Archiv für September 13th, 2016

Die nackte Halbwahrheit

Rund um den RB Leipzig gibt es schon lange heiße Diskussionen, nicht erst seit der Verein im Sommer in die Fußballbundesliga aufgestiegen ist. Da ist beispielsweise das massive finanzielle Engagement des Brauseherstellers “Red Bull”, das für Debatten sorgt. Oder das Hin- und Hergeschiebe von Spielern mit dem Schwesterverein FC Red Bull Salzburg. Es gibt auf jeden Fall einige Gründe, warum Fans anderer Klubs RB Leipzig ziemlich blöd finden.

Am vergangenen Wochenende kam für manche Anhänger von Borussia Dortmund, die zum Auswärtsspiel nach Leipzig gefahren waren, ein weiterer hinzu: Sie durften nicht in ihren BVB-Trikots und -Shirts ins Stadion, jedenfalls nicht in den Sektor D. Stattdessen mussten sie ihre schwarz-gelben Fanklamotten vor der Arena bei einer Sammelstelle abgeben. Manche von ihnen kauften sich notgedrungen RB-Leipzig-T-Shirts am Merchandisestand und zogen sie verkehrt rum an, manche setzten sich mit freiem Oberkörper auf die Tribüne. Nach dem Spiel konnten sie sich ihre BVB-Kleidung wieder abholen. Einige Hundert Dortmund-Fans sollen betroffen gewesen sein.

Bei Welt.de hieß es am Sonntag dazu:

Viele andere Medien griffen das Thema auf:

Der Welt.de-Artikel erklärt auch den Grund für die temporäre Kleidersammlung durch RB Leipzig:

Die Begründung für die ungewöhnliche Maßnahme liefert Paragraf vier, Absatz drei der Stadionordnung. Dort heißt es: “Die Sektoren B und D sind bei den Fußballspielen von RasenBallsport Leipzig GmbH ein ausschließlicher Heimfanbereich. Es ist verboten, sich als Fan der Gastmannschaft in diesem Bereich aufzuhalten bzw. zu verweilen. Der Kontroll- und Sicherheitsdienst ist angewiesen und berechtigt, Zuschauer, die als Fan der Gastmannschaft zu erkennen sind oder durch ihr Verhalten auffallen, auch wenn sie ein gültiges Ticket für diesen Bereich besitzen, aus diesem zu entfernen, wobei ihnen — soweit dies im Einzelfall möglich ist — ein anderer geeigneter Platz zugewiesen wird.”

Also der nächste Leipziger Klops, mit dem sich der Verein selbst zum Sonderling macht? “Das ausdrückliche Verbot von Fanutensilien der Gastmannschaft” gebe es bei Klubs wie Hertha BSC Berlin, dem FC Bayern München oder dem FC Schalke 04 jedenfalls nicht, schreibt der Welt.de-Autor.

Stimmt, dort nicht. Aber beim HSV zum Beispiel. Dort steht in der Stadionordnung (PDF):

Die Nordtribüne (Blöcke 22 – 28) ist der Heimbereich im Volksparkstadion. Es ist verboten, dort Farben der Gastmannschaft zu tragen oder sich verbal zu äußern oder provozierend zu verhalten in einer Weise, die zu Auseinandersetzungen mit den die Heimmannschaft unterstützenden Zuschauern führen kann. Der Ordnungsdienst ist angewiesen und berechtigt, Zuschauer, die gegen die vorgenannten Verbote verstoßen, aus diesem Bereich zu entfernen, wobei ihnen — soweit dies im Einzelfall möglich ist — ein anderer geeigneter Platz im Volksparkstadion zugewiesen werden soll.

Und in der Stadionordnung des FSV Mainz 05 steht:

Der Zugang zu den Blöcken P, Q, R und S, sowie der Supportbereich L, M, N, und O ist den Gästefans nicht gestattet. Der Ordnungsdienst ist angewiesen und berechtigt, in diesem Bereich befindliche Personen, die entweder eindeutig durch Fankleidung, oder aber erst nach auffälligem Verhalten als Gästefan zu erkennen sind, entweder aus dem Stadion, oder falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich zu bringen.

