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Viel Giftgas um nichts

“Bild” war da gestern “exklusiv” einer ganz heißen Sache, einer “Horror-Szene”, auf der Spur:

1.-Mai-Krawalle: Giftgas-Anschlag auf Berliner Polizei

Was war (vor dreiviereinhalb Monaten) geschehen?

Wie BILD jetzt exklusiv erfuhr, wurden Berliner Polizisten sogar mit einer Granate attackiert, die das britische Militär im Anti-Terror-Kampf einsetzt. 47 Beamte wurden durch die giftigen Gase verletzt.

Die Geschichte klingt dramatisch, und sie klänge sicher noch dramatischer, wenn “Bild” nicht ein Foto der “Giftgas-Granate” abgebildet hätte:

So sieht die Giftgas-Granate aus, die beim Berliner Anschlag verwendet wurde

“Spiegel Online” vom 12. Juni 2009:

“Nach vorläufigen Ermittlungen des Staatsschutzes habe es sich bei der Granate um einen vermutlich mit Reizgas befüllten “Nebelwurfkörper” gehandelt, sagte [ein] Sprecher der Berliner Polizei (…). Die Polizisten hätten Reizungen der Augen und Gesichtsschleimhäute erlitten sowie über Übelkeit und Schwindelgefühle geklagt (…). Sie hätten jedoch den Einsatz nicht abgebrochen. Auch habe keiner von ihnen die angebotene ärztliche Nachsorge in Anspruch genommen.”

Im “Spiegel-Online”-Artikel heißt es zudem, “dass eine derartige Chemiekeule zum ersten Mal gegen Polizisten eingesetzt wurde” (siehe auch “Berliner Morgenpost” vom 29. Mai 2009), was den Stolz der “Bild”-Zeitung, wonach es “nach BILD-Informationen (…) bundesweit das erste Mal [ist], dass eine Waffe mit derartiger Wirkung gegen Polizisten eingesetzt wurde” etwas schmälern dürfte.

So aber kann jeder, der sich dafür interessiert, nach “M7A2” googeln und beispielsweise auf diese Seite stoßen, auf der erklärt wird, dass Granaten dieses Typs “CS gas for riot control” verströmen. Sie werden also bei Straßenkämpfen von der Polizei eingesetzt und enthalten Tränengas. Klar: Das ist nichts, was man unbedingt aus nächster Nähe ins Gesicht kriegen möchte. Aber auch nichts, was man ernsthaft als “Giftgas” bezeichnen würde — schon gar nicht, wenn man vor drei Monaten aufmerksam “Spiegel Online” gelesen hätte (siehe Kasten).

Theoretisch wissen auch die “Bild”-Autoren, dass die “britische Militär-Granate!” so schädlich nicht sein kann, wenn sie gegen Menschen eingesetzt wird:

Wegen der starken Wirkung wurde sie für das Militär zur Bekämpfung von Aufständen und sogar für Anti-Terror-Einsätze entwickelt.

Nach dem “Bild”-Artikel sah sich der Berliner Polizeipräsident am gestrigen Nachmittag veranlasst, die Situation in einer Pressemitteilung klar zu stellen:

(…) Es handelt sich hier um einen Sachverhalt, der von der Berliner Polizei bereits unmittelbar nach dem 1. Mai umfassend und abschließend untersucht und ausgewertet wurde. Noch bevor das Ergebnis schon vor mehreren Monaten von der Polizei in verschiedenen Medien kommuniziert wurde, waren die betroffenen Beamten über den Inhalt selbstverständlich informiert.

Die heutige erneute Berichterstattung, die den Eindruck wecken könnte, es handele sich hier um neue Erkenntnisse, hat uns veranlasst, das damalige Untersuchungsergebnis erneut zu kommunizieren:

Es handelte sich bei dem Gegenstand nach Untersuchung der Kriminaltechnik um einen britischen Nebelwurfkörper, der mit Reizgas des Typs “CS” befüllt war. Dieses CS-Gas findet auch in handelsüblichen Selbstverteidigungs-Sprays Verwendung und stellt keine grundsätzliche Gesundheitsgefährdung dar. Die am 1.Mai beworfenen Polizeibeamten klagten unmittelbar nach dem Bewurf kurzfristig über Augen- und Atemwegsreizungen sowie Übelkeit. Jedoch musste keiner der Beamten verletzt vom Dienst abtreten. Aus diesem Grund meldeten sie den Vorfall auch erst nach dem Einsatz. Bei der daraufhin erfolgten intensiven polizeiärztlichen Untersuchung, die auch die Entnahme von Blutproben beinhaltete, wurden keine gesundheitlichen Schäden festgestellt. Selbstverständlich sind die Beamten unverzüglich über das Ergebnis der Untersuchungen umfassend informiert worden.

Eine Gefährdung der Anwohner bestand zu keiner Zeit.

Mit dem Sachverhalt befasst sich auch eine Pressemeldung der Deutschen Polizeigewerkschaft vom 19.09.2009*. Die darin enthaltenen Vorwürfe gegen den Polizeipräsidenten, die Mitarbeiter seien nicht informiert und der Vorgang nicht transparent dargestellt worden, entbehren jeder Grundlage.

*) Die DPolG-Pressemeldung (hier im Wortlaut), die übrigens quasi zeitgleich mit dem “Bild”-Artikel veröffentlich wurde, enthält — neben kruder Polemik — nicht nur ein Zitat des Berliner DPolG-Chefs, das sich wortgleich im “Bild”-Artikel wiederfindet, sondern auch sonst dieselben Infos, die “Bild” (ohne genauere Quellenangabe) “exklusiv erfuhr”.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber.