Archiv für Februar, 2010

Wie sich alle mit Hartz IV verrechnen

Der schmale Grat zwischen Arbeit und Hartz IVAm 6. Februar veröffentlichte die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” unter der Überschrift “Der schmale Grat zwischen Arbeit und Hartz IV” einen mehr als halbseitigen Bericht über Berufe im Niedriglohnbereich. Unter Berufung auf Berechnungen des Karl-Bräuer-Instituts behauptet der Autor Sven Astheimer, dass das sogenannte “Lohnabstandsgebot” in mehreren Wirtschaftszweigen nicht eingehalten wird. Das Gehalt, das in bestimmten Branchen gezahlt wird, liege zum Teil noch unter dem Hartz-IV-Anspruch des jeweiligen Arbeitnehmers.

Die “FAZ” schreibt:

Besonders gefährdet sind Geringverdiener, vor allem, wenn von dem Lohn mehrere Familienmitglieder ernährt werden müssen.

Und tatsächlich: Studiert man die beigefügten Charts mit den Ergebnissen der Studie, so erfährt man, dass in einigen Extremfällen der Nettolohn eines Geringverdieners nur knapp über oder sogar unter dem jeweiligen Hartz-IV-Anspruch liegt.

Oder, wie es die “FAZ” formuliert:

In einigen Branchen sind die finanziellen Anreize zur Arbeitsaufgabe besonders stark: in der Zeitarbeit, dem Gastgewerbe, dem Wach- und Sicherheitsgewerbe und dem Garten- und Landschaftsbau.

Das Gehalt eines Zeitarbeiters an der unteren Lohngrenze mit Frau und zwei Kindern etwa liegt dieser Berechnung zufolge 278 Euro unter seinem Hartz-IV-Anspruch von 1.653 Euro. Wenigstens, so die “FAZ” weiter, “haben die Betroffenen einen Anspruch darauf, sich die Differenz ‘aufstocken’ zu lassen”.

Hart arbeitende Bürger haben also letztlich nur genausoviel in der Tasche wie Hartz-IV-Empfänger? Das klingt in der Tat zutiefst unsozial. Was die “FAZ” jedoch völlig unterschlägt, ist die Tatsache, dass Aufstocker durch Freibeträge als Anreiz für Erwerbstätigkeit auf einen deutlich höheren Betrag kommen.

Wir haben testweise den oben genannten Extremfall aus der “FAZ” in den Einkommensrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingegeben und sind auf Freibeträge von 286,20 Euro gekommen (unter Einbeziehung eines 50-Euro-ÖPNV-Tickets zum Pendeln). Diese Freibeträge, die sich je nach Einkommen zwischen 240 und 350 Euro bewegen, erhalten Niedriglöhner noch zusätzlich zu ihrem auf Hartz-IV-Niveau aufgestockten Gehalt.

Auf Anfrage bestätigte uns dies auch die Bundesagentur für Arbeit:

Bevor Einkommen angerechnet wird, sind die Freibeträge abzusetzen. In Höhe dieser Freibeträge liegt somit der “Vorteil” des Erwerbstätigen. In dem Beispiel hat der Zeitarbeiter somit tatsächlich ein um 286,20 € höheres Haushaltseinkommen als die Familie, die nur Alg II bezieht. (…) Ihre Berechnung ist korrekt, die der FAZ nicht.

Auch das Karl-Bräuer-Institut distanziert sich auf Anfrage unsererseits von den Ergebnissen der “FAZ”. Das Institut habe keine Vergleichsstudie angefertigt, sondern lediglich die Brutto- und Nettolöhne ausgesuchter Branchen im Niedriglohnsektor berechnet. Den Vergleich mit Hartz-IV-Empfängern und insbesondere die Unterschlagung der Freibeträge hat demnach allein die “FAZ” zu verantworten.

Wir halten also fest: Die “FAZ” prangert einen Missstand an, den es so gar nicht gibt, und steuert dadurch die ohnehin schon hysterische Debatte, ob gewollt oder ungewollt, in eine nachweislich falsche Richtung. Und was machen andere Medien? Sie verbreiten die Mär vom fehlenden Lohnabstand völlig unreflektiert weiter:

Neue Hartz-IV-Sätze - In diesen Branchen lohnt sich Arbeit nicht mehr!
“Bild”

Diese Jobs bringen weniger Geld als Hartz IV
(“Welt Online”)

Studie: Diese Jobs bringen weniger als Hartz IV
(“Münchner Merkur”)

