Suchergebnisse für ‘urteilsbegründung’

Lin­de­manns Nie­der­lage, Radiopreis, “Großangriff auf das Medienkartell”

1. Lin­de­mann mit Nie­der­lage gegen Süd­deut­sche Zei­tung
(lto.de, Felix W. Zimmermann)
Wie bei “Legal Tribune Online” zu lesen ist, hat das Landgericht Frankfurt einen Unterlassungsantrag des Rammstein-Sängers Till Lindemann gegen die “Süddeutsche Zeitung” zurückgewiesen. “Vermutlich sieht das Gericht für den Verdacht sexueller Übergriffe durch Lindemann genügend Beweistatsachen”, spekuliert Felix W. Zimmermann in seinem Bericht. Eine Urteilsbegründung liege allerdings noch nicht vor.

2. Anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig
(tagesschau.de)
Das Bundesverwaltungsgericht hat die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt und ist damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gefolgt. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßt die Entscheidung: “Endlich herrscht Rechtssicherheit für die Journalistinnen und Journalisten, die von Berufs wegen von der Datenspeicherung in besonderem Maße betroffen waren”, so der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall.

3. Rechter Angriff via TV
(taz.de, Andreas Speit)
Wie Andreas Speit in der “taz” berichtet, starte der österreichische Sender AUF1 im deutschen Fernsehen und bezeichne dies als “Großangriff auf das Medienkartell”. Der Sender werde über den deutschen Kanal SRGT (ehemals SchwarzRotGold TV) ausgestrahlt und behandle Themen wie “Great Reset”, “Hitzehysterie” und “Coronalügen”. Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg sei über die Ausstrahlung der Inhalte von AUF1 nicht informiert und werde die rechtliche Situation prüfen.

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4. Wer Schadenersatz will, muss konkret werden
(netzpolitik.org, Hasset Tefera-Alemu & Ingo Dachwitz)
Das Oberlandesgericht Hamm habe entschieden, dass Meta, der Mutterkonzern von unter anderem Facebook, nicht verpflichtet sei, Schadenersatz für ein Datenleck zu zahlen, bei dem Telefonnummern von Nutzerinnen und Nutzern erbeutet wurden. Obwohl das Gericht Datenschutzverstöße durch Meta feststellte, sei die Klage einer Betroffenen abgewiesen worden. Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems sehe in dem Urteil jedoch keine Signalwirkung.

5. Deutscher Radiopreis 2023: Die Gewinnerinnen und Gewinner
(dwdl.de, Alexander Krei)
Gestern fand in Hamburg die Verleihung des Deutschen Radiopreises statt, die von 60 Radiosendern übertragen wurde. Alexander Krei war von der “kurzweiligen Show” angetan: “Die 14. Radiopreis-Verleihung – die erste in der Neuen Flora – zeigte in gut zweieinhalb Stunden sehr eindrucksvoll, wie viel Potenzial noch immer in diesem Medium steckt, das vor ziemlich genau 100 Jahren seinen Siegeszug in Deutschland antrat und noch immer tagtäglich Millionen Hörerinnen und Hörer erreicht.”

6. Vom Glück, eine perfekt produzierte Sendung wie “Bares für Rares” zu gucken
(uebermedien.de, Friedrich Küppersbusch)
Bei “Übermedien” verrät Friedrich Küppersbusch im Rahmen der Reihe “Geheime Leidenschaften” seine Vorliebe für die ZDF-Sendung “Bares für Rares”, einem Format, das man nicht unterschätzen solle: “Die offensive Schlichtheit des Formates verleitet zum Ei-des-Columbus-Denken: Ja, nee, das hätte ja nun jeder gekonnt. Dagegen steht die jederzeit spürbare Perfektion des Handwerks. Da verhökern Leute die Eheringe verstorbener Partner, gehen Ölgemälde von Omi für wenige Euro weg und gelingt es, eine tragische Geschichte neben der nächsten Charakterlosigkeit in Grund und Boden zu flauschen.”

“Hard Talk” auf deutsch?, Bauers Kopierfabrik, Erfolg für Neonazi

1. Braucht es ein neues Interview-Format im deutschen Fernsehen?
(radioeins.de, Daniel Bouhs, Audio: 4:49 Minuten)
Dürfen beziehungsweise sollen die Öffentlich-Rechtlichen mit umstrittenen Rechtsaußenauslegern der AfD reden? Im Prinzip schon, findet Daniel Bouhs, nur womöglich unter anderen Bedingungen – zum Beispiel in einem Format nach britischem Vorbild: “Spätestens jetzt nach dem MDR, vor allem aber auch nach dem Andreas-Kalbitz-Interview der Kollegen vom rbb, das andere Probleme hatte – ist es an der Zeit, dass auch das deutsche Fernsehen ein passendes Format bekommt. Die BBC hat das schon lange – legendär und da ist der Name Programm: ‘Hard Talk’.”

2. So funktioniert Bauers Kopierfabrik für Hollywood-Interviews
(übermedien.de, Mats Schönauer)
Jetzt ohne Paywall abrufbar: Mats Schönauers große Recherche über das zweifelhafte Geschäftsmodell des Hamburger Bauer-Verlags, der seit Jahrzehnten zusammengestrickte Interviews veröffentlicht, die so nie stattgefunden haben. Eine große Rechercheleistung und ein Muss für alle Journalismus-Interessierten.

