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Presserat rügt Vergewaltiger-Selfie

Vor gut sechs Monaten berichtete „Bild“ über einen Mann, der zwei Frauen vergewaltigt und sich währenddessen mit den Opfern fotografiert hatte. „Selfie-Vergewaltiger“ nannte „Bild“ den Mann — und druckte eines der bei den Taten entstandenen Fotos unfassbarerweise auf der Titelseite ab:


(Verpixelung von uns.)

Für die Veröffentlichung sind „Bild“ und Bild.de am Freitag vom Presserat öffentlich gerügt worden. Obwohl das Gesicht des Opfers unkenntlich gemacht worden war (online soll es, wie uns eine Leserin schrieb, kurzzeitig sogar ohne jede Unkenntlichmachung zu sehen gewesen sein), erkannte der Beschwerdeausschuss einen Verstoß gegen die Ziffern 1 (Achtung der Menschenwürde), 8 (Schutz der Persönlichkeit) und 11 (Sensationsberichterstattung) des Pressekodex.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Als besonders gravierende Verletzung der Würde des Opfers bewertete er den Umstand, dass BILD und BILD Online ein Foto veröffentlichten, welches der Täter während der Tat als „Trophäe“ angefertigt hatte.

… heißt es in der Mitteilung des Presserats.

Es war bei Weitem nicht die einzige „Sanktion“, die der Beschwerdeausschuss gegen die „Bild“-Medien ausgesprochen hat: Insgesamt erhielten sie drei öffentliche Rügen, sechs Missbilligungen und vier Hinweise, also mal wieder mehr als jedes andere Medium.

Die zweite Rüge erhielt Bild.de für die identifizierende Berichterstattung über ein Mordopfer. Das Portal hatte ein unverpixeltes Foto der Frau bei der Arbeit gezeigt und verstieß damit gegen Richtline 8.2 des Pressekodex, nach der die Identität von Opfern besonders zu schützen ist.

Die dritte Rüge ging an die Hamburger “Bild”-Ausgabe, die den Vornamen, den abgekürzten Nachnamen, den Wohnort sowie ein Porträtfoto eines 16-Jährigen veröffentlicht hatte, der wegen Mordverdachts vor Gericht saß.

Über einen jugendlichen Straftäter derart identifizierend zu berichten, wertete der Ausschuss als einen schweren Verstoß gegen den Pressekodex (Ziffer 8, Schutz der Persönlichkeit, Richtlinien 8.1 und 8.3). Die Identität von Kindern und Jugendlichen genießt besonderen Schutz, auch bei schweren Straftaten.

Kritisiert wurde auch dieser Artikel der Dresdner “Bild”-Ausgabe:


(Unkenntlichmachung von uns.)

Im Text behauptete der “Bild”-Reporter:

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Bautzen kaufte dem Rettungsdienst stich- und schusssichere Westen. (…) Offenbar geht es vor allem um Einsätze im Spreehotel – der Vier-Sterne-Herberge, wo neuerdings Asylbewerber untergebracht sind.

Allerdings haben die Polizei, das DRK und der Betreiber des Heims schon mehrfach klargestellt, dass diese Darstellung falsch ist. Denn erstens ist das Hotel keine “Vier-Sterne-Herberge” mehr (der Hotelbetrieb wurde vor geraumer Zeit eingestellt), zweitens sind es höchstens stich- und keine schusssicheren Westen, und drittens wurden sie nicht „aus Angst vor Attacken aus dem Asyl-Hotel“ besorgt, wie „Bild“ behauptet, sondern um die Rettungskräfte ganz allgemein und bei allen Einsätzen zu schützen (BILDblog berichtete hier und hier.) Auch der Presserat erkannte in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 2 (Sorgfalt) und sprach eine Missbilligung aus.

Ebenfalls beanstandet wurde die Veröffentlichung eines Fotos bei Bild.de, auf dem ein Baby zu sehen ist, das von seinem Vater schwer verletzt worden sein soll. Da das Foto im Krankenhaus entstanden ist, einem laut Pressekodex besonders geschützten Raum, erhielt Bild.de eine Missbilligung.

Missbilligt wurde auch dieser “Bild”-Artikel:


(Alle Unkenntlichmachungen von uns.)

“Bild” hatte die Bilder der Überwachungskamera (auch auf der Titelseite) veröffentlicht, ohne die Staatsanwaltschaft oder die Angehörigen des Opfers um Erlaubnis zu bitten (BILDblog berichtete). Der Presserat wertete die Veröffentlichung als unangemessen sensationelle Darstellung (Verstoß gegen Ziffer 11) und sprach eine Missbilligung aus.

Und dann war da ja noch dieser Artikel:

“Bild” hatte kurz vor Weihnachten suggeriert, dieser Vorschlag sei vom Grünen-Politiker Omid Nouripour eingebracht worden (in der Print-Ausgabe hieß es gar: “Politiker fordern”). Doch tatsächlich stammte er von der Zeitung selbst (BILDblog berichtete): Nouripour erklärte uns, dass ihn eine “Bild”-Reporterin angerufen und gesagt habe:

Wir bringen zu Weihnachten ja immer gute Nachrichten. Und da haben wir uns gefragt, ob es nicht eine schöne Idee wäre, wenn in christlichen Weihnachtsgottesdiensten muslimische Lieder gesungen würden.

Daraufhin habe er geantwortet: Nein, das sei keine gute Idee. Wenn, dann sollte es eine Art Tausch geben: Muslimische Lieder in der Kirche, christliche Lieder in der Moschee.

In einer Pressemitteilung erklärte die “Bild”-Zeitung später, sie habe die Zitate im Artikel korrekt wiedergegeben, was ja auch stimmen mag. Dass die Schlagzeile den Sachverhalt trotzdem falsch zusammenfasst, befand aber auch der Beschwerdeausschuss des Presserats, der deshalb eine weitere Missbilligung gegen “Bild” aussprach.

Einen sogenannten Hinweis bekam Bild.de außerdem wegen der Verwendung der Lach-Wein-Wut-Wow-Staun-Leiste unter einem Artikel über ein Attentat mit mehreren Toten.

Die Möglichkeit, diese Nachricht auf Basis von positiven Emotionen zu bewerten, verstößt aus Sicht des Beschwerdeausschusses gegen das Ansehen der Presse gemäß Ziffer 1 des Pressekodex. Die Redaktion hätte diese Bewertungsmöglichkeit für den Artikel vorab deaktivieren müssen.

Auch unter anderen Artikeln können die Leser bei Bild.de über Tote und Verletzte lachen, was sie auch tun (BILDblog berichtete, andere auch). Dass der Presserat nur diesen einen Fall kritisiert hat, liegt daran, dass nur dazu Beschwerden eingegangen sind. Deaktiviert wird die Leiste im Übrigen nur selten — bei Kommentaren von “Bild”-Chef Kai Diekmann zum Beispiel.

Die “Goslarsche Zeitung”, die Zeitschrift “Welt der Wunder” und die “TV Hören und Sehen” fingen sich jeweils eine Rüge ein, in allen drei Fällen wegen Verstößen gegen Ziffer 7 (Trennung von Werbung und Redaktion).

Eine weitere Rüge ging schließlich an shz.de, das Nachrichtenportal des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags, das im Jahr 2009 in der Berichterstattung über einen laufenden Mordprozess identifizierend über einen Angeklagten und dessen Vater berichtet hatte. Der Ausschuss stellte einen Verstoß gegen Ziffer 8 fest: Die identifizierende Berichterstattung vor Abschluss des Strafverfahrens sei unzulässig.

Siehe auch: Mitteilung des Presserats

Warum wir gegen die “Bild”-Zeitung kämpfen

Wir sind zurück!

Dank Ihnen.

Vor gut fünf Wochen haben wir an dieser Stelle um Spenden gebeten, weil wir die Finanzierung des Blogs nicht mehr aus eigener Kraft hätten stemmen können. Die Resonanz hat uns überwältigt: Hunderte von Ihnen sind dem Aufruf gefolgt und haben uns mit Spenden, Hinweisen und Kontakten versorgt, und inzwischen haben wir genug Geld beisammen, um den Blogbetrieb für dieses Jahr zu finanzieren.

Wir freuen uns sehr darüber und bedanken uns für die wunderbare Unterstützung. Wir werden verantwortungsvoll damit umgehen.

In der Zwischenzeit ist natürlich viel passiert in den Medien. Ein bisschen was davon wollen wir uns in den nächsten Tagen noch etwas näher anschauen. Heute konzentrieren wir uns aber erstmal auf die “Bild”-Zeitung, weil es da erstens noch einiges nachzuholen gibt, und zweitens, weil wir tatsächlich immer wieder gefragt werden, warum wir die “Bild”-Zeitung immer noch so schlimm finden. Warum? Nun, weil …

1. Weil sie Profit aus dem Leid von Menschen schlägt

… und die Opfer von Unfällen und Verbrechen ein zweites Mal zu Opfern macht.

Aktuelles Beispiel: Vor Kurzem soll ein Mann in Darmstadt seine 19-jährige Tochter getötet haben. Bild.de berichtete am Samstag so über den Fall:

(Namens-Unkenntlichmachung von uns.)