Studie: Diese Jobs bringen weniger Geld als Hartz IV
(“Hamburger Abendblatt”)

Einkommen auf Hartz-IV-Niveau: Arbeiten für ein Almosen
(“Spiegel Online”)

Selbst Finanzexperte Historiker Außenminister Guido Westerwelle plappert die Zahlen der “FAZ” nach, wie man in einem Gastbeitrag auf welt.de nachlesen kann:

Wer kellnert, verheiratet ist und zwei Kinder hat, bekommt im Schnitt 109 Euro weniger im Monat, als wenn er oder sie Hartz IV bezöge. Diese Leichtfertigkeit im Umgang mit dem Leistungsgedanken besorgt mich zutiefst.

Diese Leichtfertigkeit im Umgang mit Fakten besorgt uns zutiefst.

Mit Dank an Sven H.

Airen, NWZonline, Gagasein

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. Interview mit Airen
(faz.net, Tobias Rüther)
Nochmals zum in den Feuilletons gefeierten Plagiatsfall Axolotl Roadkill. Im Anschluss auf ein langes Gespräch mit dem Blogger Airen findet sich eine ebenso lange Liste von “Parallelstellen, die sich aus einem Abgleich der Bücher ‘Strobo’ und ‘Axolotl Roadkill’ sowie des Blogs mit Hegemanns Buch ergeben (Warnung: Die Zitate sind teilweise sexuell sehr explizit und könnten die Gefühle der Leser verletzen)”.

2. “Von Visits, PageImpressions, NWZ und fremden Federn”
(medienfloh.de, Florian Schuster)
Florian Schuster präsentiert eine Liste von URLs, die NWZonline, der Internetauftritt der “Nordwest-Zeitung”, der IVW auf einer Local-Liste meldet – Klicks, die so mit in die Zählung der Visits und Page Impressions einfliessen. Auf der Liste finden sich unter anderem Websites wie studivz.net/oldenburg oder partner.hanseatreisen.de/nwz.

3. “Zeitungen feiern den 10jährigen Geburtstag der Verbraucherinsolvenz”
(finblog.de, Andreas Kunze)
Die Presseagentur dpa feiert zehn Jahre Verbraucherinsolvenz und die Online-Portale feiern mit. Nur: Die Insolvenzordnung trat am 1.1.1999 in Kraft – und ist also schon über 11 Jahre alt.

4. “Im Glashaus und so …”
(nachgetragen.wordpress.com)
Das Magazin der “Süddeutschen Zeitung” zeichnet in einer “Anleitung zum Gagasein” die Sängerin Lady Gaga mit einer Roten Schleife und folgert: “Lady Gaga ist eine Schwulenikone”.

5. “DFB-Kicker ganz bei Trost”
(n-tv.de, Christoph Wolf)
Christoph Wolf beobachtet den Umgang von Fußball-Nationalspielern mit “Bild”.

6. “Auslese-Gewinner 2009”
(wissenschafts-cafe.net, Lars und Marc)
“Die besten wissenschaftlichen Blogposts des Jahres.”

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Hardcore-Softdrinks

Es gibt Überschriften, bei denen einen gleich das Gefühl beschleicht, dass da irgendwas merkwürdig sein könnte:

Studie: Softdrinks erhöhen Krebs-Risiko um 87%

Was es diesmal ist, hat Marcus Anhäuser bei Plazeboalarm aufgeschrieben.

AFP  

Weißer Hai bleibt auf dem Teppich

In Sydney ist ein Surfer im flachen Wasser von einem Hai angegriffen worden, so viel ist klar. Was genau das für ein Hai war, war zunächst nicht ganz klar, Opfer und Medien gingen aber mal vorsorglich vom berühmt-berüchtigten Weißen Hai aus.

Heute Morgen, um 7.01 Uhr unserer Zeit berichtete der “Sydney Morning Herald” auf seiner Internetseite:

Der Hai, der Paul Welsh heute Morgen an den Nordstränden Sydneys gebissen hat, ist anhand eines Zahnfragments als 1,6 Meter langer Teppichhai identifiziert worden.

Das Exemplar dieser normalerweise sanftmütigen Hai-Art, ein Bodenbewohner, dürfte durch die schmerzhafte Begegnung genauso traumatisiert sein.

[Übersetzung von uns]

Auch andere australische Medien berichteten zu dieser Zeit über den deutlich geschrumpften Angreifer.

