Spar-Detektiv Adé!

Gestern verabschiedete sich Daniel Engelbarts alias “Der Spar-Detektiv”. Und vielleicht hat das ja etwas damit zu tun, dass Mitarbeiter von Bild.de nur noch entweder redaktionelle oder werbliche Texte schreiben sollen, wie Springer-Sprecherin Edda Fels uns vor einiger Zeit sagte.

Wie dem auch sei.

Engelbarts meint, zum Abschluss noch ein besonders tolles Schnäppchen “ermittelt” zu haben:

Und vielleicht hat Engelbarts es ja wirklich “selbst überprüft” und festgestellt: “es funktioniert tatsächlich.”

Vielleicht sollte man sich aber mal fragen, wie das mit den Gratis-iPods auf lange Sicht funktionieren kann, wenn Freepay.com, das von einer Firma namens Gratis Internet betrieben wird, tatsächlich jedem User einen iPod zukommen lässt.

Das System ist im Prinzip simpel: Wer einen iPod haben will, muss sich bei Freepay registrieren und dann aus einem von (derzeit) sechs Angeboten wählen, wofür Gratis Internet eine Provision erhält. Dann muss der Nutzer (derzeit) fünf weitere Nutzer finden, die sich ebenfalls registrieren und je ein Angebot wählen. Wenn nichts dazwischen kommt, erhält man einen iPod.*

Und insoweit lässt sich das auch fast alles beim “Spar-Detektiv” nachlesen.

Kommen wir also zu dem, was Engelbarts nicht aufgeschrieben hat:

1. Von den sechs Angeboten, unter denen man wählen muss, ist (derzeit) lediglich eines ein (vorerst) wirklich kostenloser Testzugang eines Online-Downloadportals, das man für 14 Tage nutzen muss. Natürlich darf man das Kündigen nicht versäumen, wenn man nicht will, dass aus dem kostenlosen Testzugang automatisch eine kostenpflichtige Mitgliedschaft wird. Es empfiehlt sich also, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters, zu studieren.

2. Apropos Allgemeine Geschäftsbedingungen. Es ist durchaus ratsam, die AGB von Freepay ebenfalls einer genauen Lektüre zu unterziehen. Dort steht nämlich so einiges, was geeignet ist, die Vorfreude auf den kostenlosen iPod ein wenig zu trüben. Nur so als Beispiel:

Gratis Internet, Inc. behält sich das Recht vor, die allgemeine Geschäftsbedingungen jederzeit und aus jeglichem Grund ohne vorherige Bekanntmachung zu ändern. (…) dass wir die Anzahl der Referral, die Sie uns als Referenz angeben, erhöhen (…) Falls wir ein Produkt mit einem anderen ersetzen, kann es sein, dass das neue Produkt nicht dem gleichen Wert wie das ersetzte Produkt hat. (…) Wenn sie die Seite nach irgendwelchen Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen benutzen, bedeutet dies Automatisch Ihre Zustimmung und Ihre Bindung an der veränderten Geschäftsbedingungen.

Und vielleicht noch dies hier:

Gratis Internet kann nicht garantieren, dass ein Benutzer Gutschriften bekommt, wenn er ein Angebot wahrgenommen hat. Wir behalten das Recht vor, Gutschriften aus einer Vielzahl von Gründen zu verweigern. Diese Gründe könnten sich, nicht ausschließlich, auf die Folgenden belaufen: Mangel an wahrheitsgemäßen Daten, unvorschriftsmäßige Anmeldevorgänge, unvorschriftsmäßige Browser-Einstellungen (…)

3. In den USA ist Gratis Internet schon etwas länger tätig — und dort lief nicht immer alles glatt. So häuften sich im Herbst 2004 die Beschwerden über Spam-Emails im Zusammenhang mit der Registrierung bei Freepay, wie sich beispielsweise hier, hier oder hier nachlesen lässt. Im Februar dieses Jahres beendete TRUSTe, eine nonprofit Organisation, die sich den Schutz persönlicher Daten im Internet zur Aufgabe gemacht hat, abrupt ihre Partnerschaft mit Gratis Internet.

4. Ebenfalls im Herbst letzten Jahres häuften sich die Beschwerden von Freepay-Nutzern, dass die Lieferung ihres Gratis-iPods sich stark verzögerte. Gratis Internet gab an, das sei auf Lieferengpässe seitens Apple zurückzuführen. Das lässt sich ebenfalls bei “Wired”, “Forbes” oder im “Pennsylvanian” nachlesen.

5. Seit Ende letzten Jahres schließlich mehren sich außerdem die Beschwerden von Freepay-Nutzern, dass ihre Konten gesperrt worden seien, weil sie gegen die Nutzungsregeln von Freepay verstoßen haben sollen, wie sich bei Wikipedia oder beispielsweise in Internetforen nachlesen lässt.

Um das Ganze zu einem Abschluss zu bringen: Gratis Internet hat tatsächlich eine Menge iPods verschickt. Die Probleme, die das System hat, lassen sich aber schon aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erahnen. Die schlechten Erfahrungen, die Nutzer in den USA mit Gratis Internet gemacht haben, sind größtenteils dokumentiert. Und alles in Allem hat der “Spar-Detektiv” es entweder an detektivischem Eifer fehlen lassen, oder es nicht für nötig befunden, seine Leser auf mögliche Probleme hinzuweisen. Engelbarts Formel, “es funktioniert tatsächlich”, wird der Sache jedenfalls nicht gerecht.

*) Ob es sich bei dem Geschäftsmodell von Freepay um ein in Deutschland gemäß Paragraph 16 Absatz 2 UWG verbotenes “Schneeballsystem” handelt, vermögen wir nicht zu beurteilen, einer der Geschäftsführer verwahrt sich jedenfalls in einem Interview gegen den Vorwurf. Auch, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Gratis Internet mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 305 ff.) in Einklang stehen, wissen wir nicht. Beides bedürfte einer eingehenden rechtlichen Überprüfung.

Mit Dank für die zahlreichen sachdienlichen Hinweise