Endlich kann “Bild” mal wieder etwas Gutes aus dem Hause derer zu Guttenberg berichten:
Stephanie zu Guttenberg (34) und ihr engagierter Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern – jetzt ein großer Erfolg! Der erste Täter, den sie mit ihrer TV-Sendung “Tatort Internet” überführt hatte, stand Dienstag in München vor Gericht! Der Schlosser, der im Netz und auch bei einem Treffen Sex mit einer 13-Jährigen suchte, wurde verurteilt!
“Was für ein tolle Frau”, möchte man da fast ausrufen — wenn “Bild” das nicht wahrlich schon oft genug getan hätte.
Allein für ihren einmaligen Auftritt als Co-Moderatorin in der umstrittenen RTL2-Sendung “Tatort Internet” (die “Bild” unbeirrt als “Sendereihe von Stephanie zu Guttenberg” bezeichnet) hatte “Bild” die Gattin des damaligen Bundesverteidigungsministers mehrfach in den höchsten Tönen gefeiert. Nun ist einer der Männer, der in eine Falle der TV-Macher getappt war, wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern vom Amtsgericht München zu drei Monaten Haft auf Bewährung und 1000 Euro Geldauflage verurteilt worden und “Bild” (für die eine Bewährungsstrafe sonst eigentlich “laufen lassen” bedeutet) feiert dies als persönlichen Triumph von Stephanie zu Guttenberg.
Die Freifrau darf natürlich sogleich selbst zu Wort kommen und so tun, als sei überhaupt erstmalig in der Geschichte der Menschheit
ein “Sex-Täter” (“Bild”) verurteilt worden:
Stephanie zu Guttenberg zu BILD: “Ich bin froh, dass endlich ein Richter den Mut findet, einen dieser Täter zu verurteilen. Die Justiz muss die Gesetze gegen Kinderschänder endlich härter anwenden!”
Was “Bild” lieber verschweigt, hat die “Süddeutschen Zeitung” aufgeschrieben:
Das Gericht vertrat dabei die Auffassung, der Mann sei von RTL2 ‘in eine Falle gelockt’ worden. Richter Andreas Forstner hielt dem 42-jährigen Schlosser zugute, dass er von dem TV-Team ‘vorgeführt worden’ war. Wenn die Polizei mit Lockvögeln arbeite, sagte der Vorsitzende, sei das schon grenzwertig. Das gelte für einen Sender, der seine Quoten aufbessern wolle, ganz besonders.
Mit Dank an Andreas G. und Axel Sch.