Symbolfoto XXXVIII

“Bild”-Hamburg druckt heute im Sportteil ein großes Foto. Darauf zu sehen: ein mit Ketten behängter und bemalter Mann (siehe Ausriss). Der dazugehörige Artikel handelt davon, dass sich die WM-Mannschaft des karibischen Inselstaates Trinidad & Tobago entschieden habe, nicht den Masseur bzw. “Kult-Kneter” Hermann Rieger zu engagieren, sondern, wie “Bild” gleich an mehreren Stellen schreibt, einen “Voodoo-Medizinmann”/”Voodoo-Medizinmann aus der Karibik”/”Voodoo-Zauberer”.

Das mag stimmen. Allerdings zeigt das große Foto, mit dem “Bild” die Meldung illustriert, mitnichten, wie “Bild”* suggeriert, einen “Voodoo-Medizinmann aus der Karibik”. Vielmehr zeigt es — wie z.B. das Fußballmagazin “Rund” und sport.ARD.de berichteten — den 41-jährigen Taxifahrer Evoloko aus der Demokratischen Republik Kongo.

*) Nur, damit es bei “Bild” nicht heißt, der Fehler liege beim Fotografen: “Bild” gibt zwar als Quelle “Fotos: STRUSS, IMAGO” an, doch weder der Fotograf Werner Struß, noch die Agentur Imago haben, wie sie uns zumindest versichern, das abgebildete Foto im Angebot.

Mit Dank an Martin K. für den Hinweis und Eberhard S. für die Unterstützung.

Kurz korrigiert (104)

Unter der alarmierenden Überschrift, “Achtung Eltern! Computer-Razzia in deutschen Kinderzimmern”, versucht sich “Bild” heute mal wieder ein wenig als Ratgeber in Rechtsdingen. In einem Kasten heißt es:

VERBOTEN:

– Nutzen von Musiktauschbörsen (eDonkey, eMule, Bearshare, Limewire, Kazaa, Shareaza, Bittorrent, Direct Connect etc.).

Das stimmt so natürlich nicht. Es ist nicht verboten, “Musiktauschbörsen”, bzw. File-Sharing-Programme zu nutzen, um beispielsweise selbst gemachte Musik oder Urlaubsvideos zu verbreiten (Warner Bros. verteilt sogar selber Filme über Bittorrent). Verboten ist lediglich das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Dateien ohne Einwilligung. Das wird nach Paragraph 106 UrhG bestraft und kann auch Schadenersatzforderungen auslösen.

Aber, was soll man erwarten, wenn “Bild” es nicht mal schafft diesen Hinweis in demselben Kasten fehlerfrei zu halten:

DAS IST ERLAUBT:

– Musik herunterladen von IMusicload, Itunes, Napster, Bild.de etc. (ab 50 Cent pro Lied)

Sicher meint “Bild” nicht “IMusicload“, sondern “Musicload”. Das ist bekanntlich das Angebot des Bild.de-Partners T-Online. Und übrigens auch selbst Partner von Bild.de.

Mit Dank an Alexander Z. für den sachdienlichen Hinweis.

Nachtrag, 18.50 Uhr: Offenbar ist der Filesharing-Beauftragte von Bild.de inzwischen zur Arbeit erschienen und hat den ursprünglich aus der Druckausgabe übernommenen Text noch einmal überarbeitet und ergänzt. Dabei wurden nicht nur einige Angaben entsprechend der offiziellen Pressemitteilung der ifpi korrigiert, sondern auch der fehlerhafte Kasten komplett entfernt.

Diekmanns Rente reicht noch nicht

Man muss mit der Politik des langjährigen Sozialministers Norbert Blüm (CDU) nicht übereinstimmen, aber wenn er der “Bild”-Zeitung und ihrer Rentenkampagne “Manipulation von Statistiken und Diffamierungen” und “willfährigen Lobbyismus”, “Panikmache” und “blinden Eifer” vorwirft, hat er damit ohne jeden Zweifel Recht.

Blüm sagt, er habe den “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann zu einem “öffentlichen Disput über ‘BILD und die Rente'” aufgefordert. Erst nach Wochen habe er Antwort bekommen — eine Absage. Er habe erst dann Zeit dafür, schrieb Diekmann an Blüm, wenn er in Rente gehe:

“Weil ich derzeit Dank Ihres Wirkens noch viel für meine private Altersversicherung arbeiten muss.”

