Posts Tagged ‘Presserat’

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Verleger dürfen in den Presserat
(werbewoche.ch)
“Nach langer Bedenkzeit hat der Journalisten-Berufsverband Impressum dem Beitritt der Arbeitgeber zum Presserat zugestimmt.” Jetzt hofft Impressum, dass die Verlegerschaft einen Gesamtarbeitsvertrag für die Deutschschweizer und Tessiner Pressejournalisten akzeptiert.

Wider die Gratiskultur
(Financial Times, Edwy Plenel)
“Wenn journalistische Inhalte verschenkt werden, dominieren überall dieselben Agenturformate, schnelle Wegwerftexte ohne Haltbarkeit und ohne Hintergrund”, schreibt der Gründer der französischen Online-Zeitung Mediapart und ehemalige Leiter der Le-Monde-Redaktion.

Blog auf Augenhöhe
(Tagesspiegel, Leonard Novy)
“Die ‘Huffington Post’ entwickelt sich zur zentralen Informationsquelle für Millionen Amerikaner, und auch die Politik kommt nicht mehr an ihr vorbei. Als Obama sich nach öffentlichem Druck von seinem Ex-Pastor distanzieren musste, tat er dies in der ‘Huffington Post’.”

Vanity Fair kippt Anspruch
(Medienrauschen, Thomas Gigold)
“Von einem Magazin mit Inhalt ist man zum Magazin zum Durchblättern geworden.” Übrig bleibt “eine Kopie von Gala und Bunte“.

Filmzensur 1968
(SF 1 Kulturplatz, Markus Imhoof)
“In meinem zweiten Studentenfilm ‘Rondo’ rekonstruierte ich mit Strafgefangenen den Alltag im Zuchthaus (…) Der Regierungsrat des Kanons Zürich verbot nach der Premiere öffentliche Vorführungen des Films mit der Begründung, ein Studentenfilm sei nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.”

Amok (Lesetipp)
(Das Magazin, David Grann)
“Ein Mann, ein Buch, ein Mord. Ist der Autor der Täter? Wie ein Kommissar einen Fall zu seiner Obsession macht.” Übersetzung aus dem New Yorker.

Hieb- und stichdurchlässig

Nicolaus Fest ist Mitglied der “Bild”-Chefredaktion und neuerdings auch Bild.de-Kolumnist.

In seiner Kolumne “Hieb- und stichfest schreibt er heute unter der Überschrift “Schlafe ruhig, Deutscher Presserat” (und erstaunlicherweise mit dem Begriff “hurriyet” in der Adresszeile) über die Berichterstattung “der türkischen Zeitungen wie Milliyet und Sabah” über den Häuserbrand in Ludwigshafen. Die hätten nämlich – “unwidersprochenen Übersetzungen in deutschen Medien zufolge” – u.a. über “Spuren von Neonazis” am Tatort spekuliert. Fest schreibt:

Vor allem aber wundert angesichts derart massiver Verletzungen aller journalistischer Grundregeln das Schweigen des Deutschen Presserats. (…) laut Beschwerdeordnung kann der Presserat auch aus eigenem Antrieb und unabhängig vom Vorliegen einer Beschwerde tätig werden.

Warum dann jetzt diese auffällige Ruhe?

Wenn es um angebliche Schleichwerbung geht oder um den Persönlichkeitsschutz krimineller islamistischer Ex-Kommandanten wie Khaled al-Masri, ist dem Presserat die öffentliche Selbstdarstellung ein hohes Anliegen. Aber in einem Fall an der Grenze zur Volksverhetzung, wo durch vorsätzlich falsche Berichterstattung Türken und Deutschen gegeneinander aufgebracht wurden, kommt – gar nichts.

Schlafe ruhig, Deutscher Presserat.

Holla, möchte man Fest da zurufen. Oder lieber: Moment mal!

