Der Ziehungsbeauftragte von Bild.de ermittelte heute für Paris Hilton zweimal die 24…
…und einmal die 25.
Danke an Tobias G.!
Nachtrag, 12. März. Bild.de hat die Zahlen korrigiert.
Der Ziehungsbeauftragte von Bild.de ermittelte heute für Paris Hilton zweimal die 24…
…und einmal die 25.
Danke an Tobias G.!
Nachtrag, 12. März. Bild.de hat die Zahlen korrigiert.
Beginnen wir mit einem Witz. “Bild” schreibt heute:
Jetzt kämpft BILD für das Recht auf korrekte Information.
Aber im Ernst: “Bild” hat es wirklich getan, die Zeitung hat einen dicken Umschlag in einen Briefkasten werfen lassen.
Und dabei könnte man es eigentlich auch belassen.
Andererseits hat “Bild” sich doch so viel Mühe gegeben, den Anschein zu erwecken, dieses Einwerfen eines dicken Umschlags in einen Briefschlitz sei irgendwie bedeutsam: Bei dem Briefschlitz handelt es sich nämlich um den des Hamburger Landgerichts. Außerdem ist der Umschlag an die Staatsanwaltschaft Hamburg adressiert. Ja, “Bild” hat sogar einen Anwalt mit dieser simplen Tätigkeit des Brief-Einwerfens beauftragt.
Dabei könnte jeder jeden Tag zig dicke an Staatsanwaltschaften adressierte Umschläge in Briefschlitze sämtlicher Landgerichte Deutschlands werfen und es hätte auch nicht mehr zu bedeuten. (Wahlweise täte es natürlich auch ein kurzer Anruf bei der Polizei, die ohnehin zunächst die Ermittlungen führen muss.)
Doch “Bild” macht dieses Brief-Einwerfen heute zum großen Aufmacher ihrer Seite zwei:
Und wie gestern behauptet “Bild” auch heute wieder, sie würde diese ominösen “Renten-Lügner” verklagen, obwohl sie sie doch eigentlich anzeigt. Wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue. Und wie schon gestern, lässt “Bild” ihre Leser im Unklaren darüber, wen sie eigentlich genau anzeigt und wie da jemand eigentlich diese beiden Straftatbestände erfüllt haben soll. Im Text heißt es nur:
Zur Begründung schreibt der Jurist unter anderem: “Die permanente Aussage, daß die Rente sicher sei, ist objektiv wahrheitswidrig. Dennoch wird sie auch aktuell weiterhin von Politikern so geäußert.”
(…)
Anwalt Thomas: “Hier wurden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von der Politik betrogen und das gesamte Geld veruntreut.”
Zusätzlich hat “Bild” offenbar noch drei Juristen befragt. Einen Wirtschaftsanwalt, einen Fachanwalt für Sozialrecht, und einen Staatsrechtler. Außerdem kommt noch ein Lobbyist zu Wort. Und obwohl es doch um zwei Straftatbestände geht, hat “Bild” auf die Befragung eines Strafrechtlers verzichtet.
Kurz gesagt: Bislang gibt “Bild” keine Informationen preis, die irgendwie Aufschluss darüber geben, ob diese Anzeige mehr ist, als eine große Luftblase, die sich irgendwann in Empörung über bereits Bekanntes auflöst: nämlich, dass das Grundgesetz Politiker vor Strafverfolgung schützt – das jedenfalls schreibt heute eine große Schwesterzeitung von “Bild”.
Am vergangenen Dienstag noch hatte “Bild” die Meldung exklusiv: dass sich der Ältestenrat des Bundestages mit ein paar umstrittenen Äußerungen Oskar Lafontaines befassen und die Frage erörtern wolle, ob man Lafontaine dafür rügen und eine Entschuldigung einfordern solle.
