Die Tatwaffe jemand anderem unterzuschieben, das versuchte schon die skrupellose Lady Macbeth. Nachdem ihr Gemahl Macbeth König Duncan ermordet hatte, drückte sie die blutigen Dolche den schlafenden Wachen des Königs in die Hände. So wollte sie den Verdacht von Macbeth lenken. Doch der Plan ging nicht auf: Macduff, Macbeths Widersacher, schöpfte Verdacht und brachte Macbeth schließlich zur Strecke.
Auch außerhalb des Shakespeareschen Universums kommen solche Dinge vor, so kürzlich in Starnberg. Der Unterschied zu Shakespeare: Damals gab es noch keine “Bild”-Zeitung, die aus einem irrtümlichen Anfangsverdacht eine Tatsache macht und den vermeintlichen Täter mit Foto anprangert. Auch der Landesdienst Bayern der dpa und die “Abendzeitung” aus München sehen in diesem Fall nicht gut aus.
Am 12. Januar entdeckte die Polizei eine Familie tot in deren Wohnhaus in Starnberg: die beiden Eltern und deren 21-jährigen Sohn. Die Polizei fand den Sohn offenbar mit einer Pistole in der Hand und zog daraus ihre Schlüsse. In einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord vom 13. Januar heißt es:
Nach aktuellem Ermittlungsstand geht die Kripo davon aus, dass der 21-jährige Sohn am Wochenende zunächst seine Eltern (60 bzw. 64 Jahre) und dann sich selbst getötet hat. Vor Ort wurden zwei Faustfeuerwaffen als mutmaßliche Tatwaffen sichergestellt.
Zum Motiv der Tathandlung können derzeit keine Angaben gemacht werden. Die Ermittlungen stehen noch am Anfang.
Während die Kripo sich also noch zurückhält mit endgültigen Urteilen, von “mutmaßlich” und vom “aktuellen Ermittlungsstand” spricht, gibt es bei “Bild” (am 14. Januar) und Bild.de (am 15.) Tatsachen:
(Die Unkenntlichmachung des Namens stammt von uns.)
Genauso sicher klingt es bei der “Abendzeitung” und beim bayerischen Landesdienst der dpa:
Andere Redaktionen waren vorsichtiger. Süddeutsche.de etwa titelte: “Sohn soll Eltern und sich selbst erschossen haben”. Und auch der Basisdienst der dpa baute ein “soll” in seine Überschrift.
Die “Bild”-Medien hatten das Urteil hingegen schon gefällt. Und sie schreckten auch nicht davor zurück, gleich noch ein Foto des 21-jährigen Sohnes zu veröffentlichen, unverpixelt versteht sich.
Gut eineinhalb Wochen später stellt sich allerdings heraus: Nicht der Sohn hat seine Eltern umgebracht, ein 19-jähriger Freund des Sohnes soll die Familie getötet haben. Der geständige Tatverdächtige legte dem 21-Jährigen offenbar eine Pistole in die Hand, um einen Suizid vorzutäuschen.
Der Pressekodex rät, in der Berichterstattung auch bei Tatverdächtigen die “schutzwürdigen Interessen von Betroffenen” zu berücksichtigen. Bei der Abwägung sei unter anderem der Verfahrensstand einzubeziehen. Dieser war bei den Veröffentlichungen durch “Bild”, Bild.de, dpa-Landesdienst und “Abendzeitung” wenige Tage nach der Tat noch nicht sehr weit fortgeschritten.
Der Fall aus Starnberg ist ein trauriges Beispiel dafür, warum es hochproblematisch ist, dass “Bild” und Bild.de regelmäßig unverpixelte Fotos von Tatverdächtigen veröffentlichen. Hier zeigt sich die Wichtigkeit der Unschuldsvermutung: Auch bei einem Tatverdacht mit scheinbar klaren Indizien kann sich der Tatverdächtige als unschuldig erweisen, so wie nun geschehen. Den neuen Tatverdächtigen zeigen die “Bild”-Medien wieder unverpixelt.
Bei Opfern ist der Presserat sowieso unmissverständlich: “Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen.” Auch hier, leider wenig überraschend, halten sich “Bild” und Bild.de nicht an den Pressekodex und veröffentlichen unverpixelte Fotos der Getöteten.
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