1. BBC wehrt sich gegen Trumps Milliardenklage
(spiegel.de)
Donald Trump habe in Florida Klage gegen die BBC eingereicht. Der US-Präsident fordere 10 Milliarden US-Dollar von dem öffentlich-rechtlichen Sender, der sich dagegen wehre. Trump werfe der BBC vor, ihn in einer Dokumentation durch einen fehlerhaften Zusammenschnitt seiner Rede vom 6. Januar 2021, also vor dem Sturm auf das Kapitol, diffamiert zu haben. Obwohl der britische Sender den Schnittfehler eingeräumt und um Entschuldigung gebeten habe, sieht er keine rechtliche Grundlage für Trumps Klage.
2. Falschmeldungen schüren Ängste vor Muslimen
(tagesschau.de, Lena Maurer)
In Sozialen Medien würden sich aktuell massenhaft Falschinformationen über angebliche Vorfälle auf deutschen Weihnachtsmärkten verbreiten, berichtet Lena Maurer im ARD-“Faktenfinder”. Ziel dieser Beiträge sei es offenbar, gezielt Stimmung gegen Muslime und Migration zu machen. Videos von friedlichen, angemeldeten Demonstrationen zum Jahrestag des Sturzes des syrischen Assad-Regimes würden dabei fälschlich als Erstürmung von Weihnachtsmärkten dargestellt, aus dem Kontext gerissene Aufnahmen mit erfundenen Behauptungen verbreitet und KI-generierte Bilder zur Stimmungsmache genutzt.
3. Lüneburger Gericht: Rundfunkbeitrag ist rechtens – Kritik an Böhmermann kein Grund zur Befreiung
(landeszeitung.de)
Das Verwaltungsgericht (VG) Lüneburg habe mehrere Klagen sogenannter “Beitragsblocker” gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen. Diese hätten mit Hilfe von Musterformularen aus dem Internet argumentiert, die Öffentlich-Rechtlichen würden durch einseitige Berichterstattung etwa zum Krieg in der Ukraine oder zur Corona-Pandemie ihren Auftrag verfehlen. Das VG sei allerdings der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gefolgt, wonach die Beitragspflicht erst dann verfassungswidrig sei, wenn das Gesamtprogramm über längere Zeit die gebotene Vielfalt “gröblich verfehlt”. Eine pauschale Kritik an einzelnen Sendungen oder Beiträgen reiche nicht aus. Laut einer Gerichtssprecherin seien bei der Kammer über 100 weitere ähnlich gelagerte Verfahren anhängig.
4. Streit um den Schabowski-Zettel: Stiftung muss Verkäufer nennen
(rsw.beck.de)
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen habe entschieden, dass das Bonner Haus der Geschichte offenlegen müsse, von wem es den historischen Schabowski-Zettel für 25.000 Euro erworben hat. Geklagt hatte ein Chefreporter der “Bild”-Zeitung. Es gehe um jenen Sprechzettel, mit dem Politbüro-Mitglied Günter Schabowski am 9. November 1989 die neue DDR-Reiseregelung verkündet und mit seiner Äußerung “sofort, unverzüglich” zumindest indirekt die Maueröffnung ausgelöst habe. Das Haus der Geschichte habe dem Verkäufer des Zettels Anonymität zugesichert. Laut OVG überwiege allerdings das verfassungsrechtliche Informationsinteresse der Presse das Vertraulichkeitsinteresse des Verkäufers.
5. Klima vor acht verpasst Spendenziel und will trotzdem ins Erste
(dwdl.de, Timo Niemeier)
Der Verein “Klima vor acht” habe seine Spendenaktion beendet, allerdings statt der angepeilten 250.000 Euro nur rund 135.000 Euro einsammeln können. Mit dem Geld wolle er sich ins Werberahmenprogramm des Ersten einkaufen, um kurz vor der “Tagesschau” einen Spot zum Thema Klima und die Berichterstattung darüber zu platzieren. Allerdings bleibe unklar, ob dieser die Vorgaben des Medienstaatsvertrags für Wirtschaftswerbung erfüllen werde.
6. “Man vertraut der KI schon zu sehr”
(pr-journal.de)
Im Interview mit dem “PR-Journal” warnt Florian Amrhein, Pressesprecher der Heinz Sielmann Stiftung, davor, dass KI-generierte Tierbilder zunehmend professionelle Bilddatenbanken und Soziale Medien fluten würden und dabei oft biologisch falsch seien. So würden sie etwa eine falsche Anzahl an Gliedmaßen oder unrealistische Körperproportionen zeigen. Amrhein zitiert Tierfilmer Sielmann: “Künstliche Darstellungen fördern Unwissen. Heinz Sielmann hat einmal gesagt: Nur was man kennt, schützt man auch. Wenn dieser Bezug fehlt, fehlt auch das Verständnis und damit langfristig der gesellschaftliche Wille, Natur zu bewahren.”



