und wie “Bild” ihre heutige Falschmeldung “unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtigzustellen” gedenkt, wie es der Pressekodex empfiehlt. Denn (nur zur Erinnerung) beim letzten Mal, als “Bild” falsch über die EU-Kommission berichtet hatte, sah die angemessene Richtigstellung in “Bild” so aus:

"Gegendarstellung (...) Die EU schafft Deutsch nicht ab."

Mit Dank an Oliver-Sven L. und Michael B. für die Anregungen.

Nachtrag, 17.40 Uhr: Mittlerweile habe wir auch die mutmaßliche Quelle für die mutmaßlich falschen “Bild”-Behauptungen ausfindig gemacht. So stand gestern im Handelsblatt, die EU-Kommission wolle “gegen den Alkoholmissbrauch vorgehen” und “dazu ein Bündel von Vorschlägen machen, etwa die Heraufsetzung des Mindestalters für den Verkauf von Bier und Wein auf 18 Jahre”. Und ein Sprecher der EU-Kommission sagt uns deshalb, die heutige Pressemitteilung beziehe sich durchaus auch auf den “Handelsblatt”-Artikel — in dem sich übrigens auch mehrfach das von “Bild” so fälschlich verwendete Wort Verordnung findet, allerdings, wie man vielleicht dazusagen sollte, in völlig anderem Zusammenhang (“Gestern verabschiedete das EU-Parlament eine Verordnung, welche die nährwert- und gesundheitsbezogene Werbung für Lebensmittel stark einschränkt.”).

Erschlagzeilen

Für den Mord an der Münchner Geschäftsfrau Charlotte Böhringer hat “Bild” heute zweifellos die spektakulärste Überschrift gefunden:

Parkhaus-Millionärin im eigenen Parkhaus erschlagen

Kracher, oder? Stimmt halt nur nicht. Die Frau wurde nicht in ihrem Parkhaus erschlagen, sondern in ihrer Wohnung, die sich darüber befindet. Und das hätte “Bild” nicht nur unter anderem in der “Süddeutschen Zeitung” nachlesen können, sondern auch im eigenen Text. Dort heißt es:

Die Bluttat geschah in der Luxus-Penthousewohnung über dem fünfstöckigen Parkhaus.

(“‘Bild’-Reporter von eigener Schlagzeile erschlagen”, wäre natürlich auch eine Kracher-Schlagzeile. Und das Schöne ist, dass dafür anscheinend nicht einmal ein “Bild”-Reporter von seiner Schlagzeile erschlagen werden müsste.)

Vielen Dank an Simon K.!

Werbedurchfall bei Bild.de (4)

Wir haben dann doch einfach mal beim Unternehmenssprecher von Bild.T-Online, Tobias Fröhlich, nachgefragt, warum das “Spiele”-Ressort erst monatelang nicht, dann (nachdem wir darüber berichtet haben) doch, dann wieder nicht als Werbung gekennzeichnet war. Im zweiten Versuch bekamen wir von ihm auch so etwas wie eine Stellungnahme. Sie lautet (ungekürzt):

Wenn ich richtig gesehen habe, ist der besagte Bereich als Anzeige gekennzeichnet.

Nachdem wir ihn daraufhin noch einmal baten, uns das vorausgehende Hin und Her zu erklären, haben wir nichts mehr von Herrn Fröhlich gehört.

Interessantere Antworten hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Er wies uns darauf hin, dass ein von ihm erstrittenes Urteil des Landgerichts Berlin aus dem vergangenen Jahr inzwischen rechtskräftig sei. Bild.T-Online habe auf Rechtsmittel verzichtet.

Das Gericht untersagte damals Bild.de, für den “Volks-Seat” mit Teasern zu werben, die wie redaktionelle Hinweise aussahen, und erst auf der folgenden Seiten das Wort “Anzeige” quasi nachzureichen. Es urteilte:

Ein Hyperlink, der aus einem redaktionellen Zusammenhang auf eine Werbeseite führt, muss so gestaltet sein, dass dem Nutzer irgendwie erkennbar wird, dass auf eine Werbeseite verwiesen wird.