Eine Quelle für das Foto des Opfers ist nicht angegeben. In der Print-Version steht nur: „privat“. Wahrscheinlich hat „Bild“ es sich, wie so oft, einfach im Facebook-Profil des Opfers besorgt. Und es ist nicht davon auszugehen, dass die Eltern des Mädchens um Erlaubnis gebeten wurden – sie sitzen beide seit Tagen in U-Haft.

Immerhin, könnte man sagen, hat Bild.de das Gesicht des Mädchens auf der Startseite unkenntlich gemacht. Dahinter stecken jedoch keine ethischen oder journalistischen oder persönlichkeitsrechtlichen Gründe — sondern wirtschaftliche. Es soll die Leser zum Abschluss eines „Bild-Plus“-Abos anregen. Hinter der Paywall ist die Unkenntlichmachung dann verschwunden. Nur wer zahlt, darf das Opfer in aller Ausführlichkeit beglotzen.

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2. Weil sie schon wieder gegen die Griechen hetzt.

… und es dabei auf die Allerärmsten abgesehen hat:

Die Autoren behaupten, die Wahlversprechen des neuen griechischen Ministerpräsidenten könnten nur auf „unsere“ Kosten umgesetzt werden, und rechnen empört vor, wie viel das sein wird:

„Die“ gegen „uns“. Faules Pack gegen fleißige Steuerzahler. Schwarzweißschreiberei ohne Platz für Grautöne, aber die interessieren bei „Bild“ ja auch niemanden. Wie sehr das Blatt die Wahrheit dabei tatsächlich entstellt, hat sich Thomas Otto vom Deutschlandfunk in diesem lesenswerten Blogpost näher angeschaut. Er schreibt zum Beispiel:

Minutiös listet das Blatt die Wahlversprechen von Alexis Tsipras auf und erweckt den Eindruck, als würden die Griechen in Saus und Braus leben – und das auf Kosten des deutschen Steuerzahlers. Vor lauter Galle, die die Autoren beim Schreiben gespuckt haben müssen, haben sie allerdings einige Fakten verdreht. Das beginnt schon bei der genannten Summe von 20 Milliarden Euro. Laut “Bild” hätten “Experten” diese Summe errechnet. Welche, das verraten die Autoren nicht. Und das könnte einen einfachen Grund haben:

Addiert man die einzelnen Posten des Wahlprogramms von Tsipras’ Syriza-Partei, so kommt man auf 11,382 Mrd. Euro – großzügig gerundet 12 Mrd. Euro. Genau diese Zahl ist auch den Autoren nicht ganz unbekannt. Eine Nachfrage beim Kieler Institut für Wirtschaftsforschung, das für die zweite genannte Zahl als Quelle angegeben wird, ergibt: Ein “Bild”-Redakteur hatte sich dort gemeldet und eine Anfrage gestellt: Wie groß wäre die Summe von 12 Mrd. Euro umgerechnet auf die Bundesrepublik? “Bild” kannte also die tatsächlich von Syriza geschätzten Kosten. Wohlwollend könnte man hier noch von einem (wiederholten) Tippfehler ausgehen – oder davon, dass 20 einfach viel besser klingt als zwölf…

Auch viele andere vermeintliche Tatsachen geben die „Bild“-Autoren auf ihrem krawalligen Feldzug kurzerhand falsch oder verzerrt wieder. Thomas Otto schreibt:

“Bild” pickt sich die Rosinen heraus, die in ihre politische Agenda passen und ignoriert die Fakten, die dem entgegenstehen. Ganz nach dem Motto “Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt”. Das entlarvt einmal mehr, dass für “Bild” nicht die Information, sondern die Empörung im Mittelpunkt ihrer “Arbeit” steht. Aber warum sollte man seine Leser auch mit störenden Fakten ablenken, wenn die sich gerade so schön aufregen.

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3. Weil sich ihr Chefredakteur auch noch einen großen Spaß daraus macht.

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4. Weil sie die Fakten verdreht, wie es ihr gerade passt.

Nicht nur, wenn es gegen die Griechen geht, sondern genauso bei Hartz-IV-Empfängern, Muslimen, Roma, der EU, der Linkspartei und den Rundfunkgebühren, um nur mal die Klassiker zu nennen. Gut zu beobachten beispielsweise in der vorletzten Ausgabe der „Bild am Sonntag“. Kategorie: Die Bekloppten von der EU schon wieder!

Normalerweise ist dafür „Bild“-Chefkorrespondent Dirk Hoeren zuständig, aber weil der ja vergangene Woche schon woanders rumhetzte, durfte diesmal „Bams“-Kollege Nils Mertens ran, der bis dato eher durch sein Talent im Ausschlachten tragischer Einzelschicksale aufgefallen war. Jetzt also die EU.

Diesmal geht es um eine Norm namens EN 13814, die 2004 erarbeitet wurde und grundsätzlich alle „Fliegenden Bauten“ betrifft, also Karussells, Achterbahnen und so weiter. Sie soll seit dem 1. Januar 2015 für einheitliche Sicherheitsstandards in Europa sorgen, stößt bei deutschen Schaustellern aber auf wenig Begeisterung, weil viele ihre Fahrgeschäfte aufwendig umrüsten mussten. Vor allem ärgert sie, dass es keinen Bestandsschutz mehr gibt, also auch bestehende Karussells, die jahrelang als sicher galten, plötzlich umgebaut werden müssen.

So viel zum Hintergrund. Jetzt zum „Bams“-Artikel. Zum Einstieg dichtet Mertens:

Wenn du glaubst, du hast es schwer, kommt die EU daher – und dann wird’s richtig mühsam. Mit ihren Richtlinien hat es die Europäische Union bisher noch immer geschafft, die Bürger ihrer 28 Mitgliedstaaten in den Wahnsinn zu treiben. Man denke nur an die verbindlich vorgeschriebene Krümmung von Bananen.

Hach ja, die Bananen-Verordnung. Die frei erfundene Bananen-Verordnung, wie man ergänzen muss, denn eine „verbindlich vorgeschriebene Krümmung von Bananen“ hat es in Wirklichkeit nie gegeben. Ja, es gab da mal diese Gurken-Verordnung, aber auch die ist seit einigen Jahren Geschichte, und auch die gerne zitierte „EU-Verordnung zum Import von Karamellbonbons“ ist Blödsinn. Aber zurück zur „Bams“ und den Karussells. Mertens schreibt:

Jetzt hat’s die deutschen Schausteller erwischt (…). Die EU-Verordnung DIN EN 13814 regelt seit 2004 die Sicherheit von „Fliegenden Bauten und Anlagen für Veranstaltungsplätze und Vergnügungsparks“.

Das heißt unter anderem: Ein Karussell mit 20 Sitzen durfte bisher maximal 1500 Kilo Menschenmasse rumschleudern, pro Fahrgast also 75 Kilo. Bei zehn 90-Kilo-Schwergewichten hätte der Rest also Modelmaße haben müssen. Dass dem nicht so ist, blieb auch den EU-Beamten nicht verborgen.

Jeder zweite Europäer ist laut OECD zu dick. Diese neue Fettleibigkeit wird nun zur Last der Karussellbetreiber. Deren Geräte sollen künftig im Schnitt 100 Kilo [statt 75 Kilo] tragen.

Dann noch ein armer, von der EU-Willkür gebeutelter Karussellbetreiber, der über die neuen Regelungen nur noch „stöhnt wie ein 200-Pfünder beim Treppensteigen“ (höhö) — und fertig ist der EU-Aufreger:

Fragt man Leute vom Fach, stellt sich die Sache allerdings ein bisschen anders dar.

Alles Unsinn.

… sagte der damalige Leiter der Abteilung „Fliegende Bauten“ beim TÜV Süd schon vor zwei Jahren zu dem Gerücht, die neuen Regelungen habe was mit der zunehmenden Fettleibigkeit zu tun.

Auch mit der neuen Norm gehen wir noch von einem mittleren Körpergewicht von 75 Kilo aus. So wird die Dynamik des gesamten Fahrgeschäfts berechnet. Aber früher mussten auch Einzelteile, wie etwa der Sicherheitsbügel bei der Achterbahn, nur für 75 Kilo ausreichen und dort ist die Vorschrift jetzt 100 Kilo.

Das habe aber nichts mit dicker werdenden Menschen zu tun, sondern einfach damit, dass sich „bei der Technik viel getan“ habe. Aber mal ganz abgesehen von der Motivation, die hinter den neuen Regelungen steckt: Es gibt noch einen weiteren Aspekt, den der „Bams“-Autor – aus gutem Grund – nicht erwähnt. Die „EU-Verordnung“, von der er spricht, ist in Wahrheit eine „EU-Norm“ — und vor allem: für die Mitgliedsstaaten freiwillig.

Die Europäische Kommission erklärt auf ihrer Internetseite:

Fakt: Grundsätzlich ist es Sache der EU Mitgliedsstaaten technische Vorschriften zu erlassen, die die Sicherheit von Karussells und anderen fliegenden Bauten betreffen. Dazu kann eine bestehende Norm von den zuständigen Behörden ganz oder teilweise für verbindlich erklärt werden. Dies liegt jedoch im Ermessen der Mitgliedsstaaten – also Deutschlands.

