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Doku über Natascha Kampusch, Der Hassanzeiger, Verantwortungslücke

1. ORF nimmt Kampusch-Doku nach Protesten aus dem Programm
(spiegel.de)
Der österreichische Rundfunk ORF habe eine für den heutigen Montag geplante Fernsehdokumentation über das frühere Entführungsopfer Natascha Kampusch nach massiven Protesten vorerst aus dem Programm genommen. Als Grund für die kurzfristige Absetzung nenne der öffentlich-rechtliche Sender noch ungeklärte Fragen bezüglich der Persönlichkeitsrechte der heute 38-Jährigen. Zuvor hätten unter anderem Medienanwälte, behandelnde Ärzte sowie die Opferhilfeorganisation Weißer Ring scharf gegen die Doku protestiert.

2. Der Hassanzeiger
(taz.de, Jost Maurin)
Der 25-jährige Fabian F. durchforste in seiner Freizeit Soziale Netzwerke nach rechtsextremer Hetze und zeige gezielt strafbare Inhalte wie NS-Symbole oder Mordaufrufe an. Es gehe ihm darum, die demokratische Debattenkultur zu schützen und zu verhindern, dass aus hasserfüllten Worten reale Taten würden. Um nicht als bloßer Denunziant zu gelten, habe er sich bei seinen rund 300 erstatteten Anzeigen bewusst auf schwere Vergehen und notorische Wiederholungstäter konzentriert.

3. Vom Incel-Forum zum TikTok-Trend – Wie Incel-Sprache Mainstream wurde
(belltower.news, Kira Ayyadi)
Toxische Vokabeln wie “Looksmaxxing” aus frauenfeindlichen Incel-Foren seien mittlerweile zu einem viralen, scheinbar harmlosen TikTok-Trend für Jugendliche avanciert. Hinter diesem Hype um extreme körperliche Selbstoptimierung verberge sich ein zutiefst misogynes Weltbild, das den Wert von Menschen auf einen rein optischen Marktwert reduziere, schreibt Kira Ayyadi. Dieser Lifestyle werde gezielt von rechtsextremen Influencern genutzt, um junge Männer für rassistische und antidemokratische Ideologien zu rekrutieren.

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4. Iran-Krieg aus 3 Perspektiven: Vor Ort, in den USA, für Kinder
(br.de, Linus Lüring, Audio: 28:44 Minuten)
Im Podcast “BR24 Medien” diskutiert Moderator Linus Lüring mit drei Medienschaffenden über die massiven Herausforderungen aktueller Kriegs- und Krisenberichterstattung. Katharina Willinger, Leiterin des ARD-Studios in Istanbul, spricht über die schwierige Aufgabe, über einen Krieg zu berichten, ohne in das Land des Geschehens reisen zu können. Christian Fahrenbach, Journalist in New York, ordnet die Kommunikation der Trump-Administration und den medialen Umgang mit den Epstein-Akten ein. Und “logo!”-Redaktionsleiterin Constanze Knöchel erläutert, wie man Kindern ein komplexes Kriegsgeschehen verantwortungsvoll und teils sogar humorvoll vermittelt.

5. Die Verantwortungslücke
(npj.news, Leif Kramp & Stephan Weichert)
In einem aktuellen Debattenbeitrag vertreten Leif Kramp und Stefan Weichert die These, dass sich die Bühne des Journalismus massiv verschoben habe. Texte müssten künftig zwingend maschinenlesbar für KI-Assistenten aufbereitet werden, um in den digitalen Informationsströmen überhaupt noch sichtbar zu bleiben. Weitreichende neue Finanzierungsmodelle seien nötig. Denkbar seien etwa API-Lizenzzahlungen von Tech-Konzernen, direkte Community-Unterstützung oder gar eine Öffnung des Rundfunkbeitrags für jeglichen gemeinwohlorientierten Journalismus.

6. Werbung muss klar erkennbar sein
(verbraucherzentrale-bawue.de)
Das Landgericht Bamberg habe nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geurteilt, dass die Werbekennzeichnung auf YouTube deutlich transparenter und dauerhafter erfolgen müsse. Es reiche keinesfalls aus, wenn bei einem minutenlangen Video eines Finanz-Influencers lediglich in den ersten zehn Sekunden ein Werbehinweis eingeblendet werde und der eigentliche Sponsor unklar bleibe. Auch das Onlineportal des “Handelsblatts” stehe wegen unzureichender Transparenz massiv in der Kritik.

Überfordernde Lügen, Schnitt für radikale Christen, DEAL-Verträge

1. Aus dem Weißen Haus direkt in die Schlagzeile: Trumps Lügen überfordern deutschsprachige Medien
(kobuk.at, Andrea Gutschi)
Andrea Gutschi kritisiert in ihrem Artikel, dass deutschsprachige Medien die Desinformationen und Narrative der Trump-Regierung, wie etwa bei den tödlichen ICE-Einsätzen gegen Alex Pretti und Renée Good, oft ungeprüft übernähmen und Widersprüche lediglich als “Zweifel” rahmen würden. Selbst bei eindeutiger Videolage würden viele Redaktionen ein falsches “Für und Wider” konstruieren. Auch in der Außenpolitik, etwa bei Donald Trumps Annexionsdrohungen gegen Grönland, hätten Schlagzeilen die Aggression als “Streit” oder legitimes “Interesse” verharmlost.

2. Wenn radikale Christen den Schnitt diktieren
(taz.de, Stefan Hunglinger)
Nach einer Beschwerde der Freikirche International Christian Fellowship (ICF) habe “Spiegel TV” ohne Transparenzhinweis Passagen aus einer Dokumentation entfernt, in denen der Gemeinde Hetze gegen Abtreibungen vorgeworfen worden sei. Die Redaktion habe auf Anfrage erklärt, dass die Änderungen nach interner Diskussion aus bloßer “Kulanz” vorgenommen worden seien. Auf eine Kennzeichnung habe man verzichtet, da diese bei Videobeiträgen unüblich sei. Experten kritisieren diesen Schritt scharf. Die ursprüngliche Einordnung sei angesichts radikaler Vergleiche der ICF faktisch begründet gewesen.