Über das Ergebnis berichtete dann am Donnerstagnachmittag allerdings nicht “Bild”, sondern die “Leipziger Volkszeitung” (LVZ) exklusiv. Dort hieß es u.a. unter Berufung auf Teilnehmer der Sitzung, der Ältestenrat habe Lafontaine, “aufgefordert, sich (…) öffentlich zu entschuldigen”. Und so vermeldeten es anschließend auch verschiedene Nachrichtenagenturen und diverse Medien:
“(…) zitierte die ‘Leipziger Volkszeitung’ (Freitagausgabe) Teilnehmer der Sitzung.” (Quelle: AP)
“Die ‘Leipziger Volkszeitung’ (Freitag) berichtete unter Berufung auf Teilnehmer einer Sitzung des Gremiums, (…)” (Quelle: dpa)
Doch was die LVZ da berichtete, war, so Hans Hotter, Leiter der Pressestelle des Deutschen Bundestages, “nicht zutreffend.” Wie Hotter uns heute erläuterte, sei das Thema zwar kontrovers diskutiert worden, der Ältestenrat habe jedoch “keine offizielle Rüge” ausgesprochen und “nicht beschlossen”, dass Lafontaine sich entschuldigen müsse.
Mit Dank an Jason M. für den sachdienlichen Hinweis.
Was?!
Ach so, ja… fast hätten wir’s vergessen: Selbstverständlich konnte man die LVZ-Meldung am Freitag auch in Europas größter Tageszeitung nachlesen. Schließlich hatte sie das Thema ja ursprünglich aufgebracht. Auf eine klärende Rückfrage beim Bundestag scheint man dort jedoch ebenso verzichten zu können geglaubt zu haben wie auf den Hinweis, woher die Ente Exklusivmeldung eigentlich stammte. Stattdessen standen in “Bild” unter der irreführenden Überschrift “Entschuldigung von Lafontaine gefordert” nur die irreführenden Sätze:
“Watsch’n für Oskar Lafontaine! Die Mehrheit der Mitglieder des Ältestenrats des Bundestages hat den Fraktionschef der Linkspartei scharf gerügt und eine Entschuldigung gefordert.”
Und jetzt aber wirklich: Mit Dank an Jason M. für den Hinweis.
Zu den journalistischen Grundregeln der “Bild”-Zeitung gehört, dass ohne Superlativ wenig geht. Der zweitälteste Mensch der Welt, ein ziemlich großes Gebäude, ein sehr wichtiger Download — das sind keine Themen für “Europas größte Tageszeitung”. Und auch das neue Nokia-Mobiltelefon 7380 hätte es wohl am Donnerstag nicht auf die erste Seite von “Bild” geschafft, wenn es nicht das erste Handy ohne Tasten wäre:
Was insofern ein bisschen blöd ist, als es durchaus vorher schon Mobiltelefone ohne Tasten gab. Das NEC N500 zum Beispiel. Und das NEC N930. Und das NEC N938. Und das NEC N940.
Okay, jetzt könnte man sagen: Das sind ja alles asiatische Geräte und die “Bild”-Schlagzeile gilt für europäische Handys — aber nein: Siemens hat 2004 schon Mobiltelefone ohne Tastatur herausgebracht. Das Xelibri 3 zum Beispiel. Und das Xelibri 8.
Okay, jetzt könnte man sagen: Das sind ja alles Siemens-Telefone, und dies ist das erste Nokia-Handy ohne Tastatur — aber nein: Das von “Bild” auf Seite 1 angepriesene Mobiltelefon ist nur ein Nachfolgemodell vom Nokia 7280.
Vielen Dank an Steven J. für Hinweis und Pointen!
Okay, eigentlich ist es wohl ein Fehler der Nachrichtenagentur AFP. Deren deutschsprachiger Dienst berichtete nämlich am Dienstag über die (notwendige) “Entrümplung” britischer Gesetze. Einen aktuellen Anlass für die Meldung gab es nicht. Britische Medien hatten vor knapp einem Jahr über das 40-jährige Bestehen der für die “Entrümplung” zuständigen Law Commission berichtet und vor knapp zwei Monaten über eine sachdienliche Ausstellung der Law Society.
Dennoch übernahmen verschiedene deutschsprachige Medien die AFP-Meldung. Und darin heißt es u.a. (und mit Verweis auf das 2004 erschienene Buch “The Strange Laws of Old England” von Nigel Cawthorne) über den so genannten “Town Police Clauses Act”:
“Er verbietet es, Wäsche auf der Straße auszubreiten, Teppiche auszuschlagen, anzügliche Lieder zu singen, ohne Grund die Feuerwehr zu rufen, im Garten zu zündeln, Drachen steigen zu lassen, auf dem Eis zu laufen, ständig an der Türe anderer Leute zu klingeln oder öffentliche Lampen auszumachen.”