In der jetzt kritisierten Norm EN 13814 hat das Europäische Komitee für Normung (CEN) einheitliche Sicherheitsstandards für Karussells und andere fliegende Bauten für Jahrmärkte und Vergnügungsparks festgelegt. (…) Die Norm an sich ist jedoch freiwillig.

Hinzu kommt: Dass es in Deutschland keinen Bestandsschutz gibt — darüber ärgern sich die Schausteller ja besonders –, war keine Entscheidung der EU (in der EU-Norm ist eine solche Klausel enthalten), sondern wurde von den deutschen Behörden so festgelegt. Womöglich wäre es also sinnvoller, erstmal bei denen anzusetzen, statt gleich wild auf die EU einzuprügeln. Zumindest, wenn man an einer vernünftigen Auseinandersetzung mit der (sicherlich streitbaren) Norm oder der (zweifelsohne wahnwitzigen) EU-Bürokratie interessiert ist. Also im Gegensatz zu den Leuten von „Bild“.

Wir sind gespannt, wie lange es dauert, bis es bei denen heißt:

Mit ihren Richtlinien hat es die Europäische Union bisher noch immer geschafft, die Bürger ihrer 28 Mitgliedstaaten in den Wahnsinn zu treiben. Man denke nur an die Gaga-Verordnung für Dicke in Karussells.

Mit Dank an Jan R.!

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5. Weil sie auf die Privatsphäre prominenter Menschen pfeift.

Als Heidi Klum Ende Dezember von einem Fotografen halbnackt am Strand erwischt wurde, druckte „Bild“ die Fotos groß auf der Titelseite …

Als Uli Hoeneß am Neujahrstag Haft-Urlaub hatte und von einem Fotografen beim Wald-Spaziergang mit seiner Frau erwischt wurde, druckte „Bild“ das Foto groß auf der Titelseite …

Als die Frau von Bushido nach einem Ehekrach einkaufen war und von einem Fotografen erwischt wurde, druckte „Bild“ das Foto groß auf der Titelseite …

All diese Fotos wurden offenbar heimlich und aus einiger Entfernung aufgenommen. Wir vermuten also, dass sie ohne Einverständnis der Abgebildeten gemacht und veröffentlicht wurden. Zumindest im Fall von Herbert Grönemeyer sind wir uns sogar ziemlich sicher: Als der Sänger neulich mit einem Kameramann und einem Fotografen aneinandergeriet, zeigte Bild.de das Video der Rangelei groß auf der Startseite — und musste es später wieder runternehmen, weil der Sänger eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte. Grönemeyer will sich auch weiterhin wehren und verlangt nun eine Gegendarstellung von der „Bild am Sonntag“. (Genaueres zu dem Fall hat Hans Leyendecker von der „Süddeutschen Zeitung“ hier und hier aufgeschrieben.)

Nun ist es eine Sache, wenn Prominente behelligt werden. Die kennen sich aus im Geschäft, haben in der Regel Medienanwälte und die nötigen Mittel, um sich gegen die medialen Attacken zu wehren. Und nicht zuletzt stehen sie, meistens jedenfalls, freiwillig in der Öffentlichkeit.

Etwas anderes ist es aber, wenn sich die „Bild“-Zeitung auf Menschen stürzt, auf die all das nicht zutrifft.

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6. Weil sie auf die Privatsphäre nicht-prominenter Menschen pfeift.

… und Schicksale über Wochen hinweg gnadenlos ausschlachtet.

Wir haben das neulich am Fall einer jungen Mutter aufgezeigt, über deren Leben und Tod „Bild“ tagelang sensationslüstern berichtet hatte: Blutige Details, unverpixelte Facebook-Fotos, private Informationen, das volle Programm.

Ähnlich, aber noch heftiger, ging es bei der Berichterstattung über eine Studentin zu, die gestorben war, nachdem sie vermutlich versucht hatte, einen Streit zu schlichten: Über 50 Artikel veröffentlichten die „Bild“-Medien allein in den ersten Tagen nach dem Vorfall, mit unzähligen Fotos des Opfers, des mutmaßlichen Täters und der trauernden Hinterbliebenen; später schaltete sich sogar die Staatsanwaltschaft ein, weil „Bild“ ein Beweismittel — das Überwachungs-Video vom Tatort — ohne Genehmigung veröffentlicht hatte.

Solche Artikelserien — „So grausam starb die junge Frau“, „Hier wird sie beerdigt“, „So trauert das Netz“ — gibt es ständig; die “Bild”-Medien bringen sie reflexartig nach fast jedem brutalen Verbrechen, und am eifrigsten sind sie, wenn das Opfer weiblich und hübsch war.

Auch in den letzten Tagen gab es wieder eine solche Serie, diesmal zum Mord an einer schwangeren Frau, die in einem Berliner Waldstück lebendig verbrannt wurde — ein gefundenes Fressen für die Geier von “Bild”:















Bisweilen saßen sechs (!) „Bild“-Autoren gleichzeitig an dem Fall und haben ganze Arbeit geleistet: Das Blatt präsentiert unverpixelte Fotos des Opfers, unverpixelte Fotos der mutmaßlichen Täter, Fotos vom Abtransport der Leiche, Fotos vom Tatort, Fotos von der Festnahme, Fotos von der Schule des Opfers, Fotos von Trauernden, Informationen aus dem Privatleben des Opfers, Informationen aus dem Privatleben der mutmaßlichen Täter. Und, klar, jede Menge grausame Details und Spekulationen zu den Hintergründen der Tat.

Selbstverständlich auch in gedruckter Form:


(Alle Unkenntlichmachungen von uns.)

Und es ist sicher nur eine Frage der Zeit, bis sich die “Bild”-Medien das nächste Opfer vorknöpfen. Eine potenzielle Kandidatin (s. Punkt 1) haben sie auf jeden Fall schon gefunden.

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7. Weil ihre Mitarbeiter solche Dinge von sich geben:

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8. Weil sie kein Problem mit Schleichwerbung hat.

Einfaches Beispiel:

Sieht zwar aus wie ein normaler, redaktioneller Service-Artikel, ist aber von vorne bis hinten Werbung — für das kostenpflichtige Abnehmprogramm von Schauspielerin Ursula Karven.

Wir wollen Ihnen die PR-Hymnen ersparen. Schauen Sie sich nur mal diese Infobox an:

Ja, ganz schön toll das alles, vor allem für Frau Karven. Und am nächsten Tag ging’s sogar weiter:

Und am übernächsten Tag auch:

Bei Bild.de gibt’s außerdem noch eine Reihe von Videos mit Frau Karven, die sind aber kostenpflichtig. Verdienen wenigstens alle was daran.

***

9. Weil sie unglaublich scheinheilig ist.

Wir haben uns ja schon vor der Winterpause darüber aufgeregt, dass sich „Bild“-Zeitung plötzlich als die große „Pegida“-Bekämpferin inszenierte, ausgerechnet sie, die in den Wochen und Jahren davor mit ihren Lügengeschichten immer wieder Ressentiments gegen Ausländer und Muslime geschürt hatte.

Als vor zwei Wochen dann diese Titelstory erschien …


… waren wir schon kurz davor, unseren Winterschlaf zu unterbrechen, aber zum Glück war Lalon Sander zur Stelle und brachte es bei taz.de genau auf den Punkt:

„Bild“ will Pegida entlarven – und entlarvt vor allem sich selbst. Sie erkennt endlich, was andere schon wussten: dass sie eine rassistische Zeitung ist.

***

Wir könnten noch Dutzende andere Gründe auflisten — die Homophobie der „Bild“-Zeitung, ihren Sexismus, Paul Ronzheimer — und es werden mit Sicherheit noch viele neue dazukommen.

Gut, mit ein bisschen Glück erledigt sich die Sache ja bald von selbst. Bis dahin werden wir aber die Stellung halten. Und sind dankbar, dabei Leser wie Sie an unserer Seite zu haben.

Wie “Bild” den Tod einer Studentin ausbeutet

Vor zweieinhalb Wochen wurde in Offenbach eine Studentin auf einem McDonald’s-Parkplatz von einem Mann so schwer verletzt, dass sie zuerst ins Koma fiel und wenige Tage später starb. Offenbar hatte sie versucht, einen Streit zu schlichten.

Der Fall sorgt seither für großes Aufsehen. Und vor allem die “Bild”-Medien schlachten ihn seit Tagen auf beispiellose Weise aus:












































49 Artikel haben “Bild”, Bild.de und die “Bild am Sonntag” seit dem Vorfall rausgehauen, im Schnitt fast drei Artikel täglich. Sie zeigten unzählige Fotos des Opfers und des mutmaßlichen Täters (meist von Facebook kopiert und natürlich kein bisschen verpixelt), veröffentlichten private Details, Informationen aus dem Krankenhaus (“Nach BILD-Informationen begann gegen 21.30 Uhr die Organentnahme”), besuchten den Tatort, die Trauerfeiern, den Friedhof, die Moschee, die JVA, fotografierten Trauernde, wühlten in Facebook-Profilen, bastelten Klickstrecken, aber offensichtlich war die Gier der lüsternen “Bild”-Macher und -Leser damit immer noch nicht befriedigt.