3. Der Preis für freie Wissenschaft
(fragdenstaat.de, Mariya Merkusheva)
“FragDenStaat” kritisiert, dass Universitäten trotz der Einführung der sogenannten DEAL-Verträge weiterhin immense Summen an private Großverlage zahlen müssten, wodurch Steuergelder indirekt in die hohen Gewinne von Konzernen wie Elsevier oder Springer Nature flössen. Zwar sei der Anteil frei zugänglicher Open-Access-Publikationen seit 2019 auf 67 Prozent gestiegen, dennoch bleibe eine erhoffte finanzielle Entlastung aus. Insbesondere forschungsstarke Hochschulen trügen nun die Hauptlast der Publikationsgebühren.

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4. Die EU-Kommission geht endlich gegen TikTok vor
(digitalpolitik.de, Markus Beckedahl)
Markus Beckedahl begrüßt es, dass die EU-Kommission wegen suchterzeugender Designelemente ein Verfahren gegen TikTok eingeleitet habe. Das Timing dafür sei gut: “Das Unternehmen ist gerade ein vergleichsweise einfacher Gegner, weil nicht US-amerikanisch kontrolliert und damit nicht unter dem Schutzschirm von Donald Trump.” Dennoch sei das Vorgehen essentiell. Die manipulativen Mechanismen würden allen Nutzerinnen und Nutzern schaden, und die aktuelle Debatte über ein Verbot für Personen unter 16-Jahren lenke vom eigentlichen Problem der Plattform-Designs ab.

5. Praxisbeispiel: 12 Überlebensstrategien für Medienhäuser im KI-Zeitalter
(konradweber.ch)
Der Strategieberater Konrad Weber argumentiert, dass Medienhäuser im Zeitalter von KI-Suchresultaten und sinkendem Referral-Traffic nicht mehr auf bloße Reichweite, sondern auf den Aufbau tiefer Beziehungen und eines konkreten Nutzwerts für ihr Publikum setzen müssten. Er skizziert zwölf “Überlebensstrategien”, die von loyalen Community-Modellen und spezialisierten Briefings über Veranstaltungen und Akademien bis hin zu Lizenz-Deals mit KI-Anbietern und Affiliate-Marketing reichen.

6. Comedy-Presseschau vom 06.02.26
(setup-punchline.de, Bernhard Hiergeist)
Wer sich für Comedy und Humor interessiert, kommt an Bernhard Hiergeists Newsletter nicht vorbei. In der aktuellen Ausgabe berichtet er unter anderem, dass “TV-Total”-Moderator Sebastian Pufpaff die Zusammenarbeit mit Stefan Raab wegen dessen mangelnden Humanismus kritisiert habe. Dies sei auch ein Indiz für Raabs schwindenden Einfluss und das Ende der Schonzeit in der Branche. Des Weiteren thematisiert Hiergeist die Intransparenz der Stadt München bezüglich möglicher Gewinnbeteiligungen am subventionierten Lucky Punch Comedy Club sowie die künstlerische Neuorientierung von Comedians wie Fabi Rommel und Hazel Brugger.

KW 51/25: Hör- und Gucktipps zum Wochenende

Hurra, Wochenende – und damit mehr Zeit zum Hören und Sehen! In unserer Wochenendausgabe präsentieren wir Euch eine Auswahl empfehlenswerter Filme und Podcasts mit Medienbezug. Viel Spaß bei Erkenntnisgewinn und Unterhaltung!

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1. Haben Thüringens Behörden ein Problem mit Journalisten?
(uebermedien.de, Holger Klein, Audio: 22:24 Minuten)
Im “Übermedien”-Podcast spricht Holger Klein mit dem Verdi-Gewerkschafter Peter Dinkloh über die Neuauflage eines Prozesses gegen zwei Neonazis, die 2018 im thüringischen Fretterode Journalisten brutal angegriffen haben. Der Bundesgerichtshof habe das erste, sehr milde Urteil aufgehoben, weil das Landgericht das politische Motiv der Tat zunächst ignoriert habe.

2. Netflix vs. Paramount – Trump mischt bei Übernahme von Warner Brothers mit
(br.de, Jonathan Schulenburg, Audio: 25:05 Minuten)
Bei “BR24 Medien” geht es um die Bieterschlacht der Streaming-Giganten Netflix und Paramount um das Hollywood-Studio Warner Brothers Discovery. Martin Ganslmeier, ARD-Korrespondent in New York, kommentiert: “Medienexperten hier in den USA sagen, eigentlich ist das die Wahl zwischen Pest und Cholera. Wenn Netflix Warner Brothers übernimmt, dann sind die Kinos in Gefahr, wenn umgekehrt Paramount sich doch noch durchsetzen sollte, dann wird der links-liberale Nachrichtensender CNN neutralisiert.”

3. »Journalismus im Fadenkreuz – Angriffe auf die unabhängige Presse und die Meinungsfreiheit«
(youtube.com, Carolin Emcke, Video: 1:44:46 Stunden)
Carolin Emcke diskutiert mit Anna-Lena von Hodenberg, Anja Osterhaus und Gilda Sahebi über die systematischen Angriffe auf den unabhängigen Journalismus. Die Runde analysiert, wie Hass und Gewalt gezielt gegen Frauen und marginalisierte Gruppen eingesetzt würden, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Zentral sei dabei die Frage, welche Strategien es gibt, um sich gegen diese Zerstörung der Meinungsfreiheit zu wehren.

