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Schade, Maskerade

Scheinbar inspiriert durch Halloween fand es “Bild”-Reporterin Angela Wittig angebracht, in der Leipziger Regionalausgabe über dieses Phänomen zu berichten:

Maskenball im Amtsgericht

Dazu zeigt “Bild” fünf verschiedene Angeklagte, die sich wahlweise hinter einer Kindermatratze, der sächsischen Verfassung oder anderen Gegenständen verbergen, und garniert diese Aufnahmen mit Bemerkungen wie:

MODELL MIEZEKATZE
Tarnung: Fellkapuze und Kätzchen-Notizbuch
Dahinter: Bäcker Oliver Q. (42)
Er nahm 19 Geiseln bei “H&M” (…). Galt aber zum Tatzeitpunkt als schuldunfähig, bekam vom Landgericht fünf Monate auf Bewährung.

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Die Zeitung, die regelmäßig vom Presserat gerügt wird, weil sie ebenso regelmäßig darauf pfeift, die Identität von Angeklagten zu schützen, zeigt reihenweise Angeklagte, die versuchen, eben nicht in Zeitungen wie “Bild” zu erscheinen, und verspottet sie auch noch.

Interessanterweise scheint Frau Wittig zwei verschiedene Versionen ihres Artikels verfasst zu haben. So behauptet sie online:

(…) Darf man als Angeklagter kostümiert zum Prozess erscheinen?

Eigentlich nicht, denn man muss vor den ehrwürdigen Richtern aufstehen, wenn sie den Saal betreten, um ihnen Respekt zu zollen.

Das ist so nicht richtig. Laut § 178 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) “kann” gegen “Beschuldigte (…), die sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig machen” zwar “ein Ordnungsgeld bis zu eintausend Euro oder Ordnungshaft bis zu einer Woche festgesetzt und sofort vollstreckt werden”, dies liegt aber im Ermessen des Richters.

In der gedruckten “Bild” heißt es daher auch korrekterweise:

Ausdrücklich verboten ist die Maskerade übrigens nicht. Laut Prozessordnung müssen die Angeklagten zwar aufstehen, wenn der Richter den Saal betritt. Solange aber die Fotografen und Kameraleute im Prozess sind, toleriert das Gericht die Maskerade. Erst danach müssen die Verkleidungen abgelegt werden.

Übrigens müsste ausgerechnet Angela Wittig am besten wissen, warum es sogar ratsam ist, sich nicht von “Bild” fotografieren zu lassen. Sie selbst war es nämlich, die vor gut zweieinhalb Jahren einen unschuldigen Mann zum Kinderschänder erklärte (BILDblog berichtete). Erst acht Monate später, nachdem BILDblog eine Beschwerde beim Presserat eingereicht hatte, war “Bild” bereit, diesen Fehler einzuräumen (BILDblog berichtete).

Mit Dank an Philipp E.

Bild  

Einmal “Kinderschänder” und zurück

Sitzen Sie?

Halten Sie sich fest: “Bild” hat sich nach einer Presserats-Beschwerde von uns bei seinem Opfer entschuldigt und öffentlich zugegeben, einen Fehler gemacht zu haben. Und wir hatten gedacht, dass “Bild” uns nach fünfeinhalb Jahren BILDblog nicht mehr schocken könnte.

Es geht um den Fall eines Mannes, den “Bild”-Leipzig im Dezember 2008 kurzerhand zum “Kinderschänder” erklärte. “Wie die Thea (14) aus Leipzig einen Sexstrolch fing” stand über dem Artikel. “Die Thea” war groß abgebildet, der “Sexstrolch” nur notdürftig unkenntlich gemacht. “Bild”-Redakteurin Angela Wittig stellte die Vorwürfe des Mädchens als erwiesen und den Verdächtigten als überführt dar.

Als sich im Prozess herausstellte, dass es Grund gibt, an den Aussagen des vermeintlichen Opfers und weiterer Belastungzeugen zu zweifeln, stand nichts davon in “Bild”. Das Amtsgericht Leipzig schätzte “die Thea” in seinem Urteil schließlich als “völlig unglaubwürdig” ein und sprach den Angeklagten von “allen Vorwürfen” des sexuellen Missbrauchs frei. “Bild” berichtete — nicht.