Und das ist so nicht ganz richtig. Denn der Act (von dem AFP zudem behauptet, er sei “von 1872”, obwohl er eigentlich aus dem Jahr 1847 stammt) verbietet nirgends, “ohne Grund die Feuerwehr zu rufen”, sondern Schusswaffen abzufeuern (wie vor drei Wochen auch noch die französische AFP korrekt zu berichten wusste).
Heute aber, mit drei Tagen Verspätung, findet sich das alles auch im Angebot von Bild.de wieder — in redaktionell bearbeiteter Form, also unter Verzicht auf jegliche Quellenangabe (und den Cawthorne-Verweis). Stattdessen behauptet Bild.de in der Rubrik “Zum Ablachen” über “Gesetze, die die Welt nicht braucht”:
Aber wer weiß: Womöglich liegen Bild.de-Redakteure auch bei der Lektüre von §145 StGB unterm Tisch und kriegen sich nicht ein vor Lachen.
Mit Dank an Beate T. und Nikolai S. für die Hinweise.
Nachtrag, 11.3.2006: Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass heute, einen Tag nach der verzögerten, fehlerhaften Berichterstattung bei Bild.de, auch Spiegel Online die fehlerhafte AFP-Meldung ungeprüft übernommen* hat.
*) Nur zur Info: Der Presserat ist der Ansicht, dass eine Zeitung darauf vertrauen können müsse, “dass das, was eine Nachrichtenagentur verbreitet, auch inhaltlich richtig ist. Die pressegemäße Sorgfalt verlangt demnach keine eigene Überprüfung des Wahrheitsgehaltes mehr.”
“Bild” hat sich was ausgedacht. Sie will angeblich die “Rentenlügner” verklagen. Und das macht sie heute zum Seite-1-Aufmacher. Der Text dazu auf Seite zwei beschäftigt sich dann ein wenig mit Norbert Blüm und mit Gerhard Schröder, um mit folgenden Worten zu schließen:
BILD wird eine renommierte Anwaltskanzlei beauftragen, gegen mögliche Versäumnisse und offenkundige Lügen verantwortlicher Rentenpolitiker juristisch vorzugehen! Herr Staatsanwalt, übernehmen Sie!
Offen bleibt allerdings, wen “Bild” eigentlich genau “verklagt” (siehe Ausriss). Norbert Blüm, weil er 1986 Plakate geklebt hat? Oder Gerhard Schröder, weil er 1998 versprach den demographischen Faktor bei der Rentenversicherung abzuschaffen, das tat und dann feststellte, dass das ein Fehler war?
Auch sonst scheint “Bild” in Rechtsdingen nicht allzu firm. So scheint sie den Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht nicht so recht zu kennen. Also: Im Zivilrecht würde man tatsächlich jemanden verklagen, doch der Staatsanwalt hätte nichts damit zu tun. Im Strafrecht wiederum kommt zwar der Staatsanwalt zum Einsatz, doch man kann niemanden verklagen (sondern lediglich anzeigen). Aber Schwamm drüber.
Georg Gafrons Kommentar befasst sich mit demselben Thema, und er endet so:
BILD will es genau wissen: Kann man wirklich nichts gegen den jahrelangen, systematischen Rentenbetrug der Politik tun? Darum werden jetzt die Renten-Lügner verklagt!
Und es mag ja ganz rührend sein, wie “Bild” sich hier als “Anwalt des Volkes” inszeniert, aber wir müssen den Kampf “für Sie” (siehe Ausriss) leider bremsen. Denn wir wissen zufällig, wie der Dresdner Notar Peter Horn de la Fontaine die Fragen, die “Bild” hier scheinbar so sehr bewegen, beantwortet.
Frage eins:
Dürfen Politiker uns ungestraft belügen?
Horn de la Fontaine: Leider ja. Sie können von ihrem Arbeitgeber – den Bürgern – weder haftbar gemacht noch entlassen werden, allenfalls abgewählt werden.
Frage zwei:
Kann ich Politiker wegen ihrer Lügen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen?
Horn de la Fontaine: Nein! Es gibt keinen einzigen Paragraphen in unseren Gesetzen, der Lügen von Politikern oder falsche Wahlversprechen unter Strafe stellt. Einzige Ausnahme: Falschaussagen von Politikern vor Gericht oder einem parlamentarischen Untersuchungsausschuß.