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4. Fromm, kontrovers, extrem? Christfluencer in sozialen Medien
(ardaudiothek.de, Thomas Bimesdörfer & Michael Meyer, Audio: 20:38 Minuten)
Christliche Influencer würden in den Sozialen Medien ein immer größeres Publikum erreichen, doch neben den frommen Inhalten befänden sich oft rechte politische Botschaften. Besonders freikirchliche Akteure würden die Plattformen nutzen, um ihre teils demokratiefeindlichen Weltbilder zu verbreiten. Die Journalistin Kyra Funk ordnet diesen Trend im Interview bei “Medien – Cross und Quer” ein und erklärt, wo die Grenzen der Religionsfreiheit liegen.

5. Wie YouTube zu BILD wird
(youtube.com, Mats Schönauer, Video: 24:36 Minuten)
Mats Schönauer analysiert in seinem Video, dass sich die Plattform YouTube durch zunehmende Sensationsgier und Desinformation immer mehr den Methoden der “Bild”-Zeitung annähere. Unterstützt wird er dabei von dem YouTuber Zeo, der die historische Entwicklung YouTubes von den harmlosen Anfängen hin zu einem professionellen Geschäft mit der Wut beleuchtet. Anhand von Beispielen zeigt Schönauer, wie YouTuber gezielt Desinformation, Hetze und sogar KI-Fälschungen nutzen, um mehr Klicks und Geld zu generieren.
Transparenzhinweis: Mats Schönauer ist ehemaliger Leiter des BILDblog und Co-Autor des BILDblog-Buchs “Ohne Rücksicht auf Verluste. Wie BILD mit Angst und Hass die Gesellschaft spaltet”.

6. Rützel & Respondek vs. Raab & Co – der Jahresrückblick
(laeuft-programmschau.podigee.io, Alexander Matzkeit, Audio: 39:43 Minuten)
“Warum sind Stefan Raabs Witze genauso wie ellenlange Event-Quizshows einfach nicht totzukriegen? Was sagt der Trend zu Verräter-Formaten wie ‘The Power’ oder ‘Werwölfe’ über unsere Gesellschaft aus? Muss man im Fernsehen wirklich weiter Menschenjagden veranstalten?” Darüber unterhält sich Alexander Matzkeit mit den TV-Experten Lukas Respondek (fernsehserien.de) und Anja Rützel (unter anderem “Spiegel”).

Lobbygeld wie noch nie, Totalschaden abgewendet, Ist der ÖRR zu einseitig?

1. Big Tech steckt so viel Geld in EU-Lobbyarbeit wie noch nie
(netzpolitik.org, Esther Menhard)
Eine gemeinsame Analyse von LobbyControl und dem Corporate Europe Observatory zeige, dass die Tech-Branche mit 151 Millionen Euro jährlich mehr Geld für Lobbyarbeit in der EU ausgebe als jede andere Branche. Konzerne wie Meta, Microsoft und Amazon würden damit gegen Regulierungen wie den Digital Services Act kämpfen und inzwischen mehr Lobbyisten (890) beschäftigen als es EU-Abgeordnete (720) gebe.

2. Totalschaden abgewendet: Sachsen stimmt ÖRR-Reform zu
(dwdl.de, Uwe Mantel)
Der neue Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk habe im sächsischen Landtag kurz vor dem Scheitern gestanden. Erst nach einer 30-minütigen Beratungspause und einem dramatischen Appell von Ministerpräsident Michael Kretschmer habe es die erforderliche Mehrheit gegeben. Uwe Mantel kommentiert bei “DWDL”: “Ganz durch ist der Reformstaatsvertrag nun aber immer noch nicht. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen dürfte die Verabschiedung im Parlament kaum in Frage stehen, spannender wird es in Brandenburg. Dort bräuchte es die Ja-Stimmen des BSW, das in Sachsen nicht zugestimmt hat.”

3. Zu grün, zu links, zu einseitig? Was am ÖRR-Vorwurf dran ist
(youtube.com, Konstanze Nastarowitz, Video: 44:38 Minuten)
Der Beitrag des NDR-Medienmagazins “Zapp” untersucht die weit verbreitete Kritik, der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei zu “links-grün” und biete zu wenig Meinungsvielfalt. Als zentrales Beispiel dient der Streit um das NDR-Format “Klar”, bei dem die Absetzung der als konservativ geltenden Moderatorin Julia Ruhs massive Vorwürfe von “Cancel Culture” auslöste. Eine Mainzer Studie sowie Medienexperten würden eine “leichte Schieflage” nach links und ein Defizit an konservativen Perspektiven bestätigen. Sie warnen aber auch davor, dass das Problem von Kritikern oft bewusst übertrieben dargestellt werde.

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4. Ergötzen am Leid der anderen
(taz.de, Sophia Fichtner)
Sophia Fichtner kritisiert die 30-jährige “Stern-TV”-Langzeitdoku über die Neonazi-Familie Ritter als voyeuristische Ausbeutung von Elend, Gewalt und Drogensucht. Aktueller Anlass ist ein Gerichtsprozess, bei dem Mitglieder der dritten Generation wegen einer brutalen, gefilmten Gewalttat verurteilt wurden. Fichtner wirft “Stern TV” vor, die rechtsextreme Ideologie der Familie (Hitlergrüße, Hetze) völlig unkritisch und ohne Einordnung zu zeigen und aus dem Elend der Ritters ein Geschäftsmodell zu machen.

5. “Diese Leute wollen in die Medienbranche, aber es war vom Lebenslauf her bis jetzt nicht möglich”
(uebermedien.de, Annika Schneider, Audio: 46:34 Minuten)
Im “Übermedien”-Podcast “Nice & Nötig” spricht Annika Schneider mit Laura Bohné vom Bayerischen Rundfunk. Bohné leitet dort ein Talente-Programm, das gezielt Menschen mit nicht-akademischen oder “gebrochenen” Lebensläufen in den Journalismus holen soll. Die beiden diskutieren darüber, warum diese Vielfalt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk notwendig ist und wie diese neuen Talente den Redaktionsalltag und die Themenwahl im Sender konkret verändern.

