“Jeder ist berechtigt, sich beim Deutschen Presserat allgemein über Veröffentlichungen oder Vorgänge in der deutschen Presse zu beschweren.” (Deutscher Presserat: Beschwerdeordnung, §1.)
Die “Bild”-Zeitung ist der Ansicht, BILDblog hätte kein Recht, vom Presserat überprüfen zu lassen, ob ihre Berichterstattung ethisch vertretbar ist. Das geht aus den Stellungnahmen der “Bild”-Chefredaktion hervor, die sie gegenüber dem Presserat zu zwei Beschwerden abgegeben hat. Er fasst die Position der “Bild”-Chefredaktion in seiner Entscheidung so zusammen:
B-Blog GbR [also BILDblog] sei ein auf BILD spezialisierter Internet-Anbieter, dessen Aktivitäten inzwischen beachtliche Ausmaße annähmen. Der Deutsche Presserat entwickle sich “auf diese Weise zum Kontent-Lieferanten für das Internet-Angebot Bildblog.de.” [BILD] regt eine grundsätzliche Überlegung des Presserats an, “ob er sich auf Dauer als Dienstleister für die — inzwischen kommerziellen — Aktivitäten dieses Beschwerdeführers benutzen lassen wolle”.
Noch deutlicher wird die “Bild”-Chefredaktion in ihrer Stellungnahme zum Fall Kekilli (wir sind der Meinung, dass die Zeitung ihrer Pflicht zum Abdruck öffentlicher Rügen nicht nachgekommen ist). Die “Bild”-Chefredaktion hält unsere Beschwerde laut Presserat nicht nur für unbegründet, sondern sogar für “unzulässig”:
Der Verlag [die Axel-Springer-AG] habe sich ausschließlich dem Presserat gegenüber zum Rügenabdruck verpflichtet, nicht sonstigen “Bürgern, die sich nachträglich als Trittbrettfahrer an ein bereits erledigtes Verfahren anhängen möchten”. […] Die vorliegende Beschwerde diene dem einzigen Zweck, Stoff zu liefern, mit dem das inzwischen kommerzielle Internetangebot der Beschwerdeführer inhaltlich gefüllt und attraktiv gemacht werden soll. Die BILD-Blogger inszenierten mit dieser Beschwerde ihren künftigen Webinhalt. Dies sei ein Verhalten, welches nicht mit dem Pressekodex übereinstimme.
Dieser Auffassung der “Bild”-Chefredaktion wollte sich der Presserat nicht anschließen.
Und wir fragen uns:
- Glaubt die “Bild”-Zeitung, dass die kontinuierliche Überprüfung ihrer Arbeit durch den Presserat und die Berichterstattung darüber einem Missbrauch des Presserates gleichkommt und gegen den Pressekodex verstößt?
- Glaubt die “Bild”-Zeitung, dass sie “ausschließlich” dem Presserat Rechenschaft schuldig ist, ob ihre Berichterstattung ethischen Ansprüchen genügt, und nicht auch ihren Lesern und vor allem ihren Opfern?
- Glaubt die “Bild”-Zeitung, dass es legitim ist, von der Verletzung von Persönlichkeitsrechten wirtschaftlich zu profitieren, nicht aber von der Aufklärung über diese Persönlichkeitsrechtsverletzungen?
Die Entscheidungen des Presserates im Original: BK1-76/06, BK1-71/06.

nannte (siehe Ausriss). Schließlich heißt es ja in
anonymisierte Frau — gerade mal 15 Zeilen später — nicht doch noch (siehe Ausriss) bei vollem Namen genannt hätte…
Quelle für die Angaben ist das Bundeskriminalamt. Die Statistik stammt aus dem
Damit ist offiziell, was sich
(Ja, das ist die komplette Meldung. Und als Größenvergleich rechts im gleichen Maßstab ein kleines “g” der Hauptschlagzeile von Seite 1.)
