“Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann wird nicht müde, in Kommentaren und Gastbeiträgen zu behaupten, das sogenannte “Caroline-Urteil” des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bedrohe die Pressefreiheit:
Ob einer trinkt, seine Frau schlägt, sie betrügt, ob er Wasser predigt und Wein säuft, ob also sein privates Verhalten seinen öffentlichen Verlautbarungen entspricht — all dies läßt sich fotografisch kaum noch dokumentieren.
Das ist gelinde gesagt umstritten. Was das “Caroline-Urteil” aber zweifellos untersagt, verschweigt Diekmann: die Veröffentlichung von irrelevanten, heimlich gemachten Fotos aus dem Privatleben von Prominenten. Er verschweigt es aus gutem Grund. “Bild” hält sich nicht an das Verbot.
Am 18. Juni zeigte “Bild” Paparazzi-Aufnahmen von Franziska van Almsick im Urlaub mit ihrem angeblichen neuen Freund. Und während Diekmann so tut, als könnte seine Zeitung wegen des Caroline-Urteils kriminelle Machenschaften und bigottes Handeln nicht mehr dokumentieren, dokumentiert er das völlig unspektakuläre Privatleben einer ehemaligen Leistungssportlerin – gegen ihren ausdrücklichen Willen, womit der “Bild”-Artikel sogar kokettiert:
“Über mein Privatleben sag’ ich nichts mehr.” (Franziska van Almsick)
Mußt du auch nicht, Franzi. Wir haben ja Augen im Kopf.
Nach Angaben der kommerziellen Dementi-Plattform “fairpress” hat das Berliner Landgericht “Bild” nun per einstweiliger Verfügung untersagt, den privaten Alltag van Almsicks zu zeigen. Im Gegensatz zu “Bild” hätten Zeitschriften wie “Bunte”, “BZ”, “Gala” und “Frau im Spiegel” nach Aufforderung freiwillig erklärt, solche Fotos nicht mehr zu zeigen. “Bild” habe erst vom Gericht dazu gezwungen müssen.