Am Montag folgte, “exklusiv” in “Bild”:

Sowohl in der Print-Ausgabe als auch bei Bild.de werden die Szenen der Überwachungskamera — “die letzten Minuten, die Tugce bewusst erlebte!” — detailliert dokumentiert, die entscheidenen Momente hat die Redaktion sogar extra von einem Illustrator nachzeichnen lassen.


(Alle Unkenntlichmachungen von uns.)

Schon in den Tagen davor hatte das Blatt stolz verkündet:

Und als wäre das nicht schon dreist und eklig genug, versuchten die “Bild”-Geier auch noch, Geld damit zu verdienen: Das exklusive “Protokoll des Überwachungsvideos” gab es nur gegen Bezahlung — hinter der “Bildplus”-Paywall.

Inzwischen dürfen sich auch nicht-zahlende Leser bei Bild.de anschauen, was auf dem Parkplatz passierte; das “Beweis-Video” ist frei verfügbar.

Laut Angaben des “Hessischen Rundfunks” ermittelt deshalb nun die Staatsanwaltschaft:

“Es handelt sich um ein unmittelbares Beweismittel”, so [Axel Kreutz, Sprecher der Zweigstelle Offenbach der Staatsanwaltschaft Darmstadt]. Und ein solches gehöre nicht in die Öffentlichkeit, sondern müsse vor Gericht analysiert und bewertet werden. Die Behörde will herausfinden, woher die Zeitung das Video bekommen hat. Sie ermittelt “gegen Unbekannt”.

Durch die Veröffentlichung des Videos werde das Beweismittel zwar nicht wertlos für den Gerichtsprozess, allerdings bestehe die Gefahr, dass dadurch Zeugen in ihrer Aussage manipuliert werden könnten. “Man muss damit rechnen, dass sich Zeugen vor ihrer Vernehmung das Video anschauen und ihre Aussage dann damit abgleichen”, so Kreutz. Dadurch könnten unter anderem subjektive Erinnerungen an das Geschehen eingefärbt werden.

Auch Interpretationen des Videos, die im Vorfeld eines Prozesses über die Medien verbreitet würden, könnten einen Einfluss auf Zeugenaussagen haben – womöglich auch auf die Schöffen in einem Gerichtsverfahren.

Auch die Familie der Verstorbenen zeigte sich entsetzt über die Veröffentlichung. Auf einer Facebookseite, die von Freunden und Angehörigen betrieben wird, verurteilen sie die Verbreitung des Videos als “bodenlose Frechheit”:

Das Video kannte die Familie, da es als Beweismittel gilt. Jedoch war es nicht mit ihr abgesprochen, dass es in der Öffentlichkeit landet. Wir teilen das Video hier auch nicht.

Ihr könnt euch vorstellen, wie es für die Eltern oder Brüder sein muss, ihre geliebte Tuğçe “live” sterben sehen zu müssen.

Nur den Leuten von “Bild” ist das wie immer scheißegal.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber.

Der öffentliche Tod einer jungen Mutter

Am vergangenen Mittwoch ist in Emmerich eine 26-jährige Frau im Beisein ihrer kleinen Kinder erstochen worden. Laut Polizei war ein Nachbar der Familie über den Balkon in die Wohnung eingedrungen, hatte dort zuerst die 45-jährige Oma schwer verletzt und dann im Schlafzimmer, wo sich auch die Kinder aufhielten, brutal auf die junge Mutter eingestochen. Sie war schon verblutet, als die Rettungskräfte eintrafen.

Der mutmaßliche Täter, der auf seiner Flucht noch einen dritten Menschen attackierte, wurde am Tag darauf festgenommen; er habe die Taten gestanden, teilte die Polizei mit.

Die Medien interessierten sich natürlich sehr für den grausamen Fall, allerdings verzichteten sie in ihren Berichten auf Fotos der Opfer, änderten alle Namen und nannten auch sonst kaum persönliche Details, eine Praxis, die eigentlich selbstverständlich sein sollte, es aber bei Weitem nicht ist, nicht mal in den sogenannten seriösen Medien, wie man ja zuletzt an den fürchterlichen Opfergalerien zum MH17-Unglück sehen konnte. Umso erfreulicher, dass sich die Medien diesmal so zurückgehalten haben.

Bis auf „Bild“ natürlich.

Dort gab es mal wieder das volle Sensationsprogramm: Die Zeitung druckte Fotos vom Abtransport der Leiche und davon, wie die (immerhin verpixelten) Kinder aus dem Haus getragen werden; zeigte (sowohl in der Print- als auch in der Online-Ausgabe) Fotos vom Haus, in dem die Tat geschah, von der Wohnungstür der Familie, von der Wohnungstür des mutmaßlichen Täters und vom Haus des dritten Opfers. „Bild“ ist auch das einzige Medium, in dem die Namen der Betroffenen nicht geändert wurden. Und das einzige, das ein unverpixeltes Foto der getöteten Frau veröffentlicht hat — und zwar einmal am Mittwoch …

… und zweimal am Donnerstag …


… außerdem in der Bundesausgabe …

… in der Regionalausgabe (Ruhrgebiet) …

… nochmal in der Bundesausgabe …

… und nochmal in der Regionalausgabe:

(Alle Unkenntlichmachungen von uns.)

Als Foto-Quelle ist in der Printversion (wenn überhaupt) „Privat“ angegeben. Online heißt es:

In Wahrheit stammt das Foto aber natürlich nicht von „Bild“-Mann Stefano Laura, sondern vom Facebookprofil des Opfers. Auch das (mit schwarzem Alibi-Balken versehene) Foto des mutmaßlichen Täters hat sich „Bild“ kurzerhand bei Facebook besorgt, Quellenangabe: keine.

Am Donnerstag haben wir den Axel-Springer-Verlag um eine Erklärung zu dem Fall gebeten. Eine Antwort haben wir bis heute nicht bekommen.

Übrigens: Wie gestört die Leute von “Bild” mit diesem Thema umgehen, zeigt sich in der heutigen Ausgabe in ganz besonderer Weise. In einem Artikel über die Wild-Unfälle vom Wochenende hat die Zeitung einem Reh (!) das gewährt, was die meisten menschlichen Opfer nicht bekommen: ein verpixeltes Gesicht.

Mit Dank an Stephan T. und Kurt Wolfgang S.

Bild  

“Bild” erklärt falschen Mann für tot

Gestern berichtete “Bild”-Reporter Jörg Völkerling über einen Unfall in Bayreuth, bei dem ein junger Mann ums Leben gekommen ist und ein weiterer schwer verletzt wurde.

RASER-HORROR! Turbo-Daewoo stürzt Abhang hinunter. Fahrer (19) stirbt. [Dazu ein großes Foto des kaputten Autos und zwei kleinere Fotos von Personen].

Unter einem der kleineren Fotos steht:

[W.] (19) starb beim Aufprall des Wagens

Natürlich schreibt “Bild” nicht “W.” , sondern den vollen Vornamen des Mannes, seinen Spitznamen und abgekürzten Nachnamen, und natürlich sind die Fotos im Original nicht verpixelt. Als Foto-Quelle steht dort “Privat”, was so viel heißt wie: “bei Facebook geklaut”.

Damit pfeift das Blatt mal wieder auf die Persönlichkeitsrechte des Opfers — und auf den Pressekodex, nach dem die Identität von Opfern “besonders zu schützen” und “für das Verständnis eines Unfallgeschehens […] in der Regel unerheblich” ist.

Aber nicht nur das: “Bild” hat sich außerdem mal wieder durch das falsche Facebook-Profil gewühlt. Das Foto zeigt nicht den verstorbenen Fahrer, sondern den Beifahrer, der verletzt überlebt hat.

Es ist schon mindestens das zweite Mal in diesem Jahr, dass sich die Fotojäger von “Bild” in ihrer blinden Gier am falschen Facebook-Profil bedienen. Erst vor drei Monaten hatte die “Bild am Sonntag” einen Unschuldigen zum Mörder erklärt, weil er bei Facebook zufällig genauso heißt wie der Verdächtige in dem Fall. Und 2012 erklärte “Bild” eine junge Frau für tot, die mit dem Mord, um den es ging, nicht das Geringste zu tun hatte.

Immerhin hat sich das Blatt heute per Mini-Korrektur für den “bedauerlichen Fehler” von gestern entschuldigt:

Korrektur - Gestern berichtete BILD über einen Verkehrsunfall, bei dem ein junger Mann ums Leben kam. Durch einen bedauerlichen Fehler haben wir dabei ein Foto veröffentlicht, das nicht das Todesopfer zeigt, sondern seinen Beifahrer, der verletzt überlebte. Wir bitten den Betroffenen und seine Familie um Entschuldigung.

Darf man das Gesicht eines mutmaßlichen Täters zeigen?

Viele Leser haben uns heute empört auf die Berichterstattung über ein Verbrechen in Norddeutschland hingewiesen. Es geht um diese Geschichte:




(Alle Unkenntlichmachungen von uns.)