Frage drei:
Kann ich Politiker wegen Lügen bei Gericht verklagen?
Horn de la Fontaine: Nein. Eine solche Klage würde sofort abgewiesen. Was kein Gesetz verbietet, kann kein Gericht bestrafen.
Damit wäre das dann wohl geklärt.
Na ja, eines vielleicht noch: Wir haben Horn de la Fontaine nicht selbst befragt, damit er die “Bild”-Geschichte gerade rückt. Das hatte “Bild” nämlich schon erledigt. Am 10. November 2005:
Mit Dank an Christian S. für den sachdienlichen Hinweis.
Fortsetzung folgt …
Vorgestern erschien in der “taz” ein Artikel, in dem der Autor F. ausführlich schilderte, wie er einmal in Indien einen Hund getötet hatte. Es war eine Straßenhündin mit fünf Welpen. Ein Motorradfahrer hatte sie am Morgen des Vortages überfahren. Seitdem hing sie schwer verletzt in einem Gartenzaun. F. forderte den Motorradfahrer auf, das Leid des Hundes zu beenden. Beim Versuch, den Hund zu töten, verletzte der Motorradfahrer ihn anscheinend noch weiter. Schließlich ging F. selbst hin, schlug auf den Hund brutal mit einem Stock ein und ertränkte ihn schließlich.
Die Wortwahl des “taz”-Artikels ist drastisch. Und im Gegensatz zum Text selbst, der Mitleid mit den Tieren ausdrückt, lautet der Vorspann: “Wer Köter keulen will, braucht eine richtige Keule. Vor allem, wenn er von Buddhisten umzingelt ist.”
Die “Bild”-Zeitung berichtet heute in großer Aufmachung über “das bizarre Protokoll einer Hunde-Tötung” und den “Wirbel”, den der Artikel angeblich auslöste. Sie zeigt ein Foto des “taz”-Redakteurs und eine große Zeichnung von einer Hündin, die Welpen säugt, zitiert weite Strecken aus dem “taz”-Artikel, lässt aber unter anderem die Beschreibung weg, wie lange die Hündin schon verletzt gewesen sein soll und wie schwer ihre Verletzungen nach Angaben des Autors waren. Zum Schluss zitiert sie einen empörten Tierschützer, veröffentlicht eine E-Mail-Adresse der “taz”-Redaktion (die auch immer unter den Kolumnen steht) und schreibt (in der gedruckten Ausgabe): “Keinen Computer? Hier ist die Telefonnummer: 030/…”
Bei der “taz” herrschten darauf heute ähnliche Verhältnisse wie beim Satiremagazin “Titanic” im Sommer 2000. Nachdem die “Titanic” die Bestechlichkeit von Fifa-Mitgliedern bei der Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft erfolgreich getestet hatte, titelte “Bild” damals: “Böses Spiel gegen Franz (Beckenbauer)” und forderte auf, die Redaktion anzurufen und ihr die Meinung zu sagen — eine Auswahl der Ergebnisse bietet die “Titanic” auf einer CD an.
Nicht weniger als tausend Mails seien seit dem “Bild”-Bericht eingegangen, heißt es bei der “taz” heute. Darunter diese:
Wenn ich sie irgendwann mal treffen sollte, werde ich mit Sicherheit auch meinen Spaten dabei haben, seien sie sich sicher. (…) Ich werde ihnen das gleiche antun, was sie dem wehrlosen Hund angetan haben. Und auch ich werde keine Skrupel haben, wenn sie mich wimmernd und voller Angst anblicken. Ich werde, wie sie, eiskalt sein, und mitten zwischen die Augen zielen. Ich werde sie so zurichten, dass sie nicht mehr wissen wo oben oder unten ist. Mit meiner ganzer Kraft auf sie einschlagen, einmal, zweimal, dreimal…
Doch töten werde ich sie nicht , ich werde sie qualvoll leiden lassen. Ich will dass sie leiden wie dieser Hund… (…) Ich werde ihrer Seele einen tiefen EInschnitt verpassen, den sie ihrer Lebtag nicht mehr vergessen…
Und diese:
Normalerweise bin ich kein Mensch, der jemand andren was schlechtes wünscht oder so…. IHNEN wünsche ich aber wirklich von ganzem Herzen, dass Ihnen irgendwann das gleiche Schicksal widerfährt!!!!!!! Dass Sie hilflos am Boden liegen und nur noch zusehen können, wie auf Sie eingeprügelt wird….!