In einem Brief an den “Bild”-Chefredakteur, der auf den “Nachdenkseiten” des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Albrecht Müller veröffentlicht wurde, schreibt Blüm:

Darf ich Sie fragen, wie hoch die Lücke ist, die durch mein Wirken in Ihrer Rentenanwartschaft geschlagen wurde und wie groß das Zubrot ist, mit dem Sie durch Ihre Arbeit für BILD diesen Verlust kompensieren müssen?

Die “Bild”-Renten-Diskussion diene nur dazu, den Umsatz der Privatversicherungen anzukurbeln, behauptet Blüm. “Das ist gut für das Geschäft der Allianz, mit der Sie in der Aktion ‘Volksrente’ zusammen in einem Bett liegen.” Dass Diekmann sich einer Auseinandersetzung darüber immer wieder entziehe, kommentiert er so:

Sie sind ein Feigling!

Danke an Martin S., Holger M. und Benjamin H.!

“Bild” benutzt Kinder für Recherchen III

Kürzlich erschien ja auf der Titelseite der “Bild”-Zeitung das Foto eines Jungen, der im ägyptischen Dahab ums Leben gekommen war. Das Foto stammte, wie berichtet, von einem “Bild”-Mitarbeiter, dem allerdings u.a. das “Schwäbische Tagblatt” vorwarf, er habe bei seinen Recherchen im privaten Umfeld des abgebildeten Jungen auch Kinder befragt und sich dabei als Mitarbeiter des “Tagblatts” ausgegeben.

Die “Zeit” berichtet nun in ihrer aktuellen Ausgabe (Seite 13), wo der “Bild”-Mitarbeiter fündig wurde: Das “Bild”-Foto des Jungen, das offenbar “ohne Einwilligung der Mutter” erschien, stamme von einem Mitschüler.

Offenbar war der Mutter des Mitschülers jedoch im Gespräch mit dem “Bild”-Mitarbeiter nicht klar, dass das herausgebene Foto anschließend in der “Bild”-Zeitung zu sehen sein sollte. Laut “Zeit” hatte sie vielmehr den Eindruck, der Mann “bemühe sich auf Bitten von Marcels Klassenlehrerin um das Foto”.

Der Anwalt des “Bild”-Mitarbeiters widerspricht: Die Aussage der Mutter entbehre “jeglicher sachlicher Grundlage”. Sein Mandant habe “stets darauf hingewiesen, dass er Mitarbeiter der Bild-Zeitung ist”.

Verfolgungswahn

“Bild” berichtete gestern über einen tragischen Verkehrsunfall, bei dem ein 15-Jähriger in einem kurz zuvor gestohlenen Auto ums Leben kam. Die Meldung ist gerade mal acht Sätze lang, Fehler enthält sie trotzdem. Denn obwohl “Bild” sogar zu wissen glaubt, mit welcher Geschwindigkeit der Unfall passierte (“bei Tempo 180”), behauptet das Blatt über den Unfallhergang:

“(…) Der Besitzer des Autos sah ihn noch, rief die Polizei.
Ein Streifenwagen nahm die Verfolgung auf. (…)”

Doch davon, dass es zu einer Verfolgung durch die Polizei gekommen wäre, ist weder in der örtlichen Presse oder der Polizeimeldung die Rede (“Mit einem Bekannten nahm der Geschädigte die Verfolgung des Pkw auf”), noch kann uns ein Sprecher der Polizei Herford die “Bild”-Version bestätigen: “Verfolgt hat ihn die Polizei nicht.” Im Gegenteil habe sich die Polizei bewusst “aus der Gegenrichtung genähert” und sei zudem “leider erst nach dem Unfall am Unfallort eingetroffen”.

Die “Bild”-Version tue ihm aber auch deshalb “ein bisschen weh”, so der Polizeisprecher, weil sie den falschen Eindruck erwecken könnte, Flucht und Tod des jugendlichen Fahrers stünden in Zusammenhang mit einer vermeintlichen Jagd durch die Polizei, wie man sie vielleicht aus Kinofilmen oder Fernsehkrimis kennt. Oder eben aus “Bild”.