Mehr als fünf Stunden später, um 12.17 Uhr tickerte AFP (nachzulesen etwa bei “Spiegel Online” und “RP Online”):

Laut [Augenzeuge Michael] Brown handelte es sich bei dem Angreifer vermutlich um einen Weißen Hai, den größten Raubfisch der Welt. Er selbst arbeitet bei der Hai-Überwachung in der Region mit und sah nach eigenen Angaben in den vergangenen Monaten mehrmals Weiße Haie vom Flugzeug aus. Diese können bis zu sechs Meter lang und mehr als zweitausend Kilogramm schwer werden.

Der “Sydney Morning Herald” hingegen zitiert den Leiter der westaustralischen Hai-Angriff-Kartei mit den Worten:

Wenn es einen Hai-Angriff gibt, ist es immer erst mal ein Weißer Hai. Die Angst vor Haien ist erstaunlich.

Der Mann weiß offenbar, wovon er spricht.

Mit Dank an Holger.

Bild  

Rammsteinalte Geheimnisse

In ihrer Dresdner Regionalausgabe schreibt “Bild” heute:

VOR DEN KONZERTEN IN DRESDEN: 10 Geheimnisse über RAMMSTEIN

Heute und morgen stehen die Hard-Rocker von Rammstein in der Messe Dresden vor je 10 000 Gästen auf der Bühne. BILD verrät zehn Geheimnisse, die sie über die Band noch nicht wussten:

Aus Platzgründen war leider kein Platz mehr für einen weiteren Halbsatz, den wir an dieser Stelle aber gerne nachreichen:

BILD verrät zehn Geheimnisse, die sie über die Band noch nicht wussten, wenn sie auch sonst noch nie etwas von ihr gehört haben:

In welchen Bands die Mitglieder zuvor gespielt haben, welchem Genre ihre Musik “offiziell” (vom Ministerium für Schubladendenken) zugerechnet wird und dass Sänger Till Lindemann eine Pyrotechniker-Lizenz hat, dürfte jedem Menschen bekannt sein, der sich ein bisschen intensiver für das Thema interessiert — oder mal einen Blick in die Wikipedia-Artikel über Rammstein und Lindemann geworfen hat.

Wirklich geheimnisvoll ist dagegen, wie “Bild” zu dieser Behauptung kommt:

1999 wurden Kruspe und Lindemann in den USA verhaftet, weil sie bei dem Titel “Bück dich” unzüchtige Bewegungen auf der Bühne machten. 100 Dollar Strafe, 6 Jahre auf Bewährung.

Zum einen betrug die Bewährungszeit sechs Monate, zum anderen war es nicht Gitarrist Richard Kruspe, der mit Lindemann verhaftet wurde, sondern Keyboarder Christian “Flake” Lorenz, wie die Band selbst in einem Interview erzählte.

Das zehnte “Geheimnis” könnte natürlich für Fans ohne Karte interessant sein …

Obwohl die Tickets für die Konzerte in Dresden innerhalb weniger Tage ausverkauft waren, gibt es nun durch die Freigabe von Produktionssperrungen noch Karten (71,25 Euro) auf www.rammstein.de. Die Tickets gelten vor und nach dem Konzert als DVB-Fahrschein.

… aber die haben es vermutlich schon vor einer Woche auf der offiziellen Website der Band gelesen.

Mit Dank an Maik H. und Stefan W.

Nachtrag, 15.13 Uhr: Leser Willi weist uns darauf hin, dass “Bild” einen weiteren Fehler gemacht (bzw. aus der Wikipedia übernommen) hat: Keines der Rammstein-Mitglieder hat je bei Das Auge Gottes gespielt, wie man auf der Website der Band nachlesen kann. Gitarrist Richard Kruspe war kurzzeitig bei der Formation namens Elegantes Chaos dabei, von der dann ein anderes Bandmitglied zu Das Auge Gottes gegangen ist.

Außerdem hat Bild.de exakt die Hälfte der Fehler im Absatz über die amerikanische Verhaftung korrigiert:

1999 wurden Kruspe und Lindemann in den USA verhaftet, weil sie bei dem Titel "Bück dich" unzüchtige Bewegungen auf der Bühne machten. 100 Dollar Strafe, 6 Monate auf Bewährung.

Zensur, ARD, Bushido

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. Interview mit Peter Phillips
(ruhrbarone.de, Daniel Drepper)
Peter Phillips, bis vor kurzem Leiter von “Project Censored”, hält “jegliche Einmischung in den freien Informationsfluss” für “moderne Zensur”: “Das kann strukturell sein, eine elektronische Beschränkung oder wenn man freiwillig eine Geschichte nicht schreibt beziehungsweise eine Geschichte, die den wichtigsten Teil der Story auslässt.”