3. Zwischen Nähe und Distanz
(deutschlandfunk.de, Michael Borgers, Audio: 5:04 Minuten)
Berichterstattung über Geflüchtete kann sehr persönlich sein, vor allem, wenn es um Einzelschicksale von Personen geht, die mitunter über einen längeren Zeitraum begleitet werden. Persönliche Anteilnahme und professionelle journalistische Distanz befinden sich dann fast zwangsläufig in einem Spannungsverhältnis. Michael Borgers hat bei zwei Journalistinnen nachgefragt, wie viel emotionale Nähe sie sich bei ihren Langzeitreportagen erlaubt haben.

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4. Klage gewonnen: Behörden müssen auch Infos von privaten Plattformen offenlegen
(fragdenstaat.de, Arne Semsrott)
Die Transparenzinitiative “FragDenStaat” hat eine wichtige Klage gewonnen: Behörden müssen ihrer Informations- und Transparenzpflicht nachkommen, egal welche Kommunikationskanäle sie verwendet haben. Sie dürfen also nicht die Herausgabe mit dem Argument verweigern, die Kommunikation sei beispielsweise über Twitter oder Facebook gelaufen. “Mit dem Urteil könnte es unter Umständen künftig auch möglich werden, amtliche E-Mails anzufragen, die Minister in ihrer offiziellen Funktion von ihren privaten Mailadressen verschicken”, schreibt “FragDenStaat”-Projektleiter Arne Semsrott.

5. Verstöße gegen Richtlinien: Youtube löscht mehr Videos als je zuvor
(rnd.de)
Youtube hat nach eigenen Angaben im vergangenen Quartal mehr als zehn Millionen Videos gelöscht – und damit so viele wie noch nie zuvor. In über einem Drittel der Fälle sei dies aus Gründen des Kinderschutzes erfolgt. Der Großteil der gelöschten Videos stamme aus den USA.

6. Rechtsrocker obsiegte gegen Bild-Zeitung
(mmm.verdi.de, Frank Biermann)
Ein bekennender Neonazi und Frontmann einer Rechtsrock-Band hat sich gegen die Berichterstattung der “Bild”-Redaktion juristisch zur Wehr gesetzt und einen Teilerfolg erzielt. “Bild” hatte schwere Vorwürfe gegen den Mann erhoben, für die es jedoch keine hinreichenden Belege gegeben habe. Der Richter in seiner Urteilsbegründung: “Das hätten sie so nicht schreiben dürfen. Das sind Tatsachenbehauptungen, für die sie Beweise beibringen müssen.” Und weiter: “In 99 Prozent aller Fälle entscheiden wir hier für die Pressefreiheit – in diesem Fall nicht.”

Neues armes Deutschland, Sein Name: Yannic Hendricks, Netflix-Codes

1. So kann es nicht weitergehen
(spiegel.de, Sascha Lobo)
“Spiegel Online”-Kolumnist Sascha Lobo macht es wütend, auf welche Weise viele Medien über Themen wie Brexit, Donald Trump oder die AfD berichteten: “Der Aufstieg der autoritären Kräfte weltweit wäre ohne Medien nicht möglich gewesen, und zwar sowohl sozialer wie redaktioneller Medien. Die Verantwortung für eine weitere Stärkung der Rechten, Rechtsextremen, Autoritären liegt zum guten Teil bei ebendiesen Medien.” Diese tappten in immer die gleichen Fallen: False Balance, Agenda Cutting und strukturelle Verharmlosung.

2. Armes Deutschland
(taz.de, Anne Fromm)
Um die linke Tageszeitung “neues deutschland” steht es bereits seit vielen Jahren schlecht, doch jetzt scheint die Lage ernst wie nie zuvor. Anne Fromm nimmt sich in der “taz” Raum und Zeit, um etwas von der Geschichte und der komplizierte Struktur des “nd” zu erzählen und die aktuellen Schwierigkeiten zu erklären.

3. BuzzFeed News darf den Namen von Abtreibungsgegner Yannic Hendricks weiterhin nennen
(buzzfeed.com, Juliane Loeffler)
Das Landgericht Düsseldorf hat eine Klage des Abtreibungsgegners Yannic Hendricks gegen “BuzzFeed News Deutschland” zurückgewiesen. Das Internetportal hatte den Namen des Mannes genannt, der viele Ärztinnen und Ärzte angezeigt hat, die auf ihrer Website angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Hendricks wollte anonym bleiben und ging mit einer Unterlassungserklärung gegen die Namensnennung vor. Nun wurde der Antrag abgelehnt. “BuzzFeed News” hat die gesamte Urteilsbegründung in den Beitrag eingebettet. Ob es zu einem Berufungsverfahren kommt, sei derzeit noch offen.

4. Facebook investiert 300 Millionen Dollar in Journalismus
(heise.de, Andreas Wilkens)
300 Millionen US-Dollar will Facebook in den kommenden drei Jahren in Nachrichtenprogramme, Partnerschaften und Inhalte investieren, “mit einem großen Schwerpunkt auf Lokalnachrichten”. Dazu werde man mit Nachrichtenorganisationen zusammenarbeiten und diese mit Produkt- und Technikteams vernetzen, um bereits in einer frühen Phase der Produktentwicklung “den Bedürfnissen der Menschen auf Facebook besser gerecht zu werden”. Schließlich wolle man Verleger “nicht von uns abhängig machen, sondern unterstützen”.