Mit Dank an Andre für Hinweis & Scan.

Kurz korrigiert (103)

Dieses hektische Internet. Da wollen die Netz-Experten bei Bild.de ein kleines Quiz über Internet-Kürzel machen, und noch während sie es aufschreiben, verändert sich alles. “Rund 9 Millionen .de-Domains”, das war doch im Sommer vergangenen Jahres noch richtig! Oder “ca. 40 Millionen” .com-Domains: Wie sind das denn so plötzlich knapp 51 Millionen geworden?

Aber dafür wissen die Netz-Experten bei Bild.de genau über die .eu-Domain Bescheid:

Die Vergabe der neuen Top Level Domain .eu beginnt im Laufe dieses Jahres. Dann werden sich die Bürger der Europäischen Union (http://europa.eu.int/) für die neuen Adressen registrieren können.

Kaum auszudenken: Irgendwann wird man also Adressen wie http://europa.eu/, http://www.bundestag.eu, http://www.miamivice.eu oder http://www.bildblog.eu
in den Web-Browser eintippen können — wir können es kaum erwarten.

Mit Dank an Jendrik T. für den sachdienlichen Hinweis.

Allgemein  

Brüste, Hupen, zweimal Sex mit Tieren

In diesem Internetdings gibt’s schon wieder was Neues. Heißt “Google Trends”, und man kann Suchbegriffe eingeben und sehen, wie oft die über die letzten Jahre so gesucht wurden. Braucht kein Mensch, macht aber Spaß. Als Bonusinformation kann man sich anzeigen lassen, in welchen Städten oder Ländern ein Begriff überdurchschnittlich häufig gegoogelt wurde. Macht auch Spaß (schöne Grüße nach Hamburg!).

Man kann also zum Vergnügen mal irgendwelche Begriffe eingeben und gucken, aus welchen Ländern besonders oft nach ihnen gesucht wird. Irgendwelche beliebigen Begriffe. Man könnte nach “blog” suchen oder nach “google”, nach “Mission Impossible” oder auch nach “cheesecake”.

Und dies sind die Begriffe, die der “Bild”-Redaktion offenbar als erstes in den Sinn kamen:

Sex
Breasts
Boobs
French Kiss
Animal Sex
Rape
Fuck
Sodomie
Lolo Ferrari
Amour
Porno
Handcuffs
Hitler
Guns
Bombs
Dynamite
Condom
Democracy
Love
Gay
Peace
Jesus Christus*
UFO

*) Nach “Jesus Christus” wird, wie “Bild” bemerkt, ganz besonders häufig aus Deutschland gesucht. Bevor die Zeitung aber auf die Idee kommt, aus dieser Tatsache die Schlagzeile “Wir sind Jesus!” zu machen, sollte ihr vielleicht jemand erklären, warum zum Beispiel auch nach “Käsekuchen” international viel seltener gesucht wird als nach “cheesecake”.

Danke an Dorothee S., Julian F. und Toschi.

“Bild” lässt Grand-Prix-Video in Zypern ausfallen

Rätselhafte “Bild”-Zeitung. In ihrem Online-Ableger behauptete sie, dass Österreich den Eurovision Song Contest 2006 nicht gezeigt habe — dabei weiß sie es längst besser. Zumindest in der Berliner “Bild”-Ausgabe steht eine andere Fassung des gleichen Artikels (siehe Ausriss). Darin heißt es korrekt: “Österreich verzichtete in diesem Jahr freiwillig auf eine Teilnahme.” (Ausgestrahlt hat ORF 1 die Show aber.)

Anders als Bild.de behauptet die gedruckte “Bild” in Berlin auch nicht, dass das Video der Band Lordi in Griechenland verboten worden sei. Die gedruckte “Bild” in Berlin behauptet, dass das Video in Zypern verboten worden sei. Das ist immerhin eine nachvollziehbare Aussage — allerdings eine falsche. “Bild” ist auf einen Aprilscherz hereingefallen, wonach der zypriotische Sender CyBC sich weigere, das Video zu zeigen. Das ist seit Wochen dementiert, und von einem “Verbot” war ohnehin nie die Rede.

