Vom Feuilleton verurteilt

Ende September 2001 verschwand der damals fünfjährige Pascal aus Saarbrücken. Bei den polizeilichen Ermittlungen machten Zeugen widersprüchliche Aussagen, von denen sie die meisten widerriefen, Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen des Verdachts der Aussageerpressung und der Körperverletzung im Amt wurden eingeleitet und wieder eingestellt, ein Jahr später behauptete ein weiterer Junge, er und Pascal seien von einer Gruppe sexuell missbraucht worden. Zeugen beschuldigten sich gegenseitig, widerriefen ihre Aussagen und Geständnisse.

Dennoch kam es vor dem Landgericht zu einem Prozess gegen vier Frauen und neun Männer, denen vorgeworfen wurde, Pascal missbraucht und ermordet zu haben. Brauchbare Beweise gab es keine, eine Leiche wurde nie gefunden, den Ermittlungsbehörden wurde vorgeworfen, die Beschuldigten, die zum Teil als geistig minderbegabt und alkoholkrank beschrieben wurden, bei ihren Aussagen psychisch und auch körperlich unter Druck gesetzt zu haben. Der Prozess, den die renommierte “Spiegel”-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen als “den vielleicht schlimmsten GAU der Justiz” beschrieb, endete mit Freisprüchen für alle Angeklagten, der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil.

Der Dramatiker Franz Xaver Kroetz hat aus diesem Stoff ein Theaterstück gemacht. Genauer: Sein Drama “Du hast gewackelt. Requiem für ein liebes Kind” setzt die staatsanwaltschaftlichen Vorwürfe eines Kinderschänderrings im Hinterzimmer einer Gaststätte als Fakten voraus und lässt fünf Männer über ihre Taten sprechen. Kroetz darf das, denn ein Theaterstück ist nicht dem Grundsatz der Wahrhaftigkeit unterworfen.

Egbert Tholl ist Journalist und damit der Wahrheit verpflichtet, auch wenn er nur eine Theateraufführung rezensiert. Am Münchner Residenztheater hat er sich am Wochenende die Uraufführung von “Du hast gewackelt” angesehen, fast zehn Jahre nach der Entstehung des Textes.

Tholl beginnt seine Rezension im Münchner Regionalteil der “Süddeutschen Zeitung” mit folgender Tatsachenbehauptung:

Vor mehr als zehn Jahren wurde der fünfjährige Junge Pascal ermordet. Auch wenn man wohl die genauen Umstände seines Todes nie mehr wird feststellen können, so weiß man doch, welches Martyrium der Junge durchlitten haben muss. Er wurde über einen längeren Zeitraum vergewaltigt, musste eine Vielzahl von Männern befriedigen, mit der Hand, mit dem Mund, mit seinem Körper.

Der Ort, in welchem dies stattfand, war eine Hölle in Deutschland: Im schmierigen Hinterzimmer der “Tosa-Klause” in Saarbrücken-Burbach wurde der Leib des Jungen verkauft, 20 Mark kostete eine Penetration, die Wirtin kassierte, und alle sahen zu, wussten Bescheid. Nicht nur die Männer, die ihre perverse Geilheit befriedigten, auch die Frauen, die es geschehen ließen. Die Tosa-Klause war ein Sammelbecken für degenerierte Menschen. So makaber es klingt, ihre mangelnden geistigen Fähigkeiten wurden den Tätern zur Rettung: Zeugenaussagen erwiesen sich als unbrauchbar. Der Prozess endete im Fiasko, es gab keinen Schuldspruch, und im Jahr 2009 wurde die Akte endgültig geschlossen.

Noch einmal die Fakten: Die Beschuldigten wurden freigesprochen, die Revision der Staatsanwaltschaft vom Bundesgerichtshof verworfen.

Deutlich zurückhaltender beschreibt daher auch das Deutschlandradio Kultur die Prämisse:

Angelehnt ist das Stück an den realen Fall des kleinen Pascal von 2003, dessen Leiden und dessen Tod nie gesühnt wurde, weil das Gestrüpp aus Geständnissen und Widerrufen aus Beschuldigungen und mangelnden Beweisen am Ende für eine rechtsstaatliche Eindeutigkeit nicht ausreichte.

Und die “FAZ” bemerkt in ihrer Rezension, dass sich “das Verbrechen vielleicht so niemals zugetragen” habe:

Bis heute ist der Tod des fünfjährigen Pascal ungesühnt, aus Mangel an Beweisen. Gleichwohl ist sein Fall zum Synonym für pervertierte Sexualität geworden, die Klause zum Sinnbild für Abgründe, die das Vorstellungsvermögen übersteigen. Über Pascal wurden Bücher geschrieben, Zeitungsartikel verfasst, Filme gedreht, Kunstwerke geschaffen. Und sein Fall löste einen der spektakulärsten Prozesse der Geschichte aus, der das Rechtswesen an seine Grenzen führte.

Wir haben gestern bei der Lokalredaktion der “Süddeutschen Zeitung” nachgefragt, ob Sie nicht der Ansicht sei, dass Egbert Tholl hier eine mindestens irreführende, wenn nicht gar falsche Beschreibung des tatsächlichen Sachverhalts abgegeben habe, und sich als Journalist die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu eigen zu mache, die vom Gericht nicht bestätigt werden konnten.

Bisher haben wir keine Antwort erhalten.

Mit Dank an Christian.