Zuweilen legt “Bild” ein sehr sonderbares Rechtsverständnis an den Tag. So wie gestern beispielsweise. Da hieß es in einem Text über eine Babysitterin, die verdächtigt wird, ein Kind misshandelt zu haben:
Im zweiten Absatz steht das. Und wenn die Schuld der Babysitterin erwiesen wäre, dann könnten Großbuchstaben hier vielleicht sogar angemessen sein. Nur ist es so, dass die Babysitterin gar nicht bestraft werden darf. Man kann nämlich in der Regel nur dann bestraft werden, wenn man auch verurteilt wurde. Und das geht nun mal nicht ohne vorherigen Prozess. Der hat aber noch gar nicht stattgefunden. Das weiß auch “Bild”, verrät es aber erst gegen Ende des Artikels:
Die Baby-Sitterin wurde später festgenommen, kam in U-Haft. Jetzt sollte der Prozeß wegen Mißhandlung von Schutzbefohlenen beginnen. Höchststrafe 10 Jahre Haft. Doch die Richterin ließ die Frau laufen! Ein Behörden-Sprecher: “Sie hält eine weitere Beweiserhebung für sinnvoll.”
Ob die Babysitterin bestraft wird oder nicht, steht also, anders als “Bild” wider besseres Wissen anfangs behauptet, noch überhaupt nicht fest. Abgesehen davon sollte man vielleicht wissen, dass die U-Haft ein gravierender Eingriff in die Freiheitsrechte eines möglicherweise Unschuldigen ist, bevor man sich darüber ereifert, dass jemand aus ihr entlassen wird. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Richterin offenbar der Meinung ist, die vorliegenden Beweise reichten für eine Anklageerhebung noch nicht aus.
Mit Dank an Simon K. auch für den Scan.