2. “Intertextuelle Illusionen”
(wissenslogs.de, Anatol Stefanowitsch)
Der Plagiatfall “Axolotl Roadkill”: Anatol Stefanowitsch weist nochmals auf die Lobpreisungen der Feuilletons hin und bringt Klarheit in die rund ums Abschreiben verwendeten Begriffe.

3. “Winter-Olympia im TV”
(taz.de, Markus Völker)
Noch bevor die TV-Übertragung der olympischen Spiele überhaupt begonnen hat, weiss die taz schon, was dabei rauskommt: “Heutzutage setzt ein Michael Antwerpes die Standards, nicht die hauseigene Dopingredaktion. Nie war er größer, der Unterschied zwischen anspruchsvollem Sportjournalismus im TV und der traurigen Realität.”

4. “Sparanstrengungen sind längst Realität”
(ard.de)
Die ARD fühlt sich unfair behandelt und beklagt, “dass ein Teil der Presse jeden Anschein eines fairen Umgangs mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk endgültig aufgegeben hat.” Vorwerfen müsse man sich nichts: “Die ARD ist der Auffassung, dass alle ihre Sendungen wirtschaftlich produziert werden und den Marktpreisen entsprechen. Ein Kostenvergleich mit Politikmagazinen bei Kommerzsendern ist allerdings nicht möglich. Denn solche Formate gibt es dort nicht.”

5. “It’s only Blog’n’Roll”
(yuccatree.de, Jürgen Vielmeier)
Links auf 125 deutschsprachige Blogs, inklusive einer Kurzbeschreibung.

6. “Antwort an den deutschen Rapper Nr. 1!”
(aliceschwarzer.de)
Alice Schwarzer hat keinen Respekt vor Bushido und sagt ihm sehr deutlich, warum.

Hauptsache, es schockt

Nur 20 Medaillen werde das Deutsche Team bei den Olympischen Winterspielen in Vancouver gewinnen, berichtet Bild.de unter Berufung auf den Wirtschaftsprofessor Daniel K. N. Johnson, der seit einigen Jahren mit erstaunlicher Präzision anhand von Faktoren wie Bruttoinlandsprodukt, Bevölkerungszahl, und Klima die Anzahl der gewonnenen Medaillen pro Land voraussagt:

Nur 20 Medaillen für Deutschland - Harvard-Professor: Schock-Prognose für Olympia

Nicht 20, aber immerhin sechs Mal findet sich auf der Seite bei Bild.de das Wort “Harvard”, welches mit erstaunlicher Präzision nicht die Universität bezeichnet, an der Johnson lehrt und seine Vorhersage veröffentlicht hat.

Johnson nämlich ist Wirtschaftsprofessor am Colorado College in Colorado Springs, Colorado, was auch den Mitarbeitern von Bild.de hätte auffallen können, wenn sie auf den Briefkopf der von ihnen so ausführlich zitierten Voraussage (PDF) geschaut hätten.

In Harvard war Johnson ein einziges Semester lang tätig, wie seinem Lebenslauf (PDF) zu entnehmen ist. Aber immerhin hat er dort gemeinsam mit einer Studentin das Vorhersageverfahren entwickelt.

Mit Dank an Tom Z.

Wasserzeichen im All entdeckt

Und hier mal ein bisschen Smalltalk-Wissen für die nächste Cocktailparty: Fotoagenturen wie “Corbis” oder “Getty Images” bieten lizenzpflichtiges Bildmaterial digital und frei einsehbar auf ihrer Homepage an. Um zu verhindern, dass sich dort jeder nach Lust und Laune bedient, haben diese Agenturen verschiedene Schutzmechanismen entwickelt, bei denen ein sichtbares Wasserzeichen noch zu den offensichtlicheren Varianten zählt.

Wie so ein Wasserzeichen aussieht? Ziemlich genau so wie oben links bei dieser eindrucksvollen Grafik auf Bild.de:

corbis. Gefahr aus dem All: Diese Illustration zeigt, wie sich ein Himmelskörper der Erde nähert

Nachtrag, 11. Februar: Entweder wurde es von Außerirdischen entführt oder Bild.de hat das Wasserzeichen jetzt einfach abgeschnitten.