Denn abgesehen davon, dass wir den Eindruck haben, es handele sich beim Presserat ohnehin um eine vergleichsweise verschlafene Instanz; mal abgesehen davon auch, dass Fest sich mit den Hinweisen auf “angebliche Schleichwerbung” und “Khaled al-Masri” zweifellos auf Presseratsrügen gegen “Bild” beziehen dürfte; und ganz abgesehen davon, dass sich “Bild” als meistgerügte Zeitung vermutlich vor Rügen kaum noch retten könnte, wenn der Presserat sich tatsächlich aus eigenem Antrieb alle journalistischen Fehlleistungen der “Bild”-Zeitung vorknöpfte – abgesehen davon also, haben wir einfach mal beim Presserat nachgefragt.

Und Presserats-Geschäftsführer Lutz Tillmanns sagt uns…

  • … erstens: Der Presserat werde “fast nie” von sich aus tätig, weil es innerhalb des Presserats (als zur Hälfte von den Verlegern getragenem Organ der freiwilligen Selbstkontrolle) “schwer kommunizierbar” sei, wenn man von sich aus “Beschwerden generieren” würde — und “das weiß auch Herr Fest”.
  • … zweitens: Zur Ludwigshafen-Berichterstattung türkischer Zeitungen “liegt bereits eine Eingabe vor”, mit der sich der Presserat befassen werde.
  • … und drittens: Es stehe der “Bild”-Zeitung ebenso wie Nicolaus Fest “selbstverständlich” frei, eine Beschwerde an den Presserat zu schreiben.

Hinweis in eigener Sache: “Bild” und die Axel Springer AG haben sich ja wiederholt beim Presserat darüber empört, dass BILDblog Beschwerden gegen “Bild” eingereicht hat. Am 12. März will das Plenum des Presserats darüber beraten. Mehr dazu hier.

In eigener Sache

Zwölf mal haben wir uns in den vergangenen dreieinhalb Jahren beim Presserat über die Berichterstattung von “Bild” beschwert. Neun Fälle hat der Presserat bisher behandelt (siehe Kasten rechts) und in keinem Fall eine Rüge ausgesprochen.

Die Axel-Springer-AG sieht in dieser “Flut” von “kommerziellen, also sachfremd motivierten Beschwerden” eine große Gefahr. Der “Bild”-Zeitung drohe ein “ungerechtfertigter Imageverlust” und ein “unangemessener und schwerwiegender wirtschaftlicher Schaden* Nachteil”. Mit diesen Worten zitiert der Presserat den Verlag, der das Gremium aufgefordert hat, den “Missbrauch” der freiwilligen Selbstkontrolle durch uns abzustellen, der auch gegen das “Wahrhaftigkeitsgebot” verstoße. Der “Spiegel” zitiert in seiner kommenden Ausgabe eine Juristin, die Springer berät: Es sei nicht hinnehmbar, dass Presserat und “Bild” Aufwand betreiben müssten, um die Attraktivität und mittelbar die Einnahmen von “Bildblog” zu steigern.

Bereits seit 2006 versucht die Chefredaktion von “Bild” zu verhindern, dass der Presserat sich mit unseren Beschwerden befasst (wir berichteten). Die zuständigen Beschwerdeausschüsse sind der immer wieder vorgetragenen Argumentation in den einzelnen Fällen aber nicht gefolgt. Nun verlangt Springer eine Grundsatzentscheidung vom Plenum des Presserates. Dort soll die Sache am 12. März 2008 beraten werden. Bis dahin beschäftigen sich die Beschwerdeausschüsse auch nicht mehr mit den noch offenen Beschwerden von uns.

Wir verfolgen die Sorge des Axel-Springer-AG um das Wohlergehen des Presserates und die Bewahrung publizistischer Grundsätze wie dem der “Wahrhaftigkeit” amüsiert und lassen uns gerne von der Entscheidung des Presserates überraschen*. Dass sich die “Bild”-Zeitung nicht aussuchen kann, wer sich über ihre zahlreichen Verstöße gegen journalistische Mindeststandards beim Presserat beschwert, liegt vor allem im Interesse des Presserates selbst.

*) Das “Geschäftsmodell” von BILDblog beruht nicht auf der Verwertung eigener Presseratsbeschwerden.

