Als Franz Josef Wagner so alt war wie der in der Türkei wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs inhaftierte Marco W., schrieben wir das Jahr 1960.
In §175 StGB beispielsweise hieß es: “Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft.”* Connie Francis sang: “Die Liebe ist ein seltsames Spiel”, Rocco Granata besang seine “Marina” (“Doch eines Tages traf ich sie im Mondschein / ich lud sie ein zu einem Glase Rotwein / und Liebling wie ich frage willst du mein sein / gab sie mir einen Kuss und das hieß ja”), und die Antibabypille kam gerade erst auf den Markt.
So war das 1960, als Franz Josef Wagner 17 Jahre alt war. Heute ist Wagner 63 und schreibt seine tägliche “Bild”-Kolumne an “Marco, zzt. in türkischer Haft”.
“Was hast du getan,” fragt Wagner, “das Dich zum U-Häftling macht?” Und Wagner hat auch eine Antwort. Sie sieht ein bisschen anders aus, als etwa die fundierte Zusammenfassung auf lawblog.de, ist dafür aber kürzer:
Du hast ein Mädchen geküsst, das Du unter der Sonne von Antalya, Türkei, kennen gelernt hast. (…) An einem Kuss ist nichts Abscheuliches — abscheulich sind die 5, 10 Sekunden danach, wo Du als Junge deinen Verstand verlierst, dem Mädchen etwas antust, was sie will und nicht will. Das ist Dein Verbrechen.
Tausende und Abertausende junge Menschen begehen diese Verbrechen jede Nacht. (…) Du bist der erste Junge, der im Gefängnis sitzt, weil er die Frauen nicht versteht.
Wenn sie ja sagen, meinen sie nein. Und wenn sie nein sagen, meinen sie ja. Das, mein Lieber, kannst Du mit 17 nicht wissen – das kannst Du erst wissen, wenn Du so alt bist wie ich.
Vermutlich darf man den letzten Satz nicht wörtlich nehmen. Denn es gibt ja Menschen, die auch schon 63 sind und trotzdem noch nicht so alt, dass die all das vergessen haben, was man zivilisatorischen Fortschritt nennen könnte oder auch nur gesunden Menschenverstand. Denen der sogenannte “Ewanchuk-Case” noch etwas sagt, und bei denen noch nicht jede Erinnerung an die zahllosen “No means No”– oder “Nein heißt Nein”–Kampagnen ausgelöscht wurde.
Darauf muss man erst einmal kommen: Dass der Verdacht, dass eine 13-jährige sexuell missbraucht wurde, irgendetwas damit zu tun hat, dass die Frauen so schwer zu verstehen sind und immer das Gegenteil von dem sagen, was sie meinen. Dafür muss man auch nicht das Alter von Franz Josef Wagner erreichen. Dafür muss man schon Franz Josef Wagner sein.
Danke für die vielen Hinweise!
*) Versehentlich hatten wir an dieser Stelle zunächst §175 StGB zitiert, wie er 1960 in der DDR galt. Wir bitten das zu entschuldigen.