1. Alte Facebook-Linke statt junger TikTok-Nazis
(netzpolitik.org, Markus Reuter & Tomas Rudl & Martin Schwarzbeck)
“Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat getrickst: Bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts für 2024 zeigte er zwei ausgedruckte Infografiken zur Personalstärke der links- und rechtsextremen Bewegungen. Die Balken bei den Linksextremist*innen sind deutlich höher. Doch schaut man genauer hin, wird klar: Da hat jemand an der Skala herumgeschraubt.” Die Autoren Markus Reuter, Tomas Rudl und Martin Schwarzbeck kritisieren bei netzpolitik.org, dass der kürzlich vorgestellte Verfassungsschutzbericht die rechte Szene im Internet nur oberflächlich analysiere, während linksextreme Onlineaktivitäten umfassend dargestellt würden: “Vergeblich sucht man im Verfassungsschutzbericht detailliertere Informationen zu rechten Strategien im Netz, wie sie von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Cemas ausführlich beschrieben und untersucht wurden. Kaum ein Wort zu rechten Influencern und alternativen Medienstrategien, zu Fake-Accounts auf TikTok, zur Stärke der AfD auf dieser chinesischen Plattform oder rechtsradikalen Strategien in sozialen Medien. Hinweise auf rechte Podcasts und Youtuber, die junge Menschen radikalisieren können, finden sich bestenfalls in Zitatform, etwa mit Verweisen auf den YouTube-Kanal ‘Junge Freiheit’ oder ‘AfD TV’.”
2. AUF1.TV: Das Geschäft mit dem Amoklauf
(dietagespresse.com)
Die österreichische Plattform “AUF1” habe den Amoklauf in Graz auf reißerische Weise genutzt, “um Klicks und Spenden mit dem Leid von Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften und den Angehörigen zu generieren.” Dabei seien schockierende Videos von Betroffenen sowie Szenen des Polizeieinsatzes und der Opfer veröffentlicht worden. Die “Tagespresse” habe daher eine Prüfung der “AUF1”-Berichterstattung durch die österreichische Medienaufsichtsbehörde RTR angeregt, um mögliche Verstöße gegen das Gesetz sanktionieren zu lassen.
3. “Unsere guten alten Gastarbeiter”
(lto.de, Christian Rath)
Bei “Legal Tribune Online” berichtet Christian Rath über den zweiten Tag im “Compact”-Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht. Demnach hätten Vertreter des rechtsextremen Magazins versucht zu zeigen, dass es nicht grundsätzlich ausländerfeindlich sei. Von zentraler Bedeutung für die Gerichtsentscheidung könnte die Zusammenarbeit von “Compact” mit dem als verfassungsfeindlich geltenden Aktivisten Martin Sellner sein, von dem sich “Compact”-Chefredakteur Jürgen Elsässer vor Gericht zumindest etwas und dessen Ehefrau Stefanie Elsässer deutlich distanziert habe. Ein Urteil werde für den 24. Juni erwartet, wobei “Compact” im Falle einer Niederlage weitere Rechtsmittel angekündigt habe.
4. Propaganda für Mutterschaft: Russlands Verbot kinderloser Menschen als Instrument der kulturellen Kontrolle
(de.ejo-online.eu, Lucie Rektorová)
Russland habe im Oktober 2024 ein Gesetz verabschiedet, das die öffentliche Verbreitung von Informationen, etwa in klassischen oder Sozialen Medien, unter Strafe stelle, die “einen kinderlosen Lebensstil bewusst und positiv als gültige Wahl darstellen”. Dies sei nicht nur aus demografischen Gründen geschehen, sondern vor allem zur ideologischen Kontrolle und zur Förderung “traditioneller Werte”. Kritiker würden warnen, dass dieses bewusst vage formulierte Gesetz Zensur ermögliche und Teil einer autoritären Politik sei.
5. Wie ähnlich ist presseähnlich?
(verdi.de, Volker Nünning)
Wie Volker Nünning im Verdi-Medienmagazin “M” berichtet, habe MDR-Intendant Ralf Ludwig davor gewarnt, dass die geplante Verschärfung des Verbots presseähnlicher Onlineangebote die öffentlich-rechtlichen Sender erheblich einschränken könnte. Künftig könnten Texte in Onlineangeboten der Öffentlich-Rechtlichen nur noch erscheinen, wenn sie zuvor in Rundfunksendungen behandelt worden seien, wobei eine Ausnahmeregelung etwa für Breaking-News-Situationen vorgesehen sei.
6. Wegen KI-Bildern: Disney & NBCUniversal verklagen Midjourney
(dwdl.de, Thomas Lückerath)
Disney und NBCUniversal hätten Midjourney verklagt, weil der KI-Bildgenerator urheberrechtlich geschützte Figuren nutze, so der Vorwurf. Die Klage sei der bisher größte juristische Schritt gegen KI-Software durch Hollywood-Studios und kritisiere Midjourney als Plagiatsplattform. Die Studios würden Schadensersatz fordern und versuchen zu verhindern, dass Midjourney einen Videodienst ohne ausreichenden Urheberschutz startet.