 
Nachtrag, 20.2.2008: Der “Tagesspiegel” zitiert heute einen Springer-Sprecher mit den Worten: “‘Bildblog’ ist ein kommerzielles Unternehmen, unter diesem Aspekt sind auch die kontinuierlichen Beschwerden zu sehen.” Gegenüber dem Branchendienst epd-medien wurde der Springer-Sprecher offenbar deutlicher: “‘Bildblog’ handelt wie ein Abmahnverein und instrumentalisiert den Presserat für eigene kommerzielle Interessen.” Außerdem zitiert epd-medien den Presserats-Geschäftsführer Lutz Tillmanns dahingehend, dass im Fall “Bildblog” zumindest “Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung des Beschwerderechts” vorlägen.

*) Korrektur, 10.3.2008: Wir hatten an dieser Stelle (anders als in der ausführlichen Fassung) versehentlich und fälschlicherweise “Schaden” statt “Nachteil” geschrieben. In der aktuellen Ausgabe des “Medium Magazins” heißt es, “Bild”-Sprecher Tobias Fröhlich habe die Zeitschrift “gern” auf diesen Fehler hingewiesen:

Wenn die “Bildblog”-Macher schon bei “Bild” so genau hinschauten, sollten sie doch bitte auch selbst genau arbeiten.

Nachtrag, 12.3.2008: Das Plenum des Presserats hat entschieden, dass wir den Presserat mit unseren Beschwerden nicht “missbraucht” haben.

Der Presserat lebt!

Juli 2006. Erinnern Sie sich? Jens Lehmann war der Held des Landes, weil er gegen Argentinien zwei Elfmeter gehalten hatte, ein Amokfahrer raste in die Berliner Fanmeile, Susan Stahnke brachte ein Kind zur Welt, Jan Ullrich sagte überraschend die Teilnahme an der Tour de France ab, und der Reisechef der “Bild am Sonntag” schwärmte in ganzseitigen Artikeln für den Heide-Park Soltau und den Holiday Park Hassloch.

Es kommt einem vor, als wäre es erst gestern vorletztes Jahr gewesen.

Wir hatten im Juli 2006 an den Deutschen Presserat geschrieben und ihn gebeten, die “Bild am Sonntag” für die beiden Artikel zu rügen, die wir für Schleichwerbung hielten. Einige Wochen später antwortete uns der Presserat, unsere Beschwerde sei “offensichtlich unbegründet”: Es handele sich, wie der Geschäftsführer gemeinsam mit dem Vorsitzenden des zuständigen Beschwerdeausschusses kurzerhand entschied, “eindeutig” um werbliche Veröffentlichungen, die für den Leser “unzweideutig” als solche erkennbar seien. Im August 2006 baten wir den Presserat, uns seine Entscheidung erstens zu erläutern und zweitens noch einmal zu überprüfen: Wir hatten nämlich beim Sprecher der “Bild am Sonntag” nachgefragt, und der sagte, bei den Artikeln handele es sich — ganz im Gegenteil — eindeutig um redaktionelle, nicht-werbliche Berichterstattung (wir berichteten)

Der Herbst kam und ging; es wurde 2007. Im Januar erinnerten wir den Geschäftsführer des Presserates telefonisch an den Vorgang. Im Juni 2007 schrieben wir einen weiteren Brief und fragten, ob schon absehbar sei, wann wir mit einer Antwort rechnen könnten. Der Geschäftsführer schrieb zurück, dass ihm nicht klar gewesen sei, dass unsere Bitte im Sommer 2006, die Entscheidung noch einmal zu überprüfen, ein Einspruch gegen diese Entscheidung gewesen sei. Im Juli 2007 schickten wir daraufhin den Brief von damals noch einmal, diesmal sicherheitshalber groß überschrieben mit dem Wort “Einspruch”.

