1. Lindemann mit Niederlage gegen Süddeutsche Zeitung
(lto.de, Felix W. Zimmermann)
Wie bei “Legal Tribune Online” zu lesen ist, hat das Landgericht Frankfurt einen Unterlassungsantrag des Rammstein-Sängers Till Lindemann gegen die “Süddeutsche Zeitung” zurückgewiesen. “Vermutlich sieht das Gericht für den Verdacht sexueller Übergriffe durch Lindemann genügend Beweistatsachen”, spekuliert Felix W. Zimmermann in seinem Bericht. Eine Urteilsbegründung liege allerdings noch nicht vor.
2. Anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig
(tagesschau.de)
Das Bundesverwaltungsgericht hat die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt und ist damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gefolgt. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßt die Entscheidung: “Endlich herrscht Rechtssicherheit für die Journalistinnen und Journalisten, die von Berufs wegen von der Datenspeicherung in besonderem Maße betroffen waren”, so der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall.
3. Rechter Angriff via TV
(taz.de, Andreas Speit)
Wie Andreas Speit in der “taz” berichtet, starte der österreichische Sender AUF1 im deutschen Fernsehen und bezeichne dies als “Großangriff auf das Medienkartell”. Der Sender werde über den deutschen Kanal SRGT (ehemals SchwarzRotGold TV) ausgestrahlt und behandle Themen wie “Great Reset”, “Hitzehysterie” und “Coronalügen”. Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg sei über die Ausstrahlung der Inhalte von AUF1 nicht informiert und werde die rechtliche Situation prüfen.
4. Wer Schadenersatz will, muss konkret werden
(netzpolitik.org, Hasset Tefera-Alemu & Ingo Dachwitz)
Das Oberlandesgericht Hamm habe entschieden, dass Meta, der Mutterkonzern von unter anderem Facebook, nicht verpflichtet sei, Schadenersatz für ein Datenleck zu zahlen, bei dem Telefonnummern von Nutzerinnen und Nutzern erbeutet wurden. Obwohl das Gericht Datenschutzverstöße durch Meta feststellte, sei die Klage einer Betroffenen abgewiesen worden. Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems sehe in dem Urteil jedoch keine Signalwirkung.
5. Deutscher Radiopreis 2023: Die Gewinnerinnen und Gewinner
(dwdl.de, Alexander Krei)
Gestern fand in Hamburg die Verleihung des Deutschen Radiopreises statt, die von 60 Radiosendern übertragen wurde. Alexander Krei war von der “kurzweiligen Show” angetan: “Die 14. Radiopreis-Verleihung – die erste in der Neuen Flora – zeigte in gut zweieinhalb Stunden sehr eindrucksvoll, wie viel Potenzial noch immer in diesem Medium steckt, das vor ziemlich genau 100 Jahren seinen Siegeszug in Deutschland antrat und noch immer tagtäglich Millionen Hörerinnen und Hörer erreicht.”
6. Vom Glück, eine perfekt produzierte Sendung wie “Bares für Rares” zu gucken
(uebermedien.de, Friedrich Küppersbusch)
Bei “Übermedien” verrät Friedrich Küppersbusch im Rahmen der Reihe “Geheime Leidenschaften” seine Vorliebe für die ZDF-Sendung “Bares für Rares”, einem Format, das man nicht unterschätzen solle: “Die offensive Schlichtheit des Formates verleitet zum Ei-des-Columbus-Denken: Ja, nee, das hätte ja nun jeder gekonnt. Dagegen steht die jederzeit spürbare Perfektion des Handwerks. Da verhökern Leute die Eheringe verstorbener Partner, gehen Ölgemälde von Omi für wenige Euro weg und gelingt es, eine tragische Geschichte neben der nächsten Charakterlosigkeit in Grund und Boden zu flauschen.”