Der Mann ist gestern festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Mord aus.

Unsere Hinweisgeber kritisieren nun vor allem, dass die Medien ein unverpixeltes Foto des mutmaßlichen Täters zeigen und seinen Klarnamen nennen, also identifizierend über ihn berichten. Auch unser erster Gedanke war: Das dürfen die doch nicht!

Aber: Sie dürfen es. Oder besser gesagt: Sollte der Mann rechtlich gegen die Berichterstattung vorgehen, stünden seine Erfolgschancen nur sehr schlecht.

Das liegt zum einen daran, dass er Politiker ist. Und für die gelten andere Maßstäbe als für Nicht-Politiker, denn: “Personen, die ein öffentliches Amt bekleiden oder eine herausgehobene gesellschaftliche Position innehaben, müssen sich bereits bei geringen Verfehlungen öffentlicher Kritik stellen.” So schreibt es der Medienrechtler Udo Branahl in seiner Einführung ins Medienrecht — und gibt dazu folgende Beispiele:

Über den Ladendiebstahl eines Landesministers darf zutreffend berichtet werden.

Auch ein Polizeibeamter, der als “Hüter von Recht und Ordnung” in besonderer Weise öffentlicher Kontrolle und Kritik ausgesetzt ist, muss die Nennung seines Namens selbst bei weniger schweren Delikten eher dulden als ein vergleichbarer Arbeiter oder Angestellter. (…)

Ein Mitglied des Gemeinderats kann sich gegen die Veröffentlichung eines Fotos, das zeigt, dass er während einer Ratssitzung “eingenickt” ist, nicht erfolgreich zur Wehr setzen.

Und wenn die Gerichte schon bei solch vergleichsweise kleinen Vorwürfen eine identifizierende Berichterstattung erlauben, würden sie es bei einem Mordverdacht wohl nicht anders sehen.

Aber was ist mit der Unschuldsvermutung? Auf Anfrage erklärte uns Udo Branahl: Wenn es so gewesen sei, wie es die Medien schildern — angeblich schoss der Mann aus Wut über seinen Steuerbescheid (niedrige Beweggründe), war während der Tat mit dem Opfer allein in einem Raum und wurde noch am Tatort festgenommen –, spreche einiges für die Täterschaft des Mannes, also auch in diesem Punkt hätte er vor Gericht wahrscheinlich keine guten Chancen.

Kurzum: Aus juristischer Sicht kann man den Medien zum jetzigen Zeitpunkt keinen großen Vorwurf machen.

Und der Pressekodex? Auch der gestattet in bestimmten Fällen die identifizierende Berichterstattung über Tatverdächtige. Voraussetzung ist aber ein erhebliches Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Dafür, dass ein solches Interesse vorliegt, spricht zum Beispiel, wenn “eine außergewöhnlich schwere (…) Straftat vorliegt” oder “ein Zusammenhang bzw. Widerspruch besteht zwischen Amt (…) einer Person und der ihr zur Last gelegten Tat”. Beides trifft, wenn man der Darstellung der Medien glaubt, in diesem Fall zu. Auch halten sich die meisten Medien daran, den Mann als “mutmaßlichen” Täter zu bezeichnen, die Beschreibungen sind zudem überwiegend sachlich. Sollte sich der Presserat also demnächst mit den Artikeln befassen, wäre es nicht überraschend, wenn er zu dem Entschluss käme, dass kein Verstoß gegen den Kodex vorliegt.

Doch auch wenn die Berichterstattung weder gegen das Gesetz noch gegen den Pressekodex verstößt — ob man sie als Medium so prominent bringen muss, ist natürlich eine andere Frage.

Gerade die Verdachtsberichterstattung ist ein Gebiet, auf dem Journalisten extrem sorgfältig vorgehen müssen. Schon viel zu oft wurden Tatverdächtige von den Medien verurteilt, obwohl sie, wie sich dann später herausstellte, mit der Sache nichts zu tun hatten. Und selbst wenn sie etwas damit zu tun hatten und das sogar gestehen:

Ziel der Berichterstattung darf in einem Rechtsstaat nicht eine soziale Zusatzbestrafung Verurteilter mit Hilfe eines “Medien-Prangers” sein. (Pressekodex, Richtlinie 13.1)

Mit Dank an Anonym, Torsten K. und T.D.!

“NZZ” zieht blank

Jetzt hat auch die Schweiz ihren eigenen Sommerloch-Twitter-Porno-Skandal. Die “Neue Zürcher Zeitung” berichtete heute Morgen über …

Nach “Recherchen der NZZ”, heißt es dort, mache eine Sekretärin des Bundeshauses in ihrem Büro regelmäßig Nacktfotos von sich und veröffentliche diese auf ihrem Twitter-Profil.

Dass diese Bilder früher oder später jemand sehen könnte, mit dem sie beruflich zu tun hat, ist ihr bewusst. «Das Thema beschäftigt mich ständig», sagt die Frau, der auf Twitter über 11 000 Nutzer folgen, auf Anfrage. Da die Aufnahmen jedoch Teil ihres Privatlebens seien, sehe sie keinen Interessenkonflikt mit ihrer beruflichen Funktion.

Ob sie damit falschliegt, konnte die “NZZ” nicht sagen. Und auch sonst war sich die Zeitung offensichtlich nicht sicher, was sie der Frau nun eigentlich vorwerfen soll. Sie schreibt lediglich, dass “der Sachverhalt” nicht “ganz so einfach” sei — “immerhin sind auf den Bildern die Büroräumlichkeiten erkennbar”.

Das Eidgenössische Personalamt (EPA) wollte sich gegenüber der Zeitung nicht dazu äußern, weil jede Verwaltungseinheit die Regeln im Umgang mit den Sozialen Medien selbständig umsetze.

Das EPA verwies jedoch auf den Verhaltenskodex der Bundesverwaltung, der vorsieht, dass Angestellte auch im Privatleben darauf achten sollten, den guten Ruf und das Ansehen des Bundes nicht zu beeinträchtigen. Ob dies durch Nacktaufnahmen am Arbeitsplatz geschieht, ist eine Interpretationssache.

Ein von der “NZZ” zitierter Arbeitsrechtler hegt jedoch starke Zweifel daran, dass die Frau mit einer Kündigung rechnen muss:

«Es sei denn, der Arbeitgeber stuft die Tätigkeit als Sicherheitsrisiko ein» (…). Dies könnte der Fall sein, wenn der Arbeitgeber zum Schluss kommt, die Angestellte könnte durch die Bilder erpressbar werden.

Die Schweizer Boulevardmedien jedenfalls fanden die Sache auch so skandalös genug und sprangen eifrig mit auf. Zum Beispiel die Online-Ausgabe des Gratisblatts “20 Minuten”:

Dass die Fotos “während ihrer Arbeit” veröffentlicht wurden, hatte die “NZZ” übrigens nie behauptet.

Und weil das Blatt auch weder den richtigen noch den Twitter-Namen noch sonst irgendwelche persönlichen Informationen der Sekretärin verraten hatte, begann sogleich die Jagd nach ihrer Identität — und natürlich: nach ihren Fotos.

Kleine Auswahl aus den Kommentaren bei “20min.ch”:

Auch die Journalisten wollten unbedingt mehr wissen, darum bat “20 Minuten” die Leser sogar um sachdienliche Hinweise:

Die “NZZ” versuchte zwar noch, die von ihr ausgelösten Wogen zu glätten…

… doch der Zwischenruf verhallte im tosenden Sturm der Sekretärinnenjäger.

Kurze Zeit später tauchten dann auch die ersten (halbherzig verpixelten) Fotos auf. Der Schweizer “Blick” zeigt sie online, inklusive abgekürztem Namen der Frau:

(Unkenntlichmachung von uns.)

Auch 20min.ch konnte nun endlich verkünden:

… und den Lesern in einer Klickstrecke die lang ersehnten Nacktfotos zeigen.

Inzwischen hat der “Skandal” einen eigenen Namen (natürlich: “Selfiegate”), der Account ist gelöscht, die Identität der “Porno-Sekretärin” weitestgehend bekannt, die ersten Politiker fordern die Kündigung der Dame und Journalisten wie Leser machen sich weiterhin empört aber sabbernd über die Fotos her. Und uns bleibt nur der Verweis auf den Schweizer Presserat, der mal geschrieben hat:

Auch Amtspersonen haben ein Recht darauf, dass ihre Privatsphäre respektiert wird. Wenn Medien darüber berichten, dass von einer solchen Personen Sexbilder im Internet abgerufen werden können, befriedigt das allenfalls die Neugier des Publikums. Ein schützenswertes öffentliches Interesse an solchen Informationen gibt es in der Regel nicht – selbst dann nicht, wenn die Amtsperson eine hohe Stellung hat oder prominent ist.

Mit Dank an Flavio F.

Der falsche Täter und andere Rügen

Die Beschwerdeausschüsse des Presserats haben in ihren jüngsten Sitzungen sechs Rügen, 20 Missbilligungen und 16 Hinweise ausgesprochen. Die Hälfte der Rügen ging an die “Bild”-Gruppe.

Etwa hierfür:

(Unkenntlichmachungen von uns.)