In der Stadionordnung der TSG Hoffenheim (PDF) heißt es:

Untersagt ist Personen im Geltungsbereich dieser Stadionordnung weiterhin:

– sich als Gast-Fan im Heimfanbereich der WIRSOL Rhein-Neckar-Arena aufzuhalten bzw. zu verweilen; Der Heimfanbereich umfasst hierbei die Südkurve (Blöcke O – V). Der Ordnungsdienst ist angewiesen und berechtigt, Zuschauer, die als Gast-Fan zu erkennen sind oder durch ihr Verhalten als solcher auffallen, aus diesem Bereich zu entfernen, auch wenn sie eine gültige Eintrittskarte für diesen Bereich haben, wobei ihnen – soweit dies im Einzelfall möglich ist – ein anderer geeigneter Platz im Stadion zugewiesen werden kann. Ist das Stadion ausverkauft, wird der betroffene Gast-Fan aus dem Stadion verwiesen oder der Zutritt zum Stadion verweigert.

Die Stadionordnung von Borussia Mönchengladbach (PDF) hat folgenden Passus:

Die Nordkurve (Blöcke 13-20 im Unterrang und 13A-19A im Oberrang) ist der Heimfanbereich im BORUSSIA-PARK. Es ist verboten, sich als Gastfan in diesem Bereich aufzuhalten bzw. zu verweilen. Der Ordnungsdienst ist angewiesen und berechtigt, Zuschauer, die als Gastfan zu erkennen sind, oder durch ihr Verhalten auffallen, auch wenn sie eine gültige Eintrittskarte für diesen Bereich haben, aus diesem Bereich zu entfernen, wobei ihnen — soweit dies im Einzelfall möglich ist — ein anderer geeigneter Platz im Stadion zugewiesen werden kann. Ist das Stadion ausverkauft, wird der betroffene Gastfan aus dem Stadion verwiesen oder der Zutritt zum Stadion verweigert.

Bei Bayer 04 Leverkusen findet man in der Stadionordnung (PDF) diesen Absatz:

Die Nordkurve (Bereiche C, D und E) ist der Heimfanbereich der BayArena. Es ist verboten, sich als Gastfan in diesem Bereich aufzuhalten bzw. zu verweilen. Der Kontroll- und Sicherheitsdienst (nachfolgend KSD genannt) ist angewiesen und berechtigt, Zuschauer, die als Gastfan zu erkennen sind oder durch ihr Verhalten auffallen, auch wenn sie ein gültiges Ticket für diesen Bereich besitzen, aus diesem zu entfernen, wobei ihnen -soweit dies im Einzelfall möglich ist- ein anderer geeigneter Platz in der BayArena zugewiesen werden kann. Kann kein anderer geeigneter Platz angeboten werden, wird der betreffende Gastfan aus dem Stadion verwiesen oder der Zutritt zum Stadion verweigert.

Der VfL Wolfsburg schreibt in seiner Stadionordnung:

Die Nordkurve (Blöcke 01-13 im Unterrang und 02-14 im Oberrang) ist der VfL-Fanbereich der Volkswagen Arena. Darüber hinaus zählen die Blöcke F (Reihen 6-8 Plätze 12ff., Reihen 9-11 Plätze 11ff.), 16, 62 und 64 zum VfL-Fanbereich. Es ist verboten, sich als Gastfan im VfL-Fanbereich aufzuhalten bzw. zu verweilen. Der SOD ist angewiesen und berechtigt, Zuschauer, die als Gastfan zu erkennen sind oder durch ihr Verhalten auffallen, auch wenn sie eine gültige Eintrittskarte für diesen Bereich besitzen, aus diesem zu entfernen. Ist die Volkswagen Arena ausverkauft, wird der betreffende Zuschauer aus dem Stadion verwiesen oder der Zutritt zum Stadion verweigert. Im VfL-Fanbereich ist das Präsentieren von Fanartikeln oder -utensilien des Gastvereins untersagt.

Das gilt in Wolfsburg übrigens auch umgekehrt für den “Gästefanbereich”:

Der Süd-Westbereich der Volkswagen Arena (Unterrang Blöcke 29, 33 und 35) markiert grundsätzlich den Gästefanbereich. Jedoch ist eine variable Erweiterung des Gästefanbereichs im Oberrang (Blöcke 30-36) je nach Bedarf des Gastvereins möglich. Es ist verboten, sich als Heimfan im Gästefanbereich aufzuhalten bzw. zu verweilen. Der SOD ist angewiesen und berechtigt, Zuschauer, die als Heimfan zu erkennen sind oder durch ihr Verhalten auffallen, auch wenn sie eine gültige Eintrittskarte für diesen Bereich besitzen, aus diesem zu entfernen. Ist die Arena ausverkauft, wird der betreffende Zuschauer aus dem Stadion verwiesen oder der Zutritt zum Stadion verweigert. Im Gästefanbereich ist das Präsentieren von Fanartikeln oder -utensilien des Heimvereins untersagt.