Bild.T-Online habe gegen den Trennungsgrundsatz verstoßen und damit gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, urteilte das Gericht.

Die Verbraucherschützer sagen: Sollte Bild.T-Online erneut in gleicher Weise vorgehen, könnte das Gericht ein Ordnungsgeld festsetzen.

Gut zu wissen.

(Fortsetzung hier.)

Begleiterscheinungen

“Beweist eine Gegendarstellung, dass eine Zeitung falsch berichtet hat? – ‘Nein.'”

So stand es mal in der “Bild am Sonntag”.

Vergangenen Sonntag allerdings stand dort dies:

“Ein schöner Beleg für die bekannte Reiselust unserer Politiker: Grünen-Fraktionschef Fritz Kuhn ist gerade von einer hochoffiziellen Dienstreise zum Amazonas aus Brasilien zurückgekommen. Einzige Begleitung: die Kuhn-Mitarbeiterin Marianne Tritz , eine ehemalige Bundestagsabgeordnete. Mittwoch gab’s dann ein streng vertrauliches Gipfeltreffen in einem Hinterzimmer der Pizzeria ‘Cinque’. (…) Doch um die Dienstreise an den Amazonas ging es dem Vernehmen aus der Grünen-Spitze nach mit keinem Wort. So wichtig kann die ja dann nicht gewesen sein…”

Und sagen wir’s so: Was auch immer uns “BamS”-Chefkolumnist Martin S. Lambeck mit diesem kleinen Textchen mitzuteilen gedachte über Fritz Kuhn — Kuhns “einzige Begleitung” war Marianne Tritz nicht. Mit dabei waren zumindest Kuhns Parteikollege Winfried Hermann und die Vorsitzende der Heinrich-Böll-Stiftung, Barbara Unmüßig, die gemeinsam mit Kuhn am 4. Mai um 19 Uhr (und mehrere tausend Kilometer vom Amazonas entfernt) an einer Diskussionsveranstaltung im Goethe-Institut Sao Paulo teilnahmen.

Allein deshalb kann man durchaus nachvollziehen, dass Kuhn heute bekanntgeben ließ, “eine Gegendarstellung und eine Unterlassungserklärung” gegen die “BamS” durchsetzen zu wollen, deren Meldung, wie es in einer Pressemitteilung heißt, “offensichtlich mit gezielten Falschinformationen den Eindruck einer ‘Vergnügungsreise’ erwecken” sollte.

Mit anderen Worten: Eine Gegendarstellung beweist tatsächlich nicht, dass eine Zeitung falsch berichtet hat. Aber wozu gibt’s schließlich Fakten?

Nachtrag, 22.5.2006: Martin S. Lambeck hat sich nun, eine Woche später, in seiner “BamS”-Kolumne selbst korrigiert. Er schreibt:

“In Sachen Brasilien-Dienstreise des Grünen-Fraktionschefs Fritz Kuhn muß ich mich korrigieren: Kuhn war nicht nur mit der für Außenpolitik zuständigen Referentin Marianne Tritz nach Brasilien gereist, sondern der Delegation gehörten insgesamt sechs Personen, darunter auch der Bundestagsabgeordnete Winfried Hermann, an. Übrigens ging es auch nicht zum Amazonas, sondern in die Hauptstadt Brasilia, nach Rio de Janeiro und São Paulo, wo die Delegation unter Leitung von Kuhn intensive Gespräche über außen-, wirtschafts- und umweltpolitische Themen führte. Die Reise war also politisch doch wichtig.”

Ziehung der Luxuszahlen

"100 Millionen Luxuspensionen für Politiker"

Was obige Aussage heute zu einer Seite-1-Überschrift in der “Bild”-Zeitung macht, weiß “Bild” allein. Die Info selbst ist, seit sie die Bundesregierung vor zwei Monaten öffentlich machte, allseits bekannt — u.a. auch der “Bild am Sonntag”. O-Ton damals: “Bund und Länder haben im Jahr 2003 rund 106 Millionen Euro an Pensionen für Abgeordnete, Minister und ihre Hinterbliebenen aufgewendet.”