5. Islamismus-Experte auf Abwegen
(faktenfinder.tagesschau.de, Volker Siefert)
Hat der Frankfurter Journalist Shams Ul-Haq, wie von ihm behauptet, undercover in mehr als 100 Moscheen die Radikalisierung von Muslimen aufgedeckt? Der ARD-“Faktenfinder” ist skeptisch und verweist auf die Widersprüche, in die sich Shams Ul-Haq verstrickt habe.

6. Ich will doch nur einen Film sehen!
(faz.net, Julia Bähr)
Die “FAZ”-Redakteurin Julia Bähr spricht vielen Netflix-Zuschauern aus dem Herzen, wenn sie die Nutzerführung des Streamingportals als “katastrophal” bezeichnet. Doch sie hat ein Gegenmittel parat: Die im Internet kursierenden Listen, mit deren Hilfe man das System überlisten kann.

Im Namen des Volkszorns

Es ist schwierig mit der “Bild”-Redaktion und dem Rechtsstaat. Der heutige Kommentar im Blatt handelt vom Urteil im Prozess gegen eine Mutter, die gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten den eigenen Sohn missbraucht und an Pädophile verkauft hat. “Bild”-Ressortleiter Christian Stenzel schreibt:

Ausriss Bild-Zeitung - Kein Urteil im Namen des Volkes

Was muss man in Deutschland tun, um nicht mehr aus dem Gefängnis herauszukommen?

Seit gestern wissen wir: Als Mutter den eigenen Sohn zu missbrauchen und an Kinderschänder aus ganz Europa zu verhökern, reicht nicht. Es wird nicht einmal die Höchststrafe verhängt.

15 Jahre Haft wären laut Gesetz möglich gewesen. Nur 12 Jahre hat die Horror-Mutter von Staufen bekommen. Die Milde des Richters mag vom Gesetz gedeckt sein — wütend macht sie trotzdem. Aus drei Gründen besonders.

1.) Zugutegehalten wird Berrin T., dass sie ein zögerliches Geständnis abgelegt hat. Leugnen hätte sie aber auch kaum können — sie hat den Missbrauch selbst auf Film festgehalten!

2.) Die Horror-Mutter ist nicht vorbestraft.

Rechtlich ist sie vielleicht eine Ersttäterin. Doch kann jemand nach dem gesunden Menschenverstand ein Ersttäter sein, der sein Kind 19-fach missbraucht? Sie konnte ja auch nicht zuvor verurteilt werden. Warum nicht? Weil Jugendämter gepennt haben, ersten Hinweisen auf Missbrauch nicht nachgegangen sind.

3.) Sicherungsverwahrung war laut Gesetz nicht möglich, Wiederholungsgefahr bestünde auch nicht.

Der Gesetzgeber sollte darüber nachdenken, ob das Gesetz für Fälle wie in Staufen angepasst werden muss.

Wer tat, was Berrin T. tat, sollte das Gefängnis nie wieder verlassen dürfen. Ich bin kein Richter. Aber ich bin sicher: Das Urteil von Freiburg ist kein Urteil im Namen des Volkes.

“Bild”-Chef Julian Reichelt hat Stenzels Kommentar komplett bei Twitter gepostet und dazu wiederholt:

Screenshot eines Tweets von Julian Reichelt - Die Täterin von Staufen hat nicht einmal die Höchststrafe bekommen. Sie habe ein Recht auf Resozialisierung, so der Richter. Wenn unsere Gesetze es nicht hergeben, solche Menschen für immer wegzusperren, sollte die Politik die Gesetze ändern.

Ja, der Missbrauch macht wütend. Und man kann sich definitiv darüber wundern, dass das Freiburger Landgericht darauf verzichtet hat, gegen Berrin T. die Höchststrafe von 15 Jahren zu verhängen, die für den besonders schweren Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgesehen ist. In seiner Urteilsbegründung nannte der Vorsitzende Richter Gründe, die zur Strafmilderung führten, darunter das abgelegte Geständnis. Dennoch kann man sich der Frage anschließen, die Heribert Prantl bei Süddeutsche.de stellt:

Wann, wenn nicht in diesem Fall, soll denn bitte die Höchststrafe verhängt werden?

Einen wichtigen Punkt erwähnen Stenzel in seinem Kommentar und Reichelt in seinem Kommentar zum Kommentar interessanterweise überhaupt nicht: Im Prozess von Freiburg wurde jemand “für immer weggesperrt”, die Gesetze geben es also bereits her. Der Lebensgefährte von Berrin T., der ebenfalls angeklagt war, bekam zwölf Jahre Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung. Der Unterschied zwischen den beiden Angeklagten: Der Lebensgefährte war bereits vorbestraft wegen sexuellen Missbrauchs. Das Gericht entschied daher, dass von ihm als Wiederholungstäter auch weiter eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Für Berrin T. hingegen hat ein Gutachter festgelegt, dass sie nicht pädophil veranlagt sei. Daher sehe man keine Wiederholungsgefahr. Ihr stehe unter anderem deswegen die Chance auf Resozialisierung zu.

