Archiv für September 14th, 2022

Achse der Intransparenz

Joachim Nikolaus Steinhöfel, geboren 1962 in Hamburg, ist einer der profiliertesten deutschen Juristen.

So, so.

Schon 2004 stelle das Handelsblatt fest: “Fast 200 Fälle hat er zum BGH hoch prozessiert, rund 70 Prozent davon gewonnen.”

Sieh an.

Er erwirkte die erste, jemals erlassene einstweilige Verfügung wegen Löschungen auf Facebook und hat sich wie kaum ein anderer Jurist um die Meinungsfreiheit verdient gemacht.

Aha.

Steinhöfel moderierte Sendungen für RTL und RTL 2, trat als Werbe-Testimonial für Europas größten Anbieter von Unterhaltungselektronik und als Sachverständiger im Bundestag auf.

Sag bloß.

1999 gewann er den Werbepreis “Effie” in Silber.

Oho.

Für BILD schreibt er im Abstand von zwei Wochen über die Abgründe von Gegenwart und Gesellschaft.

Okay.

Das da oben ist der Autorentext, der unter der “Bild”-Kolumne “RECHT KLAR!” von Joachim Steinhöfel zu finden ist. Auch unter der aktuellen Ausgabe:

Screenshot Bild.de - Eurowings und Co - Moral heucheln und Denunzianten gehorchen

Steinhöfel schreibt darin über Firmen, die aus freien Stücken die Ausspielung ihrer eigenen Online-Werbeanzeigen auf Websites gestoppt haben, nachdem Twitter-User diese Firmen auf die Inhalte der Websites aufmerksam gemacht hatten.

Oder wie Joachim Steinhöfel es ausdrückt: Es geht um Unternehmen, die sonst keine “Berührungsängste” beim “Geld von Kinderschändern, Vergewaltigern oder Antisemiten” hätten (“Man kann bei Millionen von Kunden schließlich nicht jeden überprüfen.”) und die nun vor “anonymen Verleumdern”, vor “anonymen Denunzianten mit rechtlich fragwürdigen Boykottaufrufen” einknicken würden.

Steinhöfel zitiert auch vier konkrete Fälle, wie diese Unternehmen bei Twitter reagiert haben:

“Wird sofort geprüft. Sind dran!”, Kaufland.

Es geht dabei um eine Werbeanzeige auf der Website “Achse des Guten”.

“…vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die [Werbung] sofort gestoppt,” Aktion Mensch.

Es geht dabei um eine Werbeanzeige auf der Website “Achse des Guten”.

“…für alle Werbeaktivitäten geblacklisted”, Eurowings.

Es geht dabei um eine Werbeanzeige auf der Website “Achse des Guten”.

“Wir werden den Fall prüfen und unsere Blacklist überarbeiten”, Audi.

Es geht dabei um eine Werbeanzeige auf der Website “Achse des Guten”.

Dass es ausschließlich um die “Achse des Guten” geht, erwähnt Joachim Steinhöfel in seinem Text merkwürdigerweise nicht. Und es ist leider auch nirgends zu lesen, dass Steinhöfel selbst Autor der “Achse des Guten” ist und sie als Anwalt rechtlich vertritt. Auch im oben zitierten, recht ausführlichen Autorentext war für einen Transparenzhinweis kein Platz.

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Kein “tödlicher Maskenstreit”, Meta ohne Zukunft?, Artiger Applaus

1. Es war Mord – und kein “tödlicher Maskenstreit”
(uebermedien.de, Frederik von Castell)
Manchmal werden verkürzte Überschriften dem Sachverhalt, den sie beschreiben sollen, überhaupt nicht gerecht. So geschehen bei der ursprünglichen dpa-Meldung von der “lebenslangen Haft wegen Mordes nach Maskenstreit”, die – teilweise noch stärker verkürzt – von anderen Medien übernommen wurde. Frederik von Castell ist dem Fall nachgegangen und hat immerhin erreicht, dass die Nachrichtenagentur ihre Überschrift in “Lebenslange Haft wegen Mordes für rechtsradikalen Maskenverweigerer” geändert hat.

