Archiv für Mai 7th, 2020

Riesen-Zweifel an “Bild”-Artikel

Es geht um den Begriff “Ausgangsbeschränkungen”. Und wer jetzt befürchtet, es wird hier allzu wortklauberisch, der oder die sei beruhigt: Es geht um deutlich mehr. Es geht darum, wie die “Bild”-Redaktion ein Urteil eines Verfassungsgerichts falsch wiedergibt und so die eigene Agenda in der Corona-Krise vorantreibt.

“Bild”-Redakteur Filipp Piatov schrieb vergangene Woche über einen Beschluss des saarländischen Verfassungsgerichtshofs. Dieser hatte entschieden, dass die wegen der Corona-Pandemie im Saarland geltenden Ausgangsbeschränkungen außer Vollzug zu setzen seien:

Am Dienstag entschied der saarländische Verfassungsgerichtshof, dass die Landesregierung die strengen Ausgangsbeschränkungen sofort lockern muss. Die Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofs hat Signalwirkung für die gesamte Republik.

Denn die Richter begründen ihre Entscheidung mit massiven Zweifeln an der Wirksamkeit von Ausgangsbeschränkungen, wie sie überall in Deutschland — wenn auch in verschiedenen Ausprägungen — eingeführt wurden.

“Aus einem Vergleich der Infektions- und Sterberaten in den deutschen Bundesländern mit und ohne Ausgangsbeschränkung”, so die Richter, lasse sich “kein Rückschluss auf die Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkung ziehen”.

Es herrscht eine merkwürdige Diskrepanz zwischen Piatovs eigener Behauptung zu den “Ausgangsbeschränkungen, wie sie überall in Deutschland — wenn auch in verschiedenen Ausprägungen — eingeführt wurden” und der einen Absatz später von Piatov zitierten Aussage des Gerichts zu “den deutschen Bundesländern mit und ohne Ausgangsbeschränkung”.

Was denn nun: Gibt es Ausgangsbeschränkungen “überall in Deutschland”? Oder gibt es in Deutschland “Bundesländer mit und ohne Ausgangsbeschränkung”?

Schaut man in den Beschluss des saarländischen Verfassungsgerichtshofs (PDF), erkennt man, dass das Gericht zwischen Ländern mit Ausgangsbeschränkungen und Ländern mit Kontaktverboten unterscheidet. Wie viele Bundesländer mit (den strengeren) Ausgangsbeschränkungen es neben dem Saarland aus Sicht des Gerichts noch gibt? Eins.

Mit Ausnahme von Bayern kennen andere Bundesländer gegenwärtig keine vergleichbare Ausgangsbeschränkung.

Eine ähnliche Entwicklung des Infektionsgeschehens hat sich in diesem Zeitraum in allen anderen Ländern vollzogen, wobei — bis auf den Freistaat Bayern — in keinem Land Ausgangsbeschränkungen, sondern lediglich Kontaktverbote auch außerhalb des öffentlichen Raums angeordnet worden waren.

Wenn die Richter aus dem Saarland also “ihre Entscheidung mit massiven Zweifeln an der Wirksamkeit von Ausgangsbeschränkungen” begründen, dann hat das erstmal nur Auswirkungen für das Saarland und vielleicht noch eine “Signalwirkung” für Bayern. Mehr nicht. In allen anderen Bundesländern sieht das Gericht schließlich überhaupt keine vergleichbaren “Ausgangsbeschränkungen”.

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Bis zu dem Beschluss galten im Saarland strengere Regeln als in anderen Ländern. Das Verlassen der Wohnung war nur aus “triftigen Gründen” gestattet. Darunter fielen unter anderen die berufliche Tätigkeit, Arztbesuche oder der Einkauf von Lebensmitteln. Diese Strenge sei inzwischen nicht mehr nachvollziehbar, so das Gericht, da bei der Entwicklung der Corona-Pandemie kein klarer Unterschied auszumachen sei zwischen Ländern mit Ausgangsbeschränkungen und Ländern mit Kontaktverboten:

Die Betrachtung der Infektions- und Sterberaten in den deutschen Bundesländern mit und ohne Ausgangsbeschränkungen zeigt keine belastbaren Gründe für die Notwendigkeit der Fortdauer der saarländischen Regelung.