Bild  

Kai Diekmanns “Sorgen” (2)

“Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann muss damit leben, dass man über ihn sagt, er habe im Hamburger Bürgerschaftswahlkampf 2004 dafür gesorgt, dass sein Blatt für den CDU-Kandidaten Ole von Beust trommelte. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Diekmann war bereits in zwei Instanzen mit dem Versuch gescheitert, dem NDR diese Formulierung zu untersagen. Zuletzt hatte er Beschwerde dagegen eingelegt, dass das Hanseatische Oberlandesgericht keine Revision gegen sein Urteil zuließ (BILDblog berichtete). Diese Beschwerde wies der VI. Zivilsenat des BGH jetzt ohne nähere Begründung ab*.

Es ging in dem Rechtsstreit nicht um die Frage, ob “Bild” für Ole von Beust getrommelt hat. Es geht allein darum, ob und wie Diekmann persönlich für die Wahlwerbung durch seine Zeitung “gesorgt” hat. Diekmann und seine Anwälte meinen, dass die Formulierung in einem Beitrag des Medienmagazins “Zapp” vom 13. Februar 2008 nur bedeuten könne, dass Diekmann “konkrete Anweisungen zu einer positiven Berichterstattung über Ole von Beust gegeben haben soll”. Das bestreitet Diekmann aber. Er behauptet auch, in keiner Weise Einfluss auf die Redaktion genommen zu haben, positiv oder negativ über den CDU-Mann zu berichten.

Das Oberlandesgericht hatte das in seinem Urteil für irrelevant gehalten. Die Formulierung, er habe dafür “gesorgt”, bedeute nur, dass Diekmann “im Rahmen seiner Tätigkeit als Chefredakteur die (positive) Berichterstattung gebilligt und ihre Veröffentlichung ermöglicht hat”.

Diekmanns Anwälte widersprachen dieser Interpretation in ihrer Beschwerde und bemängelten noch etwas anderes: Die Unterstellung, ein Chefredakteur “sorge dafür”, dass ein Politiker systematisch im Blatt bevorzugt werde, stelle auch “eine erhebliche Ehrbeeinträchtigung” dar, formulieren sie ohne erkennbare Ironie.

Der BGH aber lehnte ihren Antrag ab, das Urteil der Berufungsinstanz aufzuheben und dem NDR die Formulierung zu untersagen. Der von Diekmann angezettelte Rechtsstreit ist damit nach fast genau zwei Jahren für ihn erfolglos beendet.

*) Der BGH stellte nur fest, dass die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung habe, noch der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung diene.

A Streetviewcar Named Desire

Das Video geht seit ein paar Tagen um die Welt. Es zeigt, wie eine Gruppe Aktionskünstler in Berlin ein Auto verfolgt, mit dem die Firma Google die Straßen abfährt, um sie für ihr “Streetview”-Angebot zu filmen. Die jungen Leute zücken die eigenen Kameras, rufen “Fuck Google”, zeigen ihre Mittelfinger und lassen, begeistert über die eigene Witzigkeit kichernd, auf offener Straße die Hosen herunter. Angeblich haben die Leute von “Free Art And Technology” (F.A.T.) einen Peilsender an dem Wagen befestigt, um ihn verfolgen und beim Filmen immer wieder stören zu können. So erwischen sie auch den Fahrer, wie er am Steuer ein Bier trinkt. Und zeigen, wie der Beifahrer mal kurz aussteigt, um mitten in der Stadt an einen Baum am Straßenrand zu urinieren.

Richtig: Das ist alles Quatsch. Das Auto ist nicht von Google — im Winter ist der Konzern hierzulande nach eigenen Angaben gar nicht mit seinen “Streetview”-Autos unterwegs, weil Licht- und Wetterverhältnisse zu ungünstig sind. Die ganze Aktion ist ein Fake. Die F.A.T.-Leute wollen damit und mit anderen Projekten nach eigenen Angaben auf die Gefahren hinweisen, die mit der Allgegenwart und Marktmacht des Konzerns verbunden sind, und auf “das Böse”, das “Streetview”-Autos und -Mitarbeitern tun.

Nebenbei beweisen sie noch die Leichtgläubigkeit der Menschen und Medien: Große internationale Blogs und Internetseiten wie “Boing Boing”, “Gizmodo” und die “Huffington Post” sind auf die Aktion hereingefallen. In Deutschland hielten “Netzpolitik”, “Basic Thinking”, “Dnews” und der “Kölner Stadtanzeiger” den Streich für echt.

Und wer mag, kann jetzt philosophieren, ob sich die Aktion wirklich gegen das böse Google richtet — oder gegen die in Deutschland teils bizarre Züge annehmende Ablehnung von Google.

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