Im Zweifel gegen den Angeklagten

Im Oktober 2004 wurde eine Bank in Siegelsbach überfallen. Der Täter tötete dabei eine Person und verletzte zwei lebensgefährlich. Angeklagt wurde ein Bäcker aus dem Ort. Vergangenen Freitag wurde er freigesprochen.

Bei Bild.de wird daraus “Deutschlands merkwürdigster Freispruch”. Eine Einschätzung, die durchaus nachvollziehbar ist — zumindest, wenn man nur das liest, was Bild.de dazu schreibt. Denn Bild.de ignoriert fast alles, was den Bäcker entlastet.

Etwas anders sieht es aus, wenn man in die “Heilbronner Stimme”* schaut. Sie berichtet ausführlich über den Fall und zitiert aus der Urteilsbegründung des Gerichts. Dabei erwähnt sie, anders als Bild.de, belastende und entlastende Momente.

Wer will, kann also nach Lektüre der “Heilbronner Stimme” den Freispruch “merkwürdig” finden oder nicht. Vor allem aber kann er das Urteil deswegen merkwürdig finden, weil es so klar ausfiel. Das Gericht hat den Angeklagten nämlich, wie uns das Landgericht Heilbronn bestätigt, wegen “erwiesener Unschuld” freigesprochen — und nicht, wie Bild.de fälschlich schreibt, “nach dem Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten”.

Mit Dank an Jörn W. auch für die vielen Links.

*) Die “Heilbronner Stimme” ist übrigens bei weitem nicht das einzige Medium, das ausgewogen berichtet, sie berichtet lediglich am ausführlichsten.