Daher kippte das Gericht die Ausgangsbeschränkungen im Saarland, oder genauer: Es ließ § 2 Absatz 3 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) teilweise außer Vollzug setzen.

Es reichte der “Bild”-Redaktion aber nicht, eine Entscheidung von gerade mal regionaler Bedeutung zu einer mit möglichen Auswirkungen für ganz Deutschland aufzublasen. Obwohl es bei dem Gerichtsbeschluss nur um eine Maßnahme ging, zog sie in der Überschrift ihres Artikels gleich alle “Corona-Maßnahmen” in “Riesen-Zweifel”:

Screenshot Bild.de - Nach Saarland-Urteil - Riesen-Zweifel ob Corona-Maßnahmen wirklich helfen

Auch das widerspricht dem Beschluss des saarländischen Gerichts. Zu den verschiedenen Maßnahmen im Saarland neben den Ausgangsbeschränkungen steht darin:

Die in der VO-CP enthaltenen vielfältigen Freiheitsbeschränkungen — die in ähnlicher Form in allen Bundesländern gelten — haben Wirkung gezeigt.

Außerdem werden die Maßnahmen als Möglichkeiten angeführt, die ein künftiges Infektionsrisiko vermindern könnten:

Es ist nicht auszuschließen, dass die Aussetzung der Ausgangsbeschränkungen mit einer allerdings geringen Wahrscheinlichkeit das Infektionsrisiko erhöhen kann. Dieses Risiko wird — dem System der infektionsschutzrechtlichen Regelungen entsprechend — vermindert, wenn durch Kontakt- und Abstandsgebote sowie durch eine im Saarland neuerdings geltende Maskentragungspflicht Übertragungswege und Übertragungsweiten verringert werden und durch Verbote von zahlenmäßig nicht beschränkten Zusammentreffen weiter bekämpft werden.

Aus dem teilweisen Außervollzugsetzen eines Absatzes eines Paragrafen einer Verordnung eines Bundeslandes versuchen Filipp Piatov und die “Bild”-Redaktion, eine Diskussion über alle “Corona-Maßnahmen” in der “gesamten Republik” zu kreieren. Seinen Artikel, in dem er so ziemlich alles falsch darstellt, was man falsch darstellen kann, beginnt Piatov übrigens mit dieser Frage:

War es ein Fehler, die Ausgangsbeschränkungen gegen die Corona-Pandemie einzuführen?

Auch darauf findet man eine Antwort in dem Gerichtsbeschluss, den der “Bild”-Redakteur eigentlich ins Feld führt, um gegen Corona-Maßnahmen zu argumentieren: Die Entscheidung der saarländischen Landesregierung sei zu dem damaligen Zeitpunkt “Teil einer mit Blick auf die betroffenen Grundrechte verantwortungsvollen Politik” gewesen.

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Medien in der Corona-Krise, Hass und Angriffe, Attila Hildmanns Medienspiel

1. ZAPP spezial: Medien in der Corona-Krise
(ndr.de, Annette Leiterer & Gudrun Kirfel & Daniel Bouhs & Tim Kukral & Caroline Schmidt & Sebastian Asmus & Andrea Brack Peña)
Das NDR-Medienmagazin “Zapp” widmet sich in einer halbstündigen Sendung den verschiedenen Auswirkungen der Corona-Krise auf die Medienbranche. Es geht unter anderem um Rekordreichweiten durch Corona, um Rettungspakete für Medien, um Kurzarbeit und um TV-Millionen für das Fußballgeschäft.