Wofür plädiert Christian Stenzel stattdessen in seinem Kommentar? Ein Strafmaß nach dem “gesunden Menschenverstand”? Gesetze und Urteile dem wutgeladenen Bauch nach? “Im Namen des Volkes” heißt nicht: im Namen des Volkszorns.

Aber noch mal zurück zur Resozialisierung: Dass die im Fall von Berrin T. kaum klappen wird, dafür wird die “Bild”-Redaktion schon sorgen, so, wie sie häufig dafür sorgt, dass die Resozialisierung von Straftätern nicht klappt. Sie legt damit heute schon los, indem sie die verurteilte Frau, anders als viele andere Medien, im Blatt und online ohne Verpixelung zeigt.

Wer in Deutschland ein Recht auf Resozialisierung hat, entscheidet laut “Bild” immer noch “Bild” und nicht so ein Pillepalle-Verein wie ein Gericht.

Ach, und eine Bitte noch, Christian Stenzel und “Bild”: Überlegen Sie doch mal, ob Ihnen nicht ein anderer Begriff als das unsägliche Wort “Kinderschänder” einfällt. Warum das im Sinne der Opfer dieser schrecklichen Taten ist, können Sie hier nachlesen.

Einschüchterung, Sex-Onkel, Schmiermittel Freundlichkeit

1. Neue Dimension der Einschüchterung
(zeit.de, Christian Fuchs)
Journalisten sind es gewohnt, dass sie nach der Veröffentlichung ihrer Beiträge kritisiert werden, mitunter auch heftig und persönlich. Doch Christian Fuchs beobachtet “eine neue Qualität von Einschüchterungsversuchen” schon während der Recherche. Insbesondere Protagonisten von “Pegida” und anderer rechter Bewegungen versuchten, Journalisten durch Warnen, Beleidigen, Anschwärzen und Drohungen vom Anwalt vorab mundtot zu machen. Dazu passt: Die WDR-“Lokalzeit” über einen Hobbyfotografen (Video), der Bilder für einen Benefizkalender für Flüchtlinge gemacht hat — und kurz darauf einen deutlichen Drohbrief bekommt.

2. Öffentlichkeit hat ein Recht, Gerichtsurteile zu lesen
(verfassungsblog.de, Maximilian Steinbeis)
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Presse ein Recht hat, Urteilsbegründungen zu lesen, auch wenn sie noch nicht rechtskräftig sind — und damit dem Oberverwaltungsgericht Thüringen widersprochen. Das “Handelsblatt” hatte gegen die Praxis geklagt, dass zunächst nur Pressemitteilungen herausgegeben werden. Maximilian Steinbeis fällt als Grund für die bisherige Ablehnung der Gerichte nur das “generelle Bedürfnis der Justiz ein, die Kontrolle über die Presseberichterstattung nicht aus der Hand zu geben”. Das sieht das BVerG anders, wie auch die, nun ja, Pressemitteilung deutlich macht. Auch die “taz” berichtet über das Urteil.

3. Bei Bild.de kann man was erleben
(coffeeandtv.de, Lukas Heinser)
Lukas Heinser hat sich das Wasauchimmer-Portal “OZY” angeschaut, in das der Springer-Konzern investiert hat. Dort gibt es unter anderem den “Dr. Sommer”-Verschnitt “Eugene S. Robinson”. Das ist eine Art Sex-Onkel, “dem (angebliche) Leser (angebliche) Zuschriften über ihre (angeblichen) Erfahrungen, Meinungen und Sorgen zum Thema zukommen lassen”. Und Robinson antwortet auf eine selten eklige Art.

4. Ein Nachmittag in der VIP-Loge
(operation-harakiri.de, Ralf Heimann)
Ein Redakteur im Lokalsport der “Emsdettener Volkszeitung” trifft “in der DEVK-VIP-Loge in der BAY-Arena” den ehemaligen Schalker Fußballprofi Ingo Anderbrügge und schreibt dabei unter anderem über “das so beliebte DEVK-Fußballcamp”. Das erinnert Ralf Heimann an einen Jahre zurückliegenden Vorfall — und bringt ihn zu folgender Feststellung: “Der Mechanismus funktioniert anders, als man denkt, wenn man furchteinflößende Wörter wie ‘Einflussnahme’ oder ‘Korruption’ hört. (…) Niemand droht. Das Schmiermittel heißt Freundlichkeit.”

5. “Boom”, sagt der Dschihadist
(tagesspiegel.de, Mohamed Amjahid)
Die Anfragen der Castingagenturen lauten so: “arabisch-orientalisch aussehende Männer, welche als Terroristen drehen können”. Mohamed Amjahid überlegt dann immer, “ob ich nicht doch mein langes Gewand und meinen Gebetsteppich auspacken soll, immerhin haben die öffentlich-rechtlichen Sender einen Bildungsauftrag zu erfüllen.” Die Stereotypen, die bereits in den Stellenausschreibungen für TV-Statisten zu finden sind, spiegelten den “Rassismus in Film und Fernsehen” wider.