So hatten die Kölner “Bild”-Ausgabe und Bild.de Anfang des Jahres über ein Verbrechen in einem Dorf in Nordrhein-Westfalen berichtet. Die Redaktionen nannten den Vornamen, den abgekürzten Nachnamen sowie persönliche Details des Patensohns und zeigten ein Foto von ihm, das lediglich mit einem kleinen Alibi-Balken versehen war. Kurz darauf erwies sich der Mann jedoch als unschuldig (BILDblog berichtete).

Nach Ansicht des Presserats ist die Berichterstattung vorverurteilend und identifizierend und verstößt damit gegen Ziffer 13 (Unschuldsvermutung) des Pressekodex. “In Anbetracht des Ermittlungsstandes hätte über ihn nicht identifizierend berichtet werden dürfen”, befand der Ausschuss und sprach gegen “Bild” und Bild.de eine Rüge aus. Bei Bild.de ist der Artikel übrigens immer noch unverändert online.

Eine weitere Rüge erhielt Bild.de für die Berichterstattung über den Mord an einem zwölfjährigen Mädchen. Das Portal hatte den Artikel mit einem Foto des Kindes bebildert, obwohl Opfer von Verbrechen — insbesondere Minderjährige — laut Pressekodex besonderen Schutz genießen (Richtlinien 8.2 und 8.3). Die Redaktion argumentierte später, die Familie habe in der Lokalzeitung selbst eine Todesanzeige mit Foto veröffentlicht. Dieses Argument ließ der Presserat jedoch nicht gelten:

Aus einer Todesanzeige in einem anderen Medium, die sich an einen kleineren Personenkreis richtet, lässt sich nicht auf eine grundsätzliche Einwilligung zu einer identifizierenden Abbildung schließen. Zudem war in der Todesanzeige nicht die Rede von einem Gewaltverbrechen. Diesen Zusammenhang stellte erst BILD Online in der Berichterstattung her. Besonders schwer wog aus Sicht des Gremiums zudem, dass das Mädchen unmittelbar neben seinem Mörder abgebildet wurde. Dies verletzt die Gefühle der Angehörigen.

Die Nürnberger “Bild”-Redaktion wurde gerügt, weil sie über ein laufendes Strafverfahren wegen eines Drogendelikts berichtet und dabei viele Details zu dem Betroffenen genannt hatte. Der Presserat erkannte darin einen schweren Verstoß gegen Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit). Ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse an der identifizierenden Berichterstattung habe nicht bestanden. Dass sich die Redaktion auf die Beschwerde hin zwar bei dem Betroffenen, nicht aber bei den Lesern entschuldigt hatte, sei keine “ausreichende Wiedergutmachung im Sinne des Pressekodex”.

Doppelt gerügt wurde die Berichterstattung von Welt.de über den Suizid einer Nachwuchssportlerin. Die Redaktion hatte in zwei Artikeln (darum auch zwei Rügen) ausführlich über persönliche Details der jungen Frau geschrieben — etwa über ihre psychischen Probleme und die Beziehung zu ihrem Freund — und damit “tiefgreifend” in ihre Privatsphäre eingegriffen, wie der Presserat befand. “Zudem spekulierte die Redaktion über die Beziehung zwischen Eltern und Tochter und stellte hierdurch indirekt Schuldzuweisungen für den Suizid in den Raum.” Die Berichterstattung verstoße gegen Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit) und insbesondere Richtlinie 8.7 (Selbsttötung), nach der die Berichterstattung über Suizide Zurückhaltung gebietet — vor allem mit Blick auf mögliche Nachahmer.

Übrigens hatten auch andere Medien detailliert über den Suizid berichtet und über die Hintergründe spekuliert. Beim Presserat gingen aber nur Beschwerden über Welt.de ein.

“Focus Online” schließlich wurde mit einer Rüge belegt, weil das Portal “unangemessen sensationell” über einen Überfall in Ecuador berichtet hatte. Auf einem Video war unter anderem ein blutüberströmtes Opfer zu sehen, das aus einem Bus stürzte. Aus Sicht des Presserats verstößt die Darstellung der sterbenden Menschen gegen Ziffer 11 (Sensationsberichterstattung) des Pressekodex. “Focus Online” argumentierte zwar, das Video sei zu Fahndungszwecken der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden, doch das ließ der Beschwerdeausschuss nicht gelten. Die Täter seien zum Zeitpunkt der Berichterstattung bereits gefasst, der Fahndungszweck also nicht mehr gegeben gewesen.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Von den 20 Artikeln, die missbilligt wurden, erschienen sieben in “Bild” bzw. bei Bild.de.

Ein Brief von Franz Josef Wagner wurde missbilligt, weil er darin den Ex-Präsidenten der Ukraine als “egoistisches, luxuriöses Schwein” bezeichnet hatte. Diese Herabwertung verstoße gegen Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde), entschied der Beschwerdeausschuss.

Missbilligt wurden außerdem das Foto von einer privaten Trauerfeier, das Foto eines flüchtenden Ladendiebes und der Screenshot eines Facebook-Profils, auf dem persönliche Details zu Täter und Opfer einer Straftat zu erkennen waren (alles bei Bild.de erschienen; jeweils Verstöße gegen Ziffer 8).

Außerdem zeigte Bild.de ein Foto, auf dem ein Feuerwehrmann ein lebloses Kind in den Armen hält. Zwar war der Körper des Jungen einigermaßen verpixelt worden, dennoch wertete der Presserat die Darstellung als unangemessen sensationell (Ziffer 11), vor allem auch, weil die Bildunterschrift suggerierte, dass es sich um ein totes bzw. sterbendes Kind handele.

Gleich zwei Missbilligungen gab es für die Berichterstattung über einen mutmaßlichen Piraten aus Somalia, der von Bild.de vorverurteilt (Ziffer 13) und von der gedruckten “Bild” ohne Unkenntlichmachung gezeigt wurde (Ziffer 8).

Weitere Missbilligungen gingen an “Bunte” und Bunte.de (für die Weight-Watchers-PR-Geschichte mit Julia Klöckner), “Playboy”, “Fränkischer Tag Online”, taz.de, “Buxtehuder/Stader Tageblatt”, Derwesten.de, “Hundeleben”, “Express”, Ruhrbarone.de und Tagesspiegel.de.

Alles für’n Arsch

So eine plötzliche Dauererektion kann ja verschiedene Gründe haben. Die Leute von “Bild” zum Beispiel werden immer dann besonders schnell und langanhaltend rattig, wenn es um die versehentlich entblößten sekundären Geschlechtsmerkmale weiblicher Prominenter geht (“Lindsay Lohan lüpft ihre Lustwarze” / “Freche kleine Knospen” / “Da wird’s uns ganz warm ums Herz”). Ruckzuck schießt ihnen dann das Blut in den Kopf zwischen die Beine, und es kann durchaus vorkommen, dass es mehrere Tage und Artikel lang dort bleibt und pulsiert und pulsiert.

Dieses Mal ist es so heftig wie nie zuvor. Seit über eine Woche kriegt die “Bild”-Zeitung die Hose nicht mehr zu. Vor allem online herrscht der blanke Wahnsinn, seit ein “Popo-Blitzer”-Foto von Herzogin Kate aufgetaucht ist.

Dass die Erregung diesmal so lange anhält, hat aber vermutlich weniger damit zu tun, dass die Leute von “Bild” den Hintern von Kate angeblich so übertrieben gut finden (“Er ist einfach nur SCHÖN. Nicht zu groß, nicht zu klein. Toll geformt. Trainiert, geradezu gestählt. Cellulite-frei. Ja, absolut perfekt”), sondern eher damit, dass die “Bild”-Medien die ersten und weitgehend einzigen waren, die das Foto unverpixelt gezeigt haben — und sich, seit der “Skandal” die Runde macht, nicht mehr nur an dem Foto aufgeilen, sondern vor allem an sich selbst.

Vor zwei Jahren, als die französische “Closer” die Oben-ohne-Fotos von Kate veröffentlicht hatte, hielt sich “Bild” noch brav zurück, zensierte die Fotos und plädierte sogar dafür, den Royals mehr Respekt entgegenzubringen. Die Fotos waren damals allerdings auch auf einem Privatgrundstück aufgenommen worden, was gerade juristisch noch mal eine andere Qualität hat. Die aktuellen Fotos sind dagegen auf öffentlichem Gelände entstanden: Kate, die Herzogin von Cambridge, ist in Australien aus einem Hubschrauber ausgestiegen, dabei wurde ihr Kleid kurz hochgepustet, und man konnte einen Teil ihrer Pobacken sehen. Eine Fotografin hielt drauf, entdeckte später den Schnappschuss und bot ihn zum Verkauf. Und die Leute von “Bild” witterten offenbar die Chance auf ihren ganz eigenen Kate-“Nackt”-“Skandal” — und schlugen zu.

Der Windhauch des royalen Helikopters bei der Landung in den australischen Blue Mountains sorgte für diesen kurzen, aber magischen Moment.

Diesem “magischen Moment” widmete die “Bild am Sonntag” fast die ganze letzte Seite:

Dazu noch drei weitere Kate-zeigt-versehentlich-Haut-Fotos, denn “der Wind, das himmlische Kind”, meine es “ja traditionell gut mit Kate”, haha.