2. Meta: keine Vision, keine Kontrolle, keine Verantwortung – keine Zukunft?
(socialmediawatchblog.de, Simon Hurtz & Martin Fehrensen)
Das aktuelle Briefing des “Social Media Watchblogs” erscheint ausnahmsweise ohne Paywall. Schwerpunkt der Ausgabe ist die Zukunft von Meta, dem Mutterkonzern von Facebook und Instagram. Für das Unternehmen werde es immer ungemütlicher: “Mit der Discovery Engine will Meta seine Empfehlungslogik neu erfinden, Influencerïnnen verlangen das gute, alte Instagram zurück, die TikTokisierung fruchtet (noch?) nicht, und der Umsatz sinkt.”

3. @KuehniKev ist ausgestiegen
(faz.net, Claudius Seidl)
Der meinungsstarke Generalsekretär der SPD Kevin Kühnert hat sich bei Twitter abgemeldet. Die Diskussionskultur dort führe zu “Fehlschlüssen und Irrtümern”, sagte Kühnert gegenüber dem “RedaktionsNetzwerk Deutschland”. In der “FAZ” kommentiert Claudius Seidl die Entscheidung Kühnerts und fragt: “Ja, es stimmt, wenn man seine eigenen Posts offen hält, steht in den Kommentaren auch dummes Zeug von Leuten, die sich nicht benehmen können. Und die man trotzdem, da hat Kühnert recht, nicht mit der Stimme des Volks verwechseln darf. Auch wenn die selbst das so sehen. Aber wer von diesem Strukturwandel der Öffentlichkeit überfordert ist, sollte nicht unbedingt in der Politik etwas werden wollen.”
Anmerkung des “6-vor-9”-Kurators: Seidl schreibt an einer Stelle: “Die Blase, die Kühnert beklagt, hat er selbst geschaffen. Die miese Diskussionskultur hat er sich selbst ins Haus geholt. Wem nämlich einer folgt, wessen Posts für ihn also sichtbar werden, entscheidet ja jeder für sich.” Das mag stimmen für die Accounts, denen man selbst folgt. Das Argument verkennt aber, dass Kühnerts eigene Tweets (wie die Tweets von allen anderen Twitter-Nutzern und -Nutzerinnen) von jedem retweetet, zitiert, kommentiert, verlinkt oder als Screenshot verbreitet werden können, sofern man nicht massenweise Accounts blockt. Das eigene Folgen ist also gar nicht notwendig, um wahrgenommen und diskutiert zu werden.

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4. Bestenfalls artiger Applaus
(taz.de, Steffen Grimberg)
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger organisiert seine Spitze neu: Der bisherige Präsident des Verbandes Mathias Döpfner gibt sein Amt ab. Das bisherige Präsidialsystem soll durch einen Vorstand aus hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitgliedern ersetzt werden. Für Döpfners Schlussrede und als Dank für seine sechs Präsidentenjahre habe es “bestenfalls artigen Applaus” gegeben, schreibt Steffen Grimberg.

5. Aussage des Twitter-Hinweisgebers kaum hilfreich für Musk
(br.de, Marcus Schuler)
Ex-Twitter-Sicherheitschef Peiter Zatko hat vor dem Justizausschuss des US-Kongresses ausgesagt und habe dabei kein gutes Haar an seinem ehemaligen Arbeitgeber gelassen, berichtet Marcus Schuler: “Die Führungskräfte bei Twitter hätten den Profit über Sicherheitsbedenken gestellt. So hätten sie die Infiltration des Unternehmens durch ausländische Geheimdienste ignoriert und die Aufsichtsbehörden über die Datenschutzpraktiken in die Irre geführt.” Außerdem habe das Unternehmen keinen Überblick darüber gehabt, welche Mitarbeitenden zu welchen Zeitpunkten auf Nutzer- oder Unternehmensdaten zugegriffen haben.

6. Vorab­in­for­ma­tionen gibt es nur für Jour­na­listen, nicht für die AfD
(lto.de)
Das Bundesverfassungsgericht macht bestimmten Journalistinnen und Journalisten bereits am Abend vor einer Entscheidung die entsprechende Pressemitteilung zugänglich. Dagegen wandte sich die AfD und verlangte in einem Hilfsantrag, ebenfalls vorab informiert zu werden. Die Partei blieb damit jedoch erfolglos und scheiterte schon an der Klagezulässigkeit.