Der Herbst kam und ging; es wurde 2008. Und in dieser Woche nun teilt uns der Geschäftsführer des Presserates mit, der Beschwerdeausschuss habe unsere Beschwerde behandelt. Er habe sie bei einer Enthaltung einstimmig als unbegründet bewertet. Die Erklärung dafür lautet in voller Länge:

Nach Ansicht des Beschwerdeausschusses werden auch werbliche Bestandteile eines Blattes im Inhaltsverzeichnis aufgelistet. Bei den Beiträgen handele es sich für den Leser — und hierauf stellt der Presserat bei seiner Prüfung ab — erkennbar um eine gemeinsame Werbeaktion zwischen BILD AM SONNTAG und dem Heide-Park Soltau. Trotz der vom Beschwerdeführer vorgebrachten Einrede kann der Presserat hier nicht eindeutig Schleichwerbung erkennen.

Schön, dass wir das geklärt haben.

Allgemein  

Irrer Presserat terrorisiert “Bild” weiter

Der Presserat hat seine Meinung geändert. Gestern noch hatte er grundsätzlich nichts an der abstrusen Art und Weise auszusetzen,"Irre! Presserat rügt BILD wegen dieses Brandstifters" mit der die “Bild”-Zeitung darüber berichtete, dass sie für ihre al-Masri-Berichterstattung gerügt worden war (siehe Ausriss). Das jedenfalls sagte uns Presserats-Geschäftsführer Lutz Tillmanns (wir berichteten). Heute indes hat man sich beim Presserat entschieden, eine Pressemitteilung herauszugeben, damit sich “Leser (…) ein korrektes Bild von der öffentlichen Rüge gegen BILD machen können”:

Aus der Berichterstattung der BILD-Zeitung vom 29.11.2007 (…) geht nicht hervor, weshalb der Deutsche Presserat — bereits im September — gegen BILD eine Rüge ausgesprochen hat. Deshalb stellt der Presserat allen interessierten Lesern die komplette Entscheidung des Beschwerdeausschusses 1 vom 11.09.2007 nachfolgend zur Verfügung: (…)

Leider ist nicht davon auszugehen, dass beispielsweise “Bild”-Leser Oliver B. zu diesen “interessierten Lesern” gehört. Oder die “Bild”-Leser Hans L., Günter E., Gert L., Hans-Jürgen N. oder P.M. Obwohl das wünschenswert wäre. Deren Leserbriefe an “Bild”, die das Blatt heute abdruckt, demonstrieren nämlich eindrucksvoll, dass sie die Entscheidung des Presserats genauso gut verstanden haben, wie “Bild” sie gestern erklärt hat:

Und angesichts der Stellungnahme des Axel Springer Verlags, die in der Entscheidung des Presserats dokumentiert ist, muss man sich ernsthaft fragen, ob “Bild” ihre Leser womöglich gar nicht bewusst falsch informiert hat. Denn Springers Rechtsabteilung geht ausführlich darauf ein, dass “an der Aufdeckung des Falles” al-Masri ein “hohes Informationsinteresse” bestehe, referiert ausführlich alte und neue Vorwürfe gegen al-Masri und schreibt, dass “nicht erst eine Traumatisierung durch seine Entführung ihn zu Gewalttätigkeiten veranlasst habe”.

Dass “Bild” jedoch einen psychisch Kranken herabsetzend als “irre” und als “durchgeknallten Schläger” bezeichnet hatte und damit seine Würde verletzt und eindeutig gegen Richtlinie 8.4 des Pressekodex verstoßen hat, rechtfertigt Springer offenbar nur mit der dürftigen Behauptung, “Bild” bewege sich “mit den wertenden Bezeichnungen im Rahmen zulässiger Meinungsäußerung”.

Das erstaunt. Beim Presserat handelt sich schließlich um eine freiwillige Selbstkontrolle, bei der die Verlage sich selbst zum Pressekodex bekennen und dazu, “die von den zuständigen Gremien des Deutschen Presserats wegen des Verstoßes gegen den Pressekodex (…) ausgesprochenen Sanktionen zu befolgen” (Paragraph 10 der Satzung des Presserats).

Teil dieser Sanktionen war übrigens auch die Bitte des Presserats, die Rüge unter Beachtung des Grundsatzes abzudrucken, “dass die Persönlichkeitsrechte Betroffener durch den Abdruck nicht erneut verletzt werden”.