6. Naomi Seibt beantragt offenbar Asyl in den USA
(spiegel.de)
Die AfD-nahe und rechtsextreme Influencerin Naomi Seibt habe laut Medienberichten in den USA Asyl beantragt. Gegenüber dem US-Sender Fox News habe die 25-Jährige behauptet, sie werde in Deutschland von Geheimdiensten überwacht und werde nicht ausreichend vor der Antifa geschützt. Seibt habe in der Vergangenheit rechtsextreme Verschwörungsmythen verbreitet und sei auch von US-Thinktanks sowie Elon Musk unterstützt worden.

7. Neue Netflix-Doku: “Babo: Die Haftbefehl-Story”
(radioeins.de, Lorenz Meyer, Audio: 4:11 Minuten)
Zusätzlicher Link, da in eigener Sache: Bei radioeins kritisiert der “6-vor-9”-Kurator die neue Doku über den Rapper Haftbefehl bei Netflix: “Die Doku inszeniert sich als ‘roh’ und ‘ungeschönt’, läuft aber mit schmalziger Musik und manipulativem Schnitt. Sorry, aber das ist kein Dokumentarfilm, das ist ein Trauma-Porno mit Klarlack drüber.”

Please Stärke Lindner, “Guardian” geht – SPD kommt zurück, DW-Streik

1. Please Stärke Christian Lindner!
(uebermedien.de, Lisa Kräher)
Lisa Kräher schreibt bei “Übermedien” über die intensive mediale Unterstützung, die Christian Lindner und dessen FDP in den vergangenen Wochen von der “Bild”-Medien erfahren hätten. “Bild” habe wiederholt Partei für den Finanzminister und FDP-Chef ergriffen, vor allem durch die schlagzeilenträchtige Berichterstattung über die angebliche Ungerechtigkeit seiner Entlassung durch Bundeskanzler Olaf Scholz sowie sein neues Image als Opfer im “Ampel-Drama”. Die redaktionelle Sympathie für Lindner habe auch mit Springer-Vorstandschef Mathias Döpfner und dessen einstiger Anweisung “Please Stärke die FDP” zu tun.

2. Der »Guardian« verlässt X, die SPD kehrt zurück
(spiegel.de)
Die renommierte britische Tageszeitung “Guardian” verlässt den Kurznachrichtendienst X, vormals Twitter. “Der US-Präsidentschaftswahlkampf hat nur noch mehr unterstrichen, was wir schon lange vermutet haben: X ist eine toxische Medienplattform und ihr Eigentümer, Elon Musk, hat ihren Einfluss genutzt, um den politischen Diskurs zu beeinflussen”, schreibe der “Guardian” in einer Erklärung. In der deutschen Politik könne man hingegen eine konträre Entwicklung beobachten. So hätten Wirtschaftsminister Robert Habeck und der SPD-Parteivorstand ihre einst stillgelegten X-Accounts kürzlich reaktiviert.
Dazu auch ein Hörtipp in eigener Sache: Bei radioeins kommentiert der “6-vor-9”-Kurator: “Wie weit darf das Reichweitenargument gehen? Aus meiner Sicht gibt man schließlich auch nicht der ‘Bild’-Zeitung Interviews, nur weil sie die größte Leserschaft hat. Reichweite um jeden Preis – das kann nicht die Lösung sein. Und bei X ist der Preis besonders hoch: Mit jeder Nachricht, jedem Beitrag auf X läuft man Gefahr, eine Plattform zu legitimieren, die demokratischen Austausch durch Hass und Hetze ersetzt. Der ‘Guardian’ hat das verstanden. Die deutsche Politik offenbar noch nicht.” (radioeins.de, Lorenz Meyer: Audio: 4:06 Minuten)

3. Drei Fragen: Zur Deutschen Welle
(verdi.de)
Nach einem Aufruf der Gewerkschaft Verdi kam es am gestrigen Mittwoch bei der Deutschen Welle zu einem ganztägigen Streik. Verdi-Sekretärin Kathlen Eggerling erklärt, worum es dabei geht, wie die Hauptforderungen aussehen, welche Auswirkungen der Streik hatte und wie die Stimmung bei den Streikenden war (“Es gibt Reden, Sprechchöre und gerade wurde auch gesungen.”). Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat sich zu Wort gemeldet: “Das Angebot der Geschäftsleitung ist nicht nur meilenweit vom erlittenen Reallohnverlust entfernt, sondern auch vom Abschluss im Öffentlichen Dienst, der immer Referenzwert für den Tarifabschluss des Auslandssenders war”, so der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster: “Die Bezahlung von Journalistinnen und Journalisten darf sich nicht dauerhaft von der Lohnentwicklung anderer Branchen abkoppeln. Guter Journalismus muss gut bezahlt werden.” (djv.de, Gina Schad)

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4. Doppelgänger: CORRECTIV-Recherchen legen russische Propaganda-Kampagne lahm
(correctiv.org, Max Bernhard & Alexej Hock & Sarah Thust)
Alexej Hock, Sarah Thust und Max Bernhard erläutern in eigener Sache, wie “Correctiv” und die IT-Forensik-Organisation Qurium eine russische Desinformationskampagne namens “Doppelgänger” durch ihre Recherchen weitgehend eindämmen konnten. “Doppelgänger” soll seit Jahren gefälschte Webseiten und Propaganda-Links verbreitet haben, um in westlichen Ländern die Sicht auf die Ukraine zu beeinflussen. Nach Anfragen von “Correctiv” hätten mehrere europäische Dienstleister ihre Unterstützung für die Kampagne eingestellt.

