Nachdem “Bild” gestern (wie berichtet) u.a. auf der Titelseite ein paar Paparazzifotos von Natascha Kampusch nachdruckte, die tags zuvor in der österreichischen Gratiszeitung “heute” erschienen waren, berichtet die Nachrichtenagentur APA, Kampuschs Anwalt halte die Veröffentlichungen für “völlig unzulässig”. Er erkenne darin einen “Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich von Frau Kampusch”; es würden “die notwendigen rechtlichen Schritte überlegt und eingeleitet, um den Medien und anderen, die Ähnliches beabsichtigen, die Grenzen deutlich aufzuzeigen”.
Der Anwalt zu APA:
Wir sind der Ansicht, dass die Berichterstattung in einigen Medien eine Grenzüberschreitung ist. Auch Frau Kampusch hat das Recht auf Privatsphäre (…). In der Privatsphäre haben Medien wirklich nichts verloren, schon gar nicht ist es rechtens schwülstige Texte und eigenartige Interpretationen zu erfinden und zu verbreiten (…).

*) Nachtrag, 17 Uhr: Der “heute”-Chefredakteur Richard Schmitt, der die Fotoveröffentlichungen nach wie vor für zulässig hält, sagte uns übrigens, dass die Nicht-Nennung seiner Zeitung in der gestrigen “Bild” wohl auf den “Fehler eines ‘Bild’-Redakteurs” zurückzuführen sei. Offenbar habe der nämlich im Gespräch mit Schmitt “gedacht, er telefoniere mit der ‘Krone'”…