Aus dem Pressekodex (Ziffer 2 und 3):
Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. (…) Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.
(…) Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.
Soweit die Theorie. Und jetzt zur “Welt am Sonntag”. Nach dem Amoklauf von Winnenden war dort nämlich ein Artikel des “WamS”-Chefs Thomas Schmidt erschienen, (zu dem sich vieles sagen lässt und) den die “WamS” wie folgt präsentierte:
Weil das große Foto neben der überschrift aber nicht, wie sich hätte vermuten lassen, den Amokläufer, sondern einen namenlosen, trauernden Jungen in Winnenden zeigt (und BILDblog sich deswegen beim Presserat beschwerte), wurde die “WamS”-Veröffentlichung nun als Verstoß gegen o.g. Ziffern des Pressekodex beanstandet — und vom Presserat ein sog. “Hinweis” erteilt.*
“WamS” laut Presserat:
“Die Redaktion habe Trauer und Hilflosigkeit bebildern wollen, die die Tat hinterlassen habe und die in dem Gesichtsausdruck des gezeigten jungen Mannes zum Ausdruck komme. Die Bebilderung sei unglücklich gewählt bzw. hätte mit einer separaten Bildunterschrift versehen werden müssen, um jeden noch so geringen Zweifel an der Identität der gezeigten Person auszuschließen. Dies sei bedauerlicherweise nicht geschehen.”
Die “WamS” selbst zeigt sich in ihrer Stellungnahme zur Beschwerde übrigens zunächst einsichtig (siehe Kasten). Laut Presserat versuchte das Blatt jedoch auch zu begründen, warum die Redaktion sich selbst nicht wenigstens nachträglich korrigierte:
Ein Hinweis in der darauffolgenden Ausgabe sei allerdings verworfen worden, da die Redaktion davon überzeugt gewesen sei, dass Mediennutzer das Aussehen des Amokläufers Tim K. bereits vor Erscheinen der WELT AM SONNTAG gekannt hätten. Insofern gehe man (…) davon aus, dass mit der Seitenoptik kein falscher Eindruck entstanden sei und der deshalb auch nicht habe korrigiert werden müssen. Der Redaktion lägen auch bis heute keine gegenteiligen Erkenntnisse vor, insbesondere seien keine rechtlichen oder sonstigen Beschwerden des jungen Mannes bekannt geworden (…).
Es klingt, als wolle die “WamS” damit sagen: Eigene Fehler müssen nur grob und offensichtlich genug sein, um sie nicht selbst korrigieren zu müssen — “insbesondere” dann nicht, wenn sich niemand beschwert oder rechtlich dagegen vorgeht, oder?
*) Ein “Hinweis” ist die schwächste Sanktionsform des Presserates — und für das betroffene Medium folgenlos.