2. “Träumen Sie süß”
(sueddeutsche.de, Nadia Pantel & Nicolas Richter)
Die WDR-Journalistin Ann-Kathrin Stracke wirft dem früheren französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d’Estaing vor, sie Ende 2018 nach einem Interview-Termin sexuell belästigt zu haben. Eine vom Sender beauftragte Kanzlei sei in ihrem Abschlussbericht zu dem Ergebnis gekommen, Strackes Schilderungen (und die ihres Kameramanns) seien “insgesamt glaubhaft und legen den Schluss nahe, dass der Sachverhalt sich genau so zugetragen hat wie beschrieben”.

3. Attila Hildmanns Krisenmanagement
(belltower.news, Thilo Manemann)
Der Koch und Verschwörungsideologe Attila Hildmann spielt bereits seit Jahren mit den Medien und weiß, mit welchen Provokationen und großspurigen Auftritten er Aufmerksamkeit generieren kann. Derzeit inszeniere er sich als martialischer Widerstandskämpfer, als “Hüter der Wahrheit in einer Welt der Lüge und Manipulation”. Thilo Manemann hat sich angeschaut, wie Hildmann seine “Desinformationen und Maulheldenpostings” unters Volk bringt und versucht, dabei Werbung für seine Produkte zu machen. Was mal mehr und mal weniger gelingt, denn ein großes Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen habe Hildmanns Produkte bereits ausgelistet.

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4. Hass und Angriffe auf Medienschaffende
(mediendienst-integration.de, Jennifer Pross)
Eine neue Studie des Bielefelder Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung zu Hass und Angriffen auf Medienschaffende (PDF) berichtet von besorgniserregenden Zahlen. 62 Prozent der anonym befragten Journalisten und Journalistinnen sähen die Freiheit und Unabhängigkeit journalistischer Arbeit in Deutschland in Gefahr. Mehr als die Hälfte habe Verständnis dafür, wenn Kolleginnen und Kollegen aus Sorge vor Angriffen nicht über bestimmte Themen berichten würden.
Weiterer Lesehinweis: ARD-Kamerateam auf Demonstration angegriffen (spiegel.de). Siehe auch das etwa zweiminütige Video, das einen Angriff bei einer Anti-Corona-Demo von Verschwörungstheoretikern rund um Attila Hildmann dokumentiert (twitter.com/democ_de).

5. Sich schön inkorrekt durchamüsieren
(zeit.de, Johannes Schneider)
Johannes Schneider hat einen lesenswerten Beitrag über das Kabarett im Allgemeinen und die Kabarettistin Lisa Eckhart im Besonderen, der er “unmoralische Boshaftigkeit” vorwirft, verfasst: “Diese Grenzverletzungen fördern keinerlei Erkenntnis, demaskieren weder Macht noch kulturelle Vorurteile, reproduzieren sie vielmehr. Komisch finden kann das nur ein verklemmtes Publikum, das denkt: Hihi, darüber macht man doch keine Witze. Dieses verklemmte Publikum gibt es natürlich, und wer gelernt hat, seinen Erfolg in Applaus und Aufmerksamkeit zu messen, findet hier gewiss dankbare Goutanten von Gratismut. Satire darf ja schließlich alles, und also muss sie auch auf den Gräbern der Ermordeten und den Nerven der Lebenden rumtrampeln dürfen.”
Weiterer Lesetipp: Antisemitismus-Vorwürfe: WDR verteidigt Kabarettistin Lisa Eckhart (rnd.de).

6. Zeugen des Krieges – Kriegsfotografie im Wandel
(3sat.de, Christiane Schwarz, Video: 58:34 Minuten)
Die Art und Weise, wie Kriege geführt werden, hat sich über die Jahrzehnte verändert und parallel dazu auch die professionelle Kriegsfotografie. In einer 3sat-Doku berichten vier Kriegsfotografinnen und -fotografen über ihre Einsätze in Krisenherden und Kriegsgebieten rund um den Globus. Dabei geht es auch um die Fotografien von Augenzeugen in den Sozialen Medien: “Der Kampf um die Hoheit des Bildes ist entbrannt wie noch nie zuvor. Gehen damit der künstlerische Anspruch und die journalistische Neutralität verloren? Ersetzt das primäre Augenzeugen-Foto heute gewissermaßen den Blick der Fotojournalist*innen?”