Vom Feuilleton verurteilt (2)

Die Menschen, die angeklagt waren, den fünfjährigen Pascal aus Saarbrücken vergewaltigt und ermordet zu haben, sind rechtskräftig freigesprochen worden. Für die renommierte “Süddeutsche Zeitung” waren sie dennoch schuldig. Am 19. März bezeichnete sie in der Rezension eines Theaterstücks die Angeklagten als “Täter”, die nur aufgrund ihrer mangelnden geistigen Fähigkeiten davon gekommen seien.

Am selben Tag fragten wir bei der “Süddeutschen Zeitung” nach, ob sie nicht der Ansicht sei, eine mindestens irreführende, wenn nicht gar falsche Beschreibung des tatsächlichen Sachverhalts abgegeben zu haben. Wir erhielten keine Antwort.

Am folgenden Tag veröffentlichten wir einen Eintrag zum Thema.

Zwei Tage später brachte die “Süddeutsche Zeitung” folgende Korrektur:

In “Pornographie des Grauens” vom 19. März auf Seite 11 wurde in der Rezension der Uraufführung des Theaterstücks “Du hast gewackelt” von Franz Xaver Kroetz am Residenztheater München behauptet, die Angeklagten im Prozess um die Vorgänge in der Tosa-Klause und das Verschwinden des Jungen Pascal seien “Täter” und es habe im Prozess “keinen Schuldspruch” gegeben. Das ist falsch. Richtig ist, dass die Angeklagten aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurden, mithin auch nicht als “Täter” bezeichnet werden können.

Wir haben diese Korrektur damals nicht bemerkt.

Die renommierte “Süddeutsche Zeitung” versteckt ihre Korrekturen weit hinten im Blatt, auf einer Seite namens “Forum”, zwischen Leserbriefen und dem Wetter. Der Artikel mit der nachträglichen Schuldigsprechung der Freigesprochenen, den sie hier unauffällig korrigierte, war der Aufmacher des Feuilletons gewesen.

Eine Antwort auf unsere Anfrage haben wir nie bekommen.

Und in ihrem Online-Auftritt macht die renommierte “Süddeutsche Zeitung” die Freigesprochenen bis heute unverändert zu Tätern.

Nachtrag, 16:00 Uhr. Süddeutsche.de hat den Artikel jetzt transparent korrigiert.