Das Schöne an dem Satz damals: Obwohl von Dirk Hoeren, war er in diesem Punkt vergleichsweise präzise — was man vom heutigen “Luxuspensionen”-Artikel nicht behaupten kann. Dort heißt es nämlich u.a.:

“Allein 30,5 Millionen Euro pro Jahr verschlingen die Pensionen ehemaliger Bundestagsabgeordneter (im Schnitt 3039 Euro pro Monat).”

Und, ja: Laut Alterssicherungsbericht (vgl. Tabelle A.3, Seite 235) erhielten 543 ehemalige Bundestagsabgeordnete im Jahr 2003 durchschnittlich 3039 Euro pro Monat (vgl. auch Dirk Hoeren/”BamS” vom 12.3.2006, Seite 11, wonach “an 543 ehemalige Bundestagsabgeordnete im Schnitt 3039 Euro Pension im Monat gezahlt” werde.) Laut Alterssicherungsbericht und unserem Taschenrechner zufolge ergibt das aber lediglich 19,8 Millionen.

Auf “30,5 Millionen Euro” kommt man indes nur, wenn man auch die “Entschädigung an Hinterbliebene” (im Schnitt 1866 Euro pro Monat bzw. 5,9 Millionen Euro insgesamt), die “Leistungen im Krankheits- und Pflegefall” (insgesamt 3,9 Millionen Euro) und “sonstige Leistungen” (0,9 Millionen Euro) hinzuzählt, aber genau das verschweigt.

Allerdings lautet ein weiterer Satz im selben Artikel:

“Weitere 26 Millionen kostet die Altersversorgung von Ex-Regierungsmitgliedern (…).”

Anders als bei den ehemaligen Bundestagsabgeordneten bleiben aber bei den Ex-Regierungsmitliedern die “Leistungen an deren Hinterbliebene” (laut Altersicherungsbericht immerhin weitere 5,4 Millionen Euro) unberücksichtigt. Kurzum: “Bild” desinformiert ihre Leser hier also offenbar nicht mal vorsätzlich, sondern aus blanker Dummheit, weshalb wir Gerhard G. aus Soltau (Niedersachsen) inständig bitten, seinen Antrag noch einmal gründlich zu überdenken.

Mit Dank an Benjamin P. für die Anregung.

Überraschungen wehren sich gegen “BamS”

Na, das war doch mal eine verkaufsträchtige Ankündigung auf der Titelseite der gestrigen “Bild am Sonntag”:

Alle 23 Namen: Das ist Klinsis WM-Truppe ... BamS stellt das komplette Team vor

“Deutschlands schnellstes Magazin” ist so schnell – die wissen Dinge schon, bevor sie passiert sind! Denn eigentlich stellte Jürgen Klinsmann den deutschen WM-Kader ja erst heute mittag vor. Aber die “Bild am Sonntag”-Leute hatten entweder hellseherische Fähigkeiten oder beste Insider-Informationen — jedenfalls waren sie ihrer Sache verdammt sicher. In einen Bildtext schrieben sie:

Morgen gibt Klinsmann seinen WM-Kader bekannt. Es wird keine Überraschungen geben

Und vielleicht hätten sie da doch stutzig werden sollen, denn irgendwie gehört es doch zum Wesen von Überraschungen, dass man sie nicht vorhersagen kann. Und, siehe da, was steht heute nach der offiziellen Bekanntgabe des WM-Kaders auf vielen Nachrichtenseiten und natürlich auch bei Bild.de? Sowas:

Von den 23 Spielern, deren Namen die “Bild am Sonntag” zu wissen behauptete, stimmten nur 20. Anders als die “Bild am Sonntag” schrieb, sind Patrick Owomoyela, Fabian Ernst und Kevin Kuranyi nicht im Kader. Nicht auf dem Zettel hatte die “Bild am Sonntag” dafür Thomas Hitzlsperger, David Odonkor und Mike Hanke (ausdrücklich und im Indikativ: “im Sturm setzt der Bundestrainer auf Oliver Neuville … statt auf Mike Hanke”).

