Archiv für September 13th, 2019

Die Infos liefert “Bild”, Mistgabeln müssen selbst besorgt werden

Nachdem ihr Sohn bei einem Attentat vor einigen Jahren mehrere Menschen getötet hat, änderte sich auch für die Eltern des Täters das Leben komplett: Sie bekamen Morddrohungen, mussten ihren Wohnort verlassen, wurden in ein polizeiliches Schutzprogramm aufgenommen und sollen ins Ausland gezogen sein. So steht es bei Bild.de:

Nach der Tat wurde die Familie ins Opferschutzprogramm der Polizei aufgenommen — verließ später sogar Deutschland angeblich in Richtung Österreich. Grund: Massive Drohungen.

Dieser Satz stammt aus einem Artikel, den Bild.de gestern Abend veröffentlichte und der verkündet, dass die Familie nun wieder in ihrem alten Wohnort lebt:

Screenshot Bild.de - Familie des ... zurück in ...
(Verpixelung durch uns.)

Für ein paar Klicks und das eine oder andere verkaufte Abo — es handelt sich um einen “Bild plus”-Artikel — zerren die “Bild”-Medien eine Familie in die Öffentlichkeit, die “massiven Drohungen” ausgesetzt und auf den Schutz der Polizei angewiesen war. Auf ihrer Startseite erzählte die Bild.de-Redaktion einem Millionenpublikum von dem Umzug; die in dem Ort erhältliche gedruckte “Bild”-Regionalausgabe berichtet heute ebenfalls groß darüber. Der Name der Familie wird sowohl online als auch in der Printverstion genannt. Mistgabeln und Fackeln sind hingegen nicht beigelegt und müssen vom Mob selbst besorgt werden.

Mit Dank an Christian S. für den Hinweis!

Klatsche mit Ansage, CSU-Par­tei­funk mit Frak­ti­ons­geld?, Haltet ein!

1. Verlustgeschäft für deutsche Verlage
(deutschlandfunk.de, Christoph Sterz & Sebastian Wellendorf, Audio: 5:31 Minuten)
Es war eine Klatsche mit Ansage: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das deutsche Gesetz zum Leistungsschutzrecht gekippt, und zwar wegen eines lange bekannten Formfehlers. In dem fünfeinhalbminütigen Beitrag werden die Hintergründe erklärt — nämlich die Idee der Verlage, etwas vom Google-Kuchen abzubekommen. Eine Idee, die beim Suchmaschinenriesen verständlicherweise auf wenig Gegenliebe stieß.
Lesetipp für eine weitere Auseinandersetzung mit dem Thema: EuGH erklärt deutsches Leistungsschutzrecht für unzulässig (golem.de, Friedhelm Greis).

2. Unzu­läs­siger Par­tei­funk mit Frak­ti­ons­geld?
(lto.de, Alexander Hobusch)
Die CSU hat für ihren Youtube-Clip aus der Reihe “CSYou” einiges an Kritik und Spott kassiert. Nun äußert der Experte für Parteienfinanzierung Alexander Hobusch auf “Legal Tribune Online” auch noch juristische Bedenken zur Rechtmäßigkeit des Formats: “Nach einer Folge steht jedenfalls der Verdacht im Raum, dass (teilweise) Partei-PR mit Fraktionsmitteln betrieben wird: Zu weit entfernt sind die Inhalte vom parlamentarischen Betrieb, zu stark ist ihr Parteibezug. Der Vorfall zeigt anschaulich das Dilemma der Abgrenzung zwischen Partei- und Fraktionsöffentlichkeitsarbeit auf: Wie viel allgemeinpolitische Diskussion und wie viel Zuspitzung kann mit Fraktionsgeldern betrieben werden?”

3. Gewinner aus Saudi-Arabien, Malta und Vietnam
(reporter-ohne-grenzen.de)
Reporter ohne Grenzen hat in Berlin die 27. internationalen Press Freedom Awards verliehen. Ausgezeichnet wurden die saudi-arabische Bloggerin und Journalistin Eman al-Nafjan, die Malteserin Caroline Muscat und die Vietnamesin Pham Doan Trang. Leider konnte Eman al-Nafjan den Preis nicht persönlich entgegennehmen: Sie wurde in Saudi-Arabien zwar aus der Haft entlassen, ist aber mit einem Ausreiseverbot belegt.

4. Datenschützer können Abschaltung von Facebook-Fanpages verlangen
(horizont.net)
Sind deutsche Facebook-Seitenbetreiber für den Datenschutz verantwortlich, auch wenn die Datenverarbeitung durch Facebook erfolgt? Ein schwieriges juristisches Thema, mit dem sich nun anhand eines konkreten Falls das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt hat. Das Urteil bezeichnet die initiierende Datenschutzbeauftragte als “Rückenwind für den Datenschutz”.

5. Haltet ein!
(spiegel.de, Thomas Fischer)
Ex-BGH-Richter Thomas Fischer beschäftigt sich mit dem Kinderpornografie-Vorwurf gegen einen ehemaligen Fußballspieler, der medialen Behandlung des Falls und den Aspekten der Unschuldsvermutung. Und er merkt etwas an, was zumindest diskutierenswert erscheint: “Ich vertrete gewiss nicht die generelle Straflosigkeit von Kinderpornografie. Aber man muss sich einer wenig nützlichen, kontraproduktiven Hysterisierung auch hier entgegenstellen. Und man muss sich gelegentlich in Erinnerung rufen, in welch exzessivem Maß unsere Gesellschaft öffentlich sexualisiert und geradezu manisch auf jugendliche Sexualität fixiert ist: in Werbung, Mode, Showgeschäft, Freizeit, Unterhaltungsindustrie.”

6. Vorerst kein Schadenersatz für Haft
(taz.de)
Ein türkisches Gericht hat die Entschädigungsklage von Reporter Deniz Yücel für die erlittene einjährige Haft in einem Istanbuler Hochsicherheitsgefängnis ohne Angabe von Gründen abgewiesen. Yücels Anwalt will sich nun an das türkische Verfassungsgericht wenden und nimmt dafür persönliche Risiken in Kauf: Er wurde bereits wegen “öffentlicher Beleidigung der Justiz” zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und riskiert, ins Gefängnis geworfen zu werden.