Am 3. Februar 2009 stellten wir den Fall ausführlich in BILDblog dar.

Im Mai 2009 beschwerten wir uns beim Presserat und baten ihn, “Bild” wegen Verstoßes gegen die Ziffer 13 zu rügen. Richtlinie 13.1 verbietet eine “Vorverurteilung” von Angeklagten; Richtlinie 13.2 stellt fest: “Hat die Presse über eine noch nicht rechtskräftige Verurteilung eines Betroffenen berichtet, soll sie auch über einen rechtskräftig abschließenden Freispruch (…) berichten (…).”

Der Presserat nahm die Sache an und leitete sie, wie üblich, mit der Bitte um eine Stellungnahme an “Bild” weiter. Daraufhin passierte das Unvorstellbare: Die Rechtsabteilung von Springer machte die Redaktion auf das “Problem” des von uns monierten Beitrags aufmerksam. Die habe sich daraufhin umgehend mit dem Betroffenen in Verbindung gesetzt und sich schriftlich für für die Berichterstattung und alle ihm daraus entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigt.

Diese Entschuldigung machte “Bild” auch öffentlich — in Rahmen eines großen Artikels, der am 15. August 2009 in “Bild”-Leipzig erschien und mit Einwilligung und Unterstützung des zu Unrecht Beschuldigten entstanden sein soll:

Der Albtraum meines Lebens

Eine Mädchen-Clique zeigte Frank M[…] (47) als Kinderschänder an. Zwei Jahre lang kämpfte er um seine Ehre. Dann sprach ihn das Gericht endlich frei

Von TH. LIEBENBERG

Leipzig – Am Donnerstag wurde in Eilenburg die vergewaltigte und getötete Corinna (9) zu Grabe getragen. Kommenden Montag beginnt am Leipziger Landgericht der Prozess gegen den Mörder der kleinen Michelle (8); und erst vor einer Woche machte ein Kinderschänder bundesweit Schlagzeilen, der kleine Jungs in seine Wohnung lockte, missbrauchte und widerliche Kinderpornos ins Internet stellte.

Nachrichten, die wütend machen. Frank M[…] (47) kennt diese Wut besser als viele andere. Er hat sie selbst zu spüren bekommen, über zwei Jahre lang. Der 1-Euro-Jobber aus Gohlis wurde von einer Mädchen-Clique denunziert, von der Polizei abgeholt, schließlich vor Gericht gestellt.

“Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern”, stand in der Anklage, “Mädchen überführte Fummler”, schrieb BILD. Zu Unrecht.

AM ENDE WURDE ER FREIGESPROCHEN. UNSCHULDIG IN ALLEN ANKLAGEPUNKTEN.

“Bild” schilderte, wie sich das Leben des Mannes durch die falschen Anschuldigungen der Mädchen verändert hatte, und ließ ihn ausführlich zu Wort kommen. Der Artikel endete so:

Im Dezember 2008 begann endlich der Prozess. im Januar 2009 fiel das Urteil. “Am Morgen meines Geburtstags erfuhr ich, dass ich freigesprochen wurde”, sagt Frank M[…].

Er hat seinen Sieg ganz allein gefeiert. Mit einer Flasche Pfefferminzlikör.

Warum die “Bild”-Zeitung nach diesem Freispruch noch über acht Monate brauchte, um ihre falsche und vorverurteilende Darstellung zu korrigieren, erklärte sie ihren Lesern nicht. Und angesichts der großen Zahl von BILDblog-Lesern in der “Bild”-Redaktion und bei Springer ist die Frage unbeantwortet, warum “Bild” — wenn es sich bei der öffentlichen Vernichtung des Mannes nur um ein Versehen handelte — sich nicht spätestens nach unserem Eintrag im Februar daran machte, seinen Ruf wieder herzustellen.

Aber immerhin hat sie es nach der Intervention des Presserates getan, und insofern ist auch dessen Entscheidung nachvollziehbar, unsere Beschwerde zwar für “begründet” zu halten, aber aufgrund der Reaktion von einer Maßnahme gegen “Bild” abzusehen.