Allgemein  

Irrer Presserat terrorisiert “Bild”

Es entspricht fairer Berichterstattung, vom Deutschen Presserat öffentlich ausgesprochene Rügen abzudrucken, insbesondere in den betroffenen Publikationsorganen.
(Ziffer 16, Pressekodex)

Es ist ja nicht so, als würde die “Bild”-Zeitung vom Presserat gegen sie ausgesprochene Rügen immer nur Monate später ganz verstohlen, möglichst unauffällig im Blatt platzieren. Heute zum Beispiel berichtet “Bild” ziemlich ausführlich und prominent auf der Seite 2 platziert darüber, dass sie vom Presserat wegen ihrer Berichterstattung über Khaled al-Masri gerügt wurde:

"Irre! Presserat rügt BILD wegen dieses Brandstifters"

Zur Erinnerung: al-Masri (der übrigens für “Bild”-Chef Kai Diekmann persönlich ein Beispiel für den “großen Selbst-Betrug” der Deutschen ist, das ihn besonders erregt) soll vom amerikanischen Geheimdienst nach Afghanistan verschleppt, dort misshandelt und monatelang festgehalten worden sein. Nachdem der offensichtlich unter psychischen Problemen leidende al-Masri später in Deutschland einen Großmarkt angezündet hatte, wurde er in die Psychiatrie eingewiesen. “Bild” nannte ihn mehrfach “irre” und einen “durchgeknallten Schläger” (wir berichteten). Der Presserat sah darin eine Verletzung der Ziffern 8 und 9 des Pressekodex, weil “Bild” das Persönlichkeitsrecht “des offenkundig kranken al-Masri” verletzt und “in ehrverletzender Art und Weise” das Verhalten eines psychisch Kranken dargestellt habe (wir berichteten).

Und so berichtet “Bild” in ihrer heutigen Ausgabe über die Rüge:

Auch privat sorgte der Sozialhilfeempfänger [al-Masri] für Schlagzeilen: Einen Mitarbeiter der Dekra attackierte er, der Geschäftsführerin eines Elektromarkts spuckte er ins Gesicht. Später zertrümmerte er mit einem Beil die Eingangstür des Markts, goss Benzin aus und legte Feuer. Schaden: rund 500000 Euro. Anlass war ein Streit über einen defekten MP3-Player.

Wir haben darüber berichtet — unter der Überschrift “Warum lassen wir uns von so einem terrorisieren?”. Und gefragt, ob al-Masri noch ganz richtig im Kopf sei. Dafür wurden wir nun vom Presserat gerügt.

Wir stehen zu unserer Darstellung. Ein gewalttätiger, bei geringsten Anlässen ausrastender Brandstifter, der sich laut Verfassungsschutz nahe der islamistischen Szene bewegt, bleibt für uns ein gewalttätiger und durchgeknallter Brandstifter.

Wir werden unsere Berichterstattung nicht weichspülen — so wenig wie bei Hasspredigern, Nazis oder sonstigem durchgeknallten Gesindel.

Wer sich selbst als “psychisches Wrack” bezeichnet, den deutsche Sozialbehörden “zu seinen Straftaten getrieben”* (!) hätten, muss es hinnehmen, dass wir fragen**, ob er irre ist.

Welchem ehrenwerten Staatsbürger der Presserat zur Seite springt, sei noch einmal kurz zusammengefasst: (…).

Tatsächlich wurde “Bild” nicht “nun” vom Presserat gerügt, sondern vor über zwei Monaten. Und abgesehen davon, dass hier die Auffassung durchscheint, der Pressekodex sollte nur für “ehrenwerte Staatsbürger” gelten, fragt man sich, ob “Bild” die Rüge und Richtlinie 8.4 des Pressekodex verstanden hat. Dort heißt es:

Körperliche und psychische Erkrankungen oder Schäden fallen grundsätzlich in die Geheimsphäre des Betroffenen. Mit Rücksicht auf ihn (…) soll die Presse in solchen Fällen (…) abwertende Bezeichnungen der Krankheit oder der Krankenanstalt, auch wenn sie im Volksmund anzutreffen sind, vermeiden.

