Der islamfeindliche Kommentar von Nicolaus Fest in der “Bild am Sonntag” (BILDblog berichtete) ist heute vom Presserat öffentlich gerügt worden.
215 Beschwerden waren dazu eingegangen, erklärte das Gremium in einer Pressemitteilung. Fest hatte unter anderem geschrieben:
Mich stört die weit überproportionale Kriminalität von Jugendlichen mit muslimischem Hintergrund. Mich stört die totschlagbereite Verachtung des Islam für Frauen und Homosexuelle. (…)
Nun frage ich mich: Ist Religion ein Integrationshindernis? Mein Eindruck: nicht immer. Aber beim Islam wohl ja. Das sollte man bei Asyl und Zuwanderung ausdrücklich berücksichtigen!
Ich brauche keinen importierten Rassismus, und wofür der Islam sonst noch steht, brauche ich auch nicht.
Der Beschwerdeausschuss befand, dass der Kommentar “pauschalisierende Aussagen über das Verhalten von Muslimen im Allgemeinen” enthalte und diese “eine diskriminierende Wirkung für Angehörige dieses Glaubens entfalten”. Er verletze nicht nur die Ziffer 12 des Pressekodex (Diskriminierungen), sondern sei auch “mit dem Ansehen der Presse nach Ziffer 1 des Pressekodex unvereinbar”. Der Kommentar spreche zudem dem Islam “die Integrationsfähigkeit an sich ab und verletzt damit die Ziffer 10 des Kodex”. Ursula Ernst, die Vorsitzende des Ausschusses, sagte:
Kommentare dürfen pointiert sein, starke Kritik – auch an Religionen – enthalten und manchmal auch an Grenzen gehen. Hier wird jedoch die Grenze der Meinungsfreiheit deutlich überschritten, indem alle Muslime unter einen Generalverdacht gestellt werden. Die Angehörigen der Religion fühlen sich verständlicherweise diskriminiert.