6. Für manche ist es ein schönes Herbstfoto — für Chemtrail-Trolle der letzte Beweis
(motherboard.vice.com, Theresa Locker)

Kachelmann, Ryanair, Verifizierung

1. Ein lebenslanger Makel: Warum Springer Kachelmann 635.000 Euro zahlen soll
(stefan-niggemeier.de)
Die “Bild”-Zeitung muss Jörg Kachelmann eine saftige Entschädigung zahlen — und kann oder will das Urteil nicht verstehen, da man nicht “vorsätzlich und mit Schädigungsabsicht gehandelt” habe. Stefan Niggemeier diagnostiziert den Verantwortlichen beim Axel-Springer-Verlag eine eklatante Leseschwäche, da das Gericht in seiner Urteilsbegründung “äußerst detailliert” belegt habe, wie Kachelmanns Privatsphäre “wiederholt und hartnäckig” verletzt wurde. Siehe dazu auch: Gisela Friedrichsen bei “Spiegel Online”, Wolfgang Janisch bei sueddeutsche.de, Daniel Schmidthäussler mit einem “Zapp”-Beitrag und “Schlecky Silberstein” mit fünf möglichen “Bild”-Schlagzeilen zum Thema.

2. Billigflieger lässt Flüchtlinge stehen
(taz.de, Gereon Asmuth)
Am Mittwoch verbreitete die dpa eine überraschende Meldung: Angeblich wolle die Fluglinie Ryanair Flüchtlinge ohne Visaprüfung in andere EU-Länder bringen. Nach knapp zwei Stunden folgte eine Eilmeldung: Man sei einem Fake aufgesessen, die wiedergegebenen Äußerungen von Marketingchef Kenny Jacobs seien vollständig erfunden. Zu diesem Zeitpunkt hatten etliche große Nachrichtenportale die Agenturmeldung allerdings längst übernommen. Bei “Kress” kommentiert Bülend Ürük: “Mit ihrer gelebten Transparenz beweist die Deutsche Presse-Agentur, dass auch […] bei Fehlern, die eigentlich überhaupt nicht passieren dürfen, der Weg in die Öffentlichkeit als einzig richtiger Schritt bleibt”.

3. Unliebsame Berichte nicht erwünscht
(faz.net, Michaela Wiegel und Christian Schubert)
Die französische Wochenzeitung “Le Canard Enchaîné” berichte, dass VW versucht habe, die Berichterstattung über den Abgasskandal zu manipulieren. Der Konzern habe mehrere Regionalzeitungen und Magazine aufgefordert, an bestimmten Tagen nicht über die Affäre zu berichten. Als Druckmittel soll ein Anzeigenboykott gedient haben, insgesamt sei es um einen Werbe-Etat in Höhe von knapp anderthalb Millionen Euro gegangen.

4. Das bleibt von #BildNotWelcome
(westline.de, Jan-Hendrik Grotevent)
Heute heißt es #BILDindieTonne, vor gut zwei Woche noch #BILDnotwelcome, auch und vor allem in den Fankurven der Fußballbundesliga. Jan-Hendrik Grotevents Fazit im Rückblick zur Aktion: “Wenn alle realisieren, daß man gute Zwecke und Stimmungsmache selber hinkriegen kann ohne dafür Fremdverstärker zu brauchen, dann war #bildnotwelcome ein Erfolg.”

5. The 4 bare-bones things every journalist needs to know about verification
(medium.com, Craig Silverman, englisch)
Ganz gleich, ob Tweets, Fotos, Videos oder auch Agenturmeldungen der dpa (s.o.) — nie zuvor war es so leicht, die Öffentlichkeit mit gefälschten Nachrichten zu verwirren. Umso wichtiger ist es für Journalisten, alle Informationen sorgfältig zu prüfen. Craig Silverman, Gründer von Emergent.info, stellt die vier wichtigsten Schritte der Verifizierung vor, die jeder Journalist kennen und anwenden sollte.

6. 11 praktische Verwendungszwecke für die Gratis-“Bild” zum Jubiläum der Deutschen Einheit
(der-postillon.com)

Michael Schumacher, Hansa Rostock, Saarland

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Genau wie bei Prinz Friso (4)”
(topfvollgold.de, Mats Schoenauer)
Wie die Klatschpresse mit dem im Koma liegenden Michael Schumacher umgeht: “Wenn Schumachers Managerin ein Statement zu Schumachers Zustand abgibt — Titelstory. Wenn jemand, der mal mit Schumacher gearbeitet hat, etwas über Schumacher erzählt — Titelstory. Wenn jemand, der vorgibt, mal mit Schumacher gearbeitet zu haben, vorgibt, etwas über Schumacher zu erzählen, oder wenn eine Imbissbudenbesitzerin, die weder mit Schumacher gearbeitet hat noch etwas über ihn erzählen kann, aber zufällig in der Nähe des Krankenhauses arbeitet, in dem Schumacher liegt, berichtet, wie ihr Tag so gelaufen ist — Titelstory.”

2. “Fall Jolin S.: Wegen eines medial erfundenen ‘Islam-Rabatts’ stehen Richter am Pranger”
(wiesbadener-kurier.de, Wolfgang Degen)
Die Kontroverse über einen angeblichen “Islam-Rabatt” im Mordfall Jolin S. (BILDblog berichtete). “Der Fall ist alles andere als ein Armutszeugnis der deutschen Rechtssprechung: Die Religionszugehörigkeit des Angeklagten hat bei dessen Mordmotiven im gesamten Prozess einschließlich der mündlichen Urteilsbegründung überhaupt keine Rolle gespielt.”