Das Erstaunliche ist, dass der heutige “Bild”-Artikel nach Ansicht des Presserates der Pflicht zum Abdruck einer Rüge nach Ziffer 16 Pressekodex genügt. Das bestätigte uns der Geschäftsführer Lutz Tillmanns. Man könne eine Zeitung schließlich nicht zwingen, der gleichen Meinung zu sein wie der Presserat. Und eine ausführliche Auseinandersetzung mit einer Entscheidung des Presserats sei ja auch sinnvoll.

Natürlich könnte man auch diesen “Bild”-Artikel jetzt wieder vom Presserat prüfen lassen; zum konkreten Beschwerdeverfahren sagt Tillmanns aber:

Dieser Fall ist für den Presserat erledigt.

*) “Bild” selbst hatte im Mai dieses Jahres geschrieben, al-Masris Anwalt Manfred Gnjidic habe sich so geäußert. Uns sagt Gnjidic jedoch, sowas habe er “mit Sicherheit nicht gesagt”.

**) “Fragen”?

Nachtrag, 30.11.2007: Auch die “Süddeutsche Zeitung” und die “taz” berichten heute über die Rügen-Berichterstattung der “Bild”-Zeitung.

Allgemein  

Presserat rügt “Bild” für “irren” al-Masri

Der irre Deutsch-Libanese, der einen Supermarkt anzündete / Warum lassen wir uns von so einem terrorisieren?

Im Mai machte “Bild” Khaled al-Masri verächtlich, der vom amerikanischen Geheimdienst nach Afghanistan verschleppt, dort misshandelt und monatelang festgehalten worden sein soll. Für die Zeitung war er kein Opfer, sondern einer, der “als angebliches CIA-Folteropfer die Bundesregierung, Parlament und Öffentlichkeit terrorisierte”.

Der “Bild”-Artikel von Ulrike Brendlin und Hans-Jörg Vehlewald war in vielfacher Hinsicht schlimm (wir berichteten), auch der Presserat verurteilte ihn jetzt. Die Zeitung habe das Persönlichkeitsrecht “des offenkundig kranken al-Masri” verletzt und “in ehrverletzender Art und Weise” das Verhalten eines psychisch Kranken dargestellt. In Richtlinie 8.4 des Presskodex heißt es:

Körperliche und psychische Erkrankungen oder Schäden fallen grundsätzlich in die Geheimsphäre des Betroffenen. Mit Rücksicht auf ihn (…) soll die Presse in solchen Fällen (…) abwertende Bezeichnungen der Krankheit oder der Krankenanstalt, auch wenn sie im Volksmund anzutreffen sind, vermeiden.

“Bild” nannte al-Masri schon in der Überschrift “irre”.

Der “Bild”-Artikel verstößt laut Presserat auch gegen Ziffer 9 des Presskodex, die schlicht lautet:

Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.

Alle Rügen, die der Presserat 2002 bis 2006 gegen “Bild” ausgesprochen hat, haben wir hier dokumentiert.

Jede Rüge braucht einen Mutigen, der sie zählt

Wie weit Neugierde und Darstellung gehen dürfen, ist keine Frage von Boulevard-Journalismus. sondern jeder Berichterstattung. Und die Antwort lautet: So weit wie nötig — nötig, um den Leser zu grundlegenden Entscheidungen zu befähigen, um ihm die Möglichkeit der Einschätzung (…) zu geben.

Das jedenfalls behauptet “Bild”-Chef Kai Diekmann in einem Beitrag für das unlängst erschienene, aktuelle “Jahrbuch” des Presserats. Und was “Bild” unter “so weit wie nötig” versteht, wird ebenfalls aus der Veröffentlichung des Presserats deutlich: häufig zu weit nämlich. Schließlich ist “Bild” wieder einmal das meistgerügte Medium.

Inwiefern eine unzulässige Vorverurteilung dem “Bild”-Leser “die Möglichkeit der Einschätzung” gibt oder warum für “Bild” ein einfacher Landarzt “eine Person von herausragender öffentlicher Funktion und gesellschaftlicher Stellung” ist, zeigt unsere Übersicht der “Bild”-Presseratsrügen 2006.