Noch am selben Tag, online, gleich der nächste Artikel. Kategorie: Service.

Wer wünscht sich nicht ein knackiges Hinterteil mit dem “sich Nüsse knacken” lassen?! Wie sich jetzt durch einen kleinen Windhauch-Blitzer herausstelle, ist Herzogin Kate in der Körpermitte besonders gut ausgestattet. Kein Grund zum Popo-Neid, liebe Damen!

Denn Bild.de verriet den “lieben Damen”, wie “aus jedem Schwabbel-Popo” bis zum Hochsommer “ein knackiger Hingucker werden” kann (zusammengefasst: mit Sport und vernünftiger Ernährung, oha!), bot außerdem eine “Kleine Po-Typologie”, mit deren Hilfe der geneigte Leser endlich erfährt, wie sich eigentlich “Apfel-” von “Birnen-“, “Kartoffel-“, “Nektarinen-” und “Tomaten-Pos” unterscheiden (“Wer einen Nektarinen-Po hat, sollte dankbar sein!”) und welche besonderen Pflegemaßnahmen die Typen jeweils erfordern (“Aufgrund der eher schlafferen Po-Struktur sollte der Tomaten-Po besonders durch intensive Übungen gefestigt werden”). Als Service für die lieben Herren gab es einen Link zum “Knackarsch-Quiz” (“Erkennen Sie die Promi-Popos?”).

Am Tag darauf erschien ein Artikel, der bei Bild.de anschließend tagelang zu den meistgeklickten gehörte, was aber auch nicht gerade verwundert:

Dann gab es die ersten Reaktionen. Bild.de verkündete:

Ein Knack-Popo sorgt für Wirbel!

[…] BILD zeigte das Foto, britische Medien berichteten darüber. Und sind ein bisschen verstimmt, weil wir IHRE Kate in POse setzen.

Und wenn andere, sogar internationale Medien über “Bild” schreiben — egal, ob gut oder schlecht –, findet “Bild” das natürlich noch geiler als jeden Promiarsch. Also ging es fleißig weiter.

Um die Aufmerksamkeit der Briten noch zu befeuern, richtete sich Bild.de gleich direkt an die “lieben Engländer” und schrieb: “Hey, nicht aufregen – wir wollen euch Kate doch nicht wegnehmen. Denn: Auch hierzulande gibt’s tolle Kehrseiten. Und die zeigen wir euch jetzt!”

Und zur Sicherheit das Ganze auch auf Englisch:

Neben der “Von-hinten-mindestens-so-sexy-wie-von-vorne-Liste” (“the as-sexy-from-the-back-as-from-the-front list”) und den dazugehörigen Klickstrecken zeigte Bild.de auch ein 40-sekündiges Video, auf dem die Fotos von Kate als Diashow zu sehen sind, ohne den sonst üblichen Off-Kommentar, dafür aber mit loungig-pornöser Fahrstuhl-Musik unterlegt. Sechs Mal wird Kates Hintern in verschiedenen Zoom-Stufen präsentiert.

Das Video ist auch in fast allen Artikeln zu finden, die danach noch folgten, etwa in diesem hier:

Bei Kylie Minogue fliegt “das Röckchen in die Luft”, bei Allesandra Ambrosio gibt es “am schicken Malibu Beach plötzlich mehr als nur Wellen zu sehen” und die Leute von “Bild” schwärmen vom weltweiten Wirbel, den sie verursacht haben.

Erst wirbelte der Wind um Herzogin Kates Po, dann sorgte das entstandene Foto für Wirbel.

Sonntag tauchte ein Schnappschuss unserer Lieblings-Herzogin Kate (32) mit freiem Blick auf ihren schönen Po auf. BILD zeigte das Foto, die Briten waren not amused.

Aber: Ob in Australien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, den USA oder natürlich bei unseren britischen Freunden – Kates Knackpo ist DIE Story!

Das musste gleich noch mit einem ganz eigenen Artikel gefeiert werden:

“Viele Medien und Twitterer rücken die BILD-Berichterstattung in den Mittelpunkt”, hieß es da, und noch mal:

Ob in Australien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, den USA oder natürlich bei unseren britischen Freunden – Kates Knackpo ist DIE Story!

Darum zeigt BILD noch mal die ganze Fotoserie und erklärt, wie sie entstanden ist.

Plus: Einen Haufen Screenshots und Tweets, die belegen sollen, wie sehr die “Bild”-Berichterstattung doch um die Welt gegangen sei.

Und auch sonst gaben sich die Mitarbeiter größte Mühe, DIE Story weiter auszuschlachten. Etwa so:

Ein Hinterteil, auf das eine Frau stolz sein kann!

… meint “Bild”-Autorin Christiane Hoffmann (das ist übrigens auch die, die Kates Hintern “einfach nur SCHÖN” und “absolut perfekt” findet) in diesem bislang absurdesten Artikel der ganzen Serie. Sie fügt stolz hinzu:

Noch NIE hat ein toller Po für eine derartige Aufregung gesorgt. Rund 400 Quadratzentimeter Haut, noch nicht einmal nackt, sondern mit einem Hauch von Stöffchen bedeckt.
Dass BILD am Sonntag das Hinterteil von Herzogin Catherine (32), kurz Kate, zeigte, sorgt für Aufregung auf der ganzen Welt.

Interessanterweise meint Frau Hoffmann aber auch:

Ein Po geht um die Welt, dabei sollten wir den Hintern-sinnigen Aufruhr lieber am Po der Welt lassen…

Was ist denn schon passiert?

Eine der meistfotografierten Frauen der Welt, wunderschön und von einem ganzen Stab an Stylisten und Experten rundum in ihrem Auftreten beraten, wurde mal wieder fotografiert.

Tja, so what?!

Unterscheidet sich ihr Po von einem anderen VIP-Hinterteil? Nein, dieses royale Körperteil besteht aus den exakt gleichen Bestandteilen und Inhaltsstoffen wie ein bürgerlicher – aus Fleisch und Blut.

Ja, eben.

Aber?

ABER: Kates Popo-Moment ist eines jener Ereignisse, die schon vielen VIP-Frauen passierten. Magische Sekunden, die ein Bild manifestieren in unseren Köpfen. Ein magischer Marilyn-Monroe-Effekt!

Ach so.

Die Frage, die wir uns eher stellen sollten: Ist so ein Popo-Moment rein zufällig?

Das zu glauben, ist dumm. Das hieße, wir würden diesen Frauen mangelnde Intelligenz und schreckliche Naivität unterstellen und Selbstkontrolle absprechen. Jeder VIP, der die freie Wildbahn, einen Bürgersteig oder einen roten Teppich betritt, kalkuliert mögliche Risiken. Und wenn dies der Promi nicht selbst tut, dann gibt es jemanden, der es für ihn macht.

Das heißt: Kates “Popo-Moment” war Absicht? Eine PR-Inszenierung?

Natürlich ist eine Wiese in Australien keine Oscar-Party. Und Kates Kleid nicht das weiße Röckchen von der Monroe.

Ja, eben. Aber?

Aber beim Verlassen eines Hubschraubers erzeugen Rotorblätter nun einmal einen starken Wind. Einen, der so stark sein könnte, dass alles im Umkreis von einigen Metern nicht da bleibt, wo es vielleicht sollte.

Kate wusste, dass sie mit einem Hubschrauber fliegen würde. Und dass Hubschrauber nicht ohne Rotorblätter fliegen können. Und dass Rotorblätter Wind erzeugen. Und dass sie ein leichtes Stöffchen trug an jenem Tag im April.

Dass natürlich die Hobby-Fotografin Diane Morel diesen magischen Po-Moment festhalten könnte – ja, damit hätte Kate nicht rechnen können.

Ach so.

Die “Bild”-Autorin kommt zu dem Schluss:

Ein winzig kleiner Zufall mit großer Wirkung: Er zeigt uns, dass diese wunderbare, sehr kontrollierte, einem strengen Hof-Protokoll unterworfene Frau mit Super-VIP-Status ein Wesen aus Fleisch und Blut ist. Und wir jetzt seit ein paar Tagen wissen – mit einem granatenhübschen Hinterteil!

Wenn wir das alles richtig verstehen, findet “Bild”-Frau Christiane Hoffmann also, dass wir alle (Kate eingeschlossen) “Bild” dankbar sein müssten. Darauf muss man auch erstmal kommen.

Am Tag darauf der nächste Artikel:

Geboten wurden sechs Fotos aus der Kate-verlässt-den-Hubschrauber-Serie, arrangiert in einer “Popo-Love-Story”:

Gleich wird’s windig…
Da ist es passiert! Der Wind hat das Kleidchen gelüftet
Ist doch gar nichts passiert! Oder?
Gefahr erkannt, Gefahr gebannt – schnell ab ins Auto
Ob doch jemand was gesehen hat?
Gleich ist es geschafft
Bye-bye, Kate winkt

… plus Hintern-Video, plus zwei der schon am Anfang präsentierten Kate-zeigt-versehentlich-Haut-Fotos.

