Es muss wohl eine Art Reflex sein, der Bild.de-Mitarbeiter dazu veranlasst, völlig Fakten-unabhängig in Überschriften bestimmte Schlüsselbegriffe einzubauen. Der Teaser, der derzeit auf der “Tipps & Trends”-Seite von Bild.de steht (siehe Ausriss), ist ein schönes Beispiel dafür. Das “neue” Urteil, von dem dort die Rede ist (“Az.: 10 Sa 117/04“), ist nämlich keineswegs neu. Jedenfalls nicht nach landläufigen Maßstäben. Es stammt aus dem Jahr 2004. Aber immerhin: Der Agentur-Bericht dazu, der ist offenbar neu.
Mit Dank an Daniel P. für den sachdienlichen Hinweis.