“Bild”-Redakteurin kommt vor Gericht

Die “Bild”-Redakteurin Angela Wittig wird sich demnächst wegen des Vorwurfs der Üblen Nachrede vor Gericht verantworten müssen.

Der Brief in “Bild”:

"Abrechnung mit der Justiz-Mafia"Der Leipziger Justiz-Sumpf – er wird immer tiefer… BILD wurde jetzt der Brief eines gewissenhaften Juristen (…) zugespielt. Schon 2001 beklagte der Briefschreiber die Existenz einer Immobilien- und Justiz-Mafia sowie die merkwürdige Rechtsprechung [von] Günther Sch. (…) “Nur leider die Großen der Politik und bei den Robenträgern können in Leipzig schalten und walten wie sie wollen. Da wird sich bereichert und die günstigen Immobilien (…) hin und her geschoben.”
(“Bild”, 30.6.2007)

Wittig hatte im Sommer 2007 unter der Überschrift “Wie ein gewissenhafter Richter schon 2001 gegen Kollegen protestierte – Abrechnung mit der Justiz-Mafia” in einem “Bild”-Artikel über einen Brief an den früheren Präsidenten des Leipziger Landgerichts berichtet. In dem Brief hatte ein namentlich nicht genannter vermeintlicher “gewissenhafter Jurist” schwere Vorwürfe gegen die Leipziger Justiz und insbesondere den Richter “Günther Sch.” des Landgerichts erhoben. Wittig zitierte damals ausführlich aus dem in holprigem Deutsch verfassten Schreiben (siehe Kasten).

Wegen dieser Berichterstattung erließ das Amtsgericht Leipzig Ende vergangenen Jahres auf Antrag der Staatsanwaltschaft Strafbefehl gegen Angela Wittig, wie uns eine Gerichtssprecherin jetzt auf Anfrage sagt. Wittig habe Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, weshalb es demnächst zur Hauptverhandlung kommen werde. Ein Termin dafür stehe noch nicht fest, so die Sprecherin.

  • Mehr über die “Bild”-Redakteurin auch hier und hier.

“Bild”-Redakteurin war LKA-Informantin

“Ließ die Polizei die CDU von Journalisten bespitzeln?” und “Arbeitete ein ‘Bild’-Journalist für LKA oder Geheimdienst?”, fragte vor zwei Wochen die “Frankfurter Rundschau” — und beantwortete die Frage eine Woche später unter der Überschrift:

‘Bild’ Leipzig berichtet — fürs LKA

Hintergrund ist ein dreiseitiger Aktenvermerk, den der sächsische Landtag mit einer Kleinen Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Volker Schimpff unlängst öffentlich machte.

Der faksimilierte Vermerk, nachzulesen auf der Internetseite des Sächsischen Landtags (Drucksache 4/14207, [pdf]), enthält zunächst die (geschwärzten) Namen damals hochrangiger Amts- und Würdenträger in Leipzig (darunter der Oberstaatsanwalt, der Justizminister, ein Ex-Innenminister sowie ein Ex-Präsident des Fußballvereins VfB Leipzig) und trägt die Überschrift:

[Ausriss] Mitteilung durch BILD Leipzig am 02.06.98

Nach Auskunft des sächsischen Innenministers Albrecht Buttolo stammt die “Mitteilung” “aus der polizeilichen Ermittlungsakte des Landeskriminalamtes” und “gibt ausschließlich die Äußerungen einer für die ‘Bild’-Zeitung tätigen Person wieder”. Ihr Inhalt: schwerwiegende Verdächtigungen und Gerüchte, aufgelistet in über 50 Einzelpunkten – übler Klatsch und Tratsch, der tatsächlich genau so klingt, wie man sich vorstellt (oder weiß), dass es klingt, wenn “Bild”-Mitarbeiter geschwätzig werden. Also beispielsweise so:

  • die                 soll den                 kennen
  •                 soll ein ehemaliger Schulfreund des                 sein
  • die angeblich enga[g]ierte Staatsanwältin Frau                 (…) sei durch                 ‘kaltgestellt’ worden
  • sie bearbeite jetzt, so gegenüber BILD, “Karnickeldiebstähle”
  • durch BILD wurde                 auf den Namen                 angesprochen, worauf                 kreidebleich geworden sein soll
  • angeblich gebe es Verstrickungen einiger Personen (auch                ) zu Kinderbordellen
  • es soll ein Video über sexuelle Praktiken des                 an Kindern existieren
  •                 und                 sollen den                 kennen, welcher auf der Merseburger Straße in Leipzig einst ein Kinderbordell betrieben haben soll
  • ein gewisser                 habe angeblich offiziell Selbstmord begangen, eventuell wurde dabei “nachgeholfen”
  • BILD habe                , welcher im Zusammenhang mit dem Verschwinden des                 steht, gefragt, wo denn                 sei. Es wurde entgegnet, dass sie abhauen sollen, sonst gehe es ihnen wie                , danach habe                 gelacht

Nach unseren Informationen handelt es sich bei dem “Bild”-Mitarbeiter (den die “Leipziger Volkszeitung” am Mittwoch noch vorsichtig “einen Journalisten beziehungsweise eine Journalistin aus dem Bereich Boulevard aus Leipzig” nannte) um die “Bild”-Redakteurin Angela Wittig.

Wenn Wittig nicht (wie neulich) einen offensichtlich Unschuldigen als “Kinderschänder” vorverurteilt, schreibt sie Artikel, die “Bild” anschließend so präsentiert:

  • Übler Scherz am Arbeitsplatz: Druckluftpistole am Po – Darm geplatzt!
  • Mutter zeigt Staatsanwalt an: Weil er den Vergewaltiger ihrer Tochter laufen ließ
  • Beim Frauenarzt wurde ich weggeschickt – Jetzt ist mein Baby tot
  • Straßenbahn-Prügler flennt vor Gericht: Plötzlich ist er ein kleiner Hosenscheißer
  • Sie haben ihr Kind ins Koma geprügelt… jetzt knutschen sie vor Gericht!
  • Todesspritze für die Killerhunde… es sei denn, Seppel, Mausi und Sternchen bestehen den Verhaltenstest
  • Skandal um angebliche Sex-Orgien im Leipziger Rathaus: BILD zeigt das geheime Bett im Büro des OB

“Focus” vs. Wittig

Im Juni 2008 setzte Angela Wittig eine Gegendarstellung zu einem am 2.2.2008 unter der Überschrift “Schlamassel im Puff” veröffentlichten “Focus”-Bericht durch (mehr dazu hier) und widersprach darin mehreren “Focus”-Behauptungen über sie. Der “Focus” ergänzte den Abdruck der Gegendarstellung um die Anmerkung:

“Alle Ermittlungen zu einer angeblichen Justizverschwörung, über die Frau Wittig in ‘Bild’ berichtete, sind von der Staatsanwaltschaft Dresden als ‘substanzlos’ eingestellt worden. Sie seien, so die Staatsanwaltschaft Dresden, Produkt ‘einer Verschwörungstheorie’ gewesen.”

Angela Wittigs Name tauchte zudem im vergangen Jahr im Zusammenhang mit dem vermeintlichen “Sachsensumpf” auf (grundsätzliches dazu hier, hier, hier, hier oder hier bzw. hier). Laut “Focus” waren die vermeintlichen “Verstrickungen [sächsischer Justizbeamter] zu Kinderbordellen”, die bereits in der “Mitteilung durch BILD Leipzig” aus der Polizeiakte kolportiert wurden, von Wittig auch via “Bild”-Zeitung “kräftig befeuert” worden (was Wittig offenbar eine Strafanzeige wegen Verleumdung und dem “Focus” eine Gegendarstellung Wittigs einbrachte, siehe Kasten).

Und so schreibt nun auch die “Frankfurter Rundschau”, die Beschuldigungen aus 1998 seien dem “Berg aus Gerüchten” auffällig ähnlich, der “im Frühjahr 2007 als gewaltige Sumpf-Affäre über Sachsen schwappte”, sich aber “ein Jahr später und nach gründlichen Untersuchungen unabhängiger Ermittler und der Bundesanwaltschaft als gigantischer Humbug herausstellte”. Auch für die “Leipziger Volkszeitung” liest sich die “Mitteilung durch BILD Leipzig” “wie eine frühe Version dessen, was in der Aktenaffäre 2007 unter dem Codenamen Abseits III für Aufsehen sorgte”.