Und selbst in der Stadionordnung von Borussia Dortmund — dem Verein also, dessen Anhänger am vergangenen Samstag unter der “Heimfanbereich”-Regelung zu leiden hatten — findet man eine ähnliche Vorgabe wie in Leipzig:

Im gesamten Südtribünen-Bereich (S/W, Süd, S/O) des Stadions ist ein Zutritt in gegnerischer Fankleidung und in ausschließlich vom Gastverein genutzten Bereichen (Nord, N/O) ist ein Zutritt in BVB-Fankleidung untersagt.

Das Verbot von Fankleidung im sogenannten “Heimfanbereich” ist also wahrlich keine Leipziger Erfindung. Der Welt.de-Artikel nennt auch selbst das Beispiel aus Dortmund als weitere Einschränkung in einem Bundesligastadion. Und dennoch handele es sich bei RB um “einen einmaligen Paragrafen”, eine “ligaweit einmalige” Konstellation. Denn bei RB Leipzig ist nicht nur ein Bereich im Stadion ausschließlich für Heimfans vorgesehen, sondern gleich zwei.

Aber nicht mal mit dieser Spezifikation stimmt die Aussage des Artikels. Beim 1. FC Köln sind in der Stadionordnung (PDF) ebenfalls zwei Bereiche im Stadion als “Heimbereiche” deklariert:

Untersagt ist den Besuchern weiterhin:

ein provozierendes Verhalten zu zeigen, das geeignet sein kann, eine Auseinandersetzung mit den übrigen Zuschauern herbeizuführen; von einem solchen provozierenden Verhalten kann der Ordnungs- und Sicherheitsdienst ausgehen, wenn von den Besuchern im Heimbereich des Stadions (Südtribüne, Blöcke S1 bis S16, und Nordtribüne, N11 bis N14) Fanartikel des Gastmannschaft oder im Auswärtsbereich des Stadions (Nordtribüne, N6, N15, N16) Fanartikel der Heimmannschaft getragen oder gezeigt werden.

Mit Dank an Markus M. für den Hinweis!

Für Sie geklickt (9)

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Heute: das vergangene Wochenende auf der Facebookseite von “Focus Online”.

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Torwart.

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Wegen der hohen Getränkepreise.

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Im Alter regeneriert sich der Körper langsamer.

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“Aldi” macht eine Fernsehwerbung.

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Sind dann doch ein paar mehr als vier: Personalausweis und Reisepass, Geburts- und Heiratsurkunden, gegebenenfalls Scheidungsurkunde, eine Gehaltsabrechnung und Nachweise über Kranken- und Rentenversicherung.

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Mit diesen fünf Rhetorik-Tricks:
1. Die Streitfrage verändern.
2. Mit Fragen verwirren.
3. Falsche Schlussfolgern ziehen.
4. Den Gegner provozieren.
5. Persönliche Angriffe.

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Alle drei Frauen — die Polizistin und die zwei Autofahrerinnen — hatten an dem Tag Geburtstag.

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Quinoa, Brokkoli, Haferflocken, Eier, Magerquark.

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Er befreit sich aus den Handschellen und flieht, wird später aber wieder geschnappt.

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Goldschmuck.

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1. Die Tageszeit.
2. Eine Pause vor der Prüfung.

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Man soll Halluzinationen bekommen.

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LED-Blitze.

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Schlechte Infrastruktur, kaum Arbeit.

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Drogen: Weil sie ihren Geist erweitern wollen.
Wach bleiben: Weil es gegen die Norm ist.

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Alles mit Kohlenhydraten.

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Sie bremsen Schweiß ab, schützen vor Sonnenlicht von oben und helfen, Emotionen durch Mimik zu äußern.

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Auf welcher Seite sich die Tankklappe befindet.

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1. Sie gelten als sexy, höflich und süß.
2. Sie neigen eher zu Alkoholmissbrauch.
3. Sie wirken oft kühl.
4. Sie gelten als verführerisch.
5. Sie sind verlässlich.
6. Sie werden um ihre Augenfarbe beneidet.
7. Sie haben ein geringeres Schmerzempfinden.
8. Sie stehen gern im Mittelpunkt.
9. Ihre Augen kommen durch Rosé oder Braun zur Geltung.
10. Sie sind sehr lichtempfindlich.
11. Ihre Babys haben oft braune Augen.