Natürlich aber sind diese peinlichen Fehl-Vorhersagen nicht der “Bild am Sonntag” anzulasten, sondern Jürgen Klinsmann.

Ohne Worte

(Leserbrief in der “Bild”-Zeitung vom 13. Mai 2006.)

Werbedurchfall bei Bild.de (3)

Langsam wird es bizarr.

Die Startseite des “Spiele”-Ressorts bei Bild.de, die am Wochenende plötzlich vollständig (und vermutlich zutreffend) als Werbung gekennzeichnet war, präsentiert sich heute wieder als redaktioneller Inhalt. Die beiden kleinen Worte “Anzeige”, die rechts oben und unten standen, sind ersatzlos verschwunden:

Danke an Thorsten L.!

Nachtrag, 16.05 Uhr. Die Entscheidung, ob über einer Seite “Anzeige” steht oder nicht, wird bei Bild.de nun offenbar nach dem gleichen Prinzip getroffen wie die, ob jemand anonymisiert wird und welche Altersangabe er hinter seinen Namen bekommt: zufällig. Aktuell ist die Startseite des Spiele-Ressorts wieder komplett als Werbung markiert.

(Fortsetzung hier.)

Werbedurchfall bei Bild.de (2)

Keine 48 Stunden, nachdem wir darauf hingewiesen haben, wie kunstvoll und unzulässig das “Spiele”-Ressort von Bild.T-Online werbliche Inhalte redaktionell verpackt, hat Bild.T-Online sein “Spiele”-Ressort vollständig zur Anzeige umdeklariert:

Das ist zweifellos ein Fortschritt. Und wirft doch wieder viele Fragen auf. Wir machen uns keine Illusionen mehr, dass uns der Springer-Vorstandsvorsitzende Mathias Döpfner, der Bild.T-Online-Vorstandsvorsitzende Gregor Stemmle oder auch nur der “Bild”- und Bild.T-Online-Sprecher Tobias Fröhlich diese Fragen beantworten werden. Wir wollen sie dennoch festhalten:

  • Warum schafft es das “führende crossmediale General-Interest-Portal” Deutschlands, das der Axel Springer AG nach eigenen Angaben “große Freude” und “mittlerweile eine zweistellige Umsatzrendite” beschert, nicht, von sich aus redaktionelle und werbliche Inhalte so zu trennen, wie es das Gesetz und die angeblich geltenden “journalistischen Leitlinien” vorschreiben?
  • Warum beseitigt Bild.T-Online die offensichtlichsten Formen der Schleichwerbung im Angebot innerhalb kürzester Zeit, nachdem wir darauf hingewiesen haben (nachzulesen z.B. hier, hier, hier und hier)?
  • Weiß Bild.T-Online, dass die Praktiken gesetzeswidrig sind, versucht aber so lange wie möglich davon zu profitieren, bis jemand öffentlich darauf hinweist?
  • Misslingt die Trennung von Werbung und Redaktion bei Bild.T-Online deshalb immer wieder, weil es intern — anders als behauptet — gar keine Trennung zwischen Redaktion und Anzeigenabteilung gibt?

PS: Konkret könnte man natürlich noch die Frage hinzufügen, wieso es Bild.T-Online bei der Umdeklarierung des “Spiele”-Ressorts nicht gelungen ist, alle Teaser entsprechend als Anzeigen zu kennzeichnen. Auf der Startseite von Bild.de und im “News”-Ressort stehen weiterhin Werbehinweise wie diese hier unten herum, die so tun, als würden sie auf redaktionelle Artikel verweisen. Aber auch das wird sicher in den nächsten Stunden als Reaktion auf diesen Eintrag korrigiert werden.

(Fortsetzung hier.)

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