3. “Fußball-Fans: Beschimpfungen gegen Reporter”
(ndr.de, Video, 4:20 Minuten)
Fans des FC Hansa Rostock wenden sich mit “Scheiß-NDR”-Rufen und -Plakaten gegen eine aus ihrer Sicht ungerechte und einseitige Berichterstattung.

4. “Leser würden deutlich toleranter freischalten”
(20min.ch, Eva Kamber)
20min.ch legt 18 200 Teilnehmern einer Umfrage problematische Leserkommentare vor und lässt sie darüber urteilen: “Aus den Resultaten geht aber auch hervor, dass die Leser eine lockerere Freischaltpolitik vertreten und mehr Kommentare freigeben würden, als 20 Minuten dies tut. Tatsächlich wären alle sieben vorgestellten Kommentare durch die Leser aufgeschaltet worden. Dennoch kristallisiert sich heraus, dass ein Grossteil der 20-Minuten-Community die Freischaltregeln nachvollziehen kann.”

5. “Drei Gründe, warum das Internet für Journalisten möglicherweise keine Verbesserung ist, für viele andere aber schon”
(antjeschrupp.com)
Wie Journalisten und Nicht-Journalisten die neuen Publikationsmöglichkeiten im Internet wahrnehmen.

6. “Recht & Ordnung – Iwwerzwersch”
(youtube.com, Video, 11:43 Minuten)
Wie “Breaking Bad” im Saarland aussehen könnte.

Fotoklau statt Samenraub

Der Axel Springer-Verlag muss 10.000 Euro Geldentschädigung an zwei Sechsjährige zahlen, wie das Landgericht Köln in dieser Woche entschieden hat. Es ging dabei um einen angeblichen Fall von “Samenraub”, über den “Bild” und Bild.de am Anfang des Jahres groß berichtet hatten.

Die Zwillinge, deren Eltern inzwischen getrennt leben, wurden durch eine künstliche Befruchtung gezeugt. Nach der Trennung hatte der Vater die Geburtsklinik verklagt — mit der Begründung, er habe nicht zugestimmt, dass sein Sperma für die künstliche Befruchtung verwendet wird. Die Einwilligungserklärung habe er nie selbst unterschrieben, gab er an.

Bei Bild.de las sich das dann so:
Prozess um Zwillingsgeburt - Meine Ex hat mein Sperma geklaut ... und DAS ist das Ergebnis!

Mit “DAS” waren die Zwillinge gemeint, die Bild.de groß in einem Foto zeigte. Wie sich später herausstellte, stammte es von einer Danksagungskarte, die die Mutter nach der Geburt der Kinder an ausgewählte Personen geschickt hatte.

Drei Tage später fragte Bild.de:"Samen-Raub" - Warum werden Frauen nicht belangt, wenn sie Männern ein Kind unterjubeln?

Darunter erneut das Foto der Zwillinge, diesmal aber mit verpixelten Gesichtern. Daneben ein Foto des Vaters.

Ein Fall von Samenraub sorgte Anfang der Woche für Aufsehen. Die Ex von Peter (40, Name geändert) fälschte seine Unterschrift. Sie erschummelt sich damit sein Sperma aus einer Samenbank, lässt sich befruchten und bekommt Zwillinge. 

Wenige Tage später wurde die “Samenraub”-Klage abgewiesen. Die Behauptung des Vaters, seine Unterschrift auf der Einwilligungserklärung sei gefälscht worden, kauften ihm die Richter nicht ab. (Diese Nachricht war Bild.de übrigens nur noch eine kleine Tickermeldung wert.)

Schon während des Prozesses hatte die Mutter der Zwillinge begonnen, sich juristisch gegen die Berichterstattung von Bild.de zu wehren. Sie erwirkte unter anderem ein Verbot der Behauptung, dass sie die Unterschrift ihres Mannes gefälscht habe.

Auch gegen die Veröffentlichung des Fotos ging sie im Namen ihrer Kinder vor. Bild.de gab darauf hin zwar eine Unterlassungserklärung ab, aber nur gegenüber der Mutter — und nur aus urheberrechtlichen Gründen. Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Kinder wollte das Portal aber nicht zugeben und lehnte eine entsprechende Erklärung ab.

Per einstweiliger Verfügung wurde die Veröffentlichung des Fotos Ende Februar dann erneut untersagt. Diesmal willigte Bild.de ein und gab eine Abschlusserklärung ab. Mit dem aktuellen Urteil des Landgerichts Köln wurde den Kindern beziehungsweise deren Mutter jetzt auch eine Geldentschädigung zugesprochen.

Die Richter werteten die Berichterstattung von Bild.de als “schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht”. Die Veröffentlichung des Fotos, das einen “rein privaten Moment” zeige, verletze das Recht der Kläger am eigenen Bild (Kläger sind die Zwillinge, vertreten durch ihre Mutter). Daran ändere auch die Verpixelung nichts. In der Urteilsbegründung heißt es:

Wer die Kläger kennt, wird sie auch trotz der Verpixelung erkennen können; wer sie nicht kennt, dem ist jedenfalls über die Zuordnung zu dem jeweils daneben abgebildeten Vaters eine Identifikation möglich.