5. Mutmassliche Online-Stalker von Jolanda Spiess-Hegglin streiten vor Gericht alles ab
(tagesanzeiger.ch)
In einem Prozess vor dem Bezirksgericht Pfäffikon würden zwei mutmaßlichen Online-Stalker der ehemaligen Schweizer Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin alle Anschuldigungen der Belästigung und Diffamierung bestreiten. Trotz einer Vielzahl an Beweisen, darunter E-Mails zu pornografischen Fotomontagen und hetzerischen Kommentaren in Sozialen Medien, würden die beiden Männer eine Beteiligung leugnen. Stattdessen würfen sie der Staatsanwaltschaft Fehler vor.

6. Sportjournalismus: Nur dabei statt mittendrin
(fachjournalist.de, Michael Schaffrath & Thorsten Schulz)
“Wie nehmen Trainer*innen die Dopingberichterstattung wahr? Wie schätzen sie die Kompetenz von Sportjournalist*innen ein? Und welche Mitverantwortung schreiben die Coaches den Medienvertreter*innen beim Thema Doping zu?” Um diese und weitere Fragen ging es in einer Studie der TU München. Beim “Fachjournalist” fassen die Studienmacher ihre Ergebnisse zusammen und liefern einen Ausblick.

Verfassungsbeschwerde, Düstere Prognosen, Die Tücke mit der Lücke

1. Verfassungsbeschwerde gegen Abhören des Pressetelefons
(netzpolitik.org, Martin Schwarzbeck)
In den Jahren 2022 und 2023 hat die bayerische Polizei verschiedene Telefone der “Letzten Generation” belauscht, darunter auch das Pressetelefon. Von der Abhörmaßnahme seien mindestens 171 Journalistinnen und Journalisten betroffen gewesen. Nun haben drei Betroffene Verfassungsbeschwerde eingelegt, unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Reporter ohne Grenzen und dem Bayerischen Journalisten-Verband (die Links führen zu den jeweiligen Pressemitteilungen der Organisationen).

2. Was passiert, wenn die Zeitung stirbt? Vier düstere Prognosen – und eine hoffnungsvolle.
(turi2.de, Anne-Nikolin Hagemann)
Anne-Nikolin Hagemann beschreibt in ihrer Prognose eine düstere Zukunft ohne Zeitungen, die sich in vier zentralen Punkten manifestiere: Das politische Interesse sinke, das Gemeinschaftsgefühl schwinde, der Populismus wachse und wichtige Kontrollmechanismen für Politik und Wirtschaft fehlten. Zudem führe der Verlust von Lokalzeitungen zu einer “Zombie-Apokalypse”, in der scheinbar lebendige Zeitungen ihre Unabhängigkeit verlören, und die Demokratie weiter geschwächt werde. Hoffnung mache jedoch das Entstehen innovativer journalistischer Projekte.

3. Hass und Hetze: Ist Social Media noch zu retten?
(ndr.de, Marlon Kumar & Julia von Buddenbrock, Video: 16:26 Minuten)
Das NDR-Medienmagazin “Zapp” hat untersucht, wie Hass und Hetze auf Social-Media-Plattformen das Leben der Betroffenen beeinflussen, sowohl online als auch offline. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Auswirkungen auf Journalistinnen und Journalisten und der Frage, wie diese Angriffe die unabhängige Berichterstattung gefährden. Expertinnen und Experten sind die Aktivistin und Autorin Katja Diehl, die Journalistin Jule Zentek und der Kommunikations- und Medienwissenschaftler Marc Ziegele.

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4. Die Tücke mit der Erin­ne­rungs­lücke
(lto.de, Max Kolter)
“In der SZ schilderten zwei Frauen ihre sexuellen Erlebnisse mit Till Lindemann. Das OLG Frankfurt untersagte der SZ nun in einem Fall den Verdacht zu verbreiten, der Rammstein-Sänger habe Sex ohne Zustimmung einer der Frauen gehabt.” Bei “Legal Tribune Online” erklärt Max Kolter den juristischen Hintergrund der Gerichtsentscheidung.

5. Ein Drittel weniger Aufträge durch KI
(verdi.de)
Eine eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeige, dass generative KI wie ChatGPT die Nachfrage nach automatisierungsanfälligen digitalen Freelance-Arbeiten um bis zu 30 Prozent reduziert habe, insbesondere bei Schreibtätigkeiten wie Korrekturlesen und Ghostwriting. Gleichzeitig seien die verbleibenden Aufträge komplexer und höher budgetiert.

6. Urheberrecht: Bundesgerichtshof stärkt Besitzern von Fototapeten den Rücken
(heise.de, Malte Kirchner)
Der Bundesgerichtshof habe entschieden, dass die Darstellung von Fototapeten in Fotos und Videos im Internet keine Urheberrechtsverletzung darstelle. Ein Fotograf habe in mehreren Fällen Schadensersatz gefordert, weil Fototapeten mit seinen Aufnahmen im Hintergrund von Online-Bildern zu sehen waren. Das Gericht habe jedoch entschieden, dass die Nutzung der Tapeten vorhersehbar und stillschweigend erlaubt war. Auch eine Namensnennung des Fotografen sei nicht erforderlich.

7. Neue Sendung: “Ronzheimer – Wie geht’s, Deutschland?”
(radioeins.de, Lorenz Meyer, Audio: 4:32 Minuten)
In eigener Sache und deshalb als siebter und zusätzlicher Link: Bei radioeins kritisiert der “6-vor-9”-Kurator die Sat.1-Sendung von “Bild”-Vize Paul Ronzheimer: “Was mir fehlt, ist die kritische Selbstreflexion. Wenn es Ronzheimer wirklich ernst wäre mit der Veränderung, dann müsste er auch die Rolle der Boulevardmedien – und damit auch seine eigene – viel intensiver und selbstkritischer hinterfragen. (…) Da Ronzheimer dies in seiner Sendung komplett versäumt, ist sie unvollständig und verfehlt ihr Ziel. Was bleibt, ist ein unangenehmer Nachgeschmack von Selbstinszenierung. Und von, ich muss es leider so sagen, oberflächlicher und scheinheiliger Effekthascherei.”

