Ach ja. Die Politiker reformieren die Erbschaftssteuer, was soll dabei schon herauskommen? Sowas natürlich:
Und der “Bild”-Leser, der diese Meldung heute auf der Seite 1 sieht, sagt vermutlich sowas wie: “Naja, typisch”, fühlt sich in seinem Urteil über die Politik im Allgemeinen wie im Konkreten bestätigt, und freut sich, dass wenigstens seine Zeitung das Elend täglich notiert.
Denn in den meisten anderen Zeitungen steht heute nichts davon, dass “Erben privater Vermögen und Immobilien sich auf deutlich höhere Steuern einstellen müssen” (Ausrufezeichen). Auch morgen wird es kaum anders sein. Verena Köttker, Chefreporterin im “Bild”-Hauptstadtbüro, steht mit ihrer Aussage sehr allein da.
Kein Wunder. Denn als Ausgleich dafür, dass Immobilien nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Zukunft mit einem höheren Betrag als bisher versteuert werden müssen, werden die Freibeträge für nahe Verwandte erheblich erhöht: um 63 Prozent für Ehepartner, 95 Prozent für Kinder und 290 Prozent für Enkel. Sie werden zum Beispiel in aller Regel, wie bisher, das normale Eigenheim nicht versteuern müssen. Die Zahl der Fälle, in denen überhaupt Erbschaftssteuer gezahlt werden muss, wird nach den Worten des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch deutlich zurückgehen.
Für nahe Familienangehörige wird das Erben also tendenziell billiger. Belastet werden nur Geschwister oder entferntere Verwandte.
Wie kommt “Bild” aber zu der Formulierung, Erben werde “jetzt doch” teurer? Womöglich bezieht sich das auf die Behauptung, die Freibeträge wären “deutlich weniger als zuvor versprochen”. Aber auch das stimmt bestenfalls in Bezug auf die Enkelkinder. Bei ihnen waren bislang höhere Freibeträge im Gespräch: Mindestens 250.000 Euro statt nun 200.000 Euro.
Aber aktuell liegt der Freibetrag für Enkel nur bei 51.200 Euro. Sie profitieren also besonders stark von der Reform. Und bei ihnen ist die “Bild”-Schlagzeile “Höhere Steuern!” ganz besonders falsch.