Irgendwann wird vielleicht auch der letzte Journalist verstanden haben, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kein “EU-Gericht” ist.
Heute jedoch nicht:
Denn der EU-Gerichtshof in Straßburg urteilte im Mai 2010, dass alle nachträglich zur Sicherungsverwahrung verurteilten Täter freizulassen sind.
Mit Dank an Moritz, Martin E., Jan C. und Frank Sch.