Betr.: “Anwältin des Solingen-Terroristen”

Zum Anschlag in Solingen am vergangenen Freitag, bei dem drei Menschen getötet worden sind, und ein Mann aus Syrien als Tatverdächtiger gilt, fragen die “Bild”-Medien heute:

Wie schaffte es der Solingen-Terrorist, das deutsche Asylsystem auszutricksen?

Laut “Bild” so:

[Issa al H.] umging seine Abschiebung, indem er beim ersten Termin nicht auftauchte und die sechsmonatige Frist verstreichen ließ. Danach meldete er sich wieder, bekam den Schutzstatus und durfte bleiben.

(Das ist eine recht kurze Zusammenfassung des Geschehens. Ausführlicher kann man das beispielsweise hier oder hier nachlesen.)

Die nächste Frage der “Bild”-Medien:

Woher wusste er, dass das funktioniert?

Da hat die Redaktion eine mögliche “Beraterin” ausfindig gemacht, “eine Rechtsanwältin, die auf Abschiebe-Verhinderung spezialisiert” sei:

Nach BILD-Informationen vermuten Behörden, dass sie [al H.] erklärte, wie er die Abschiebung abwenden und wann er wieder risikofrei mit staatlichen Stellen in Kontakt treten konnte.

“Bild” schreibt recht ausführlich über die Rezensionen, die die Anwältin von früheren Mandanten bekommen haben soll, über den von der Kanzlei betriebenen Instagram-Account und lässt einen anonymen “Branchenkollegen” den “Internet-Auftritt der Anwältin” “analysieren”; irgendetwas Illegales, was die Frau gemacht haben soll, speziell im Zusammenhang mit der möglicherweise stattgefundenen Beratung für Issa al H., kann die “Bild”-Redaktion hingegen nicht nennen. Im Gegenteil. Sie schreibt:

Was fragwürdig klingt, ist Alltag in Deutschland. So wie Steuerberater versuchen, mithilfe von Schlupflöchern Steuern zu sparen, suchen Asylanwälte nach Lücken im Asylsystem. Die Anwältin von [al H.] ist eine von Tausenden.

Die Frau scheint einfach ihren Job als Anwältin gemacht zu haben. Und der besteht nun mal unter anderem darin, für die eigenen Mandantinnen und Mandanten das beste Ergebnis herauszuholen, das die Gesetzeslage bietet. Nichts Verbotenes. Dennoch präsentiert “Bild” sie heute wie sonst Schwerverbrecher:

Ausriss Bild-Zeitung - Die Anwältin des Solingen-Terroristen

Die großflächige Unkenntlichmachung stammt von uns. In “Bild” ist ein riesiges Foto der Frau zu sehen, die “Bild”-Redaktion hat ihr Gesicht verpixelt. Genauso auf der Bild.de-Startseite:

Screenshot Bild.de - Half sie dem Solingen-Terroristen, seiner Abschiebung zu entgehen? Migranten feiern Asyl-Anwältin: Empfehle sie jedem

Dass “Bild” die Frau als “Asyl-Anwältin des Solingen-Terroristen” präsentiert, ist bestenfalls fahrlässig formuliert und schlimmstenfalls eine böswillige Verzerrung der Tatsachen: Den Schutzstatus hat Issa al H. Ende 2023 bekommen, also mehrere Monate vor dem Anschlag in Solingen. Er soll zuvor nie als Straftäter aufgefallen sein. Die Frau ist also nicht “die Anwältin des Solingen-Terroristen”, sondern die Anwältin des Mannes, der später wohl als “Solingen-Terrorist” drei Menschen getötet hat. Trotzdem macht die “Bild”-Redaktion sie sprachlich schon fast zu einer Art Komplizin, wenn sie schreibt, “dass diese Anwältin dem Solingen-Terroristen erklärte, wie er die Abschiebung abwenden” konnte.

In derart aufgeladenen Zeiten, in denen schon für Kleinigkeiten Hass und Hetze und Drohungen über Menschen ausgegossen, sie teils tätlich angegriffen werden, ist das unverantwortlich.

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KW 34/24: Hör- und Gucktipps zum Wochenende

Hurra, Wochenende – und damit mehr Zeit zum Hören und Sehen! In unserer Wochenendausgabe präsentieren wir Euch eine Auswahl empfehlenswerter Filme und Podcasts mit Medienbezug. Viel Spaß bei Erkenntnisgewinn und Unterhaltung!

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1. Warum lieben Russlands Medien Sahra Wagenknecht?
(uebermedien.de, Holger Klein, Audio: 15:24 Minuten)
Bei “Holger ruft an” spricht Holger Klein mit der Journalistin Yelizaveta Landenberger über die Frage, warum Sahra Wagenknecht so häufig in russischen Staatsmedien zitiert wird. Landenberger erklärt, dass Wagenknechts kritische Haltung gegenüber der NATO und dem Westen gut zur russischen Propaganda passe, die gern dieses Narrativ unterstütze. Darüber hinaus besprechen Klein und Landenberger, inwiefern auch deutsche Medien zu Wagenknechts Popularität in Russland beitragen und ob es noch andere deutsche Politiker oder Politikerinnen gibt, die in russischen Medien positiv dargestellt werden.

2. Was war, was ist, was wird sein? Nachrichtenjournalismus im Wandel
(ardaudiothek.de, Thomas Bimesdörfer & Michael Meyer, Audio: 16:58 Minuten)
Thomas Bimesdörfer und Michael Meyer haben sich mit dem langjährigen Chefredakteur und Hauptmoderator von “RTL Aktuell”, Peter Kloeppel, über dessen lange Karriere und die Entwicklungen im aktuellen Journalismus unterhalten. Anlass ist Kloeppels Schritt in den Ruhestand nach über 40 Berufsjahren.