Die Veröffentlichung sei schon deshalb rechtswidrig, weil weder die Kinder noch deren gesetzliche Vertreter eingewilligt hätten.

Zudem würden die Kinder “ohne jedes begründetes Berichterstattungsinteresse an ihrer Person” in den Zusammenhang mit dem angeblichen “Samenraub” gebracht, “als dessen ‘Ergebnis’ sie dargestellt werden”, befand das Gericht. Diese persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung wiege um so schwerer, als sie geeignet sei, “die ungestörte Entwicklung des Verhältnisses der Kläger zu ihrer Mutter zu beeinträchtigen, der [von Bild.de] – zu Unrecht – ‘Samenraub’ vorgeworfen wurde”.

Marcel Leeser, der Anwalt der Kinder, geht davon aus, dass in der Berichterstattung bewusst die Unwahrheit verbreitet wurde, …

[…] weil BILD zwischen der mündlichen Verhandlung im sog. “Samenraub-Fall” am OLG Hamm und der Urteilsverkündung wider besseres Wissen und hartnäckig noch von einem “Samenraub” sprach […], obwohl nach der Beweisaufnahme und den Hinweisen des Gerichts für den anwesenden BILD-Journalisten klar war, dass die künstlichen Befruchtungen mit Zustimmung des Vaters stattgefunden hatten und daher kein “Samenraub” vorlag.

Fischer, Maurer, ftd.de

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Gericht kassiert Freispruch für Ex-‘Bild’-Reporter ein”
(sueddeutsche.de)
Das Oberlandesgericht München hat den Freispruch für einen früheren “Bild”-Reporter aufgehoben, weil die Urteilsbegründung des Landgerichts lückenhaft und widersprüchlich sei. Der Mann war vorgeworfen worden, den Schauspieler Ottfried Fischer mit einem Sexvideo zu einem Interview genötigt zu haben. Dazu passend: Ein Porträt über Fischer aus dem “Süddeutsche Zeitung Magazin” vom 16. März.

2. “Mein Plattenladen heißt Herunterladen”
(d-trick.de/blog, Dietrich Brüggemann)
Der Regisseur Dietrich Brüggemann meldet sich in der aktuell mal wieder besonders heftig geführten Debatte zum Thema Urheberrecht und Internet zu Wort. Dabei zeichnet er eine kleine mediale Autobiographie und ruft in die “tobende Schlacht”: “Regt euch ab, nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Filesharing ist mittlerweile eine riskante Sportart, Kino.to und Megaupload sind tot, andere werden folgen. Künstler haben eine lebhafte Phantasie, und Nerds neigen ohnehin zur Paranoia, daher die Hysterie auf beiden Seiten der Debatte. Chillt mal drauf. Kommt runter.” (Weitere Debattenbeiträge zur Bezahlung von Urhebern und der Wertschätzung von Künstlern gibt’s von Malte Welding und Sascha Lobo.)

3. “Das nächste Kapitel”
(taz.de, Felix Dachsel)
Im November 1976 hörten Kölner “Bild”-Redakteure die Telefongespräche von Günter Wallraff ab. Nun bemühen sich “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann und die Axel Springer AG gemeinsam mit Wallraff um eine Aufarbeitung.

4. “Die Satansbräute vom Saarland”
(meedia.de, Stefan Winterbauer)
“Eine Medienposse in drei Akten”: Cicero.de hat im Internet nach Spuren von Jasmin Maurer, Vorsitzende der Piratenpartei im Saarland, gesucht — und dabei womöglich die falsche Person gefunden.

5. “FTD.de: Qualität im (Online-)Journalismus, die Zweite”
(juiced.de, Juicedaniel)
Eine Marketing-Agentur bot für Links auf ihre Seite eine Erwähnung im “Gründermarktplatz” auf der Website der “Financial Times Deutschland” an. Nachdem juiced.de in der Sache recherchiert hatte, nahm ftd.de den “Gründermarktplatz” erst mal offline.

6. “Wie man einen Beitrag baut”
(youtube.com, Video, 120sekundenYT)
Martin Giesler hat den prototypischen Beitrag für eine Magazin- oder Nachrichtensendung im deutschen Fernsehen produziert.

Bunte  etc.

Kachelmann-Prozess: Gericht verurteilt Medien

Es ist ein vernichtender Satz, den das Mannheimer Landgericht am Ende des Prozesses gegen Jörg Kachelmann den Medien mit auf den Weg gegeben hat. Michael Seidling, der Vorsitzende der 5. Großen Strafkammer, formulierte in seiner Urteilsbegründung:

Auf der anderen Seite hat die Kammer aber auch gesehen, dass einige Medienvertreter – wenn auch eher eine überschaubare Anzahl – durchaus sachgerecht und ausgewogen über das Verfahren berichtet haben.

(Hervorhebung von uns.)

Er nannte leider keine Namen, aber vermutlich ist eh kein größeres Medium gemeint, das man kennen könnte.