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Cola.

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Eine Granate aus dem Ersten Weltkrieg.

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50.

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Nein.

Bitte. Keine Ursache.

PR-Coup, Mediatheken, Falschmedien

1. Lesertäuschung wird bestraft
(tagesspiegel.de, Klaus Beck)
Schleichwerbung bleibt Schleichwerbung, auch wenn man es “Native Advertising” nennt, findet Klaus Beck in seiner “Tagesspiegel”-Kolumne. “Die Täuschung fängt schon beim Begriff an, der ein PR-Coup ist: Werbung in den journalistischen Medieninhalt einzubauen, ist weder neu noch natürlich, sondern eine Kunstform, die längst als Product Placement oder Schleichwerbung bekannt ist. Das erste ist dank EU legal, aber kenntlich zu machen, das zweite immer noch verboten.”

2. Es kann nicht genug Problemzonen geben
(faz.net, Julia Bähr)
Julia Bähr hat sechs willkürlich ausgewählte Frauenzeitschriften auf deren Frauenbild überprüft. Bährs Befund: “Die Dame von Welt ist heute zugleich Bastelfee, Supermodel, Sexgöttin, Karrierefrau und Kuratorin ihrer persönlichen Umgebung. Sie ist blitzgescheit und gerät über kleine rosa Glitzerdinger aller Art aus dem Häuschen.”

3. Mehr Angebot, längere Abrufzeiten: Online-Chef des ZDF möchte Mediathek verbessern
(netzpolitik.org, Markus Reuter)
“Netzpolitik” macht auf einen Deutschlandfunkbeitrag aufmerksam, in dem es um die Mediatheken der Öffentlich-Rechtlichen geht. Diese würden beim Zuschauer oftmals für Frust sorgen, hauptsächlich wegen der komplizierten und undurchsichtigen Regelungen und der kurzen Verweildauer der Beiträge. ARD und ZDF seien mit der Situation auch nicht zufrieden und würden über neuen Modellen brüten, so der Online-Chef des ZDF. In dem Zusammenhang stellt “Netzpolitik”-Autor Markus Reuter die Frage, warum die öffentlich-rechtlichen Sender nicht viel häufiger Creative Commons Lizenzen nutzen würden, um die Inhalte freier zugänglich zu machen.

4. In der dunklen Welt der Falschmedien
(bernerzeitung.ch, Christian Zeier)
Immer mehr selbsternannte Newsportale bringen bewusst falsche Nachrichten in Umlauf, die abertausende Male in den Netzen geliket werden und sich viral verbreiten. Christian Zeier wurde über eine Bekannte eine dieser Falschmeldungen in die Timeline gespült. In seinem Artikel schreibt er über die Parallelnachrichtenwelt von angeblichen Newsportalen, die auf Ideologie statt Fakten setzen würden. Und von der Schwierigkeit, die Dinge richtig zu stellen.

5. Ausländische Journalisten vor Überwachung durch den BND schützen
(reporter-ohne-grenzen.de)
“Reporter ohne Grenzen” hat eine Petition zum Schutz von ausländischen Journalisten vor der Überwachung durch den BND gestartet. Die Organisation fordert den Deutschen Bundestag gemeinsam mit zahlreichen nationalen und internationalen Medien, Verbänden und Menschenrechtsorganisationen auf, den Entwurf des BND-Gesetzes umgehend zu überarbeiten. Die beteiligten Medien und Organisationen würden die globale Massenüberwachung des BND für einen Verstoß gegen die Menschenrechte halten und in der Überwachung von Journalisten einen schwerwiegenden Eingriff in die Pressefreiheit sehen.

6. „Indianische Wunderdiät“ oder „Der Schmu des Manitu“?
(noemix.twoday.net, Michael Nöhrig)
“nömix” hat eine indianische Wunderdiät entdeckt, die in der Tat manches Wunder bereithält. Es beginnt bei der angeblichen Reporterin “Esther Fischer”, die auf anderen Webseiten als Gas-Wasser-Elektro-Installateurin sowie als Teppich-Reinigungsfee wirkt. Und es endet mit Zutaten, die es… Ach lesen Sie am besten selbst.