Ob es auch “Bild”-Ausgaben gibt, in denen die Bild.de-Fassung des Artikel steht (also ohne Zypern und mit der Formulierung “In Österreich wurde der Grand Prix gar nicht übertragen”), wissen wir noch nicht.

Vielen Dank an Sara S. und all die anderen Hinweisgeber!

“Bild” lässt Grand-Prix in Österreich ausfallen

Vor einem Jahr versuchte die “Bild”-Zeitung am Tag nach dem Eurovision Song Contest eine große Kampagne gegen die ARD zu starten. Sie forderte ihre Leser auf, sich mit einem vorbereiteten Beschwerdecoupon ihre Rundfunkgebühren “zurückzuholen”, weil die Show eine an “Inkompetenz nicht zu überbietende TV-Katastrophe” gewesen sei.

Weil sich die “Bild”-Zeitung in Sachen Inkompetenz aber so schnell von niemandem die Butter vom Brot nehmen lässt, stützte sie ihren Vorwurf auf einen erstaunlichen Wust falscher Behauptungen. Vom Erfolg der großen Beschwerde-Aktion war später in “Bild” nichts mehr zu lesen — dafür aber anderswo.

Nun war wieder Song Contest, und das, was “Bild” von der Veranstaltung berichtet, lässt sich durch Inkompetenz kaum erklären. Eher durch einen Willen zur Desinformation. “Bild” staunt über den Erfolg der als Monster verkleideten Band Lordi und tut so, als hätte Österreich in weiser Voraussicht abgeschaltet:

In Österreich wurde der Grand Prix gar nicht übertragen (…).

ORF-Unterhaltungschef Edgar Böhm (52): “Wir wollten keine Auftritte zeigen, für die sich jemand genieren muß.”

Der erste Satz ist schlicht falsch: Der ORF übertrug “das musikalische Megaevent” wie immer live auf ORF 1. Und weil das so ist, kann auch das zweite Zitat nicht stimmen — jedenfalls muss Herr Böhm es anders gemeint haben. In der Tat: Böhm sprach in einem Interview mit dem “Kurier” nicht von Auftritten wie dem von Lordi, die er nicht zeigen wolle, sondern von potentiell peinlichen österreichischen Auftritten. Österreich schickte diesmal keinen eigenen Teilnehmer. Das Niveau der Veranstaltung sei so, dass man “keinen ernst zu nehmenden Musiker” zum Mitmachen ansprechen könne: “Wir sind es aber den Künstlern, den Sehern und unserem Land schuldig, dass es beim Contest Auftritte gibt, für die sich niemand genieren muss.”

Außer dem ORF zitiert die “Bild”-Zeitung auch Spiegel Online als Kronzeugen für das Verkommen der Veranstaltung und behauptet:

“Spiegel online” schrieb entsetzt: “Der Eurovision Song Contest hat sein Gesicht verloren, um eine Fratze zu bekommen.”

“Bild” hat das Zitat böswillig seines Zusammenhanges beraubt. Spiegel Online ist belustigt und angetan — von “Entsetzen” keine Spur:

(…) ein Eurovisions-Finale, das ausgerechnet von den finnischen Trashrockern Lordi beflügelt wurde.

Der Eurovision Song Contest hat sein Gesicht verloren, um eine Fratze zu bekommen. Man kann dies bedenklich finden. Oder amüsant. (…)

Mit 292 Punkten ehrte das europäische Publikum den hohen Unterhaltungsfaktor der Band — und setzte ein Zeichen gegen Balladen-Seligkeit (…).

Wer sich heute aufschwingen will zum Gipfel der gesamteuropäischen Schlagerwelt, braucht Flügel. Guten Flug, Monstermann.

Bereits am Sonntag übte sich Bild.de bei dem Thema im Zitateverkürzen und schrieb:

“Wir können ja nur gewinnen”, meinte Sänger Lordi selbstbewußt vor der Show — und er behielt recht.

Unwahrscheinlich, dass er das so gemeint hat. Die International Herald Tribune zitierte ihn mit den Worten: “Even if we lose the contest, we have already won.” Bei esctoday.com und Laut.de liest es sich ähnlich: “Wir haben doch schon längst gewonnen! Soviel Aufmerksamkeit hat eine finnische Gruppe beim Contest noch nie bekommen.”