Und diese:
ich kann ihnen versichern, daß ich ihnen mit vergnügen und ohne mit der wimper zu zucken, mit einem holzprügel zwischen die augen schlagen könnte – und selbst ihr gewimmer könnte mich davon nicht abhalten. eher würde mir dadurch ihre erbärmlichkeit verdeutlicht werden, und ich würde noch einen freudigen schlag gegen ihr unterkiefer vollziehen, so das dieses von ihrer schädelbasis getrennt würde. (…)
mit grüßen, die ihnen den tod, die pest oder krebs an den hals wünscht.
Nachtrag, 6. April. F. hat sich bei uns gemeldet und bittet darum, ihm keine weiteren Mails mehr zu schicken, auch keine mit Zuspruch oder Aufmunterungen. So sehr er sich darüber freut — er kommt gegen die Menge einfach nicht mehr an.
Morgen ist Weltfrauentag, und deshalb ist die “Bild”-Zeitung von morgen “ausschließlich unter der redaktionellen Verantwortung von Frauen” entstanden. Angekündigt sind unter anderem Themen wie: “SCHOCKIEREND! Immer mehr Frauen verlassen ihre Männer für eine Frau.” Das gab die “Bild”-Zeitung in einer Pressemitteilung bekannt.
Was “Bild” außerdem damit meint, eine “besondere Frauentags-Ausgabe” zu machen, stand nicht in der Pressemitteilung — sondern in Fax-Mitteilungen des “Bild”-Auftragsmanagements zum Beispiel an Telefonsex-Anbieter, sonst gute Werbekunden des Blattes. Sie dürfen morgen ausnahmsweise nicht in “Bild” werben:
Danke an den “treuen Leser”!
Anders als “Bild” heute in einer Meldung auf der ersten Seite verbreitet (siehe Ausriss), starben in Botswana nicht 190.000 Menschen an einer Durchfallerkrankung, sondern 191. Zwar hat “Bild” diesen Fehler zunächst nicht selbst gemacht, sondern der südafrikanische Rundfunk, weshalb die Zahl 190.000 auch über Agenturen verbreitet wurde (und leider noch immer in einigen Online-Medien zu finden ist). Allerdings wurden die Angaben des Rundfunks wenig später vom Gesundheitsministerium Botswanas korrigiert. Die Nachrichtenagentur dpa beispielsweise berichtigte ihre Meldung gestern um 13.44 Uhr.
“Bild” hingegen hat es bis zum Redaktionsschluss am sehr späten Abend nicht geschafft, die Zahl auszutauschen und ihre durchschnittlich über elf Millionen Leser korrekt zu informieren.
Mit Dank an Doris M. und Mike S. für den sachdienlichen Hinweis.
Dass Bild.de in einem “Großen Feng-Shui-Special” über Nicole Zaremba schreibt, sie sei 41 obwohl sie doch eigentlich Jahrgang 1962 ist, wollen wir hier einfach mal ignorieren und uns stattdessen um das hier kümmern:
Die Darmstädterin (…) ist Schülerin der malaysischen Feng-Shui-Großmeisterin Yap Cheng Hai (75) – eine zierliche Frau mit strahlendem Lächeln, leuchtenden blauen Augen. Von ihr lernte Sie die Geheimnisse der asiatischen Lebenskunst.
Wollen wir mal hoffen, dass die Autorin des Feng-Shui-Artikels sich hier ein wenig im eigenen Satzbau verheddert hat, und zumindest mit der “zierlichen Frau”, dem “strahlenden Lächeln” und den “leuchtenden blauen Augen” Zaremba gemeint ist und nicht Yap Cheng Hai. Anderenfalls müssten wir nämlich davon ausgehen, dass diese netten kleinen Details bloß ausgedacht sind, wie nicht nur ein Blick auf die Internetseite der vermeintlichen “Feng-Shui-Großmeisterin” mehr als deutlich macht.
Mit Dank an Thomas K. für den sachdienlichen Hinweis.