“Bild”-WM-Knaller explodiert mit Verspätung

Deutschland vor einem Jahr. Erinnern Sie sich? Wir waren schwarz-rot-geil, wegen der Hitze wollten alle einander nur noch duzen, und die “Bild”-Zeitung machte mit dem Angebot auf, für 99 Cent bei Lidl ein “köstliches Grafenwalder Premium-Pils”, “eine große Tüte knackige Erdnuß-Flips” und eine Deutschland-Fahne zu bekommen. “WM-Knaller” hieß es. Alle waren ganz besoffen vor Glück, und der Presserat erklärte Beschwerden über die Aktion, die Verbraucherschützer einen “besonders krassen Fall von unlauterer Werbung” nannten, kurzerhand für “offensichtlich unbegründet”.

Doch auch der geilste Sommer endet irgendwann, und ein hartnäckiger Beschwerdeführer legte beim Presserat Widerspruch gegen die Entscheidung ein. Er wies das Gremium auf diverse rechtsgültige Urteile in Sachen Schleichwerbung hin und erwähnte das Schleichwerbungsverbot im Gesetz. Eine relevante Täuschung liege bereits vor, wenn dem Leser eine entgeltliche Anzeige als redaktioneller Beitrag präsentiert werde, argumentierte er; Anzeigen müssten sich in Stil und Aufmachung von redaktionellen Beiträgen absetzen.

Das muss den Presserat irgendwie beeindruckt haben. Es wurde Herbst, und der Beschwerdeausschuss beschloss, die Sache zu behandeln. Es wurde Winter, und der Beschwerdeausschuss beschloss, die Sache doch lieber an das Plenum des Presserates abzugeben. Es wurde Frühling, und das Plenum des Presserates beschloss, die Beschwerde wieder an den Beschwerdeausschuss zurückzugeben.

Und nun ist es wieder Sommer, und der Beschwerdeausschuss hat sich zu einer Entscheidung durchgerungen. Sie ist einstimmig gefallen und lautet: “Bild” hat mit der Veröffentlichung gegen die Ziffern 6 und 7 des Pressekodex verstoßen.

Nach Meinung des Gremiums gerät im vorliegenden Fall das Ansehen der Presse (Ziffer 6 des Pressekodex) in Gefahr, wenn eine werbliche Veröffentlichung, die redaktionell gestaltet ist, den redaktionellen Aufmacher auf der Titelseite ersetzt. Der Leser erwartet dort weder einen Eigenmarketingbeitrag noch Werbung.

Dadurch, dass an einer Stelle, an der sonst redaktionell berichtet wird, ein Eigenmarketingbeitrag veröffentlicht wurde, wird zudem die in Ziffer 7 des Pressekodex geforderte klare Trennung von Werbung und Redaktion aufgehoben.

Eine klare Kennzeichnung als “Anzeige” habe gefehlt.

Noch im Jahr 2004, als “Bild” mit Lidl in ähnlicher redaktioneller Aufmachung wie den “WM-Knaller” auf Seite eins einen “Sommer-Knaller” anbot (“Doppelschlecken” / “Heute Eis für alle — Eins kaufen, eins geschenkt!”), hatte der Presserat anders entschieden. Damals urteilte das Gremium, es sei “klar erkennbar, dass es sich bei dem Beitrag nicht um eine redaktionelle Berichterstattung, sondern um reine Werbung handelt”.

Weil der Presserat jetzt von der “bisherigen Spruchpraxis” abwich, konnte er wegen der “WM-Knaller”-Schleichwerbung keine Rüge, sondern nur einen “Hinweis” aussprechen.

Die Pressestelle der Axel-Springer-AG hat die Öffentlichkeit im vergangenen Jahr in einer Pressemitteilung informiert, dass die Beschwerde gegen die “Bild”-Lidl-WM-Aktion als “offensichtlich unbegründet” zurückgewiesen worden sei. Die Information, dass der Presserat sein Urteil jetzt revidiert hat, scheint nicht ganz so dringlich zu sein.

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