Ob “Bild”-Frau Wittig das journalistische Sakrileg beging, der Polizei als Informant ihre schmutzigen und zum Teil haltlosen Gerüchte anzuvertrauen (womöglich in der Hoffnung, im Gegenzug ebenfalls bevorzugt informiert zu werden) oder ob Wittigs Äußerungen ihren Weg anderweitig in die LKA-“Mitteilung” fanden, ist noch ungeklärt – außer für “Bild”. Die “Morgenpost Sachsen” zitiert “Bild”-Sprecher Tobias Fröhlich mit der Aussage:

“Kein Mitarbeiter von BILD Leipzig hat unseres Wissens nach als Informant für das LKA gearbeitet.”

Wir haben die Wörter “unseres Wissens” mal gefettet, wundern uns aber nicht, dass Wittig nach wie vor für “Bild”-Leipzig arbeitet.

neu  

“Bild” macht Mann zum “Kinderschänder”

Bei der “Bild”-Zeitung ist die Meinung weit verbreitet, dass Angeklagte eigentlich irgendwie auch immer schuldig sind. Entsprechend hat “Bild” kein Problem damit, Angeklagte vor einer Verurteilung vorzuverurteilen. Wie schlecht diese Idee ist, zeigt der Fall “Frank M.”:

Anfang Dezember 2008 stand in der “Bild”-Zeitung eine Geschichte, die wie gemacht war für den Boulevard. Es ging darum, “wie die Thea (14) aus Leipzig einen Sexstrolch fing”. “Bild” berichtete groß und ziemlich eindeutig:

"Wie die Thea (14) aus Leipzig einen Sexstrolch fing - Mädchen überführte Fummler mit Handy"

Thea ist erst 14 aber unterschätzen sollte man sie nicht. (…) Mit einem Trick und einer großen Portion Mut überführte sie einen Kinder-Schänder! (…) Der Vorwurf laut Staatsanwalt Michael Höhle: zwischen 2001 und 2007 soll er vier Mädchen (11-12) an ihren intimsten Stellen befummelt haben, darunter seine eigene Tochter.

“Bild” ließ kaum Zweifel daran, dass der vermeintliche “Kinder-Schänder” Frank M. schuldig sei. Zwar ließ sie ihn und dessen Anwalt die Vorwürfe kurz abstreiten (“Alle Vorwürfe sind falsch”, “Was meinem Mandanten vorgeworfen wird, stimmt nicht”), schrieb aber direkt im Anschluss:

Doch die Beweislage lastet schwer. Denn es gibt eine Tonaufzeichnung von einer der Taten des Kinderschänders. Die mutige Thea hat Frank M. damit zur Strecke gebracht!

Detailliert schildert “Bild”, wie “Thea” und ihr Bruder mit einem “Handy-Trick” Frank M. “zur Strecke” brachten:

“Am 13. Januar 2007 lockte er mich zu sich (…)”, erzählt das Mädchen. (…) [Ihr Bruder] sollte sie anrufen, nachdem sie bei Frank M. eingetroffen war. Damit er alles mithören und aufzeichnen konnte. In der Wohnung zog sich Frank M. aus, befummelte die Schülerin. (…) Am anderen Ende der Leitung hörte Theas Bruder alles mit, zeichnete das Gespräch auf. (…) “Dann sind wir mit den Handyaufzeichungen zur Polizei, haben ihn angezeigt”, sagt das tapfere Mädchen.

Anfang Januar sprach das Amtsgericht Leipzig Frank M. von “allen Vorwürfen” des sexuellen Missbrauchs frei.

Das überrascht angesichts der geradezu erdrückenden “Beweislage”, die “Bild” nach dem ersten Verhandlungstag schilderte. Allerdings hatte die mit dem Verlauf der Verhandlung ohnehin nur sehr wenig zu tun.

