Hosen runter!

Nur selten hat Bild.de die Gelegenheit, ein Aufmerksamkeit erzeugendes Fotomotiv einigermaßen begründet mit einer trockenen Arbeitsrechts-Meldung zu kombinieren.

So gesehen war heute ein großer Tag:

BGH-Urteil entscheidet: Chefs dürfen Unterwäsche vorschreiben!

Da muss man den Redakteuren natürlich nachsehen, dass die Entscheidung, nach der Arbeitgeber ihren Angestellten die Farbe der Unterwäsche vorschreiben dürfen, nicht vom Bundesgerichtshof (BGH) gefällt wurde, sondern vom Landesarbeitsgericht (LAG) in Köln.

Ebenfalls hinnehmen muss der Leser wohl, dass die eingebaute Klickstrecke “Was darf der Arbeitgeber?” noch nicht an die neuesten Entwicklungen angepasst werden konnte. Auch wenn das jetzt ein bisschen blöd wirkt:

Darf mein Arbeitgeber meine privaten Kontobewegungen überprüfen? Nein, auf keinen Fall. Das ist so eindeutig Privatsphäre wie die Farbe der Unterwäsche.

Mit Dank an josspam und Andreas R.

Nachtrag, 16.50 Uhr: Bild.de hat beide Fehler korrigiert, wobei der Text in der Klickstrecke offenbar mit der Streitaxt gekürzt wurde.

Die Antwort lautet jetzt jedenfalls:

Nein, auf keinen Fall. Das ist so eindeutig Privatsphäre.