Einen Tag später erneut Christiane Hoffman. Diesmal in der gedruckten “Bild” über die …

“Der Po ist nicht das Ende, sondern der Anfang aller Dinge.” (afrikanisches Sprichwort)

Berlin – Der wunderschöne PO der wunderbaren Kate fasziniert die Welt. Rund, knackig, wogend …
Hach! Pure POesie.

Aber Hoffmann dichtet nicht nur, sie geht auch den grundlegenden Fragen des Lebens nach, etwa:

Warum begeistern sich die Menschen für dieses POpuläre Körperteil? Woher kommt diese Lust auf PO?

Irgendwann stellt sie fest:

Wir sind PO-verrückt!

Und das glauben wir ihr gerne.

“Bild” hat noch einige “ARSCHGEILE SCHNAPPSCHÜSSE” und die berühmtesten Hintern der Welt abgedruckt, außerdem die KLEINE POPOLOGIE”, “5 WEGE ZUM PERFEKTEN PO” und natürlich Screenshots von der “EMPÖRUNG IM AUSLAND”. Voller Stolz hält auch die Print-“Bild” noch mal fest:

Ein Po (-Foto) geht um die Welt! Und die EmPOrung ist riesig…

Die Welt fragt sich: Darf man das vom Winde verwehte Hinterteil von Catherine (32) zeigen? Ein Popo-Blitzer wird nun zum POlitikum …

“Bild” erwähnt zur Sicherheit noch mal “Australien” und die “Vereinigten Arabischen Emirate” und ergänzt diesmal:

Doch keiner traut sich in Kates Heimatland, alles zu zeigen. Der Popo wird mit Krönchen abgedeckt oder verpixelt.

“Keiner traut sich”. Als wäre das alles, worum es geht — ob man “mutig” genug ist, die Fotos zu zeigen.

Auch am nächsten Tag war Bild.de im “Popo-Fieber” und schob noch mal ein Service-Stück ein:

Im Grunde ist es der gleiche Artikel wie schon zu Beginn (“So bekommen auch Sie einen royalen Knack-Po”), nur dass die Po-Typologie diesmal bebildert ist. Ach — und diesmal muss man bezahlen, um den Artikel lesen zu können.

Anschließend (der Trip dauerte inzwischen schon eine Woche) wurden die “Bild”-Leserinnen aufgerufen, Fotos von ihrer “POPOladenseite” in der “Bild”-App hochzuladen (“Schicken Sie uns Ihren Knackarsch!”), was tatsächlich über 500 Menschen taten.

Derweil klopfte sich auch die “Bild am Sonntag” noch mal kräftig auf die Schulter:

Gestern dann der nächste Schritt — Querverbindungen zur hiesigen C-Prominenz:

Denn Larissa (aus Topmodel, Dschungelcamp, Promi-Dinner und “Let’s Dance”) hat am Wochenende im Fernsehen getanzt — und plötzlich:

Bei einer schwungvollen Drehung fliegt das kurze weiße Kleid des Models hooooooch und entblößt einen Knackpo.

Gut geformt, frei von Dellen, ein Anblick zum Genießen! Genau so schön wie der Blick auf Herzogin Kates Kehrseite.

Deren freigelegter Hintern sorgt seit einer Woche für Aufruhr. Denn BILD zeigte das royale Prachtstück.

Auch in diesem Artikel: Foto und Video von Kates “Prachtstück”, außerdem Links zu den “POPOlärsten Geschichten”, die bislang erschienen sind.

Über ein Dutzend waren das bislang, das heißt, fast zwei Texte täglich haben die “Bild”-Leute aus dieser einen luftigen Millisekunde, dem “magischen Moment” herausgeholt. Nicht zu vergessen die unzähligen Wortspiele und die Aufmerksamkeit der “Welt-Presse”. Und sehr wahrscheinlich werden wir auch in Zukunft, wenn es mal wieder irgendwo “Nippelalarm!” gibt oder “Bild” den nächsten “Po-Blitzer” zelebriert, die Geschichte hören von damals, als die Helden von “Bild” ihren ganzen Mut zusammennahmen und als erste und einzige die Hälfte von Kates Hintern abdruckten.

Fotoklau statt Samenraub

Der Axel Springer-Verlag muss 10.000 Euro Geldentschädigung an zwei Sechsjährige zahlen, wie das Landgericht Köln in dieser Woche entschieden hat. Es ging dabei um einen angeblichen Fall von “Samenraub”, über den “Bild” und Bild.de am Anfang des Jahres groß berichtet hatten.

Die Zwillinge, deren Eltern inzwischen getrennt leben, wurden durch eine künstliche Befruchtung gezeugt. Nach der Trennung hatte der Vater die Geburtsklinik verklagt — mit der Begründung, er habe nicht zugestimmt, dass sein Sperma für die künstliche Befruchtung verwendet wird. Die Einwilligungserklärung habe er nie selbst unterschrieben, gab er an.

Bei Bild.de las sich das dann so:
Prozess um Zwillingsgeburt - Meine Ex hat mein Sperma geklaut ... und DAS ist das Ergebnis!

Mit “DAS” waren die Zwillinge gemeint, die Bild.de groß in einem Foto zeigte. Wie sich später herausstellte, stammte es von einer Danksagungskarte, die die Mutter nach der Geburt der Kinder an ausgewählte Personen geschickt hatte.

Drei Tage später fragte Bild.de:"Samen-Raub" - Warum werden Frauen nicht belangt, wenn sie Männern ein Kind unterjubeln?

Darunter erneut das Foto der Zwillinge, diesmal aber mit verpixelten Gesichtern. Daneben ein Foto des Vaters.

Ein Fall von Samenraub sorgte Anfang der Woche für Aufsehen. Die Ex von Peter (40, Name geändert) fälschte seine Unterschrift. Sie erschummelt sich damit sein Sperma aus einer Samenbank, lässt sich befruchten und bekommt Zwillinge. 

Wenige Tage später wurde die “Samenraub”-Klage abgewiesen. Die Behauptung des Vaters, seine Unterschrift auf der Einwilligungserklärung sei gefälscht worden, kauften ihm die Richter nicht ab. (Diese Nachricht war Bild.de übrigens nur noch eine kleine Tickermeldung wert.)

Schon während des Prozesses hatte die Mutter der Zwillinge begonnen, sich juristisch gegen die Berichterstattung von Bild.de zu wehren. Sie erwirkte unter anderem ein Verbot der Behauptung, dass sie die Unterschrift ihres Mannes gefälscht habe.

Auch gegen die Veröffentlichung des Fotos ging sie im Namen ihrer Kinder vor. Bild.de gab darauf hin zwar eine Unterlassungserklärung ab, aber nur gegenüber der Mutter — und nur aus urheberrechtlichen Gründen. Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Kinder wollte das Portal aber nicht zugeben und lehnte eine entsprechende Erklärung ab.

Per einstweiliger Verfügung wurde die Veröffentlichung des Fotos Ende Februar dann erneut untersagt. Diesmal willigte Bild.de ein und gab eine Abschlusserklärung ab. Mit dem aktuellen Urteil des Landgerichts Köln wurde den Kindern beziehungsweise deren Mutter jetzt auch eine Geldentschädigung zugesprochen.

Die Richter werteten die Berichterstattung von Bild.de als “schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht”. Die Veröffentlichung des Fotos, das einen “rein privaten Moment” zeige, verletze das Recht der Kläger am eigenen Bild (Kläger sind die Zwillinge, vertreten durch ihre Mutter). Daran ändere auch die Verpixelung nichts. In der Urteilsbegründung heißt es:

Wer die Kläger kennt, wird sie auch trotz der Verpixelung erkennen können; wer sie nicht kennt, dem ist jedenfalls über die Zuordnung zu dem jeweils daneben abgebildeten Vaters eine Identifikation möglich.

Die Veröffentlichung sei schon deshalb rechtswidrig, weil weder die Kinder noch deren gesetzliche Vertreter eingewilligt hätten.

Zudem würden die Kinder “ohne jedes begründetes Berichterstattungsinteresse an ihrer Person” in den Zusammenhang mit dem angeblichen “Samenraub” gebracht, “als dessen ‘Ergebnis’ sie dargestellt werden”, befand das Gericht. Diese persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung wiege um so schwerer, als sie geeignet sei, “die ungestörte Entwicklung des Verhältnisses der Kläger zu ihrer Mutter zu beeinträchtigen, der [von Bild.de] – zu Unrecht – ‘Samenraub’ vorgeworfen wurde”.

Marcel Leeser, der Anwalt der Kinder, geht davon aus, dass in der Berichterstattung bewusst die Unwahrheit verbreitet wurde, …

[…] weil BILD zwischen der mündlichen Verhandlung im sog. “Samenraub-Fall” am OLG Hamm und der Urteilsverkündung wider besseres Wissen und hartnäckig noch von einem “Samenraub” sprach […], obwohl nach der Beweisaufnahme und den Hinweisen des Gerichts für den anwesenden BILD-Journalisten klar war, dass die künstlichen Befruchtungen mit Zustimmung des Vaters stattgefunden hatten und daher kein “Samenraub” vorlag.

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