3. Deepfakes und KI-generierte Desinformation: Wie Faktenchecker Lügen entlarven
(br.de, BR24 Medien, Jonathan Schulenburg, Audio: 27:50 Minuten)
In der aktuellen Folge von “BR24 Medien” geht es um KI-generierte Desinformation und Deepfakes und die Frage, wie man ihnen auf die Schliche kommen kann. Als Experten dabei sind Max Gilbert vom “BR24 Faktenfuchs”, dem Faktencheck-Team des Bayerischen Rundfunks, Josef Holnburger vom gemeinnützigen Center für Monitoring, Analyse und Strategie (CeMAS) und Aljoscha Burchardt vom Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz.

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4. Hass im Netz: Wenn Engagierte zur Zielscheibe werden
(mdr.de, Esther Stephan, Audio: 40:21 Minuten)
“Wie beeinflussen Online-Bedrohungen die Leben der Betroffenen und welche realen Konsequenzen hat die Hetze? Warum schicken Täter Hassbotschaften, und welche Verantwortung tragen soziale Plattformen?” Unter anderem über diese Fragen hat sich Knud Vetten mit Tätern und Opfern von Hass im Internet unterhalten. Entstanden ist daraus die Reportage “Engagierte Menschen als Zielscheibe” (Video: 30:37 Minuten). Über die Recherche dazu spricht nun Esther Stephan mit Knud Vetten im MDR-Podcast “Hinter der Recherche”.

5. Wirbel um “Übergangskoalition” und starke Gaming-Community
(wdr.de, Esther Stephan, Audio: 44:42 Minuten)
Im WDR5-Medienmagazin “Töne, Texte, Bilder” werden, wie gewohnt, mehrere Themen behandelt: Zunächst geht es um die politische Debatte rund um die “Übergangskoalition” und den Umgang der Medien damit. Anschließend wird ein Blick auf die Gamescom in Köln als Treffpunkt der Gaming-Community und die Förderung von Nachwuchs-Creatoren geworfen. Weitere Themen sind eine FPÖ-Kampagne gegen den öffentlich-rechtlichen ORF in Österreich, die Geschichte der TV-Serie “Die Fußbroichs” und eine “Medienschelte” über unnötige Themen in seriösen Medien.

6. “Wie schützen wir unsere Kinder in den sozialen Medien?”
(youtube.com, Ulf Schweckendiek, Audio: 1:29:12 Stunden)
Eine Veranstaltung der “Digitalen Woche Kiel” beschäftigt sich mit den Auswirkungen von Social Media auf die Persönlichkeitsentwicklung und Sozialisation von Kindern und Jugendlichen. Nach einem Impulsvortrag der Schulleiterin und Digitalbotschafterin Silke Müller sprechen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Podiumsdiskussion darüber, wie Plattformen wie TikTok sowohl unterhaltsame als auch potenziell schädliche Inhalte verbreiten und welche Folgen dies für die Psyche und die sozialen Beziehungen junger Menschen hat.

Zugang zur AfD-Wahlveranstaltung, “Erkennbar Satire”, Reformwille

1. AfD muss Medienvertreter zur Wahlparty nach Thüringen-Wahl zulassen
(deutschlandfunk.de)
Nachdem die AfD Thüringen Journalistinnen und Journalisten bestimmter Medien den Zutritt zu einer Wahlveranstaltung verwehren wollte, und die betroffenen Medienhäuser juristische Schritte dagegen angekündigt hatten (siehe die “6 vor 9” von gestern), habe nun das Landgericht Erfurt entschieden: Die AfD müsse allen Medien denselben Zugang zu ihrer Wahlparty gewähren. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, die AfD könne Widerspruch beim Thüringer Oberlandesgericht einlegen.
Weiterer Lesetipp mit AfD-Bezug: “Correctiv” berichtet, dass ein verurteilter Volksverhetzer, der unter dem Pseudonym “Shlomo Finkelstein” bekannt sei, maßgeblich an einer Tiktok-Kampagne zur Unterstützung der AfD bei den anstehenden Landtagswahlen beteiligt gewesen sein soll. Die sogenannte “Tiktok-Guerilla” habe mit manipulativen Taktiken Inhalte der Partei viral verbreitet. Obwohl die AfD offiziell eine Zusammenarbeit bestreite, gebe es enge Verbindungen zu rechtsextremen Akteuren (correctiv.org, Gabriele Scherndl & Kimberly Nicolaus).

2. “Erkennbar Satire”
(faz.net)
Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte den MDR zur Ausstrahlung eines umstrittenen Wahlwerbespots der Satirepartei Die Partei verpflichtet. Der öffentlich-rechtliche Sender hatte sich daraufhin an das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen gewandt. Das OVG hat nun endgültig, da unanfechtbar entschieden: Der MDR muss den zuvor abgelehnten Wahlwerbespot von Die Partei ausstrahlen.

3. NiUS darf trans Frau nicht “Mann” nennen
(lto.de, Max Kolter)
“Eine trans Frau darf nicht im Frauenfitnessstudio trainieren, berichtete im Mai das Nachrichtenportal NiUS – und bezeichnete sie dabei als Mann. Dagegen wehrt sie sich nun erfolgreich vor Gericht. Für NiUS-Chef Julian Reichelt ein Déjà-vu.” Bei “Legal Tribune Online” fasst Max Kolter den Fall zusammen und geht insbesondere auf die juristischen Aspekte ein.

