Versuchter Journalismus

Kurzer Exkurs ins Strafrecht. Genauer: zum Paragrafen 24 des Strafgesetzbuchs.

Bei diesem Paragrafen geht es um den sogenannten Rücktritt: Für Täterinnen und Täter, die etwa wegen versuchten Mordes, versuchter Vergewaltigung oder versuchten Totschlags angeklagt sind, kommen mildere Urteile in Betracht, wenn sie während der Tat aus freien Stücken von dem Versuch zurückgetreten sind. Wer also “freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert”, so der Gesetzgeber, wird nicht wegen Versuchs bestraft.

Der Gedanke dahinter: Wenn sich jemand in der Tat befindet und sie dann doch nicht zu Ende führt, soll es eine Art Belohnung geben. Wenn es die nicht gäbe, könnte man die Tat ja auch einfach ausführen — wäre ohne Paragraf 24 StGB schließlich dieselbe Strafe, die man bekäme, egal, ob man’s nun zu Ende führt oder nicht. Diese Regelung kann letztendlich auch eine Chance für die Opfer sein, eine Tat zu überleben.

“Bild” und Bild.de berichten heute über diesen Paragrafen und nennen Beispiele von Personen, die wegen versuchten Mordes, versuchten Totschlags und versuchter Vergewaltigung angeklagt waren. Da die Gerichte bei ihnen allen einen freiwilligen Rücktritt sahen, wurden sie am Ende nur wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Leute, um die es da geht, sind also keine Mörder (denn dafür hätten sie ihre Taten ja zu Ende führen müssen, und Paragraf 24 würde keine Rolle bei ihnen spielen). Überschrift Bild.de:

Screenshot Bild.de - Wie sich Mörder vor der Höchststrafe retten
(Unkenntlichmachung durch uns.)

Damit bedient Bild.de einen Stammtischgedanken: Diese lasche Kuscheljustiz! Selbst Mörder können sich hier “vor der Höchststrafe retten”!

Dass das im Zusammenhang mit Paragraf 24 völliger Unfug und in Wahrheit viel komplizierter ist, erfährt man allerdings nur mit einem “Bild Plus”-Abo.