Den Versuch, den Text des Siegertitels zu übersetzen, scheint “Bild” übrigens mittendrin abgebrochen zu haben — noch bevor sich jemand zwischen mehreren Möglichkeiten entscheiden konnte.

PS: “Bild” behauptet auch, in Griechenland sei das Lordi-Video “verboten” worden. Auch das ist offensichtlich Unsinn. Wir konnten nichts entsprechendes finden. Weiß einer unserer Leser, ob das Video in Griechenland gezeigt wurde — und wenn nein, warum nicht? (Mehr dazu hier.)

Danke an Stefan M., Tobias J., Andreas M., Christian S., Frederik P., Manuel K., Tim W. und Herbert G.

(Mehr über die Song-Contest-Kompetenz der “Bild”-Zeitung steht hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier.)

Nachtrag, 14.55 Uhr. Bild.de hat den Artikel aus der heutigen Zeitung jetzt unter einer neuen Adresse veröffentlicht. Am Anfang stehen einige neue Sätze über eine Leserumfrage. Dafür hat Bild.de alles, was sich auf Österreich bezog, unauffällig aus dem Text herausgefräst.

Bild.de gibt wertlosen Tipp

Eigentlich wollte Bild.de “zusammen mit dem Arbeitsrechtsexperten und Buchautor (‘Kündigungsschutz für Arbeitnehmer’) Otto Bretzinger wertvolle Tips” geben, wie man sich gegen eine Kündigung wehren könne. Anders als Bild.de behauptet, ist es aber gar kein wertvoller Tipp, wenn Bild.de Bretzinger folgendermaßen zitiert:

So mag das wohl früher mal gewesen sein. Aber seit der Änderung des Paragraphen 37b des Sozialgesetzbuches III, die am 31.12.2005 in Kraft getreten ist, muss der Arbeitnehmer sich “innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes” seines Arbeitsverhältnisses bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden.

Aber vielleicht kann man Bretzinger diesen überholten Tipp gar nicht vorwerfen. Das Buch, “Kündigungsschutz für Arbeitnehmer”, das auf Bild.de abgebildet ist und über das Bild.de behauptet, Bretzinger hätte es geschrieben, ist jedenfalls von Wolfgang Däubler.

Mit Dank an Michael S. für den sachdienlichen Hinweis.

Nachtrag, 19.5.: Bild.de hat den Artikel noch einmal überarbeitet. So ist die Behauptung, Bretzinger habe das Buch “Kündigungsschutz für Arbeitnehmer” geschrieben, aus dem Text verschwunden. Und aus den “drei bis sieben Kalendertagen” in Bretzingers Tipp sind “drei Kalendertage” geworden. Das ist allerdings noch immer irreführend. Das Gesetz spricht nämlich nicht von “Kalendertagen”, sondern lediglich von “Tagen” und meint damit wohl Werktage der Agentur für Arbeit — was übrigens, in Einzelfällen, bspw. zu Ostern, durchaus mal auf sieben Kalendertage hinauslaufen kann.

Nachtrag, 19.5., 15.25 Uhr: Bild.de hat Bretzingers Tipp noch einmal überarbeitet und aus den “drei Kalendertagen”, so wie es im Gesetz steht, “drei Tage” gemacht.

Nachtrag, 22.5.: Mittlerweile haben wir Antwort von der Bundesagentur für Arbeit erhalten und wollen deshalb noch einmal klar stellen, dass es sich bei der 3-Tages-Frist in Paragraph 37b SGB III nicht, wie von uns zunächst gemutmaßt, um eine schlichte Frist von drei Werktagen handelt. Die Berechnung ist tatsächlich etwas komplizierter und folgt den Paragraphen 186-193 BGB. Demnach beginnt sie am Tag nach Kenntnis der Kündigung (187 Absatz 1) und endet mit Ablauf des letzten (hier: dritten) Tages der Frist (188 Absatz 1). Fällt dieser letzte Fristtag nun auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, dann endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags (193 BGB). Nur damit das klar ist.

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