Vielleicht irrt sich ja die Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie am Campus Benjamin Franklin der Berliner Charité, wenn sie behauptet: “Der Daumen (…) besitzt lediglich zwei Fingerglieder.”
Dann wüssten wir vom zuständigen Bild.de-Redakteur aber gern, wo bitteschön sich an seinem Daumen das dritte der “drei Fingerglieder” befindet, von denen hier die Rede ist.
Sie haben es immer noch nicht kapiert. Oder sie verkaufen ihre Leser gezielt für dumm. Jedenfalls demonstrierten die Redakteure der “Bild am Sonntag” in ihrem gestrigen Jahresrückblick ein erstaunliches Unverständnis über das Wesen der Gegendarstellung.
Es ging, natürlich, um den Streit mit Oskar Lafontaine. Der Politiker hatte (wie berichtet) vor Gericht durchgesetzt, dass “Bild am Sonntag” eine Gegendarstellung von ihm auf der Titelseite abdrucken musste. Die Zeitung versuchte das dadurch zu konterkarieren, dass sie im Inneren ein Interview mit dem Medienanwalt Matthias Prinz abdruckte. Überschrift: “Beweist eine Gegendarstellung, dass eine Zeitung falsch berichtet hat?” — “Nein.”
Das ist prinzipiell richtig. Der Eindruck aber, dass sich gegen jede beliebige Behauptung eine Gegendarstellung durchsetzen lässt, ist falsch. Genau in diese Irre versuchte “Bild am Sonntag” gestern ihre Leser zu führen. Rund drei Dutzend Mitarbeiter und der Chefredakteur Claus Strunz waren in roten T-Shirts zu sehen — angeblich ihrer “Arbeitskleidung am Lafontaine-Tag”. “Bild am Sonntag” zeigte ein Foto davon und schrieb:
Wie wahr ist eine Gegendarstellung? “Unwahr ist, daß ich Anja Tischendorf bin”, steht auf dem T-Shirt von BamS-Redakteurin Anja Tischendorf (…). “Unwahr ist, daß ich Jochen Gaugele bin”, stellte auch Politik-Chef Jochen Gaugele (…) per T-Shirt fest. Bei einer Kollegin (…) wölbte sich das Hemd über einem Babybauch. Aufschrift: “Unwahr ist, daß ich schwanger bin” …
Das ist vermutlich lustig gemeint, aber grob irreführend. Denn all das sind Beispiele für offensichtlich unwahre Tatsachenbehauptungen. Und mit genau solchen offensichtlich unwahren Behauptungen kann man vor Gericht keine Gegendarstellung durchsetzen.
Das Perfide an der T-Shirt-Aktion ist, dass “Bild am Sonntag” damit den Eindruck erweckt, Lafontaines Gegendarstellung sei genauso absurd wie die Aussage von Claus Strunz, er sei nicht Claus Strunz. Das ist aber nicht der Fall. Das Landgericht Berlin hat “Bild am Sonntag” zum Abdruck der Gegendarstellung verurteilt. Das bedeutet: Lafontaines Angaben mögen unwahr sein, aber sie sind nicht offensichtlich unwahr.