Ausführlich hatte der Richter zuvor die Medien gescholten:

Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Aber auch sie kennt Grenzen. Diese Grenzen existieren offensichtlich im Internet nicht.

Vorwiegend hinter der Fassade der Anonymität wurden im Verlauf des Verfahrens in den Meinungsforen, Blogs und Kommentaren im Internet die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten, ohne dass die Möglichkeit bestanden hätte, sich dagegen in irgendeiner Weise effektiv zur Wehr zu setzen.

Auch angeblich Sachkundige konnten nicht der Versuchung wiederstehen, ohne Aktenkenntnis und ohne an der Hauptverhandlung teilgenommen zu haben, häufig aber auf der Grundlage unvollständiger und fehlerhafter Medienberichte per Ferndiagnose ihre persönliche Meinung zum Besten zu geben, die in der Regel nichts mit sachlicher Kritik zu tun hatte, sondern häufig nur Klischees bediente. (…)

Statt der gebotenen Zurückhaltung gegenüber einem laufenden Verfahren prägten vorschnelle Prognosen, das einseitige Präsentieren von Fakten und mit dem Anschein von Sachlichkeit verbreitete Wertungen die Berichterstattung. Diese mögen zwar als Garant für Schlagzeilen und Verkaufszahlen dienen; der Wahrheitsfindung in der Hauptverhandlung sind sie jedoch in hohem Maße abträglich. Sie erzeugen Stimmungen, wo Sachlichkeit gefragt ist; letztlich vertiefen sie den mit der Durchführung eines Strafverfahrens verbundenen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und der Nebenklägerin in nicht gerechtfertigter Weise. Vor allem aber erschweren sie die Akzeptanz eines Richterspruchs in der Öffentlichkeit und schaden damit dem Ansehen der Justiz.

Mit Befremden hat die Kammer die Aufrufe an die Bevölkerung registriert, im Wege der Abstimmung über Schuld und Unschuld des Angeklagten zu entscheiden. Damit verkommt das Gerichtsverfahren nicht nur zu einem reinen Event; vielmehr werden Entscheidungen von Gerichten, denen nicht selten eine hochkomplizierte Entscheidungsfindung vorausgeht, in der öffentlichen Wahrnehmung mit dem Merkmal der Beliebigkeit behaftet. Dass auch dadurch dem Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit massiver Schaden zugefügt wird, liegt auf der Hand.
Mit öffentlicher Kontrolle der Gerichte durch die Medien hat diese Form der Medienarbeit nichts zu tun. (…)

Ob einer Hauptverhandlung für die breite Öffentlichkeit ein ausreichender Unterhaltungswert zukommt, ist für die Beurteilung der Schuldfrage und damit für die Gestaltung der Hauptverhandlung ohne Belang. Das Gericht ist bei der Durchführung der Hauptverhandlung nicht der Befriedigung des Sensations- und Unterhaltungsinteresses verpflichtet.

Die medienwirksam vorgetragene Kritik des Verteidigers am Ausschluss der Öffentlichkeit ließ vordergründig den Eindruck entstehen, die Kammer habe bis zu seinem Auftreten ohne sachliche Rechtfertigung die Öffentlichkeit in exzessiver Weise ausgeschlossen. Dass sich drei Zeuginnen durch Interviews ihrer Persönlichkeitsrechte – jedenfalls teilweise – begeben hatten, verstärkte diesen Eindruck.

Ohne Zweifel haben diese drei Zeuginnen und die entsprechenden Medien durch ihr Verhalten dem Ablauf der Hauptverhandlung geschadet.

Gemeint ist mit dem letzten Punkt mindestens die Zeitschrift “Bunte”, die drei Zeuginnen für ihre anklagenden Auftritte im Blatt bis zu 50.000 Euro zahlte.

Angesprochen fühlen dürfen sich aber u.a. auch:

  • die “Süddeutsche Zeitung”, die am 22. April 2010 unter der Überschrift “Messer mit Fingerabdrücken” exklusiv berichtete, Ermittler hätten “nach eigener Aussage Teile von Fingerabdrücken und DNS von Kachelmann“ auf einem Messer gefunden. In Wahrheit hat die Spurensicherung keine eindeutig nachweisbaren Spuren gefunden.
  • die “Zeit”, in der Sabine Rückert massiv Partei für Kachelmann ergriffen hat — in der Regel (und auch aktuell) ohne die Leser wenigstens darüber darüber zu informieren, dass Rückert mit dem Anwalt Kachelmanns zusammengearbeitet hat und ihn sogar der Verteidigung empfohlen hat.
  • der “Focus”, der im Dezember eine “neue Zeugin gegen Kachelmann” präsentierte, deren Aussage ihn angeblich “schwer belastet”, und bereits vor Eröffnung der Hauptverhandlung “Indizien auch im Bad” gefunden, “Tausende Ermittlungsseiten” der “Akte Kachelmann” protokolliert und das Tagebuch des mutmaßlichen Opfers abgedruckt hatte.
  • und natürlich die “Bild”-Zeitung mit ihrer Kommentatorin Alice Schwarzer, die munter mangelnde Fachkenntnis durch Parteilichkeit ausgeglichen hat.

“Welt Online” hat aus der Urteilsbegründung sicherheitshalber die Kritik an den Medien einfach mal herausgekürzt.

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