Was womöglich kein Wunder ist. “Bild”-Autorin Angela Wittig war offenbar einen erheblichen Teil der Verhandlung gar nicht im Saal. So schildert es uns jedenfalls der von “Bild” als “Fummler”, “Sexstrolch” und “Kinder-Schänder” verunglimpfte Frank M.: Der erste Verhandlungstermin habe ein paar Stunden gedauert, die “Bild”-Mitarbeiter seien jedoch nach etwa einer Dreiviertelstunde aus dem Saal gegangen und hätten “Thea” draußen “bearbeitet” und offenbar auch fotografiert (siehe Ausriss oben). Am zweiten Verhandlungstermin im Januar, an dem auch der Freispruch verkündet wurde, sei indes niemand mehr von “Bild” da gewesen.

Und anders als das Gericht, das bereits nach dem ersten Verhandlungstermin den seit 2007 bestehenden Haftbefehl gegen Frank M. aufhob, glaubte “Bild” der “mutigen Thea” offenbar jedes Wort und schrieb das am nächsten Tag ohne jede Distanz auf.

Wäre die “Bild”-Zeitung etwas länger geblieben und hätte der Verhandlung mehr Aufmerksamkeit geschenkt, hätte sie eigentlich mitbekommen müssen, was uns der Anwalt von Frank M., Stephan Bonell, erzählt:

  • dass auf dem vermeintlichen Handy-Mitschnitt des sexuellen Missbrauchs außer Rauschen nichts zu hören gewesen sei;
  • dass die Polizei das bereits am Tag, als “Thea” Frank M. angezeigt hatte, festgestellt hatte;
  • dass die Widersprüche in den Aussagen der Mädchen, die Frank M. sexuell missbraucht haben sollte, so groß gewesen seien, dass das Gericht sie als “unglaubwürdig” eingeschätzt habe.

Laut Frank M. handelt es sich bei den Anschuldigungen um eine pubertäre Racheaktion an ihm und seiner Tochter.

Unabhängig davon zeigt die Urteilsbegründung vom Januar, was das Gericht von den Aussagen der “Opfer” hielt. Zu den Anklagepunkten 4., 5. und 6. (insgesamt waren es sechs), die auf der Aussage von “Thea” beruhten und in denen es jeweils darum ging, wie Frank M. sie und andere Mädchen sexuell missbraucht haben sollte, heißt es unter anderem:

Diese Zeugin ist als völlig unglaubwürdig einzuschätzen, nachdem sie (…) dargelegt hat, dass sie das Tatgeschehen zu 4. frei erfunden habe und sich an das Tatgeschehen zu 5. überhaupt nicht mehr erinnern konnte. Ihre Aussagen (…) besonders auf Punkt 6. bezogen, sind darüberhinaus derart widersprüchlich, dass ihnen nicht gefolgt werden kann. Insbesondere durch die Aussagen ihres Bruders (…), der ohne Umschweife in der Hauptverhandlung kundtat, den Angeklagten in den Knast bringen zu wollen, wurde deutlich, dass dem Angeklagten auch das Tatgeschehen vom 13.01.2007 nicht angelastet werden kann.

Pressekodex:

Richtlinie 13.2 – Folgeberichterstattung
Hat die Presse über eine noch nicht rechtskräftige Verurteilung eines Betroffenen berichtet, soll sie auch über einen rechtskräftig abschließenden Freispruch (…) berichten, sofern berechtigte Interessen des Betroffenen dem nicht entgegenstehen.

Zu den zwei weiteren Zeuginnen (die Tochter von Frank M. hatte die Aussage verweigert), merkt das Gericht an, ihre Aussagen seien “bemerkenswert widersprüchlich” zu vorherigen gewesen.

All das hätte die “Bild”-Zeitung spätestens am 6. Januar bei der Verkündung des Freispruchs zumindest in groben Zügen erfahren können – hätte sie sich die Mühe gemacht, über den Ausgang des Verfahrens zu berichten, wie es ihre Pflicht gewesen wäre (siehe Kasten). Hat sie aber nicht.

Für die “Bild”-Zeitung und ihre Leser ist Frank M. immer noch der “Fummler”, der “Sexstrolch” und der “Kinder-Schänder”.

Mit Dank auch an Mario S. und Uwe H.