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4. Medienvielfalt in Sachsen schrumpft
(verdi.de, David Bieber)
Die Medienvielfalt in Sachsen werde durch die Einsparungen bei der “Sächsischen Zeitung” stark eingeschränkt, erklärt David Bieber im Medienmagazin “M” der Gewerkschaft Verdi. Die Zeitung werde ihre Eigenständigkeit weitgehend verlieren und enger mit der “Leipziger Volkszeitung” zusammenarbeiten, was eine Reduzierung der Lokalredaktionen zur Folge habe. Diese Entwicklung könnte negative Auswirkungen auf den Lokaljournalismus und die politische Meinungsbildung in Sachsen haben, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Landtagswahl.

5. Wie weit geht der Reformwille der Medienpolitik?
(dwdl.de, Uwe Mantel)
Unter Berufung auf eine Artikel in der “FAZ” berichtet “DWDL”, dass der Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hinter den Erwartungen des Zukunftsrates zurückbleiben könnte, insbesondere was die Reform der ARD-Organisation betrifft. Statt einer zentralen Einheit werde weiterhin auf das “Federführungsprinzip” und eine rotierende ARD-Vorsitzenden-Struktur gesetzt.

6. Staatsferne muss bleiben
(djv.de, Hendrik Zörner)
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) betont, dass die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch in Zukunft voll gewährleistet bleiben müsse, und äußert Bedenken gegen einen geplanten Medienrat, in den die Landesregierungen Mitglieder entsenden könnten. Der DJV kritisiert zudem, dass eine Reduzierung der Berichterstattung über sportliche Großereignisse die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags gefährden könnte. Darüber hinaus fordert der DJV, Journalistinnen und Journalisten frühzeitig in die Diskussion über den Rundfunkänderungsstaatsvertrag einzubeziehen.

Internes Papier, Böhmermann unterliegt, Ikonisches Attentats-Foto

1. So begründet das BMI das Compact-Verbot
(lto.de, Felix W. Zimmermann & Markus Sehl & Max Kolter)
Das Bundesinnenministerium (BMI) habe das rechtsextreme Magazin “Compact” verboten, weil es als Sprachrohr für verfassungsfeindliche Ziele fungiere. “Legal Tribune Online” liege ein 79-seitiges internes Papier des Ministeriums vor, das detailliert begründe, wie “Compact” aus Sicht des BMI die verfassungsmäßige Ordnung ablehnt und rassistische sowie antisemitische Inhalte verbreitet. Trotz Diskussionen um die Pressefreiheit sehe das Innenministerium in dem Verbot keinen Widerspruch, da hier die Meinungsfreiheit missbraucht werde.

2. Verfassungsschutz darf Zeitung “Junge Welt” erwähnen
(zeit.de)
Das Berliner Verwaltungsgericht habe entschieden, dass der Verfassungsschutz die Zeitung “Junge Welt” in seinen Berichten erwähnen darf, weil sie eine sozialistisch-kommunistische Gesellschaftsordnung nach marxistisch-leninistischem Verständnis anstrebe. Die Zeitung sehe im Handeln des Verfassungsschutzes einen Eingriff in ihre Pressefreiheit. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, die “Junge Welt” habe bereits Rechtsmittel angekündigt und wolle notfalls bis nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Weiterer Lesehinweis mit juristischen Details: Die “Junge Welt” darf wei­terhin vom Ver­fas­sungs­schutz erwähnt werden (lto.de, Maryam Kamil Abdulsalam).

3. Ein Jackpot, aber für wen?
(taz.de, Jörg Colberg)
Der Fotograf und Autor Jörg Colberg kommentiert das ikonische Foto, das nach dem Attentat auf Donald Trump entstanden ist: Trump inmitten von Sicherheitsbeamten mit erhobener Faust und US-Flagge hinter sich. Das Foto vermittle ein Bild der Stärke, wohingegen Live-Aufnahmen ein großes Chaos zeigen würden. Dieses Beispiel mache deutlich, wie die Fotografie komplexe Ereignisse vereinfache und dabei wichtige Aspekte ausklammere.

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4. So viel Hass wie nie: 40 Anzeigen wegen “GNTM”-Hetze
(dwdl.de, Timo Niemeier)
Wie Timo Niemeier bei “DWDL” berichtet, wurde die vergangene Staffel von “Germany’s Next Topmodel” von einer Rekordzahl an Hasskommentaren im Internet begleitet. ProSieben musste 40.000 problematische Kommentare löschen und habe 40 davon bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, da sie zum Teil strafrechtlich relevant waren. Diese Entwicklung verdeutliche das Ausmaß von Hass im Internet und die Bedeutung der Moderation von Social-Media-Kanälen.

5. Filmschaffende kriegen künftig mehr
(verdi.de)
Wie beim Gewerkschaftsmagazin “M” zu lesen ist, haben die Filmschaffenden nach langen Tarifverhandlungen deutliche Verbesserungen erreicht, darunter eine monatliche Vier-Tage-Woche, kürzere Tagesarbeitszeiten und eine verbesserte Altersvorsorge. Ab Januar 2025 gelten neue Arbeitszeit- und Überstundenregelungen sowie Gagenerhöhungen von jeweils 2,5 Prozent in den Jahren 2025 und 2026. Ein Ergebnis zu tariflichen Regelungen für den Einsatz von generativer KI bei Filmproduktionen stehe noch aus.

6. Jan Böhmermann unterliegt vor Gericht erneut bei Streit um Honig-Werbung
(spiegel.de)
Jan Böhmermann hat im Rechtsstreit um eine Honigwerbung, in der der Imker Rico Heinzig Böhmermanns Konterfei satirisch verwendete, erneut verloren. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden habe die Berufung in einem Eilverfahren des Moderators gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden vom Februar zurückgewiesen. Das Landgericht hatte damals entschieden, dass die Verwendung von Böhmermanns Bild und Namen durch Heinzig eine zulässige satirische Auseinandersetzung darstelle. Gegen die Entscheidung des OLG sei ein Rechtsmittel nicht mehr möglich, Böhmermann könne jedoch ein Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Dresden anstrengen.

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